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Mausebaer

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  1. Ja und? Bei den Einen werden und wurden wegen solchen "Kleinigkeiten" die Erlaubnisse widerrufen und bei den Anderen drückt die Waffenrechsbehörde die Augen zu. Dieses mal wurde bei dem Falschen die Augen zu gedrückt. Bei einem "Richtigen" hätte man nie davon erfahren. Das hat nichts mit "Bitten" zu tun, sondern mit den Unwägbarkeiten des Lebens. Dein Mausebaer
  2. @Jack_Oneill DAS ist doch auch bereits jetzt mit drin. Es besteht keine lokale Beschränkung bei den Erkenntnissen. Nur wenn die Polizei/das LKA es bei zugezogenen Personen aus eigener Initiative unterlässt, diese Daten abzufragen, dann sind sie eben nicht bekannt. Sind diese Daten nicht abzufragen, dann liegen sie auch der Polizei am vorherigen Wohnsitz (offiziell) nicht vor. Materiell ist das so sinnlos wie psychologische und psychiatrische Gutachten für jeden Antragsteller. Deren Erkenntnisgewinne können materiell nur genauso für die Tonne sein wie die der Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG (geistige Reife). Jeder der sich für ~ 30 Minuten bis zu ner Stunde weitgehend "normal" verhalten kann und keine eindeutig zu hinterfragenden Selbstauskünfte gibt, dem wäre zu bescheinigen, dass nichts festgestellt werden konnte, dass aus psychologischen Gründen gegen einen Waffenerwerb spräche. Bei Gutachten über die Gefährlichkeit von Personen im forensische Krankenhäusern und in Sicherheitsverwahrung liegen i.d.R. Beobachtungen über Jahre und Jahrzehnte sowie auch Auskünfte von vielen Dritten vor, und trotzdem kann man auch dort nur den Menschen vor den Kopf schauen. Was sollten Psychologen und Psychiater dann bei dem Anschein nach normalen Personen bei einem Zeitbudget von ein bis zwei Stunden feststellen können? Dein Mausebaer
  3. Selten so ein Quatsch gelesen. Die zentrale Voraussetzung für eine Unterbringung nach PsychKG/UBG ist die akute Gefährdung durch die psychische Störung der unterzubringenden Person - nicht zwingend eine Gefahr für Leben oder Gesundheit aber gegenwärtig und durch die psychische Störung bedingt. Zuständig für die Veranlassung einer Unterbringung sind die Ordnungs- (OA) und Landratsämter (LRA). Wird sie ausnahmsweise durch eine Polizei vorgenommen, muss das Verfahren unverzüglich vom OA/LRA übernommen werden. Der diensthabende Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie der geschützten Akutabteilung des zuständigen psychiatrischen Krankenhauses erstellt ein vorläufiges Kurzgutachten. Anhand des Kurzgutachtens, des Vor-Berichts des OA/LRA und eigener Inaugenscheinnahme entscheidet spätestens am folgenden Tag der zuständige Richter über die Unterbringung - falls auf eine Unterbringung entschieden wird, dann i.d.R. erst einmal für eine Woche oder bis zum Ende der lfd. Woche. Eine Therapie gegen den Willen der Patienten ist nicht erlaubt auch nicht bei einer Unterbringung nach PsychKG/UBG. Lediglich im Rahme einer gerichtlichen Betreuung ist auf gerichtliche Anordnung und bei lfd. gerichtlicher Überwachung eine Therapie gegen den Willen des Patienten legal. Wenn keine Gefährdung mehr besteht, ist der der Patient aus der Unterbringung zu entlassen. Bisher habe ich von nichts gehört, was vor der Tat eine Unterbringung des späteren Täters nach PsychKG/UBG erlaubt haben könnte. Das wäre nach den vorliegenden Informationen beim späteren Täter sogar möglich gewesen. Bei der erfolgten Aufbewahrungkontrolle war angegeben worden, dass ewb-pflichtige Munition nicht vorschriftsmäßig verwahrt wurde. Das ist ein Verstoß gegen § 36 WaffG. Damit besaß der spätere Täter regelmäßig keine Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG mehr und die die waffenrechtlichen Erlaubnisse wären nach § 45 WaffG zu widerrufen gewesen. Jedoch wurde hier irregelmäßig weiterhin eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit angenommen - also ausgerechnet beim Falschen die staatlichen Augen zugedrückt. Dein Mausebaer
