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ASE

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  1. Ja, so wie bei der Pumpgung anno 2002. Was wurde aus Schröders Totalverbot? Schön entschärft vom Beamtenapparat im Gesetzgebungsverfahren. Falls die FDP sich ein weiteres mal zu Hure macht, wird es auf den Anschein hinauslaufen, den man ja ausweislich der BKA-Bescheide einfach umgehen kann. EU-Recht wird hier auch noch hineinwirken, ganz so einfach wie es die Neobolschewistin Faeser sich vorstellt, wird es nicht.
  2. Nur das sie den Beamternapparat gegen sich aufbring. Gleich zu beginn wollte sie etwas am WaffG verschärfen... das ein Jahr zuvor bereits Gesetz geworden war. Die ist völlig Überfordert und sucht verzweifelt Publicity
  3. Und die hat ja auch niemand, denn wenn es Kriegswaffen sind, sind sie nach KWKG verboten....
  4. Die Gehören natürlich nur in die Hände von Beamten, die wenn sich spuren mittels Beweislastumkehr und simplen anonymen Vorwurf aus dem Amt und aus ihrer Altervorsoge genazit werden können. Orwell war Optimist.
  5. Bzw gleich Bundesbehörden für die Durchführung von Bundesgesetzen. Aber das wollen die Länder dann nicht. Fällt unsere fortgesetzte Kleinstaaterei eigentlich schon unters UNESCO-Weltkulturerbe?
  6. Merkte ich jetzt an, was ich niemals nicht nicht tue, jene stürben auch früh, wäre das dann schon die Bildung einer gedankenterroristischen Vereinigung?
  7. So wie der alte 37er ja? Mei, was vermisse ich den...
  8. Basierend auf ihrer Aussage zur Beweislastumkehr darf man Fancy Naeser eine verfassungsfeindliche Neobolschewistin nennen.
  9. a) der KWS ist auch eine waffenrechtlich Erlaubnis b) Dienstwaffen..... Nein! Doch! OH! 🤣 Läuft nicht so gut für Fancy Naeser
  10. Pffff, ein HA-Verbot wird sein 1971 erträumt. Das ist die Art von Prophet und Hellseher, die jeden Tag sagt: Heute stürzt ein Flugzeug ab. Und wenn es dann passiert: Seht her, ich habs vorhergesagt. Lustig gemacht hat man sich hier über das aufgeblasene Pseudo-Insider-Posing, mit Aussagen, die Allgemeinwissen sind.
  11. Entlastung verweigern bzw eben dagegen stimmen. Die Betrifft nicht nur die finanzielle Führung, sondern auch die Vereinsführung als ganzes.
  12. BDS ist nirgendwo beliebt, immerhin hat der junge Neumitglieder. Das stört beim "es wird alles schlechter"-Gejammer
  13. Der Schütze muss dagegen klagen.
  14. ASE

