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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. ... , denn in DE gibt es schlicht keine Stadt/Gemeinde Polizei. Und von daher dienen auch diese letztlich dem selben Herrn, und es gilt immer noch, wessen Brot ich fress, dessen Lied ich sing.

    Jein,

    denn sie kommen wieder. :huh: Gerade in Ländern, wie z.B. Hessen, mit so richtig bösen ermächtigen Gesetzen zum Schutz und Ordnung (faktisch eher zum Schutz der Ordnung) sind die Ordnungs- und Landratsämter zu einer Polizei 2. Klasse gemacht worden. Entsprechend verpasste Boris Rhein in seiner Zeit bei der Stadt Frankfurt am Main, den Ordnungsamtsbütteln das Lable "Stadtpolizei". In Ffm kann es einem also passieren, dass statt Polizei die Stadtpolizei kommt. Bis auf Pferdestaffel und Musikcorps haben die alles, was andere Polizeien auch haben - von zivilen Ermittlungsgruppen über Motorradstaffel bis hin zur Diensthundestaffel. https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2948

    stadtpoli_internet_aufgaben.jpgMotorr%C3%A4der%203.jpgbewaffnete-ordnungshueter.jpgWappen_quad.jpg

    Dein

    Mausebaer

    ps: Die Leute der Stadtpolizei Frankfurt haben auch schon gelernt, wie man Dienstwaffen beim Toilettengang verliert. :teu38:http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Wer-hat-diese-Dienstwaffe-gesehen;art675,1440444

    Frankfurt.

    Bei der Frankfurter Stadtpolizei, der mit 190 Mitarbeitern größten Abteilung des Ordnungsamts, ist eine Dienstwaffe verschwunden. Ein Stadtpolizist hat die Pistole des Typs SIG SAUER 226 samt einem Magazin mit 15 Polizeieinsatzpatronen in einem Toilettenraum des Ordnungsamts vergessen. Als der Zivilpolizist kurz darauf das Missgeschick bemerkte und zu der Toilette zurückkehrte, waren Waffe und Munition verschwunden.

    Landespolizei und Ordnungsamt bestätigten den Vorfall, ...
  2. ...

    Hier eine alte Medienweisheit:

    "Fachleute haben herausgefunden, daß Menschen fast alles glauben, wenn man ihnen sagt, daß Fachleute es herausgefunden hätten."

    ... und ich dachte, dass man sich auf "Fachleute" beruft, wenn die Fakten und die Logik für die eigenen Argumente Mangelware sind und man deshalb dringend die "Autorität" dieser angeblichen "Fachleute" braucht, um sich durchzusetzen. :huh:

    Dein

    Mausebaer :dirol:

  3. Ähem.

    Haben die Frogs, äh, Fliqs nicht das komische Posthorn Sturmgewehr?

    Die Fröschle schon, ja sogar die Pariser Feuerwehr, weil die ganz einfach "Armee" ist, aber die "Flics" nicht.

    Die in Paris verbreitete Police Nationale (PN) hat den Mini 14 von Ruger und alte MAS 59. Außerhalb von Paris und den angrenzenden Departements wird es bunter. Neben der PN gibt es da dann auch die Gendarmerie National (GN), die formell Militär ist aber zivile Polizeiaufgaben hat. Dazu kommen in größeren Gemeinden (> 16.000 Einwohner) die Police Municipale (PM) dazu. Die kann nach Entscheidung des Bürgermeisters bewaffnet sein, muss es aber nicht. Außerhalb geschlossener Siedlungen kann man auch noch auf die Garde Champêtre bzw. Police Rurale treffen. Bei dieser ist die Bewaffnung nach Entscheidung des Innenministeriums auf max. Kat. B - Waffen beschränkt. Zuständig sind hier auch die Bürgermeister.

    Dein

    Mausebaer

  4. Hallo ihr Lieben,

    ich hätte mal eine Frage zur amtsärztlichen Untersuchung. So wie ich das verstehe war diese bis jetzt nur bei Verdacht und bei einem Alter von unter 25 Jahren bei gleichzeitigem Wunsch des Erwerbs einer GK Waffe notwendig.

