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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. ps: mal so'n paar Klassiker als Beispiele (Quelle: http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/verbraucher/22-alltagssuenden-und-welche-strafen-drohen-bid-1.565941 )

    • Diebstahl eines Hotelhandtuchs 10 bis 30 Tagessätze
    • Betrug beim Obst abwiegen im Supermarkt 20 bis 30 Tagessätze
    • wiederholte Beförderungserschleichung (Schwarzfahren) 20 bis 30 Tagessätze
    • erstmaliges Schwarzbaden in Freibad 10 bis 20 Tagessätze
    • geringfügige Steuerhinterziehung z.B. ein paar km mehr zur Arbeitsstätte 20 bis 30 Tagessätze
    • Kleidung aus Altkleidersammlung mitnehmen 20 Tagessätze
    • Fahrerflucht nach kleinem Parkrempler 90 Tagessätze + Fahrverbot
    • Nachbarns Zeitung klauen 30 Tagessätze

    Tagessätze gibt es ab 1€

  2. Möchte gar nicht wissen (ist Privatsache), wer sich u. A. aus ähnlichen Beweggründen / Defiziten mit (meditativem) Schießen, oder dem (herausfordernden / verantwortungsvollen) Waffen-Umgang & Besitz befasst.

    ...

    Wahrscheinlich außer mir niemand. Aber ich mag es nicht, wissenschaftlichen Texte zu erstellen - ein Haufen Formerfordernisse, bei dem Du massenhaft schreibst, was die Leser eh wissen oder nachlesen könnten, wenn es sie interessierte - locker bis zu geschätzten ~ 80% Dummschwarzerforderins ohne Erkenntniswert mindestens.

    Denn für die Betroffenen macht es aus ihren Störungen heraus nicht wirklich Sinn. Die Depressiven sind eh kaum zu irgendwas zu bewegen und bei den Angststörungen wäre Schießsport häufig neutral und in einigen Fällen auch mittelbar negativ besetzt - würde so halt sogar vermieden werden.

    ...

    Was heist "über 10 Jahre 60 Tagessätze" ?

    Es werden doch nicht in älteren Urteilen verhangene, geringere Tagessätze über einen bestimmten Zeitraum zusammengerechnet ?

    Es müssen doch "am Stück" 60 (einschl.) Tagessätze rechtskräftig geworden sein, um waffenrechtl. zu wiederrufen ?

    Oder gehe ich da fehl ?

    Es MUß nicht sofort bei einmaligem Verstoß gegen Waffenrecht wiederrufen werden.

    Mein Fehler. :sorry:

    • Entweder eine (allgemeine) vorsätzliche Straftat oder
    • eine fahrlässige Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen
    • einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat mit einer Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätze oder
    • zwei Straftaten mit weniger als 60 Tagessätzen

    Also 1x mit mind. 60 Tagessätzen oder 2 Straftaten, egal wie klein die Strafen sind, und tschüß!

    Bei Owi gegen das WaffG etc. muss nicht aber m.W. wird dann i.d.R. § 5 Abs.1 Nr. 2 WaffG gezogen: "... bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ..." und tschüß!

    Dein

    Mausebaer

  3. Wozu? :confused:

    Kostet und bringt nichts.

    • Wer legt die Kriterien fest, ob jemand zum Besitz von Feuerwaffen psychisch geeignet ist? Gerade bei Depressionen und Angststörungen könnte ich mir sogar eine therapeutische Wirkung von Schießsport vorstellen. Wer nicht ganz deppisch ist, der weiß spätestens nach dem dritten Gutachten-Versuch, wie er oder sie sich durchs Gutachten lügen kann, wenn die Störungen nicht so stark sind, dass man für sie kein Gutachten zum Erkennen braucht. :gaga: Das ist nichts als teure Scheinsicherheit. :closedeyes: Auch Psychologen und Psychiater können Dir nur vor die Stirn schauen.
    • Bringe hier die Vereinsfürsten nicht auf dumme Gedanken! Wer in D entweder über 10 Jahre 60 Tagessätze an sonstigen Strafen kumuliert oder gegen Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht verstößt, ist seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit höchst amtlich los. Wenn bei einem Antrag auch nur ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren läuft, weil Du bei einem Verkehrsunfall dabei warst, wo eine Person behauptet hatte, dass ihr nach dem Unfall der kleine Zeh weh täte, wird der SB zurückhaltend. Zusätzlich, falls doch einmal etwas übersehen und auch keine neue Erlaubnis beantragt wurde, wird mindestens alle 3 Jahre eine amtliche Abfrage beim Bundeszentralregister durchgeführt. Da steht mehr drin als bei einer privaten Auskunft.
    • Der § 6 WaffG gilt permanent und nicht nur bei jeder Beantragung einer Erlaubnis. Wenn die Demenz dann einst nach Dir greift, dann war es das mit legalem Waffenbesitz - egal ob Du noch etwas beantragt hast oder nicht. Diese digitale Wirkung des § 6 ist sogar problematisch. Da deshalb vielleicht jemand auf eine Therapie verzichtet. So kann der § 6 sogar genau das erzeugen, was er eigentlich verhindern soll. :mega_shok:

    Dein

    Mausebaer

  4. Die knappe Beschreibung passt eigentlich nur zur APS falls überhaupt. Die war früher für Jugendliche sehr beliebt, ist aber immer noch umstritten. Heute greift man bei Jugendlichen lieber zu AD(H)S und Methylphenidat. :closedeyes: Wer es ohne Vorstrafen bis zum Erwachsenen geschafft hat, sollte intelligent genug sein, um mit APS leben zu können. ;)

    Dein

    Mausebaer

  5. Viel zu sagen gibt es dazu nicht.

    1. Bei Beantragung und Bestand von Erlaubnissen kommt § 6 Abs. 1 und ggf. 2 WaffG in Frage. (s.o.)
    2. Wenn "Dir" die Mitgliederpolitk "Deines" Vereins nicht gefällt, dann kannst "Du" versuchen, sie zu ändern, oder "Dir" einen anderen Verein suchen bzw. mit ausreichend Mitstreitern einen eigenen aufmachen.

    FERTIG.

    Dein

    Mausebaer :hi:

  6. ...

    Hat vielleicht noch jemand den ein oder anderen Tipp?

    Grüße

    ein unruhiger Crazy :lol:

    Was gerne einmal untergeht und einem auch oft keiner vorher erzählt:

    Vergesse nicht bei der Grünen auch die Munitionserwerbserlaubnis mitzubeantragen. Bei Gelb ist die automatisch mit drin - bei Grün jedoch nicht und muss daher extra beantragt werden, wenn Du sie nicht bereits durch eine andere WBK hast, und auch Munition zur Waffe erwerben willst.

    Dein

    Mausebaer

  7. Das sind die gewöhlichen, entgeltpflichtigen Abfragen, die für jeden gemacht werden - sogar für den bekannt gewalttätigen Ex-Partner oder Datenhandelsunternehmen. Wie beim BZR gibt es bei Behördenabfragen beim Einwohnermelderegister ein paar zusätzlich Informationen. Medizinische Ausbildungen mit staatlichem Abschluss, werden m.W. auch immer noch verschlüsselt. :closedeyes:

    Euer

    Mausebaer

  8. Es soll selbst Glocks gebe die von Fabrik aus keine Nummer haben. Kann man die legalisieren in D wenn man die zufällig findet ???

    Im Prinzip ja. Nur für neue und neu in Verkehr gebrachte Waffen ist ein möglichst eindeutiges Identifizierungsmerkmal vorgeschrieben. Ich habe in einer WBK auch eine Position mit "ohne Seriennummer" stehen und meine Ischen sind auch nur soweit erfasst, wie sich die kyrillischen Buchstaben mit lateinischen Buchstaben darstellen lassen - mal ganz davon abgesehen, dass ohne Chargen-Jahr und Hersteller das auch eh nicht eindeutig wäre. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  9. Aha.

    Und deshalb haben sie etwa 3,5 Millionen SA-Angehörige ohne Kontrolle bewaffnet?

    Oder wie?

    :confused:

    Na das ist doch der Trick. :fkr:

    Du musst die Kontrolle haben, wer (legal) Waffen bekommt, um damit eine Bevölkerung zu "steuern". Für die NS-Zeit hieß das,

    • möglichst keine Waffen für Juden, Roma & Co., Kommunisten, Sozialisten, Katholiken und Demokraten. Aber
    • möglichst jeden SA-Mann eine Pistole oder ein Gewehr und auch jedem Partei-Funktionär. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  10. Grober Sand und HK-Rollenverschuss .... :mega_shok:

    Dass der Rollenverschluss der MP 5 überkandiedelt ist, hat auch HK längs begriffen. Die UMP hat nur noch einen Feder-Massenverschluss. Selbst auf die Möglichkeit der Impulsaufteilung wurde verzichtet. Dabei wäre das bei teilwieser Aufteilung nach dem Jatimatic-Konzept ganz einfach gewesen. Es muss ja nicht gleich wieder so kompliziert wie bei der Kriss Vector werden.

    Dein

    Mausebaer

  11. Es ist eigentlich egal, ob die Ergebnisse suboptimal sind, weil Menschen inkompetent, Recherche zu teuer oder eine Tendenz besteht. Die Folgen sind schlechte Beiträge und Artikel. Manche Adressaten merken das nie, andere manchesmal und eingige so oft, dass sich nicht mehr bereit sind, dafür zu zahlen. Der Qualitätsjournalismus schafft sich selbst ab - öffentlich-rechtlich, in den privaten Massenmedien und auch in unseren Hobbyzeitschriften. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

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