-
Gesamte Inhalte
36.126 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Mausebaer
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
... und da ohnehin die meisten Betroffenen nie eine wirksame Behandlung erhalten, ist das auch ein Beleg dafür, dass die meisten Menschen sich auch von behandlungswürdigen psychischen Störungen von alleine wieder erholen. JA, § 6 Abs. 1 WaffG ist offensichtlich von Personen verfasst worden, die nicht einmal medizinische Kenntnisse besaßen, geschweige denn die Kenntnisse einer Person mit einem erfolgreich abgeschlossenen Psychologiestudium mit Schwerpunkt Klinische Psychologie. Nach Nr. 2 sind z.B. auch alle Raucher, die nikotinabhängig sind, persönlich nicht geeignet, denn auch Nikotin kann wie Alkohol berauschend wirken, muss es aber auch genauso nicht bei einem entsprechend gemäßigten Konsum. In seiner jetzigen Form ist § 6 Abs. 1 gefährlich, denn er enthält unsinnige Forderungen und ist strikt binär konstruiert. Im fehlen Fachwissen und jede Form einer realistischen Risiko- und Interessenabwägung. So hält er informierte LWB davon ab, sich ggf. wirksame Hilfe zu besorgen und falls sie sich doch Hilfe besorgen (was ich befürwortete) erschwert die Drohung des §6 Abs. 1 eine erfolgreiche Therapie. Der jetzige § 6 Abs. 1 WaffG ist einfach zum Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das braucht aber niemand. Es reichte, wenn dieses in der kognitiven Repräsentation zu möglichen Taten (potentieller) Täter verankert ist. Denn gegen Taten, die erst gar nicht verübt werden, braucht sich niemand verteidigen und Zeugen, die eingreifen könnten, gibt es auch nicht. Nur damit dieses in die kognitiven Repräsentationen der (potentiellen) Täter gelangt, muss eine sehr wahrscheinliche Möglichkeit bestehen, dass z.B. @Kanne81 in solchen Situationen effektiv bewaffnet ist und Du und ich und und und und ... Kurz macht nicht ein, nicht zwei oder drei sondern viele Kennesaw, GA,! Wenn Leben und Gesundheit von Menschen in Deutschland durch Waffenrecht geschützt werden sollen, darf es künftig nicht mehr heißen, dass Deutschland eines der restriktivsten Waffenrechte der Welt besitze, sondern dass Deutschland die wehrhaftesten und wehrbereitesten Bürger und Einwohner der Welt habe, die jedem Gewalttäter effektiv entgegentreten. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Kein Konjunktiv. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG ist bei einem sog. "Burn out" die persönliche Eignung nach § 6 nicht gegeben und eventuell bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse sind gem. § 45 WaffG zu widerrufen. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
DAS wird doch schon längs gemacht. Der § 6 Abs. 1 WaffG ist binär strukturiert und von Leuten geschrieben wurden, die vermutlich nicht einmal ein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen hatten. Sonst hätte denen klar sein müssen, dass z.B. auch Nikotin und Koffein zu Rauschzuständen führen können. So wie der § 6 Abs. 1 da steht sind allen nikotinabhängigen Rauchern ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse zu widerrufen. Es ist klar, dass das so nicht gemeint gewesen sein kann. Aber so ist dort geschrieben. Jeder LWB der/die/das wegen einer psychologischen, psychiatrischen oder psychosomatischen Problemstellung behandelt wird, ist in der Gefahr, dass seine/ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen werden. Ein Sachbearbeiter der da erst einmal nur ein Gutachten gem. § 6 Abs. 2 WaffG fordert ist da eigentlich schon gnädig. § 6 Abs. 1 ist binär gestaltet. "§ 6 Persönliche Eignung (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. ... 