    Sollten die angepeilten EU Gesetze jedoch in ihrer jetzigen Form durckommen, würde diese Untersuchung ja für jeden und alle 5 Jahre erforderlich.

    Meine Frage an diejenigen welche so eine Untersuchung schon hatten:

    Wie genau läuft sie ab? Wie lange dauert es, was und wie wird untersucht und muss ich Unterlagen von meinem Hausarzt mitbringen ? (Ich habe nämlich gar keinen festen Hausarzt)

    Danke für eure Antworten,

    Mfg

    Thanatos

    Das hängt von der Fragestellung ab. Also waffenrechtlich ersteinmal ob nach § 6 Abs. 2 oder 3 sowie ob nach § 41 Abs. 1 WaffG. Dann geht es natürlich noch nach dem Inhalt der Frage. Ob jemand aufgrund einer körperlichen Behinderung überhaupt in der Lage ist, einen bestimmten Waffentyp zu benutzen, ob er die ausreichende geistige Reife besitze, neben Pistolen, mit denen der Mosard die Hinterleute des Münchener Olympiaattentats meuchelte, und traditionellen Mordflinten der Sizilianischen Mafia auch noch ein hundert Jahre altes Militärrepetiergewehr zu besitzen, oder ob die Demenz soweit fortgeschritten sei, dass er geladene Feuerwaffen auf der Gartenterasse vergesse, usw.

    Auch warum denn ein Amtsarzt? Auch wenn der alles darf, heißt das nicht, dass er auch alles wirklich kann. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  5. Was willst Du?

    • Die effektive Verteidigungswirkung von SSW, auch mit Gas, ist gering - insbesondere bei Wind. Dafür kann deren Einsatz eine Signalwirkung haben. Für einen einzelnen Schuß wird jedoch kaum ein Mensch die Polizei informieren. Jedoch sollte man sich auch bei SSW um deren sicheren Handhabung und Pflege bemühen. Von daher wird der Rat einem SSW-Revolver zu bevorzugen relativiert. Anderseit gibt eine SSW für Sylvester ein nettes Spaßgerät ab.
    • Ein Hund ist weit mehr als ein Mittel zum Selbstschutz. Er ist vor allem ein Wesen, das sozial lebt. Du wirst mit demHund zusammen leben müssen mit allen Vorteilen und Nachteilen. Ob Dein Hund dann trotz entsprechender Ausbildung und Zuneigung zu Dir sich überhaupt zum effektiven Schutz eignet und im Gefahrenfall nicht noch zu einem zusätzlichem Risiko für Dich wird, ist fraglich. Selbst die Sicherheitsorganisationen haben ernsthafte Schwierigkeiten, noch potentiell brauchbare Hunde zu finden. Ein Hund kann Dir ein guter Gefährte sein. Aber ob er Dich tatsächlich schützt, ist sehr fraglich.
    • Tierabwehrspray ist vielleicht die wirksamste aber auch die am wenigsten aufwendige Methode dieser drei Alternativen. Aber Du wirst auch Lernen müssen, es richtig einzusetzen. Die Situation richtig zu beurteilen, sicher in die Gesichter treffen zu können und dann einen Plan B zu haben. Denn Das Spay hat keine Signalwirkung an Dritte und reicht von der Wirkung auch nicht immer - sowohl von der Menge als auch der Wirkung an sich.

    Dein

    Mausebaer

  6. Kiste aufmachen...Geld ist versichert....die Panzerung ist nicht sonderlich dolle (war zumindest bei den mir bekannten Fahrzeugen zweier Hersteller so).

    ... und aus Schiss, dass Du die Dummbatzen identifizieren könntest, wirst Du dann einfach mal akut terminiert. :mega_shok:

    Solange die anderen sich nicht mindestens einen Ruf á la Francis Drake erworben haben, ist mir ein mobiles, leicht gepanzertes Fahrzeug lieber, als mich auf Gedei und Verderb kriminellen Dummdödeln auszuliefern. Die Ladung wäre mir da völlig Wurst.

  7. Solange, bis Du schmerzlich feststellen musst, dass die

    RPG-7

    Rpg-7.jpg

    leider doch keine Imitation ist.