    IPSC Training mit/ohne SuRT

  15. Da musst du BGB(Eigentum) und Waffenrecht(Besitz) trennen. Waffenrechtlich sind alleine die verantwortlichen Personen nach §10 Abs 2 verantwortlich und dürfen den Besitz(WaffG) abseits von §12 ausüben. Darum heissen die auch so. Über das Eigentum(BGB) entscheidet letztendlich der vertretungsberechtigte Vorstand, wofür er sich vor der Mitgliederversammlung rechtfertigen muss (Entlastung) Das kann natürlich zu gewissen Komplikationen wenn BGB-Vertretungsberechtigte und 10/2-Verantwortliche nicht in der selben Person zusammenfallen, was sie Kraft WaffG nicht müssen. In so einem Fall darf der 10/2-Verwantwortliche die Waffen zwar im waffenrechtlichen Sinne verwalten(lies besitzen) aber ohne Erlaubnis des BGB-Vertreters keine eigentumsrelevanten Handlungen vornehmen, wie z.B. die Waffen verkaufen oder neue Ankaufen, da Verträge im Sinne des BGBs nur vom BGB-Vorstand rechtswirksam geschlossen werden können. Andersherum darf der BGB-Vorstand zwar den Verkauf oder Ankauf von Waffen entscheiden und vertraglich in die Wege leiten, aber die waffenrechtlich relevanten Tätigkeiten( tatsächlicher Erwerb der Waffen etc) darf dann nur der 10/2-Verantwortliche ausführen. Natürlich kann der BGB-Vorstand sich jederzeit gegenüber der Behörde zu einer 10/2 bestellen, muss aber die Eintragung in die Vereins-WBK abwarten, bis er waffenrechtlich handeln darf.
  16. Weil keine Behörde das gefordert hat. Die Behörden in BW wollen einen Nachweis nach §14 Abs 4 und ggf einen Nach §14 Abs 5 für jede Überkontingentswaffe entsprechnd Absatz 5. Der BDMP hat eine Antwort auf eine Frage gegeben, die niemand gestellt hat, weil die Rechtslage völlig klar ist.
  17. Rechtens ist das nicht, aber es lohnt den Händel nicht, wenn man für kleines Geld irgendeinen Walther/Anschütz-Prügel oder irgendeine Flinte kauft. Wenn man die eigene Doktrin nicht versteht. So wenig Waffen ins Volk, nicht so wenig Erlaubnisse.....
  18. Deine Argumentation war: Es gäbe ein Urteil Mein Einwendung: Es ist die erste Instanz. Das Gießener-Urteil(https://openjur.de/u/2392667.html) ist nämlich schon insofern schräg, das es sich in der Herleitung einer Bedürfnispflicht für Jäger auf die älteren Gesetzesentwürfe bezieht, und geflissentlich Ergebnis&Beschlussempfehlung des Innenausschusses ignoriert, welche die ersten Entwürfe hinsichtlich der Jägern dahingehend korrigiert, die Bedürfnisprüfung für Jäger, die in der ersten Entwürfen ableitbar gewesen wäre, zu untersagen, und das Bedürfnis eines Jahresjagdscheininhabers unwiderleglich(so die wörtliche Formulierung) zu unterstellen. Einzig die Kopplung daran das die waffe jagdlich oder zum jagdlichen Training zugleassen sein muss, wurde noch verlangt DAS skandalöse Geschwurbel&Cherry-Picking des Gießener VG hält einer Prüfung in den oberen Instanzen nicht stand, alles was das Gericht ausführt wurde vom Innenausschuss verworfen. Man versucht, sich hier eine Anwendbarkeit von §4/§8 herbeizukonstruieren, die Kraft der Beschlussfassung des Gesetzes gerade nicht gegeben sein sollte. Gekrönt wird der Wahnsinn noch damit, dass man irgendeinen Kreisjägermeister als "Experten" für die Anzahl der Waffen die das jagdliche Bedürfnis, dessen Prüfung der Gesetzgeber untersagte, wohl umfasse beigeladen hat. Nun ist "Kreisjägermeister" kein "Amt" das man aufgrund von Expertise erlangt, sondern durch Wahl. Aber wenn man schon groteske Rechtsbeugung betreibt, dann gleich richtig.
  19. Nö nur nach der ersten Instanz kapituliert.
  20. https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf Jetzt kam aber der Innenausschuss und der hat den heute bekannten Normtext daraus gemacht und das wie folgt begründet: Damit sind alle Versuche von Behöden das durch die Hintertür einzuführen, vergebens. Außer der Kandidat redet sich um Kopf und kragen. Wenn man gefragt wird, sind die Waffen für die Jagd und das Jagdliche Training und nicht weil die Gelbe voll ist.
  21. Gerüchten zu Folge war das wohl die Forderung der SPD, 10 LW auch bei Jägern einzuführen, was dann nicht umgesetzt wurde.
  22. Man kann 17 Waffen ohne jeden Wettkampf haben. Schonmal in Österrreich nachgefragt wie das da so ausschaut mit den Kat.B?
  23. Aber es wird auch nicht unterbunden, sondern seit Jahren liberaler.
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