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ASE

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Alle Inhalte von ASE

  1. Wer genau ist da die Aufsichtsbehörde.....
  2. Der Paulanergarten nach 8 halben..
  3. Hör auf mit deinen Fakten, die intessieren die Brudelköpfe eh nicht.
  4. Wieso wurde dann 2020 wieder reine Mitgliedschaft als Bedürfnisgrund für den Besitz eingeführt? Warum wird der §6 AWaffV angesichts der BKA-Feststellungsbescheide immer gegenstandsloser?
  5. Und wie weit sind sie damit gekommen? Ach und die Abschaffung des §37 und die Erweiterung der Gelben wurde von Rot-Grün gemacht? Sowas aber auch...
  6. Genau deswegen. Weil es shitposting ist, sonst garnichts. Wenn bei dir "interpol" anruft, überweist du auch einfach Geld auf ein ausländisches Konto?
  7. @Der_Joker los jetzt, wo sind die Beweises, wer ist "unsererseits"? Dokumente! jetzt!
  8. Nun sag schon, wohin sollen wir diesesmal Spenden™ ...
  9. - Wegfall des alten §37 Waffg1976 - Die Einführug der gelben WBK für einen Großteil der Waffen - 4/6 für Besitz, am 10 Jahre pure Mitgliedschaft ausreichend Das sind für dich Verschärfungen? Weswegen man in weiten teile der EU Waffen ganz ohne Erlaubnis (=Kat C) erwerben kann, ja? Typisch deutsches Stammtischgelaber, die EU will das schon laaaang verbieten. Als was. Putzfrau? Du machst hier einen auf großen Insider, aber beweisen Kannst du natürlich nichts. Jetzt erfindest du dir noch eine "Anfrage". So? Weil keiner "Bullshit" zurückgeschrieben hat, ist es jetzt Bewiesen? Wenn es diese "Freundin" gäbe würdest du es hier nicht schreiben. Stichwort Verschwiegenheitspflicht der Beamten. Der Personenkreis "Waffenrecht" im IM ist klein und alleine so eine Aussage wie du sie hier triffst würde deine "Freundin" identifizierbar machen und Stellung wie Pension wären in höchster Gefahr. Wichtigtuer bis zum Beweis des Gegenteils.
  10. Wenns beim Trollen das Erinnerungsvermögen wieder nicht von der Überschrift bis zum Ersten Satz reicht.
  11. Perfekt! Genau so will man es haben. Besser es wird garnicht gewählt als die politische konkurrenz Du Kaufst auch Aktien und erwartest am nächsten Tag Dividende?
  12. Sollte 2020 schon kommen, aber man hat der SPD nur erlaubt die Sportschützen zu prügeln. Aber die Tage des unbegrenzten Langwaffenerwerbs durch Jäger sind m.E. gezählt. Nancy braucht Erfolge und hier muss man nur in §13 Abs 2 "bis zu XX" einfügen und §58 entsprechend mit Altbesitzregelung versehen, fertig und Hurrah! Öffentliche Sicherheit.
  13. WTF, Gericht hat wohl Lack gesoffen. Das steht im selben Satz da, da keine Prüfung erfolgen soll.
  14. Nur soweit die im Einklang mit dem Recht stehen. Es gab ja schon Urteile dazu, die sind alle anfechtbar Mit dem allgemeinen §8 kommen ist bei Jägern nicht, das wird in §13 Abs 2 doppelt untersagt.
  15. Ausweislich der NWR-Statistik im Durchschnitt nicht. Wie viele >5 >10 >15 haben sollte eine vernünftige Waffenlobby mal eruieren. Sollte möglich sein und wenn man es nur über Bedürfnisgrund §14 und Waffen mithilfe "Kat C" als Gelb-Kriterium herausrechnet. Ist mit einem gewissen Fehler behaftet, aber dann wüsste man, worüber man redet.