2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder 3. ..." Ein Sachbearbeiter hat da eigentlich keine Wahl sobald ihm/ihr "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass " jemand etwas aus dem genannten Katalog hat bzw. ist, bekannt sind, muss er oder sie handeln. Da braucht es auch kein Gutachten mehr. Ich weiß natürlich nicht, wie echt der Fall war, der mal hier in WO geschildert wurde. Aber ein LWB der sich zu einer stationären psychosomatischen Behandlung begab, lagerte wegen seiner Abwesenheit seine Waffen aus und teilte dieses mit Grund seiner Waffenrechtsbehörde mit. Konsequenterweise wurden dem seine waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen. Psychosomatische Schmerzen, Reizmagen oder -darm sind rein formell psychische Störungen, bei denen Dir Deine Waffenrechtsbehörde wegen § 6 Abs. 1 Nr. 2 nach § 45 WaffG die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu widerrufen hat. Es kommt nicht erst so weit. Es ist bereits so. Ich kann nur jedem/jeder LWB, der/die/das sich in irgendeiner Form für möglicherweise psychisch einschließlich psychosomatisch beeinflusst sieht, sich die möglichen Konsequenz bewusst zu machen, wenn dieses seiner Waffenrechtsbehörde bekannt werden sollte. Wenn ein/eine LWB daraufhin darauf verzichtet, sich wirksame Hilfe zu besorgen, ist das zwar nicht gut, aber für mich verständlich. Daher ist der jetzige § 6 Abs. 1 WaffG gefährlich. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das ist eine Frage des wie und des wie viel bzw. wie weit. Es gibt ja nicht nur die Interessen der Menschen mit psychischen Störungen sondern auch die Interessen der anderen Menschen. Hier sind Interessenabwägungen notwendig. Es gibt ein Interesse an einem Schutz vor den negativen Auswirkungen von psychischen Störungen. Ein klare und baw. optimale formal rechtliche Umsetzung gibt es hier bei der Unterbringung nach PSchKG/UBG sowie bei der Klärung von Schuld (§§ 20f. StGB). Problematischer wird es bei der Sicherheitsverwahrung. § 6 Abs. 1 WaffG ist eine einzige Katastrophe. Hier erfolgt noch nicht einmal einer Gefahrenabwägung, geschweige denn eine Interessenabwägung Es ist das Recht auch einer psychisch gestörten Person, dass sie keine Hilfe annehmen muss. Es sind Ergebnisse von Profitstreben - nicht nur nach finanziellen Profit. Man verdient finanziell und gesellschaftlich, wenn Medien das Outing von Prominenten mit deren Zustimmung vermarkten Man verdient genauso, wenn Medien den Horror eines Zusammenlebens mit stark psychisch gestörten Menschen vermarktet Man kann mit pauschalen, binären Verboten gut die dummen Massen verblöden und behaupten, Probleme gelöst zu haben Man erspart sich und seinen Gemeinschaften Kosten, wenn man psychisch gestörte Personen nicht mit "versichert" ... Für die gestörten Personen und die Gesellschaft, in der sie nun einmal leben, sicher und nicht nur "möglicherweise". Aber Volksverblödung ist eine effektive Lösung für die Volksverblöder und leider ist die Masse der Völker auch nicht daran interessiert, sich nicht verblöden zu lassen. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, aber dann auch die des SEK Teams, denn wozu braucht man noch seine eigenen Waffen und Munition, wenn man die notwendige Ausrüstung doch gleich von anderen mitgebracht bekommt. Aber selbst dann müssen die Fahrzeuge sowie Umgebungen und Gebäude von Stopps noch durchsucht und abgeriegelt werden. Von Flugzeugentführungen und aus Mafia-Filmen kennt man ja die Schusswaffen auf der Toilette und anderswo. Ein restriktives Waffenrecht, dass den Besitz von Waffen verbietet, ist für die Sicherheit der Allgemeinheit sinnlos. Denn die, die Waffen missbrauchen, halten sich nicht an das Recht und an das Waffenrecht halt erst recht nicht. Wie Der Spiegel schon 1974 schrieb, dient es dazu, den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren. Es schützt, falls überhaupt, Politiker und Beamte vor einer materiell effektiven Ausübung des Widerstandsrechts gemäß Art. 20 Abs. 4 GG. Ein restriktives Waffenrecht, dass die Sicherheit der Allgemeinheit fördert, verbietet möglichen Opfern und Zeugen, wehrlos zu sein. Euer Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Zumindest nicht in dem man ihnen (und allen anderen) etwas verbietet. Falls man jedoch allen anderen verbietet, wehrlos zu sein, und dieses über entsprechendes Powerplay der Medien in der geistigen Repräsentation der (potentiellen) Täter verankert wird, fließt dieses in die