  4. Waffelrechtlich nicht. Aber ich kann auch nicht ausschließen, dass sich irgendwelche Standbetreiber, Verbände oder Vereine da etwas Seltsames ausgedacht haben. Dein Mausebaer
  5. @steven Eigentum ja, Besitz i.S. waffenrechtlichen Erwerbs nein. Da wird es jemand brauchen, der die Waffen für sie erwirbt. Wie unser haariger Vorposter schon schrieb, wäre es nicht das dümmste, sich mal mit dem Verband abzustimmen. Denn zum sportlichen Schießen mit Feuerwaffen von Jugendlichen gibt es auch ein paar organisatorische Fragen, die über den Erwerb von persönlichen Waffen für die Jugendliche hinaus geklärt werden sollten ( z.B. § 10 AWaffV). Dein Mausebaer
  6. Ja, es gibt noch Menschen mit Vernunft in der Welt. Leider sind die Menschen, die bei der lfd. Entwicklung des deutschen WaffR die materiell relevanten Entscheidungen treffen, ganz schlimme Traditionalisten und halten an ihrer Tradition fest, "den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren". Dein Mausebaer
  7. Dazu müsste man sich erst einmal einigen, was alles Intelligenz ist und auch was nicht. Das große Problem von IQ-Tests ist, dass sie mit Sicherheit nur Teile der Intelligenz messen, aber stets auch so einiges, was keine Intelligenz ist - Sprache, Kultur, Wissen, gewohnte Lebensumstände, Lerneffekte u.v.a.m. Auch der Flynn-Effekt, dass scheinbar Menschen immer intelligenter wurden (in westlichen Industrieländern bis ~ 1990er/2000er, in Asien noch anhaltend) dürfte auf Einflüsse zurückgehen, die keine Intelligenz sind. Dass hinter der positiven Korrelation von Flynn-Effekt und des Konsums von Natriummonoglutamat eine Kausalität steht, empfände ich als überraschend - auch wenn Glutamat der aktivierende Neurotransmitter im Hirn ist. Es sind Simulationen, aber besten Falls nur eines Anscheins von Intelligenz. Dein Mausebaer
  8. KI ist immer noch nichts Anderes als programmierte, menschliche Dummheit. Chat-Bots sind dabei programmierte Labertaschen. ChatGPT greift dazu auf Suchmaschinenergebnisse und gelieferte Daten zurück. Andere Chat-Bots, die für einen gewissen gesellschaftlichen und politischen Ausgleich in Foren sogen sollten, aber anhand der Chats und der dort verlinkten Informationen "lernten", wurden selbst faschistisch. Der Klassiker der praktisch angewandten KI ist, dass reiche Personen keine Handyverträge bekommen, weil sie halt nie einen Kredit hatten, den sie störungsfrei zurückzahlen konnten. Künstliche Intelligenz (KI) ist sicherlich künstlich erschaffen aber nicht intelligent, falls man nicht auch bereits Phototaxis als Intelligenz bezeichnet. Euer Mausebaer
  9. Das WaffG ist doch ein "Animal-Farm"-Gesetz. Auch die Polizeien sind ausgenommen - weder braucht es für Polizisten einer WaffG-Zuverlässigkeit für den Besitz von Feuerwaffen noch unterliegen sie den WaffG-Verwahrvorschriften. Dass legale, private Waffen besser nicht von der Polizei und Staatsanwaltschaft sichergestellt werden sollten, weil diese dort durch schlechte Behandlung und Lagerung beschädigt bis zerstört werden, ist auch nicht neu. Euer Mausebaer