  16. Hat übrigens niemand ernsthaft bestritten. Außer der LV4 des BDS, der hat so eine Regelung schon länger. Ich habe nur einen Ausblick in die Zukunft gegeben. Und ich glaube nicht, das das bei Gelb so bleiben wird. Was dann die "galante" Methode ist, die wie folgt funktioniert: Die Besitzstandsreglung nach §58 Abs. 22 war verfassungsrechtlich erforderlich, sonst hätte eine solche Regelung herbeigeklagt werden können. Wenn man jetzt aber eine Bedürfnisprüfung dafür einführt und den schönen §14 Abs 4 nur bis 10 auf gelb gelten lässt ist das keine Enteignung. Zweck der Sportwaffen ist ja das Sportschiessen, nicht das Besitzen wollen um des Besitzes willen, wer so Argumentiert, hat schon verloren und das weis die Gegenseite. Natürlich darfst du theoretisch so viele Waffen haben wie du willst, du musst nur ein Bedürfnis geltend machen können. Wenn dir das für den 15. K98 nicht mehr gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit gelingt, dann brauchst du ihn auch nicht. Easy, nicht wahr?
  17. @karlyman So wäre es nach dem Buchstaben des Gesetzes auch, bei simpler wörtlicher Auslegung. Vor dem Zweck des Gesetzes und mehr noch vor der herrschenden Doktrin des Waffenrechts in D macht diese Trennung bei den ohnehin "schießenden" Bedürfnissen(Jagd, Sport) aber nicht nur keinen Sinn, sondern bewirkt sogar das Gegenteil: Mehr Waffen im Volk. Ich kenne ein Rundschreiben des IM dazu, das diese Frage beleuchtet mit dem Fazit: geht. Aber es gibt gewiss noch Behörden, das anders handhaben, vllt sogar im Sinne der Waffenbesitzer. Für den Sportschützen, der auch Jäger ist, besteht sonst bei den KW immer das Problem, das die übergreifend angerechnet werden und man dann wieder aufpassen muss, was man wie herum kauft. Eine weitere KW für die Jagd, bei vorhandenen Sportwaffen die man meist nicht im Wald versauen will muss man dann aufwändig begründen, z.b. mit den Sicherheitsmerkmalen (Fallsicherung etc..), was aber einfacher gelingt als andersherum, außer man nutzt konsequent Ausschlusskriterien.
  18. Ob die wissen, das in BW nach Ansicht des für die Durchführung des Waffenrechts zuständigen Referats die Bedürfnisgründe Jagd uns Sport nicht streng zu trennen sind, d.h. mit Jagdwaffen gesportelt und mit Sportwaffen gejagd werden darf, deswegen aber auch beim Erwerb der Gesamtbestand Jagd&Sport berücksichtigt werden muss? Für Kurzwaffen könnte die Ernüchterung auch ohne Gesetzesänderung schnell folgen... Schon amüsant. Wettkampfteilnahme, mehr noch Wettkampfveranstaltung sind für manche sowas wie eine Badewanne voller Wasser für eine Katze. Da werden die absonderlichsten Verrenkungen unternommen, blos um keine Wettkämpfe schiessen zu müssen. Am Ende entsteht sonst noch sowas wie eine vitale Waffenkultur, ein modernes flächendeckendes Wettkampfwesen, regionale und überregionale Kontakte, Kooperationen, Freundschaften. Das Hobby dieser Leute ist nicht Sportschiessen, sondern 2nd-Amendmend-Simulator spielen während Sie im halbdunkeln Monitorlicht wie Gollum auf einem Tresor voller Kurzwaffen hocken, von denen sie von der Hälfte schon vergessen haben wie sie überhaupt aussehen und "sie wollen ihn uns wegnehmen!" vor sich hinblubbern.
