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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. Hallo Schwarzwälder! Ich weiß natürlich, was du meinst, allerdings sollten wir mit Israel besser etwas vorsichtig sein, wenn wir dieses Land als Argumentationsstütze heranziehen wollen. Waffentragscheine haben dort bislang nur ehemalige Soldaten, die mindestens x Jahre im Rang eines Hauptmanns oder eines Stabusunteroffiziers bei den Streitkräften gedient haben, erhalten. Außerdem Siedler in als "besonders gefährdet" eingestuften Gebieten auf Sonderbewilligung des Innenministers in Tel Aviv hin. Für Wachdienste, Polizisten und bestimmte Geheimdienstmitarbeiter sowieso, aber das ist ja in DE nicht anders.

    Die kürzlich vom Innenministerium in Tel Aviv erlassenen Erleichterungen sehen ungefähr so aus, daß man ab sofort nicht mehr x, sondern nur noch y<x Jahre gedient haben muß, und zwar "nur" noch als entweder Leutnant oder aber Unteroffizier. Zudem wurde verfügt, daß in einigen "besonders gefährdeten" Siedlungsgebieten die lokalen Behörden direkt über die Ausstellung eines Waffentragscheins entscheiden dürfen.

    Als ich kürzlich in Jerusalem war, sah ich eigentlich keine bewaffneten Zivilisten, von unseren Wachmännern vor dem Hoteleingang mal abgesehen, und gerade diese Stadt könnte wirklich bedeutend mehr zivile Waffenträger gebrauchen. Dafür stellen sie dann in "heißen" Nächten Soldaten an jede Bushaltestelle.

    Montana, (vor allem) Wyoming, (vor allem) Vermont, usw. sind da um Lichtjahre liberaler. Ich weiß, ich weiß, wenn man damit den Leuten ankommt, haben dann alle Angst vor - den meisten völlig unbekannten, wenig Ahnung, dafür viel Meinung! - "amerikanischen Zuständen". Die waren halt noch nie in Marxachussetts oder D.C.

    Schönes Restwochenende,

    Julius

    Ich nehme dafür in Online-Kommentaren und "bösen" Briefen :sorry: lieber den INTERPOL Ex-Chef Ronald Noble als Autorität, der bereits nach dem Terroranschlag auf das Westgate-Einkaufszentrum in Nairobi von 2013 mehr bewaffnete Zivilisten forderte. Da kann man dann auch gleichzeitig noch gefährliche Untätigkeit unseren Politikern und politischen Beamten mit vorwerfen. :teu38::bud::teu38:

    http://abcnews.go.com/Blotter/exclusive-westgate-interpol-chief-ponders-armed-citizenry/story

    Euer

    Mausebaer :dirol:

  2. (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

    1. Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen

      2.4 Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.

      ,
    2. von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

      2.3 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

      sowie
    3. einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von
    4. mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
    1. nein
    2. nein
    3. nein
    4. nein

    und nun? :hi:

    Dein

    Mausebaer

  3. Per Definition ist es aber auch kein Repetierer, da nicht aus einem Magazin nachgeladen wird.

    Bei egun werden sie oft für die gelbe WBK beworben.

    Wenn mir ein Händler das Ding auf gelb einträgt und das Amt was dagegen hat, kann ich den Kauf immer noch rückgängig machen.

    Auf Gelb gibt es doch sowie so nur mit einer genehmigten Disziplin.

    Grün ist die Basisfarbe der WBK- rot und Gelb sind die Sonderlinge. Was nicht die gesetzlichen Bedingungen für die Sonderlingsbehandlung erfüllt, kommt auf grün.

    Dein

    Mausebaer

  4. Wenns um die EU geht befürchte ich zwar auch immer das schlimmste, aber manch ein User hier scheint ja dermaßen pessimistisch zu sein, dass für diejenigen das Ergebnis schon feststeht...

    Halte ich für den falschen Ansatz...