  10. Leider eine beliebte Behauptung so mancher Aufsicht, mit einer Ahnung von nix. Das kommt häufiger vor. Weder Wissen noch den (_._) in der Hose, zu sagen: "Ich bin die Aufsicht. Bei mir ist das so." Da wird lieber Unsinn verbreitet. Else siehe @JuergenG Dein Mausebaer
  11. Der Unterschied ist, ob sich eine Waffe zu einer bestimmten, konkreten Tat und einem oder wenigen Täter zurückverfolgen lässt oder ob diese nur zu einer diffusen Tatwolke von"verloren gegangener" Dienstwaffen führt. Also der mögliche Erkenntnisgewinn in einem eventuellem Ermittlungsverfahren macht den Unterschied. Dein Mausebaer @Quetschkopf Du warst schneller
  12. Das Wiederauftauchen ist ja das kriminelle Risiko mit diesen Waffen. Das Material, wo sich die Seriennummern befinden, zu entfernen, ist auch nicht jedermanns Sache, und ob sich dann der Aufwand noch wirtschaftlich lohnte ... ? Dein Mausebaer
  13. Das Thema ist in WO des Öfteren in verschiedenen Threads immer einmal wieder angesprochen worden, jedoch wurde es meist nur mit plausibler Logik unterlegt. Vielleicht lassen sich hier Belege sammeln, dass professionelle Einbrecher ewb-pflichtige Waffen möglichst nicht stehlen. Quelle: https://www.insuedthueringen.de/inhalt.einbruch-im-auengrund-tresorknacker-lassen-waffen-liegen.ef572bb3-ba84-47c6-9e41-d423e78db97a.html Euer Mausebaer
  14. Die dummen Massen sollen beruhigt werden. (wobei wir fast wieder on topic sind) Es war mal "Mode" Flugzeuge zu entführen, um etwas zu erpressen oder zu flüchten, Flugzeuge zu sprengen, um Terror zu verbreiten, und Flugzeuge zu entführen, um sie medienwirksam als Waffe zu verwenden Wegen gab es die ersten Sicherheitsvorschriften gegen geplante Kriminalität und diese wurden stets von Kriminellen überwunden. Dieses hörte auf, nachdem die ersten Flugzeuge von Sicherheitskräften befreit wurden und es keine sinnvolle Fluchtziele mehr gab. Wegen wurden technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, dass Bomben nicht mehr einfach als Gut oder Gepäck alleine an Bord kamen. Von wenigen und meist völlig untauglichen Versuchen von Selbstmord-möchtegern-Attentätern war damit das Thema erledigt. (klar! Da sprengte man sich in die Luft und alle denken erst einmal an einen technischen Fehler, ist auch nicht gerade eine große Motivation ) Wegen wurden die absurdesten Sicherheitsgängeleien erlassen, obwohl es kaum wiederholbar war, wenn die Passagiere keine Hoffnung auf ihr Überleben hatten. Statt, trotz entsprechender Forderungen, zu Lösungen aus den Anfängen der massenhaften Personenverkehrsfliegerei zurück zu greifen (weshalb z.B. die Colt 1903/1908 hammerless sich auch sammeln ließen), wurden technische Grundlagen geschaffen, die gerade die Mehr-Augen-Prinzipien beim Führen von größeren Verkehrsflugzeugen aushebeln bis hin zu Wiederholungen, Flugzeuge als Waffen zu missbrauchen, führen können. Der Sinn war nie die Sicherheit zu erhöhen, sondern die Massen ruhig und am Fliegen zu halten. Dein Mausebaer