    CM :traurig_16:

    Gas geben und die Sicherheitsentfernung unterschreiten, wenn die es nicht eh schon ist. Eine Panzerfaust in 7 bis 20m Entfernung kommt irgendwie nicht so bedrohlich, obwohl sie es erst jenseits der Sicherheitsentfernung ist. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  8. §36 Abs. 3 WaffG gilt allerdings auch, d.h. nachzuweisen ist nur bei Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen.

    NIX ist nachzuweisen. Der Besitz hat nur zubestehen. :closedeyes: Ich habe hier schon mehrfach für eine Gleichbehandlung von LWB und NLWB geschrieben. Wie das die Behörden umsetzen, wäre deren Sache - z.B. Straßenweise bei allen Haushalten, die nicht rechtssicher nachgewiesen wiesen haben, dass sie keine, auch nicht ohne Erlaubnis, erlaubnispflichtige Waffen oder Mun. besitzen. :rolleyes:

    Dein

    Mausebaer :teu38:

  9. Es stehen ja nicht nur Kaschies und deren Derivate vor dem Verbot. Die waren nur als Beispiel für ein Pro-Verbots-Argument ins Spiel gebracht worden. So wie das jetzt formuliert ist, ist auch eine völlig zivile, jagdliche Browning BARII, Benelli ARGO oder HK SLB 2000 sowie SIG Sauer P226, Glock 17 oder gar FN GP35 von den dem Verbotsansinnen betroffen.

    halbautomatische Funktion + auswechselbares oder großes Magazin = Verbot

    halbautomatische Funktion + umbaubar auf vollautomatische Funktion = Verbot

    Alles was einmal in grauer Vorzeit Kategorie A war, bleibt A, selbst als Metallschrott = Verbot

    Dein

    Mausebaer

  10. Da von 106 Seiten ca. 104 Seiten Vermutungen und und Spekulationen sind, meine Frage: Wie ist der konkrete Stand? Bitte kein "ich vermute, glaube, meine, rechne mit etc. Danke!

    Erste Lesung im EU-Parlament war am 07.12..

    wenig Anwesende, die z.T. aber, scheinbar durch uns, gut gebrieft erschienen und kritische Fragen stellen

    Inhalt bisher unverändert:

    • einmal A-Kategorie, immer A-Kategorie, auch wenn völlig unbrauchbar gemachter Haufen Metallschrott und erst recht, wenn antike auf HA geänderte Waffen, z.B, MP40, Stgw. 44 oder auch PPSh 41 oder Tommy Gun.
    • Verbot aller Halbautomaten (ohne Unterscheidung nach Lang oder Kurz) die B7 sind (werden zu A) oder die die Möglichkeit zu einer nicht definierten höheren Schußanzahl haben (also alle mit Wechselmagazinen oder Gurtzuführung). Die hier geführte Anscheinsdiskussion ist völlig OT, da auch völlig zivile Jagd-HA und ggf. Selbstladepistolen, sogar ohne dienstliche Verwandschaft, davon betroffen sein können.
    • Befristung aller waffenrechtlicher Erlaubnisse auf maximal 5 Jahre
    • nicht näher definierte medizinische Tests zur Ausstellung und Wiederausstellung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
    • Upgrade von Schreckschuß- und Gaswaffen in Kategorie C; damit WBK-Pflicht, volle §36 Abs.3 Aufbewahrungspflicht und somit faktisches Erwerbsverbot

    Dein

    Mausebaer

  11. Dann muss halt, wenn es definiert ist nen Magazin wie bei einem Mehrlader festgesetzt, geschweißt, was weiß ich werden, um den Müll dann zu erfüllen. Das ist alles so krank. Und die, um die es geht, interessiert es eh nicht.

    Also Kalifornische Zustände. Wobei den Machern wohl eher ein mit der Waffe verbundenes 4-Schuss-Magazin vorschwebt, wie es im Ausland bei einigen Jagd-HA zu finden ist. :closedeyes:

  12. Weil die Anlage 1 zum WaffG definiert:

    "2.3 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird."

    Bei einem Revolver befinden sich die Patronen jedoch bereits in ihren Patronenlagern.

    • Ein Pepper-Box-Revolver wäre sogar ein Einzellader.
    • Ein Double-Action-Revolver ist KEINE automatische Schusswaffe und
    • was ein Trommel-Revoler ist, ist nicht definiert.