    Ja,

    praktisch ist das nicht. Aber die Methode mit dem überzogenen deutschen NWR ist effektiv. Grausamkeiten gegen einen, absolut betrachtet unterlegenen Gegner, verhelfen zu künftigen, leichten Siegen. :teu38: Ob in der Antike oder aktuell der IS - ohne die bekannte Grausamkeit gegenüber unterlegenen Gegnern, wäre die Irakische Armee bei Mosul nicht so schnell, ja fast schon übereifrig, stiften gegangen, und dem IS wäre nicht die Stadt sowie auch das ganze neuwertige Equipment der Iraker einfach so in die Hände gefallen. Ob Antis oder IS, wie man mit Grausamkeit künftige Schlachten leichter gewinnt, wissen sie beide. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  5. Ein Blick in die Anlage 1 hilft weiter.

    2. Arten von Schusswaffen
    2.1 Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird.
    2.2 Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können. Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus.

  6. Mit einer Portion gesundem Menschenverstand sollte eigentlich jedem der sich noch daran erinnern kann klar sein, dass ohne die Mitwirkung der "mit Vorsicht zu genießenden" Lobby § 6 der AWaffV ganz anders ausgesehen hätte. Da wurde im letzten Moment gerettet was zu retten war. AR15 und Co. wären - weil verboten - nie in die Hände von Sportschützern gekommen - auch nicht die nur für Jäger und Sammler erwerbbaren "Sonderausführungen". Nur mal so am Rand erwähnt.

    Manfred

    Sicher? Es sollten da ja auch ursprünglich alle GK-KW, die nach oder aus einem dienstlichem Vorbild entwickelt wurden, verboten werden. Dann hätte es nur noch Pardinis gegeben. :rolleyes:

    BTW, ein original AR15 ist auch Heute nicht drin, nur beinahe hyperzivile Klone. :closedeyes:

    Vor Allem ist es lächerlich, bereits ohne Verhandlungen Positionen Preis zu geben. :gaga:

    Diese angestrebte Verschärfung wird ähnlich laufen, wie sonst auch. Ganz im Stil der "Slap in the Face"-Compliancetechnik, werden maximale Verbotsforderungen gestellt. Entsteht Widerstand, dann werden bei (Schein-)Verhandlungen einige der überzogenen Forderungen aufgegeben, die man ohnehin nicht wirklich umsetzen wollte (hier z.B. vielleicht Kat. "C" für Schreckschusswaffen oder die Gutachten bei Wiederbeantragung von Erlaubnissen), damit man den Rest, um den es eigentlich geht (hier vermutlich die Befristung der Erlaubnisse und die Halbautomaten mit möglicher hoher Magazinkapazität) ohne reellen Widerstand durch bekommt. Die aus verhandlungstaktischen Gründen aufgegebenen, eigentlich nie ernst gemeinten Punkte, werden sich dann die sog. Interessenvertreter der LWB als großen Erfolg ihrer Bemühungen auf ihre Fahnen schreiben. :sad:

    Euer

    Mausebaer :closedeyes:

  7. ...

    Sollte man eigentliche direkt den EU-Abgeordneten zuschicken.

    ... um das Formularwesen der EU öfters kontrollieren zu lassen? :gaga:

    1. Das sind keine Kriegswaffen. Das sind nicht nicht einmal Halbautomaten. Das sind hundsordinäre Vorderschaftrepetierflinten.
    2. Die "Winchester"-Pumpen werden in der Türkei gefertigt.
    3. Die Muttergesellschaft von Winchester ist FNH und sitzt in Belgien.

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat das nichts mit IS-Terroristen zu tun. Wohl aber mit transnationalem Lohndumping, bei dem LKW-Fahrer eingesetzt werden, die nicht einmal darauf achten, alle Papiere für ihre Fracht dabei zu haben, und dumm aus der Wäsche schauen, wenn sie kontrolliert werden, sowie Journalisten, die unterhalb eines Praktikantenniveaus arbeiten und kritiklos jede Meldung kopieren. :bad:

    Euer

    Mausebaer

  8. ...