  15. Wird wohl zunehmend unauffälliger. Dass an einigen Flughäfen mit variabler Genauigkeit vorgegangen wird, fällt mir gelegentlich noch auf, obwohl ich heute weniger fliege als früher. Der extremste Fall, den ich kenne ist einige Jahrzehnte her: ein typischer Touristen-Flughafen. Meine damalige Freundin und ich sind etwas spät dran. Fast kein Personal mehr an den Bögen, nur 2 Leute in der nächsten Ecke an einem Tisch auf diesen Plastikschalenstühlen sitzend und irgendwas aus nicht zu großen Gläser trinkend. Ich gehe durch einen Bogen und das Ding macht einen Heidenlärm. Die zwei Leut' schauen zu uns rüber und der in der blauen Uniform mit etwas auf den Knien, dass wie ein abgeranztes M16 ohne Schließhilfe aussah, grinst breit, ruft etwas in schlecht verständlichen Spanisch mit "Terrorista", winkt uns durch und wendet sich wieder dem anderen in Zivil zu, der 'ne Pumpgun hatte. Exakt ein Jahr später mit der selben Flugnummer wie unser Flug stürzte dort dann eine Maschine der türkischen Birgen Air ab. Dein Mausebaer
  16. Weshalb es durchaus strittig ist, ob für die Nutzung des öPNV und der DB überhaupt ein Entgelt verlangt werden kann. Güter bei denen die Nutzung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, wenn jemand das Entgelt für deren Nutzung nicht entrichtet hat, sind sog. "Freie Güter". Diese Güter sind nicht zwingend kostenlos, aber eine Finanzierung über Entgelte funktioniert nicht - z.B. der Empfang von unverschlüsselten öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk, der militärische Schutz durch die Bundeswehr und die NATO-Verbündeten, ... . Hier muss die Finanzierung anders erfolgen, wie z.B. den Verkauf von Werbezeiten oder das Erheben von Beiträgen und Steuern. Verlangt jemand für das Nutzen eines Gutes ein Entgelt, so ist grundsätzlich ein Bestandteil des Nutzungsvertrags, das jene, die kein Entgelt entrichten, von der Nutzung ausgeschlossen sind. Sind die es jedoch nicht, so liegt zumindest ein Mangel bei der Erfüllung vor. Wird ein Entgelt verlangt, obwohl dem Anbieter bewusst ist, das kein wirksamer Nutzungsausschluss erfolgt, könnte man über Betrug nachdenken. Die öPNV-Unternehmen und die DB kommen bisher vor den Gerichten damit durch, dass durch das Verhalten der Nutzung der Beförderung ein Vertrag zustande gekommen ist und der "Schwarzfahrer" sich lediglich weigerte, das normale hohe Entgelt vertragskonform zu entrichten, weshalb sie dann berechtigt seien, das sog. "erhöhte Beförderungsentgelt" (sind das noch EUR 40,00 beim öPNV?) zu verlangen. Interessanter Weise kommen sie bei den Gerichten bei Wiederholungen auch mit Strafanzeigen wegen Beförderungserschleichung durch, obwohl sie doch nach deren eigener Behauptung doch auch wiederholt einen Beförderungsvertrag mit dem "Schwarzfahrer" abgeschlossen haben. Selbst bei einer eventuellen, vertragswidriger Nichterfüllung wäre wäre das ein zivilrechtlicher Vorgang und kein straftrechtlicher. Dein Mausebaer
  17. Selbst mit deutlich mehr Sicherheitspersonal und Polizeivollzugspersonen bliebe das ein unverschämter Treppenwitz. Du brauchst nicht nur mehr Sicherheitspersonal und Polizisten "an der Front" der Öffentlichen Ordnung. Du brauchst auch deutlich mehr HR und TR für die anschließenden Ermittlungsverfahren und ebenso mehr für die Hauptverfahren sowie selbstverständlich auch deutlich mehr Kapazitäten für die Vollzugsverfahren Das sind nicht nur ein paar Kriminaler und billige Desktops, Staatsanwälte und Richter sowie "Schließer" - das ist das ganze Paket von Plüschlogen über Fachassistenten bis zu Hausmeistern und Pflegern sowie von der Handfessel über Druckerpapier, Munition und Schießstände bis Plätze in JVAs und Forensischen Krankenhäusern. Du brauchst die gesamte "Wertschöpfungskette" von der Straße weg bis wieder auf die Straße zurück ohne die Heute üblichen Pausen und Abkürzungen. Denn wenn Du die gesamte "Wertschöpfungskette" nicht vollständig und zügig einsetzt bzw. einsetzen kannst, dann wird wieder ein staatenloser, ehemaliger Asylbewerber mit entsprechender Vorgeschichte oder ein für die Folgen Gleicher aus der Untersuchungshaft entlassen, weil er dort zu lange auf folgenden Verfahren warten musste. Dein Mausebaer
