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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
DAS würde sich schnell von alleine regeln. Es geht ja nicht um Anarchie, sondern um legalen Waffenbesitz. Wer kleine Schaiche baut, ist seine Waffen los, und wer große baut bekommt geschütztes Wohnen verordnet. Im 2. Zusatzartikel geht ja auch eigentlich um (die jederzeitige Möglichkeit) eines Miliz-System. Der Waffenbesitz ist der Schluss daraus. Der Artikel schloss auch damals nicht Kanonen und Kriegsschiffe aus. Es geht einfach dort im weiteren Text nur um den Besitz und das Führen von "Arms". Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wenn Du herrscht nicht. Das "Volk" wird wehrloser und hat immer weniger eigene Erfahrungen im Umgang mit Waffen. So kann es sich besser vor allem Möglichen und vor allem vor Kriminellen mit Waffen fürchten - und schon will es, dass Du mehr von ihrem Vermögen für Deine Büttel ausgibst, um es zu "beschützen". Ein wohl bewaffnetes Volk und kaum Gewaltkriminalität führt nur dazu, dass das "Volk" Dich kritisiert und wohl möglich noch gegen Dich aufbegehrt. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also ist Dir die aktuelle und weitverbreitete Regelung, dass grundsätzlich nur von den Regierungen abhängige Büttel und Kriminelle wirksam bewaffnet und die rechtschaffenen Bürger effektiv wehr- und freiheitslos*) sind? Dein Mausebaer *) wie lange Bürger ohne wirksame eigene Bewaffnung in Freiheit leben können, wenn es die Herrschenden nicht mehr wollen, kannst Du Dir in Russland, Belarus, Iran, immer mehr Ländern in Afrika und und und ansehen. In Estland hat man das scheinbar erkannt, in der Schweiz wusste man das lange und den Gründervätern der USA war das auch klar. -
@David K Das klingt so sinnvoll, wie die Patientenverfügung meiner Mutter. Eine Patientenverfügung erstellen, verstecken, niemanden davon erzählen und auch auf ausdrückliche Nachfrage des Pflegeheims bei Umzug dorthin nicht aushändigen und sich dann darauf berufen wollen in einem Notfall. Ergebnis: Große Telefonrunde bei Verwandtschaft und Hausärztin, dann abgewartet bis geistig verwirrt und Notarzt gerufen. Die Notärztin hat dann selbst noch einmal die große Telefonrunde mit dem gleichen Erfolg gemacht und dann ab in den RTW. Dein Mausebaer
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Der Erst-Schlüssel wird zu über 90% am Mann/Frau/Sonstigen oder in der Nähe sein. Der Zweitschlüssel wird i.d.R. versteckt sein. Wenn ein Zahlenkode nicht extrem einfach ist und in keiner Beziehung zu persönlich wichtigen Daten steht, dann ist er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dort aufgeschrieben, wo ihn der Erblasser schnell und sicher finden konnte - ähnlich dem Erstschlüssel. Sinnlose Telefonnummern sowie Todesanzeigen u.ä. vor- und rückwärts sind da sehr beliebt. Deswegen gibt es ja bei E-Schlössern den Abbruch, wenn zu oft ein falscher Kode eingegeben wurde. Da wird es dann eine Frage deiner Geduld und der Abnutzung der Tasten. Dein Mausebaer
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Wenn jemand wirklich so ein gewaltiges Panzerteil daheim hat oder in einem Gebäude einer ehemaligen LZB lebt und den Tresorraum für seine Waffen mit übernommen hat, dann ist ein Bankschließfach die, wenn auch nicht so ganz billige, Lösung. Bei Bekanntwerden des Todes des Inhabers, wird es ohnehin gemeldet und wird somit bekannt und muss auch geöffnet werden. Wer "normale" Waffenschränke, auch EU 1, geerbt hat, kann einen qualifizierten Schlüsseldienst oder den Hersteller beauftragen. I.d.R. wird sich jedoch der Schlüssel oder die Kombination finden lassen, wenn der Inhaber verstorben und nicht verschollen ist. Der Erblasser wollte sicherlich ja auch an seine Waffen kommen. Euer Mausebaer
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Wie hier schon mehrfach gepostet wurde: Für Testament und Vermächtnis gibt es in G'stan genau 4 gültige zivilrechtliche Formen (§§ 2231ff. BGB) Notar (§§ 2232f. BGB) eigenhändige Niederschrift (§ 2247 BGB) Nottestament vor dem Bürgermeister mit 2 Zeugen (§ 2249 BGB) Nottestament vor 3 Zeugen (§§ 2250f. BGB) Liegt keine dieser 4 Formen eines Testaments und Vermächtnisses vor, dann gibt es kein gültiges Testament und Vermächtnis und wer Erbe ist und wie viel er erbt bestimmt die entsprechende gesetzliche Erbfolge. Wer kein Erbe ist, kann auch keine Waffe als Erbe erwerben. Darum wer auch immer eine Waffe einem anderen als seinem gesetzlichen Erbe vermachen will, sollte sich zumindest sofort den § 2247 BGB durchlesen und ein dem entsprechendes Testament und Vermächtnis aufschreiben!!! Außer den Pflichtangaben nach § 2247 BGB muss da ja nicht viel drinstehen, wenn einem außer bei der/den Waffe/n die jeweilige gesetzliche Erbfolge recht ist. Euer Mausebaer