  19. Im Wortsinne korrekt, aber nicht im waffenrechtlichen Sinn: Der Erwerb&Besitz der Waffentypen nach §14 Abs 6 bis 10 Waffen im Bestand erfolgt grundsätzlich über gelb, über 10 hinaus grundsätzlich auf grün eben per Einzelerlaubnis, die auf Grundlage einer Bedürfnisbescheinigung erfolgt. Das trägt bereits 100% den Charakter des Grundkontingents wie es von 2003 bis 2008 existierte in sich. Für den Erwerb von mehr "Gelb-Waffen" sind gegenwärtig ganz analog dazu die Voraussetzungen für eine Bedürfnisbescheinigung nicht näher festgelegt, als das die Waffe erforderlich sein muss. Hieran wird dann der nächste Händel ausbrechen, um so stärker als das im "Grundkontingent" nicht 2 oder 3, sondern 10 Waffen vorhanden sind: -Die legitime Position der Verbände wird sein: Waffe muss erforderlich sein, also keine Waffe für die beantragte Disziplin im 10er-GK vorhanden sein. -Da wird dann aber von einigen Doktrindurchdrungenen Behörden versucht werden, über §8 heranzuflicken, insbesondere dann, wenn mehrere identische Waffen auf gelb vorhanden sind: Warum kann nicht eine Waffe aus dem GK verkauft werden, sind doch noch genug vorhanden? Analogie hier auch wieder: auch im Grundkontingent z.B. bei den KWs muss jede Waffe erforderlich sein. Deswegen keine zweite 9mm für die gleiche Disziplin. Das ist auf gelb nüber 10 nicht anders. Vor dem Verwaltungsgericht kann das dann schwierig werden, wenn außer "besitzen wollen" oder "recht auf 10 Waffen auf Gelb" nichts kommt, was ein Bedürfnis über 10 rechtfertigt. Aus der Tatsache, das seit 2020 10 Waffen auf gelb festgeschrieben sind, leitet sich kein automatischer Anspruch auf die 11 ab, nur weil die haben will und noch keine für die Disziplin hat. Besitz ist jedoch eindeutig geregelt. Aber: Wenn es zu Verwaltungsverfahren über den Erwerb der 11. "gelb-Waffe" kommt, kann das sich im nächsten GG-Verfahren niederschlagen und erwartbar auch für deren Besitz. Und Nancy braucht Erfolge... Vor dem Hintergrund kann man auch die Befürwortungsrichtlinien des BDS LV4 ( WK mit 50% aller Waffen auf gelb) sehen: Vorrausschauende Restriktivität über das gesetzliche Minimum hinaus um den verlorenen Prozess des 10-K98-Mann der jetzt einen UHR will gegen seine Behörde zu verhindern, der es dann wieder für alle scheisse macht
  20. Ja. Wie gesagt gibt es gegenwärtig gar kein Erfordernis außer das des §14 Abs 4. für Überbestand jenseits der 10 auf gelb. Nur sollte die Rechtslage dahingehend geändert werden, das Wettkämpfe für das Überschreiten der 10 auf gelb erforderlich sind, dann wird das unter Garantie auch alle Altbesitzler treffen.
  21. Den gibt es momentan auch nicht. K.A. Was das vom BDMP soll. Aber das wird kommen, sollte §14 Abs 5 um "gelb-ÜK" erweitert werden und nicht gleichzeitig eine echte Altbesitzregelung erlassen werden. Sollte genannter Fall eintreten, würde ich mir da aber keine Hoffnungen auf eine solche bedürfnismäßige Altbesitzregelung machen. Denn wie immer ist ja der Zweck von Sportwaffen nicht das Besitzen sondern das Sportschießen. Wenn du sie dann behalten willst, muss du eben schießen, so die Argumentation.