  18. Nö Dazu müsste die vertragswidrige Handlung erkannt werden. Wer einen Missbrauch von irgendwelchen Waffen beabsichtigt, wird diese nicht gerade in Peli Cases, Taschen mit bekannten Logos von Waffenherstellern oder offen führen. Folglich würden nur einige legale Führ- und Transportversuche auffallen. Ich bin mehrfach von DB-Personal mit meinen Waffen in der S-Bahn kontrolliert worden und nie meinte man "Ah, Sie haben ein RMV-Ticket. Damit dürfen Sie natürlich die S-Bahn auch mit Ihrem halbautomatischen Sportgewehr nutzen." ... indem einmal mehr ein alter Rentner mit seinem Rollator und seinem Messer zum Obstschneiden von der DB mitten in der Pampa ausgesetzt wird. Das geht effektiv nur bei bekannten Intensivtätern von Störern und Vandalen sowie Schwarzfahrern. Wer also nicht seit Monaten mindestens zweimal die Woche dabei erwischt wird, wie er, sie oder es eine Massentötung in einer Bahn- oder Buslinie verübt und ansonsten ruhig ist und einen gültigen Fahrschein hat, der, die oder das fällt mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht bei einem bestehenden Hausverbot auf. Also ist das auch nicht anders als bei einem gesetzlichen Verbot. Dein Mausebaer
  19. Genau so! ... nur statt einer gesetzlichen Grundlage eine (zwangs)vertragliche Grundlage. Die "Schutzwirkung" wird die selbe sein. Dein Mausebaer
  20. Doch! Wer den verdummten Wählern, das dumme Zeug erzählt, was sie schon durch ihre Verdummung kennen, wird bei denen nicht schlechter da stehen, als die, die sie damit verdummten. Die Dumme Seite der Macht ist stark. Dein Mausebaer
  21. Der wird schon lange vor dem Zug in einer Waffenverbotszone abgefangen. ("Racial Profiling" ist pfui, auch wenn es keine "Rasse" betrifft, aber "Professional Profiling" scheint ok zu sein. Angeblich würden erkennbare Handwerker und Feuerwehrleute, die im öffentlichen Raum zu Fuß unterwegs sind - insb. wenn sie auch noch Tätowierungen hätten und jünger wären - in einigen Gegenden bevorzugt kontrolliert, oft angeblich anfänglich wegen Verdacht auf illegalen Drogenbesitz und dann wird sich über Messer u.ä. gefreut. ) Wurde mir mal so von einem Feuerwehrleut in einem Bus berichtet, den es w/ so einer Kontrolle fast verpasst hätte. Dein Mausebaer
  22. Ich werde mal darüber nachdenken. In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der DB ist die Mitnahme von Schußwaffen ohne richtige Mütze untersagt. In vielen ABB des öPNV finden sich solche Ausschlüsse nicht. Es kommt derzeit darauf an, bei welcher Organisation Du Dein Ticket gelöst hast, ob Du als LWB mit Bus und Bahn mit Deinen Waffen zu einen vom Bedürfnis umfassten Zweck unterwegs sein darfst - nicht von dem Zug. Als ich noch in Frankfurt/M. wohnte bin ich öfters mit meinen Kleinen mit einem RMV-Ticket mit der U-Bahn zur Hauptwache und von dort mit der S-Bahn nach Höchst zum Abel und wieder zurück gefahren. Ich bin nicht mehr in Frankfurt und der Abel hat keine gewerbliche Erlaubnis mehr für ewb-pflichtige Sachen. Dein Mausebaer