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So etwas kannte ich auch bereits aus der Zeit vor der NWR-Befüllung, aber mit Begründung: "Da müsste ich ja alles ändern und der Verkäufer ist Händler, der kennt sich besser aus, als Sie." Seit dem besitze ich ein M24/27 des Herstellers K98 mit dem Wappen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. Was nützt eine inhaltlich richtige, schriftliche Mitteilung, wenn sie vom Behördenvertreter als inhaltlich falsch behandelt wird? Dein Mausebaer
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was eher fragwürdig ist. Eine Überraschung, die die Pläne des Angreifers vereiteln kann, kann ein Messer, das häufig ja für gänzlich andere Zwecke, wie Brotzeit oder Öffnen von Verpackungen usw. geführt wird, gut sein. Schließlich wird wohl regelmäßig mit staatlich garantiert wehrlosen Opfern geplant, wenn es gegen normale Bürger und Einwohner geht. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gefühlte Sicherheit? Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
"... ich bin ein gefüllter Pfannkuchen."? -
Dann wird es endlich Zeit, dass die Aufbewahrungskontrollen Art 3 GG - konform durchgeführt werden. Bisher wurde zu 100% nur bei Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen kontrolliert. Dann müssen schnellstens Kontrollen bei Personen erfolgen, die ewb-pflichtige Waffen und Munition ohne waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen Wenn deren Aufbewahrungsorte nicht bekannt sind, dann halt bei jedem und überall wo man keinen JJ, WBK oder MES besitzt. Wenn offiziell angenommen wird, dass die Anzahl der illegal besessenen ewb-pflichtigen Waffen das 4- bis 5-Fache der Anzahl der legal besessenen ewb-pflichtigen Waffen beträgt, dann sollte sich die Relation der iLWB und der LWB ähnlich gestalten. Also für jeden kontrollierten LWB müssten auch vier bis fünf illegale Waffenbesitzer kontrolliert werden bei systematischen Kontrollen. Euer Mausebaer
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1928 noch nicht. Die Entwaffnung von Angehörigen des jüdischen Glaubens und deren von solchen abstammender Personen war bereits eine "Weiterentwicklung" des WaffR. Dein Mausebaer
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Es ist ja immer nur zum Schutz der Bürger. Der antidemokratischer Kern vieler Waffengesetze liegt bereits darin, dass sie ursprünglich zur Bekämpfung von politischen, bewaffneten Gruppen (Deutschland, Frankreich) oder zur Verhinderung von Taten psychisch gestörter Personen (GB) dienen sollten. Das Problem ist, dass Bürokratie zum Selbstläufer wird, wenn sie nicht von Politik und Gerichten begrenzt wird. Leider sind Politik und Gerichte, nicht nur in Deutschland, all zu oft zu Unterstützer der Bürokratie geworden. Selbst das deutsche Waffenrecht wäre sogar Heute noch deutlich erträglicher, wenn die Bürokratie bürgerfreundlich handelte und statt die Bürger zu gängeln, sich selbst optimierte. Der Verwahrkontrollen bedürfte es, wie bereits erwähnt, rechtlich nicht (schon gar nicht in der gegen Art. 3 GG verstoßenden Form). Aber auf z.B. psychisch deutlich auffälliges Verhalten einzelner Personen qualifiziert zu reagieren, hätte in letzter Zeit vielleicht einige Leben und die relative Gesundheit von einigen Menschen erhalten können (HH, HU). Aber bereits § 6 Abs. 1 und 3 WaffG zeigen, dass bei der Gestaltung des WaffR niemand mit psychologischen oder wenigstens medizinischen Wissen erkennbar beteiligt war, warum sollte dann soetwas in der Verwaltung des WaffR zu finden sein (selbst wenn in vielen Bundesländern die selbe Behörde (OA oder LRA) gleichzeitig Waffenrechtsbehörde und für denn Umgang mit psychisch gestörten Personen zuständig ist)? Euer Mausebaer
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Mein Tipp dazu: Einfach mal fragen, wie die sich den Ablauf der Kontrolle vorstellen bei der Anzahl und der Aufbewahrung! Falls die sich darüber noch keinen Kopf gemacht haben, sollte das die dazu veranlassen, sich dazu einen Plan zu machen. Bei mir kamen die zu zweit völlig planlos an. Dann wurde mein Vorschlag akzeptiert, zuerst sprengstoffrechtlich über den vereisten Balkon zum Pulverschränkchen zu schliddern und dann schrankweise vorzugehen, wobei ich die Waffen nach Seriennummernabgleich erst einmal auf mein Bett legte, um nach der Kontrolle in Ruhe Waffenschrank-Tetris zu spielen. Zwischendurch rüttelte ein SB am B-Würfel und meinte "verschraubt". Meine 1-Zimmer-Wohnung ist nur unwesentlich größer als Dein Waffenraum und Waffen- und Munitionsschränke nutze ich als Raumteiler. Dein Mausebaer ps: der GrillhuhnKönig war schneller
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Störung der Totenruhe?