    Er sieht nur realistisch die Konkurrenzfähigkeit von AK-Abwandlungen auf sportlichen Wettkämpfen. Und er sieht sehr deutlich, dass die Opferung einer einzigen denkbaren, sportlich ohnehin weit suboptimalen Patrone, oder eines einzigen Waffensystems, gegenüber einem sonst drohenden Gesamtverbot von Halbautomaten, das weitaus geringere Übel ist. Das war schon bei der AWaffV so.

    Carcano

    Vor Allem ist es lächerlich, bereits ohne Verhandlungen Positionen Preis zu geben. :gaga:

    Diese angestrebte Verschärfung wird ähnlich laufen, wie sonst auch. Ganz im Stil der "Slap in the Face"-Compliancetechnik, werden maximale Verbotsforderungen gestellt. Entsteht Widerstand, dann werden bei (Schein-)Verhandlungen einige der überzogenen Forderungen aufgegeben, die man ohnehin nicht wirklich umsetzen wollte (hier z.B. vielleicht Kat. "C" für Schreckschusswaffen oder die Gutachten bei Wiederbeantragung von Erlaubnissen), damit man den Rest, um den es eigentlich geht (hier vermutlich die Befristung der Erlaubnisse und die Halbautomaten mit möglicher hoher Magazinkapazität) ohne reellen Widerstand durch bekommt. Die aus verhandlungstaktischen Gründen aufgegebenen, eigentlich nie ernst gemeinten Punkte, werden sich dann die sog. Interessenvertreter der LWB als großen Erfolg ihrer Bemühungen auf ihre Fahnen schreiben. :sad:

    Euer

    Mausebaer :closedeyes:

  9. ...

    Vielleicht beschäftigt man sich dann mal mit den wirklichen Gründen für Mord und Totschlag anstatt immer nur mit den jeweils benutzten Werkzeugen.

    Dafür ist Zeit wenn Verfahren laufen. Die Pariser Terror-Morde werden hier von der EU-Verwaltung instrumentalisiert, um gegen ein weit gefährlicheren Feind in deren Augen vorzugehen - die Bürger.

    Dein

    Mausebaer

    Was würde eigentlich passieren, wenn z.B. die Finnen gegen diese Einschränkungen sind, überstimmt werden und anschließend einfach l.m.a.A sagen? Aus der EU rauswerfen geht ja nicht (siehe Griechenland).

    Manfred

    Dann wird Finnland von der EU verklagt. Ist Deutschland doch auch schon passiert. :closedeyes:

  10. Hat jemand gesagt das wir gelassen sind. Das Problem uns wird niemand fragen. Entweder wir übernehmen den Sch... oder wir treten aus dem Schengen Vertrag aus. Wird noch lustig werden und das Referendum ziemlich heiss werden.

    1. Mitmeckern und
    2. die Petitionen unterzeichen oder
    3. auch selbst welche einreichen, könnt und dürft ihr schon. :rolleyes: Auch dürft Ihr
    4. Eure nationalen Bundesräte damit belästigen, dass sie die Regierung dazu bewegen sollen, gegen die Richtlinien-Änderung bei der EU zu intervenieren - gerade auch, weil aus Schweizer Sicht nicht einmal der Hauch eines Demokrieanscheins besteht, da nicht im EU-Parlament vertreten. :bud:

    Euer

    Mausebaer

  11. Das ist ein klassischer Dummheits- und Hetz-Artikel. Postet in den Kommentaren sachlich, wie es wirklich ist, und vielleicht lässt sich auch der Vorschlag COM(2015)750/F1 der EU-Kommission dort thematisieren! :rtfm: Einigen dürfte da vielleicht die Muffe gehen, wenn ihre tollen SSW durch das Upgrade in Kat. "C" faktisch verboten werden, oder wenn sie künftig alle 5 Jahre einen "Idiotentest" vorlegen sollen. :teu38::bud::teu38:

    Euer

    Mausebaer

  12. Yup,

    da scheint es inzwischen eine abgesprochene Musterantwort als Beruhigungsdrops zu geben. :sad:

    Das Thema soll scheinbar möglichst klein gehalten werden. Daher geht auch faktisch nichts an die Medien raus, was die profitabel vervielfältigen könnten. Ob auch ein weitgehendes Stillschweigen mit den Verbänden der LWB und Gewerbetreibenden vereinbart ist, wäre reine Spekulation.

