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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor 15 Stunden schrieb P22:

     

    Das nützt natürlich etwas. Wenn ich mich montags anmelde, kann ich freitags nicht die einjährige Voraussetzung erfüllen.

    Bin ich schon 20 Jahre im Verein, las ich mir montags mein "einjährigen" schiesnachweis ausstellen und hole die bezahlte sachkunde ab und habe in ein paar Wochen mein Ziel erreicht - ohne jemals ein Schuss gemacht zu haben.

     

    1. hast Du auch dann erst zwei gefälschte Nachweise weshalb Dir
    2. noch die Bescheinigung des Bedürfnisses fehlt.

    Der "einjährige" Schießnachweis hängt formell nicht nicht an der Vereinsmitgliedschaft, sondern am aktiven Schießen als Sportschütze. Auch wer freitags anfängt bekommt bis montags keine mind. 18 Termine in einem Jahr zusammen. Selbst bei absurd großzügigster Auslegung beginnt das eine Jahr mit dem ersten der mind. 18 Termine und nicht mit der Vereinszugehörigkeit. Wer also freitags damit anfängt und montags die Voraussetzung erfüllt haben will, der hat sie frühsten montags in einem Jahr erfüllt. Das Ganze dient als "Abkühlphase", damit wirklich nur noch die wirklich am Sportschießen Interessierten übrig sind.   :hi:

     

    Dein

    Mausebaer

  2. vor 4 Stunden schrieb P22:

    Öhm manche sind "seit Geburt" Mitglied in einem Schützenverein und haben noch nicht geschossen....Die Wartezeit erfüllen sie locker, den Rest gibt's formal korrekt von den zuständigen Stellen bei entsprechender Zahlung.

    Ist das so fernliegend, gerade in einem Bundesland, wo Brauchtum im Schützenwesen noch groß geschrieben wird?

     

    Nein.

     

    Die "Wartezeit" sind ein Jahr regelmäßiges Schießtraining oder in einem Jahr mindestens 18 unregelmäßige Trainingsschießen. § 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG beginnt mit:

    Zitat

    ... Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
    1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und ...

     

    Die können noch solange Mitglied sein, das nützt rechtlich gar nichts. Es kommt auf das Betreiben des Schießsports als Sportschütze an. :rtfm:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  3. vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Kann man doch auf alle Bereiche erweitern.

    Für mich ist der Betrug beim Führerscheinerwerb gefährlicher!

     

    Der Umgang mit Kraftfahrzeugen in der Öffentlichkeit ist ja auch um Welten gefährlicher als der bloße Besitz von Feuerwaffen. Ansonsten müssten wir mit den 20 bis 30 Mio. ohne Erlaubnis besessenen Feuerwaffen in D. längst Dauerzustände wie im Feierabendverkehr haben. :closedeyes: 

     

    Dein

    Mausebaer

  4. vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

    Wie ich "Mausi" kenne spielt er auf die Ausstattung der Polizei an und nicht auf die Rechtsgrundlage.

     

    Naja, eigentlich ein Hinweis auf den 55er und das mancher Orts die lokalen Büttel zu den waren Ausstattungsrambos mutieren. [Ich meine, letztens einen mit wohl gefüllten Plate Carrier gesehen zu haben. Wenn künftig die städtischen Eintreiber der Straßenreinigungsgebühren (die, die kommen, wenn nicht gezahlt wird) mit Kampfhelm und AR-15-Klon-Shorty vorbei schauen, würde mich das auch nicht mehr wundern. ]:closedeyes:

  5. vor 3 Minuten schrieb John Marston:

    Für Polizisten liegt dann wohl immer ein absoluter Notfall vor.

    Echte Polizisten sind wenigstens noch formell vom WaffR ausgenommen. :closedeyes: Aber was ist mit den manchmal sogar besser als Polizisten mit Feuerwaffen ausgestatteten Büttel der Ordnungs- und Landratsämter?  :shok:

  6. Haben die Firecaps das BAM Prüfzeichen => kein Problem

    Hast Du eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis für die Firecaps => kein Problem

    Haben weder die Firecaps das BAM Prüfzeichen noch Du eine passende Erlaubnis => Problem

    :closedeyes:

     

    Das Ganze natürlich völlig unverbindlich und mit dem dringenden Hinweis, Dich zur Sicherheit an das BKA und die BAM zu wenden. :hi:

     

    Dein

    Mausebaer

  7. DAS ist doch noch harmlos. :closedeyes: Die meisten westlichen Tanto-Messer entsprechen noch am ehesten einem Kaiken(-Tanto). Ein Messer für den rituellen Suizid von Frauen. Wenn man so überlegt, wer in der Zeit als Tantos in Mode waren alles mit Frauenselbsttötungsmessern ausgestattet wurde ... :unsure2:

  8. Der Sinn des deutschen Waffenrechts ergibt sich nicht aus der Sinnhaftigkeit einzelner Regelungen, sondern in der Reaktion von gesetzestreuen Bürgern auf den Gesamtregelungwust des Waffenrechts. Wie forderte da einst Siegrfried Schiller, der faktische Vater des bundeseinheitlichen Waffenrechts? "MÖGLICHST IN ALLEN REGIONEN IST DEM BÜRGER ZU VERWEHREN, SICH ZU BEWEHREN." ( Der Spiegel Nr. 47/1971)

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  9. Ich versuche mir immer noch vorzustellen, wie jemand mit Wurfsternen eine Tankstelle überfällt. :rotfl2:

    Auch die wurden wegen ihrer gewaltigen Gefährlichkeit total verboten. :gaga: 

     

    Eigentlich ist ein Karambit ja ein Erntegerät (Minisichel). Nur das interessiert kaum. Nunchakus sind schließlich eigentlich auch nur kleine Dreschflegel. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  10. Na und? :AZZANGEL:

     

    Bis auf vielleicht Parcours (das jagdsportliche, nicht die Stadthüpferei) würde ich da vorab keine Schießsportart ausschließen. Ob bei den dynamischen Sportarten jenseits des Biathlon auch Wertungen für schwer gehbehinderte Sportler gibt, weiß ich jedoch nicht. Bei den statischen Sportarten dürfte es bei jenen Disziplinen, wo normalerweise nicht im sitzen geschossen wird, höchstens zu Wertungsdiskussionen kommen. Da wo alle im Sitzen schießen dürfen, sollte es gar keine Unterschiede zwischen Dir und anderen geben. :AZZANGEL:  

     

    Das ist ja das Besondere am Schießen. Die absolute Körperkraft ist anders als in der Athletik oder bei den Kampfsportarten für den Sieg nicht wichtig. Deshalb gibt es ja auch keine Größen- oder Gewichtsklassen. Nur Altersklassen und bei einigen Verbänden getrennte Damenwettkämpfe.

     

    Dein

    Mausebaer

  11. Gerne und so oder so viel Spaß!  :)

    Vielleicht beißt Dich ja auch noch eine der vielen Schießsportarten. Schießsport ist wie Ballsport - von Minigolf bis Völkerball - es gibt da für jeden mindestens eine passende Sportart. Man hat sie vielleicht nur noch nicht gefunden. :rolleyes: 

     

    Dein

    Mausebaer

  12. Es geht dabei mehr um ein eventuell erschlafftes Innenleben. Das kann so dramatische Züge annehmen, dass sich ein Diabolo nicht einmal mehr bewegt. :closedeyes: Die Ansichten über Ballistol sind unterschiedlich. Am größten ist wohl der Konsens über die Hautverträglichkeit. ;)

  13. Naja,

    helfen macht auch Spaß :AZZANGEL: und hast schon einmal versucht, jemanden zu helfen, der Ahnung hat? :huh: Das ist fast so schlimm wie jemanden zu helfen, der nur glaubt, Ahnung zu haben. ;)

     

    Dein

    Mausebaer

  14. @georg23

    1. Ausdruck über das Herstellungsdatum zur Hand haben
    2. Ausdruck/Protokoll über die Geschwindigkeitsmessung zur Hand haben
    3. nur Schießen wenn die bösen Nachbarn nichts mit kriegen :closedeyes: oder nur zusammen mit dem besten Kollegen Deines Anwalts für Waffenrechtsangelegenheiten, wenn es die Nachbarn wirklich mitbekommen müssen. :teu38: 
  15. vor 5 Minuten schrieb jannis:

    Du darfst dasLuftgewehr nicht im eigenen Garten benützen, auch wen es nicht WBK pflichtig ist , im eigenen Garten darfst du.nur ein Luftgewehr benutzen das ein F Kennzeichen hat.

     

     

    Wann soll denn der § 12 WaffG umgeschrieben worden sein? :huh: Der lautet doch...

    Zitat

     

    ...

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
        a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
        b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, ...

     

     

    Dein

    Mausebaer :hi:
     

  16. vor 50 Minuten schrieb ProArma:

    Das ist doch mal ein wirklicher guter Grund solch ein Messer führen zu wollen... manchmal kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus

     

    Es gibt nicht nur "fremde" Kulturen, in denen ein Mann ein cooles Messer braucht, um gut dazustehen. Selbst der § 42a WaffG kennt das Brauchtum, aka den Hirschfänger zur Krachledernen. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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