  23. Wer seine Hoffnungen auf die Union (CDU/CSU) im Bund setzt, sollte damit wohl besser vorsichtig sein. Denn auch die Bundestagsfraktion der Union ist mit neuen Ideen für weitere Waffenverbote auf Wählerstimmenfang. Mit einem DB-Fahrschein haben LWB schon lange das Nachsehen. Jetzt soll es nach Vorstellungen der CDU/CSU auch illegal werden, mit dem öPNV und unseren Waffen zum Büxer und zurück zufahren. https://www.mmnews.de/politik/193824-union-fordert-messer-und-waffenverbot-in-allen-zuegen Euer Mausebaer
  24. Pilot und Co-Pilot von der Lufthansa. Daher wurde die von Angehörigen ja auch verklagt. ... und was steht einem Arzt oder Psychologen zur Beurteilung der psychischen Tauglichkeit wofür auch immer zur Verfügung? Selbstauskünfte und Beobachtung Wenn sich jemand für die Dauer der Untersuchung halbwegs normal verhalten kann und intelligent genug ist, jene Fakten, die auf eine Störung hinweisen könnten, nicht zu erwähnen, dem ist psychologische Tauglichkeit zu bescheinigen. Dass immer wieder Straftäter und kranke Gewalttäter positive Prognosen erhalten und dann doch "rückfällig" werden, obwohl bei ihnen oft Jahre an Beobachtungen und von mehreren Beobachtern zur Verfügung stehen, sollte auch dem letzten verdeutlichen, wie ungenau eine psychologisch/psychiatrische Prognose selbst bei Massen an Material ist, wenn der Beobachtet nicht kooperiert oder gar täuscht, wenn die Störung nicht sowieso für jeden offensichtlich ist. Kann das keiner feststellen (s.o.) und sind die Folgen wie Flugverbot (= Berufsverbot) oder Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse sicherlich oft bedeutsamer, nicht offen mit einer Störung umzugehen, was dann erst zu wirklichen Gefahr führt. Ich glaube Dir nicht. Denn solche Zeiten sind auch bei der LH lange vorbei. Das gibt es auch dort nur mit SB-Ausweis und mit dem ist man dort kein Pilot. Was zum Teil zu es war einmal gehört und die Wahrscheinlich eine zweite Depression zu erleiden liegt bei 50% (Münzwurfwahrscheinlichkeit); die für eine dritte Depression liegt bei über 90%. Wenn mit Depression ein absolutes Flugverbot besteht und Du Deine zweite Depression hast ... Wenn Du fliegen willst ist das beruflich bei binären Verboten Dein Ende und mit ner aktiven Major Depression Alternativen zu erkennen - selbst auf dem Tablett serviert - ist bei Null. Daher müssten Menschen bereits im Vorfeld offen mit beginnenden und leichten Störungen umgehen können, ohne binäre Reaktionen befürchten zu müssen. Du verlierst ja auch bei vielen Krankheiten ohne erfolgreiche Therapie Deine Fahrerlaubnis - was dazu führt, dass so manche(r), der/die nicht fahrtauglich ist, weiterhin Kfz führt und nur nichts passiert, weil die Situationen, in denen sich die Untauglichkeit zeigte, nicht eintreten. Auch hier hast Du das Problem von binären Folgen und fehlenden Alternativen. So mancher kranker oder älterer Mensch würde das Auto sicher gerne stehen lassen, wenn es taugliche Alternativen gäbe. Versuche doch nur mal, ohne eigens Kfz und Mitfahrmöglichkeit in Dunkelheit zu den meisten offenen GK-Ständen zu kommen und vor allem auch wieder dort weg zu kommen! Da holt dich nämlich oft auch kein Taxi ab. ... und wenn sie nie mehr vorbei gehen? Es muss vorab bekannte, taugliche Lösungen geben. Gibt es für die Betroffene untaugliche Lösungen, ist das wie eine Aufforderung zur Verheimlichung. Dein Mausebaer
  25. Doch das müsstest Du. Falls Du immer noch Zweifel hast, worum es beim Deutschen Waffenrecht geht, dann lese Dir mal den Artikel "Cocktails verboten" in Der Spiegel Ausgabe 47/1971(!!!) durch! "... Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren. ..." Dein Mausebaer
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