Risikoeinschätzungen der (potentiellen) Kriminellen, werden die Tatausführungen seltener. Euer Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wenn es um eine Unterbringung nach PsychKG/UBG geht und das LRA die örtlich zuständige Behörde ist, ja. Der GV selbst hat da nicht mehr zu melden als Du. Wenn jedoch eine akute Gefahr bestanden hätte, hätten die Polizisten bereits tätig werden und dann das Verfahren an das LRA abgeben müssen. Es gibt jedoch auch umgangssprachlich "Unterbringungen" nach Betreuungsrecht. Diese sind Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrecht durch den Betreuer. Dazu muss jedoch bereits eine gerichtliche Betreuung bestehen. Falls diese Aufenthaltsbestimmung mit freiheitsbeschränkenden Eingriffen für die betreute Person verbunden ist (z.B. geschützte Station, Bettgitter, Fixierung, ...) bedarf es hierzu einer richterlichen Entscheidung. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja und? Bei den Einen werden und wurden wegen solchen "Kleinigkeiten" die Erlaubnisse widerrufen und bei den Anderen drückt die Waffenrechsbehörde die Augen zu. Dieses mal wurde bei dem Falschen die Augen zu gedrückt. Bei einem "Richtigen" hätte man nie davon erfahren. Das hat nichts mit "Bitten" zu tun, sondern mit den Unwägbarkeiten des Lebens. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@Jack_Oneill DAS ist doch auch bereits jetzt mit drin. Es besteht keine lokale Beschränkung bei den Erkenntnissen. Nur wenn die Polizei/das LKA es bei zugezogenen Personen aus eigener Initiative unterlässt, diese Daten abzufragen, dann sind sie eben nicht bekannt. Sind diese Daten nicht abzufragen, dann liegen sie auch der Polizei am vorherigen Wohnsitz (offiziell) nicht vor. Materiell ist das so sinnlos wie psychologische und psychiatrische Gutachten für jeden Antragsteller. Deren Erkenntnisgewinne können materiell nur genauso für die Tonne sein wie die der Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG (geistige Reife). Jeder der sich für ~ 30 Minuten bis zu ner Stunde weitgehend "normal" verhalten kann und keine eindeutig zu hinterfragenden Selbstauskünfte gibt, dem wäre zu bescheinigen, dass nichts festgestellt werden konnte, dass aus psychologischen Gründen gegen einen Waffenerwerb spräche. Bei Gutachten über die Gefährlichkeit von Personen im forensische Krankenhäusern und in Sicherheitsverwahrung liegen i.d.R. Beobachtungen über Jahre und Jahrzehnte sowie auch Auskünfte von vielen Dritten vor, und trotzdem kann man auch dort nur den Menschen vor den Kopf schauen. Was sollten Psychologen und Psychiater dann bei dem Anschein nach normalen Personen bei einem Zeitbudget von ein bis zwei Stunden feststellen können? Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Selten so ein Quatsch gelesen. Die zentrale Voraussetzung für eine Unterbringung nach PsychKG/UBG ist die akute Gefährdung durch die psychische Störung der unterzubringenden Person - nicht zwingend eine Gefahr für Leben oder Gesundheit aber gegenwärtig und durch die psychische Störung bedingt. Zuständig für die Veranlassung einer Unterbringung sind die Ordnungs- (OA) und Landratsämter (LRA). Wird sie ausnahmsweise durch eine Polizei vorgenommen, muss das Verfahren unverzüglich vom OA/LRA übernommen werden. Der diensthabende Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie der geschützten Akutabteilung des zuständigen psychiatrischen Krankenhauses erstellt ein vorläufiges Kurzgutachten. Anhand des Kurzgutachtens, des Vor-Berichts des OA/LRA und eigener Inaugenscheinnahme entscheidet spätestens am folgenden Tag der zuständige Richter über die Unterbringung - falls auf eine Unterbringung entschieden wird, dann i.d.R. erst einmal für eine Woche oder bis zum Ende der lfd. Woche. Eine Therapie gegen den Willen der Patienten ist nicht erlaubt auch nicht bei einer Unterbringung nach PsychKG/UBG. Lediglich im Rahme einer gerichtlichen Betreuung ist auf gerichtliche Anordnung und bei lfd. gerichtlicher Überwachung eine Therapie gegen den Willen des Patienten legal. Wenn keine Gefährdung mehr besteht, ist