  22. Nö. Das muss auf dem Mist des BDMP gewachsen sein, auch wenn ich zugestehe, das es hinsichtlich Gelbevtl. zukunftssichere Überlegungen sein könnten. Denn es hat sich die bei 14/5-Waffen vermeintlich und vergeblich erhoffte Falltürfunktion dann bei "gelb-ÜK" etabliert: Alles was jenseits der 10 Waffen auf gelb dann über §14/3 auf grün erworben wird, ist beim Besitz, wie auch alles Andere was nicht unter die Waffendefinition von §14 Abs 5 fällt, automatisch von §14 Abs 4 abgedeckt bei der Besitzprüfung. Egal ob auf gelb(Ü10-Waffen Besitzstand) oder auf grün ( "Gelb-ÜK", Pumpguns, etc etc) Das kommt eben dabei heraus, wenn man SPD-Style auch noch unbedingt was verschärfen muss, und das dann kurz vor dem Backen irgendwelche Brocken in den Gesetzesbrei reinwirft ohne umzurühren: Keinerlei Nebeneffekte bedacht. Gewissermaßen hat man so jetzt die Situation der ÜK-Waffen von 2003-2008 jetzt dann bei gelb reproduziert, weil es so schön war. Zwischen 2003 und 2008 gab es keine Wettkampfplicht für Überkontingent, weshalb die Verbände nur bescheinigen sollten, dass die weitere Waffe für den Wettkampfsport oder für weitere Disziplinen erforderlich sei. Vermutlich war man im GG-Prozess über die eigenen Beine gestolpert und hatte vergessen, das ja die ersten 2/3 Kontingentswaffen ohnehin vom Verband und nicht mehr vom Verein bescheinigt werden sollten. Die Verbände haben das dann achselzuckend gemacht, wie es im Gesetz stand, was dann 2008 nicht mehr recht war -> Wettkampfplicht. Das hat man jetzt bei gelb analog: ist die Gelbe mit 10 Waffen voll: Verband bescheinigt weitere nach §14 Abs 3 und muss die Erforderlichkeit bescheinigen. Mangels weiterer Bestimmungen im Gesetz kann man sich auf schlicht auf Prüfung zurückziehen, ob keine der vorhandenen Waffen für die beantragte Disziplin zugelassen ist, genau wie man das bei KW/HA gemacht hat. Das wird dann wieder jemandem sauer aufstoßen, warum jemand mit 10 k98 jetzt auch noch eine freie Pistole braucht, soll doch mal einen Karabiner verkaufen usw. und früher oder später enthält §14 Abs 5 dann einen weiteren Nebensatz "...oder mehr als 10 Waffen nach §14 Abs 6..,." womit dann die Wettkampfflicht auch für "Gelb-ÜK" zementiert ist. Für meine Teil hätte man das meinetwegen gleich machen sollen, denn jetzt geht früher oder später da die Klopperei im Namen der öffentlichen Sicherheit los, könnte man also gleich haben ohne weitere "Großurteile" die dann noch Kollateralschäden anrichten. Der einzige Dämpfeffekt wird in der Praxis sein, das statistisch betrachtet nicht so viele ihre Gelbe vollstopfen und die Zeiten billiger Ordonanzkracher vorbei sind. Die Argumentationslinie des GGs ist aber schon vorgezeichnet. Es übrigens wirklich erstaunlich, wie das WaffG von 1976 bis 2002 bezüglich der WBK/Bedürfnisregeln 26 Jahre lang unverändert geblieben ist, und man seit 2002 alle paar Jahre wie paranoid daran herumschraubt, weil öffentliche Sicherheit und so.
  23. ASE

    Kugelfang aus Holz

    Bei der Tiefe (1m) müsst auch Granulat gehen, t.b. als Röhrenkugelfang. oder Trichterkugelfang Lammelle leidet halt arg bei schnellen geschossen (.223)
  24. ASE

    Kugelfang aus Holz

    Wo genau habt ihr den Sachverständigen die ganzen Jahre sei Ende der 90er gefangen gehalten? Die Holzkugelfänge mussten doch gerade alle beseitigt werden? Ist das ein Trollpost?
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