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Naja, hier läge offenbar eine mehrfach komplexe Situation vor. Was soll dieses satzähnliche Gebilde aussagen? Viele Spätaktionäre von der Wirecard AG kann man sicherlich als EY-Opfer bezeichnen. Darüber hinaus kann natürlich jemand Berufskleidung der Figge KG an die Pension Mutta in Ischgel liefern. Wo sollte da ein Angrif auf was vorliegen. selbstverständlich kann das auch simple Sachaussagen anderen Inhalts darstellen Es müsste erst einmal im sozialen und situativen Kontext ferstgestellt werden, ob hier ein Angriff vorläge. ... Dein Mausebaer
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Naja, je nach Ursache wäre das immer noch straffei aber mit der Möglichkeit von Schadensersatzforderungen. Wobei ich bereits beim Überreichen der Bachpfeiffe (http://www.bachpfeiffen.de/) Probleme mit dem Angriff bekomme. Dein Mausebaer
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Cannabis und die Zuverlässigkeit - Bald neue Regeln?
Mausebaer antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Nein, hier ist ein Abhängigkeitssyndrom gemeint. Kein Diabetiker entwickelt ein Abhängigkeitssyndrom auf Insulin. Er entwickelt keine Entzugssymptome wenn er es absetzt. Aber brauchen tut er das Insulin trotzdem. Quelle: https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-f10-f19.htm Dein Mausebaer -
Cannabis und die Zuverlässigkeit - Bald neue Regeln?
Mausebaer antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
So wie das formuliert ist, ist das eine Forderung für ein totales Umgangsverbot mit Schusswaffen, denn ohne Drogen funktioniert ein menschlicher Körper nicht. Deshalb gibt auch nur die Möglichkeit, Körper und Psyche durch das zusätzlich Verabreichen von "Drogen" zu manipulieren. Ach ja, nur mal zur Info für die, die hier etwas intellektuell sparsamer unterwegs sind, wer Milch trinkt, der führt seinem Körper mit der Milch auch Morphium (Casomorphine) zu. O-Saft ganz ohne Alkohol ist auch nicht. Und und und ... Wer isst und trinkt, der führt sich auch Drogen zu. § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG wurde von Menschen verfasst, die sicherlich nicht einmal Medizin studiert haben. Das Sinnvollste daran ist das Wort "oder" und selbst da auch nur das zweite "oder". Dass Richter, die noch weniger Ahnung haben, ohne Unterstützung geeigneter Gutachter, den gemeingefährlichen Schwachsinn des § 6 Abs. 1 Nr. 2 dann noch weiter pervertieren, dürfte hier doch eigentlich niemand mehr überraschen. Bei den "Mitteln" bedarf es beim derzeitigen § 6 der gleichzeitigen Bedingungen eines bestehenden Abhängigkeitssyndrom für das Mittel und dass das Mittel die Fähigkeit besitzt, bei Menschen einen Rauschzustand auszulösen. Wobei dem Wortsinn nach eine gleichzeitige Alkoholabhängigkeit die anderen relevanten Abhängigkeiten egalisiert bzw. die die Alkoholabhängigkeit. Was dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 außer konkretem Wissen und Logik vor allem fehlt, sind nachvollziehbare und wissenschaftlich begründete Abwägungen von Risiken und Interessen. Euer Mausebaer -
Sportmordwaffen und Objektivität - Waffenverbotsgründe ausgestopft und ausgestellt
Mausebaer antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Ja. Ein klassischer Publication Bias - was er sagt taucht selten bis gar nicht in den (Massen)Medien auf und interessiert daher auch nicht. Du merkst hier einen der elementaren Unterschiede von NRA und GRA? Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bis bei wenigen Spezialpolizeien aber auch nur auf ein AFO-Konzept. Das könnte sich die Politiker auch einmal genauer als Alternative für G'stan anschauen. Dein 1mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was hattest Du erwartet? Die Leserschaft ändert sich nicht groß. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@sealord37 Das Verbieten nicht, aber die technische Durchsetzung des Verbots. Da sind die VR China und Nord-Korea immer noch führend. Wer wirklich will, der kann auch. Dein Mausebaer