der der Patient aus der Unterbringung zu entlassen. Bisher habe ich von nichts gehört, was vor der Tat eine Unterbringung des späteren Täters nach PsychKG/UBG erlaubt haben könnte. Das wäre nach den vorliegenden Informationen beim späteren Täter sogar möglich gewesen. Bei der erfolgten Aufbewahrungkontrolle war angegeben worden, dass ewb-pflichtige Munition nicht vorschriftsmäßig verwahrt wurde. Das ist ein Verstoß gegen § 36 WaffG. Damit besaß der spätere Täter regelmäßig keine Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG mehr und die die waffenrechtlichen Erlaubnisse wären nach § 45 WaffG zu widerrufen gewesen. Jedoch wurde hier irregelmäßig weiterhin eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit angenommen - also ausgerechnet beim Falschen die staatlichen Augen zugedrückt. Dein Mausebaer -
Waffelrechtlich nicht. Aber ich kann auch nicht ausschließen, dass sich irgendwelche Standbetreiber, Verbände oder Vereine da etwas Seltsames ausgedacht haben. Dein Mausebaer
-
@steven Eigentum ja, Besitz i.S. waffenrechtlichen Erwerbs nein. Da wird es jemand brauchen, der die Waffen für sie erwirbt. Wie unser haariger Vorposter schon schrieb, wäre es nicht das dümmste, sich mal mit dem Verband abzustimmen. Denn zum sportlichen Schießen mit Feuerwaffen von Jugendlichen gibt es auch ein paar organisatorische Fragen, die über den Erwerb von persönlichen Waffen für die Jugendliche hinaus geklärt werden sollten ( z.B. § 10 AWaffV). Dein Mausebaer
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, es gibt noch Menschen mit Vernunft in der Welt. Leider sind die Menschen, die bei der lfd. Entwicklung des deutschen WaffR die materiell relevanten Entscheidungen treffen, ganz schlimme Traditionalisten und halten an ihrer Tradition fest, "den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren". Dein Mausebaer -
Dazu müsste man sich erst einmal einigen, was alles Intelligenz ist und auch was nicht. Das große Problem von IQ-Tests ist, dass sie mit Sicherheit nur Teile der Intelligenz messen, aber stets auch so einiges, was keine Intelligenz ist - Sprache, Kultur, Wissen, gewohnte Lebensumstände, Lerneffekte u.v.a.m. Auch der Flynn-Effekt, dass scheinbar Menschen immer intelligenter wurden (in westlichen Industrieländern bis ~ 1990er/2000er, in Asien noch anhaltend) dürfte auf Einflüsse zurückgehen, die keine Intelligenz sind. Dass hinter der positiven Korrelation von Flynn-Effekt und des Konsums von Natriummonoglutamat eine Kausalität steht, empfände ich als überraschend - auch wenn Glutamat der aktivierende Neurotransmitter im Hirn ist. Es sind Simulationen, aber besten Falls nur eines Anscheins von Intelligenz. Dein Mausebaer
-
KI ist immer noch nichts Anderes als programmierte, menschliche Dummheit. Chat-Bots sind dabei programmierte Labertaschen. ChatGPT greift dazu auf Suchmaschinenergebnisse und gelieferte Daten zurück. Andere Chat-Bots, die für einen gewissen gesellschaftlichen und politischen Ausgleich in Foren sogen sollten, aber anhand der Chats und der dort verlinkten Informationen "lernten", wurden selbst faschistisch. Der Klassiker der praktisch angewandten KI ist, dass reiche Personen keine Handyverträge bekommen, weil sie halt nie einen Kredit hatten, den sie störungsfrei zurückzahlen konnten. Künstliche Intelligenz (KI) ist sicherlich künstlich erschaffen aber nicht intelligent, falls man nicht auch bereits Phototaxis als Intelligenz bezeichnet. Euer Mausebaer
-
Polizei Rhld-Pfalz lagert u.a. Waffen unsachgemäß
Mausebaer antwortete auf schoenauer's Thema in Allgemein
Das WaffG ist doch ein "Animal-Farm"-Gesetz. Auch die Polizeien sind ausgenommen - weder braucht es für Polizisten einer WaffG-Zuverlässigkeit für den Besitz von Feuerwaffen noch unterliegen sie den WaffG-Verwahrvorschriften. Dass legale, private Waffen besser nicht von der Polizei und Staatsanwaltschaft sichergestellt werden sollten, weil diese dort durch schlechte Behandlung und Lagerung beschädigt bis zerstört werden, ist auch nicht neu. Euer Mausebaer -