    Dein

    Mausebaer

  13. Es ist im §14 Abs. 4 des deutschen WaffG geschrieben, mit welchen Eigenschaften Feuerwaffen aufwarten müssen, um unter das baw-Dauerbedürfnis eines Sportschützen (gelbe WBK) fallen zu können. Feuerwaffen, die den Katalog der Bedingungen erfüllen (positiv) dürfen ihrer Art bzw. Funktionsprinzips nach auf Gelb erworben werden (zusätzliche Bedingungen sind mindestens eine vom BVA genehmigte Disziplin für die Waffe und die Verbandsmitgliedschaft des Sportschützen). Aber das hatten wir schon oben. Alle anderen erwerbsberechtigungspflchtigen Schusswaffen gibt es dann nur noch ggf. auf die Grüne Basis-WBK. In dem Katalog sind Revolver-Langwaffen nicht enthalten und unter die Definition von Repetier-Langwaffen fallen Revolver-Lamgwaffen auch nicht. Die Erläuterungen zu den im §14 Abs. 4 verwendeten Begriffe ginb es in der Anlage 1 zum WaffG.

    Dein

    Mausebaer

  14. Beim BDS hat man automatisch eine ähnliche Rechtschutzversicherung.

    Diese Versicherungen übernehmen die Vertretung, soweit ich weiß, aber nur bei Erfolgsaussichten.

    Ob da eine Chance besteht, ist noch unklar, je nach Formulierung der kommenden Änderungen.

    Ja,

    genau genommen versichern die RSV nur die Finanzierung eines erfolgversprechenden Rechtsstreits. Wenig Aussicht auf Erfolg = wenig Wahrscheinlichkeit für eine Deckungszusage.

    Dein

    Mausebaer

  15. ich glaube erstmal wird noch Geschrei nach strengeren Gesetzen kommen. Aber noch 3x solch ein Anschlag in Europa und ich könnte mir vorstellen, dass doch ein umdenken stattfindet.

    Optimist! :shok:

    Bereits der damalige Chef von INTERPOL mahnte mehr bewaffnete Zivilisten an beim Terroranschlag im Westgate-Einkaufszentrum 2013 in Nairobi. http://abcnews.go.com/Blotter/exclusive-westgate-interpol-chief-ponders-armed-citizenry/story?id=20637341 Ich befürchte, dass man auch weiter massivst seiner kognitiven Dissonanz huldigen wird, und sein totes Pferd noch reiten wird, wenn es längst zu Staub zerfallen ist. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  16. Interessanter als die Herkunft der Waffen (nur Gesetzestreue Bürger halten sich an Gesetze), finde ich den Wechsel der Strategie. Anstatt an einem Ort maximalen Schaden anzurichten und die Fahrkarte zu den bärtigen Jungfrauen zu lösen, scheint man jetzt auf Hit and Run zu setzen. Schutzwesten Level 3, Magazintaschen. Munition im Auto.Hatten sie einen weiteren Anschlagsort auf dem Radar?

    Vermutlich. Wozu denn die ganzen Rohrbomben, wenn man sie nicht einmal mitgenommen hatte?

    Wobei die Schutzwesten inzwischen verschwunden zu sein scheinen oder es waren doch nur Einsatzwesten. :huh:

  17. Also die riesige Drohkulisse wird Verhandlungstaktik sein. Aber trotzdem müssen wir darauf reagieren. :bud: Denn wie z.B. die Messergeschichte von 2008 gezeigt hat, wird bei fehlenden Widerstand auch mal eben die Drohkulisse mit durchgebracht. Aber selbst wenn wegen Widerstands einige der ursprünglichen Forderungen (erst einmal) fallen gelassen werden, ist das kein Sieg für uns. Denn das, was man durchsetzen wollte, wird dann immer noch durch gesetzt werden.

    Ich weiß nicht wie oft ich hier in WO in letzter Zeit die Compliance-Taktik "Slap-in-the-face" bzw. "Door-in-the-face" erklärt habe. :rtfm: Aber die ganze Geschichte scheint auch dieses mal genau danach abzulaufen.

    Euer

    Mausebaer :hi:

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