    Euer

    Mausebaer

  13. ...

    Der temp. Waffenbesitz (5 Jahre - dann neue Beantragung mit ärztlichem Gutachten) wird übrigens immer noch nicht erwähnt. Scheint wohl nicht so ungelegen zu kommen.

    Manfred

    Also in Deutschland wird das kein großes Geschäft.

    1,5 Mio LWB / 5 Jahre = 300.000 Gutachten pro Jahr. Wenn dann noch jeder x-beliebige Arzt das Gutachten erstellen können dürfte ... :huh:

  14. Genau. Wieviele gerade alter Leute haben noch nicht mal Internet. Habe bei uns im Schützenverein rund gefragt und es wusste keiner. Hab dann jeden informiert und jetzt wissen es schon mal 213 Leute mehr, was da auf sie zu kommt.

    Gesendet von meinem T01 mit Tapatalk

    Ja,

    und die Gewerbetreibenden, die es anginge, die hüllen sich auch in Schweigen, selbst wenn man sie selbst dazu schon anschrieb. :mega_shok:

    Euer

    Mausebaer

  15. Irgendwie verstehe ich was nicht...

    2013 hat der Bundesrat noch festgestellt das die EU nicht für das Waffenrecht in den einzelnen Staaten zuständig ist, jetzt auf einmal stimmt das Merkel Regime dem Ermächtigungsgesetz sofort zu.

    Mir ist nicht bekannt das es seit 2013 einen Nachfolger des Lissabon Vertrages gegeben hat.

    Oder ist mir was entgangen?

    Ja, ist Dir. :mega_shok:

    Das Ganze läuft i.d.R. unter dem Label "Binnenmarkt und Verbraucherschutz" und damit ist dann die EU zuständig. Halt

    • Angleichung nichttarifärer Handelshemmnisse,
    • Schutz vor Schwarzmarktaktivitäten,
    • Schutz vor dem Verbraucher ähm Schutz des Verbrauchers vor sich selbst.
    • ...

    Deswegen werden die Begründungen auf EU-Ebene dann z.T. noch schräger als bei rein nationaler Bürgerentrechtung. :bad:

    Dein

    Mausebaer

  16. @ Mausebaer, #998 v. heute, 14.28 h

    Was genau hat denn der VdRBw geschrieben? War die Post von einem Herrn Heinze?

    Ich habe gestern auf Kreis- Landes- und Bundesebene versucht, die Kameraden für das Problem zu sensibilisieren, aber da kam leider nicht viel, es war recht frustrierend.

    Text:

    Betreff: WG: Fwd: Geplante EU Waffenrechtsverschärfung

    Wichtigkeit: Hoch

    Bitte alle die Petition mitzeichnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans-Jürgen Heinze

    Dann kommt ein langer Abschnitt mit zerschossenen Format. Wer sich die Mühe macht, das zu entziffern, kann dem entnehmen, dass das wohl eine weitergeleitete E-Mail von "WF-Sports" vom 19.11. war mit erweiterten Stichworten zu dem Maßnahmenpaket und den Links zur Kommissions-Veröffentlichung und zur Petition. Im Stil ähnlich, wie ich einigen Händlern und Herstellern auf den Geist ging, wobei gleiche Absichten auch zu gleichen Lösungsansätzen führen.

    Der letzte in der E-Mail Kaskade war mein RAG-Jefe. :rolleyes:

    Herein kam das heute Morgen

    Dein

    Mausebaer

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