Leider eine beliebte Behauptung so mancher Aufsicht, mit einer Ahnung von nix. Das kommt häufiger vor. Weder Wissen noch den (_._) in der Hose, zu sagen: "Ich bin die Aufsicht. Bei mir ist das so." Da wird lieber Unsinn verbreitet. Else siehe @JuergenG Dein Mausebaer
-
Der Unterschied ist, ob sich eine Waffe zu einer bestimmten, konkreten Tat und einem oder wenigen Täter zurückverfolgen lässt oder ob diese nur zu einer diffusen Tatwolke von"verloren gegangener" Dienstwaffen führt. Also der mögliche Erkenntnisgewinn in einem eventuellem Ermittlungsverfahren macht den Unterschied. Dein Mausebaer @Quetschkopf Du warst schneller
- 8 Antworten
-
- 1
-
-
- aufbewahrung
- waffenschrank
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Das Wiederauftauchen ist ja das kriminelle Risiko mit diesen Waffen. Das Material, wo sich die Seriennummern befinden, zu entfernen, ist auch nicht jedermanns Sache, und ob sich dann der Aufwand noch wirtschaftlich lohnte ... ? Dein Mausebaer
- 8 Antworten
-
- 1
-
-
- aufbewahrung
- waffenschrank
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Das Thema ist in WO des Öfteren in verschiedenen Threads immer einmal wieder angesprochen worden, jedoch wurde es meist nur mit plausibler Logik unterlegt. Vielleicht lassen sich hier Belege sammeln, dass professionelle Einbrecher ewb-pflichtige Waffen möglichst nicht stehlen. Quelle: https://www.insuedthueringen.de/inhalt.einbruch-im-auengrund-tresorknacker-lassen-waffen-liegen.ef572bb3-ba84-47c6-9e41-d423e78db97a.html Euer Mausebaer
- 8 Antworten
-
- 3
-
-
- aufbewahrung
- waffenschrank
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Auch die Union (CDU/CSU) will sich Wählerstimmen mit neuen Waffen-Verboten fangen
Mausebaer antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenlobby
Die dummen Massen sollen beruhigt werden. (wobei wir fast wieder on topic sind) Es war mal "Mode" Flugzeuge zu entführen, um etwas zu erpressen oder zu flüchten, Flugzeuge zu sprengen, um Terror zu verbreiten, und Flugzeuge zu entführen, um sie medienwirksam als Waffe zu verwenden Wegen gab es die ersten Sicherheitsvorschriften gegen geplante Kriminalität und diese wurden stets von Kriminellen überwunden. Dieses hörte auf, nachdem die ersten Flugzeuge von Sicherheitskräften befreit wurden und es keine sinnvolle Fluchtziele mehr gab. Wegen wurden technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, dass Bomben nicht mehr einfach als Gut oder Gepäck alleine an Bord kamen. Von wenigen und meist völlig untauglichen Versuchen von Selbstmord-möchtegern-Attentätern war damit das Thema erledigt. (klar! Da sprengte man sich in die Luft und alle denken erst einmal an einen technischen Fehler, ist auch nicht gerade eine große Motivation ) Wegen wurden die absurdesten Sicherheitsgängeleien erlassen, obwohl es kaum wiederholbar war, wenn die Passagiere keine Hoffnung auf ihr Überleben hatten. Statt, trotz entsprechender Forderungen, zu Lösungen aus den Anfängen der massenhaften Personenverkehrsfliegerei zurück zu greifen (weshalb z.B. die Colt 1903/1908 hammerless sich auch sammeln ließen), wurden technische Grundlagen geschaffen, die gerade die Mehr-Augen-Prinzipien beim Führen von größeren Verkehrsflugzeugen aushebeln bis hin zu Wiederholungen, Flugzeuge als Waffen zu missbrauchen, führen können. Der Sinn war nie die Sicherheit zu erhöhen, sondern die Massen ruhig und am Fliegen zu halten. Dein Mausebaer- 97 Antworten
-
- 1
-
-
Auch die Union (CDU/CSU) will sich Wählerstimmen mit neuen Waffen-Verboten fangen
Mausebaer antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenlobby
Wird wohl zunehmend unauffälliger. Dass an einigen Flughäfen mit variabler Genauigkeit vorgegangen wird, fällt mir gelegentlich noch auf, obwohl ich heute weniger fliege als früher. Der extremste Fall, den ich kenne ist einige Jahrzehnte her: ein typischer Touristen-Flughafen. Meine damalige Freundin und ich sind etwas spät dran. Fast kein Personal mehr an den Bögen, nur 2 Leute in der nächsten Ecke an einem Tisch auf diesen Plastikschalenstühlen sitzend und irgendwas aus nicht zu großen Gläser trinkend. Ich gehe durch einen Bogen und das Ding macht einen Heidenlärm. Die zwei Leut' schauen zu uns rüber und der in der blauen Uniform mit etwas auf den Knien, dass wie ein abgeranztes M16 ohne Schließhilfe aussah, grinst breit, ruft etwas in schlecht verständlichen Spanisch mit "Terrorista", winkt uns durch und wendet sich wieder dem anderen in Zivil zu, der 'ne Pumpgun hatte. Exakt ein Jahr später mit der selben Flugnummer wie unser Flug stürzte dort dann eine Maschine der türkischen Birgen Air ab. Dein Mausebaer- 97 Antworten
-
- 1
-
-
Auch die Union (CDU/CSU) will sich Wählerstimmen mit neuen Waffen-Verboten fangen
Mausebaer antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenlobby
Weshalb es durchaus strittig ist, ob für die Nutzung des öPNV und der DB überhaupt ein Entgelt verlangt werden kann. Güter bei denen die Nutzung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, wenn jemand das Entgelt für deren Nutzung nicht entrichtet hat, sind sog. "Freie Güter". Diese Güter sind nicht zwingend kostenlos, aber eine Finanzierung über Entgelte funktioniert nicht - z.B. der Empfang von unverschlüsselten öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk, der militärische Schutz durch die Bundeswehr und die NATO-Verbündeten, ... . Hier muss die Finanzierung anders erfolgen, wie z.B. den Verkauf von Werbezeiten oder das Erheben von Beiträgen und Steuern. Verlangt jemand für das Nutzen eines Gutes ein Entgelt, so ist grundsätzlich ein Bestandteil des Nutzungsvertrags, das jene, die kein Entgelt entrichten, von der Nutzung ausgeschlossen sind. Sind die es jedoch nicht, so liegt zumindest ein Mangel bei der Erfüllung vor. Wird ein Entgelt verlangt, obwohl dem Anbieter bewusst ist, das kein wirksamer Nutzungsausschluss erfolgt, könnte man über Betrug nachdenken. Die öPNV-Unternehmen und die DB kommen bisher vor den Gerichten damit durch, dass durch das Verhalten der Nutzung der Beförderung ein Vertrag zustande gekommen ist und der "Schwarzfahrer" sich lediglich weigerte, das normale hohe Entgelt vertragskonform zu entrichten, weshalb sie dann berechtigt seien, das sog. "erhöhte Beförderungsentgelt" (sind das noch EUR 40,00 beim öPNV?) zu verlangen. Interessanter Weise kommen sie bei den Gerichten bei Wiederholungen auch mit Strafanzeigen wegen Beförderungserschleichung durch, obwohl sie doch nach deren eigener Behauptung doch auch wiederholt einen Beförderungsvertrag mit dem "Schwarzfahrer" abgeschlossen haben. Selbst bei einer eventuellen, vertragswidriger Nichterfüllung wäre wäre das ein zivilrechtlicher Vorgang und kein straftrechtlicher. Dein Mausebaer- 97 Antworten
-
- 2
-
-
Auch die Union (CDU/CSU) will sich Wählerstimmen mit neuen Waffen-Verboten fangen
Mausebaer antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenlobby
Selbst mit deutlich mehr Sicherheitspersonal und Polizeivollzugspersonen bliebe das ein unverschämter Treppenwitz. Du brauchst nicht nur mehr Sicherheitspersonal und Polizisten "an der Front" der Öffentlichen Ordnung. Du brauchst auch deutlich mehr HR und TR für die anschließenden Ermittlungsverfahren und ebenso mehr für die Hauptverfahren sowie selbstverständlich auch deutlich mehr Kapazitäten für die Vollzugsverfahren Das sind nicht nur ein paar Kriminaler und billige Desktops, Staatsanwälte und Richter sowie "Schließer" - das ist das ganze Paket von Plüschlogen über Fachassistenten bis zu Hausmeistern und Pflegern sowie von der Handfessel über Druckerpapier, Munition und Schießstände bis Plätze in JVAs und Forensischen Krankenhäusern. Du brauchst die gesamte "Wertschöpfungskette" von der Straße weg bis wieder auf die Straße zurück ohne die Heute üblichen Pausen und Abkürzungen. Denn wenn Du die gesamte "Wertschöpfungskette" nicht vollständig und zügig einsetzt bzw. einsetzen kannst, dann wird wieder ein staatenloser, ehemaliger Asylbewerber mit entsprechender Vorgeschichte oder ein für die Folgen Gleicher aus der Untersuchungshaft entlassen, weil er dort zu lange auf folgenden Verfahren warten musste. Dein Mausebaer- 97 Antworten
-
- 3
-
-