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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. Ich möchte nicht wissen, wieviele Panzerverbände der Amis man so wie das PGR inzwischen übernehmen könnte. Schließlich ist jedes Passwort und jede Verschlüsselung zu knacken - manche schneller und für andere bräuchte es etwas mehr Zeit oder Rechenkapaztät. :AZZANGEL:

    Euer

    Mausebaer

  2. Bitte nicht falsch verstehen. Ich weiß, dass es nicht einfach ist, den Jagdschein zu erlangen und es einer Menge an Lernfleiß dazu bedarf. Ich finde es völlig in Ordnung dass man auf Jagdschein bereits mit 18 GK-Waffen erwerben darf.

    Aber: Warum wird dem Sportschützen U21 dies ganz verwehrt, bei Personen U25 nur nach Vorlage eines Gutachtens?

    Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

    1. §6 Abs. 3 WaffG ist ein Placebo, um scheinbare Massen zu beruhigen und "nur" wenige zu benachteiligen
    2. Der Sinn ist nicht im Gesetz zu finden. Auch wenn wissenschaftliche Ergebnisse, dafür sprächen die Volljährigkeit mit allem, was da dran hängt (Wahlrecht, Fahrerlaubnisse, Geschäftsfähigkeit, ...) auf 25 Jahre zu erhöhen, macht es nur wirklich keinen internen Sinn, dem § 6 Abs. 3 nur Sportschützen und nur "andere Waffen als ..." zu unterwerfen. Hinter den Sinn des WaffG kommt man, wenn man sich seine Entstehung und die Berichte über dessen faktischen Vater, RD a.D. Siegfried Schiller, anschaut. Alleine schon die beiden Credi Schillers zeigen den Schlüssel zum Verständnis des WaffG auf: "Viele, die Schußwaffen in reglicher Absicht erwarben, wurden erst durch den Besitz der Schußwaffe zu Gewaltverbrechern" (Psychotischer Wahn?) und "Es ist möglichst in allen Regionen den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren." (Obrigkeitsstaatliches Weltbild mit dem Bürger als natürlicher Feind des Staates).

    Betrachtet man das Konzept unseres WaffG als das Produkt aus psychotischen Wahn und Demokratiefeindlichkeit, dann macht es Sinn und ist auch sehr erfolgreich. :teu38: Was meinst Du wohl, warum in §1 WaffG zu der seltsamen Formulierung "(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung." gegriffen wird, statt einfach "zum Zweck der der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" zu schreiben? :fkr:

    Dein

    Mausebaer

  3. Wo denn? Im Gesetz steht nur "amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige...."

    Und dass der Arzt Leistungen teilweise über die Kasse abrechnet, bekommt der Patient in der Regel doch überhaupt nicht mit. Daher kann ihm diese Verfehlung ja wohl sehr schwer angelastet werden.

    § 4 Abs. 5 AWaffV

  4. Das Hauptproblem wird sein, dass ein Test erwartet wird. Die Praxis scheint da inzwischen nach österreichischen Vorbild ein Persönlichkeitstest sein. Für die etablierten Tests sind Lizensentgelte abzudrücken und das nicht zu wenig. Daher werden tendenziell Organisationen die die häufig für offizielle Zwecke einsetzen aufgrund von Skaleneffekten am günstigsten sein können. Kurz TÜV, Dekra Co..

    Die Ergebnisse der Tests sind in dem Kontext natürlich so sinnbefreit wie der § 6 Abs. 3 WaffG selbst. Ob Du eher ein Partylöwe oder oder Schraubenzähler bist, wußtest Du auch schon vorher. Mit dem Gutachten weiß das dann auch Dein SB. :heuldoch:

    Dein

    Mausebaer

  5. 4, 5 und 6 würde ich nicht abziehen da bei diesen drei "Umständen" die These "Weniger legale Waffen senken die Anzahl" wohl stimmt. Allerdings bleibt nach Abzug von 1, 2 und 3 nicht mehr viel übrig.

    Bei den Unfällen könnte man noch unterscheiden, ob sie durch Bedienungfehler (Faktor Mensch - direkt) oder durch technisches Versagen (Faktor Mensch - indirekt) verursacht wurden. Ähnlich könnte auch bei den nicht geschäftsfähigen Personen unterschieden werden. Bei 5 wäre noch zu überlegen, ob neben der Ursächlichkeit der Störung auch ihre Entstehung zu berücksichtigen wäre, z.B. Drogenmißbrauch vs. hirnorganischer Schaden vs. normale sonstige Lebenszeitprevalenz.

  6. Du nennst doch eigentlich das "Problem" schon. Ohne Suizide stürzen die Tötungen durch Schußwaffen bereits ins Bodenlose.

    Gehe hin und ziehe von allen Tötungen mit Schußwaffenprojektilen ab

    1. Suizide
    2. gerechtfertigte Einsätze mit Todesfolge
    3. Mißbrauch durch Kriminelle
    4. Unfälle
    5. Mißbrauch durch psychisch gestörte Personen
    6. Gebrauch durch nicht geschäftsfähige Personen

    und Du erhälst nichts. :heuldoch:

  7. In Australien wurden ja keine Waffengattungen in legalen privaten Händen komplett ausgerottet, sondern z.B. Pumpen durch UHR und Pocket Guns durch Full Size Pistolen ersetzt. Gibt es dazu überhaupt brauchbare Zahlen über die Kosten der Aktion hinaus? Es gibt einige, die behaupten, dass infolge des selektiven Verbots einiger Waffen unter dem Strich die Anzahl der legalen Schußwaffenbesitzer sogar gestiegen sei und andere verbotsbedingt aufgerüstet hätten, also Opas alte, kleine .32er mit Hilfe der Entschädigungszahlungen durch eine neue .40er ersetzen.

  8. Ach komm' schon! Ich will nicht jeden verlinkten Inhalt erst studieren und im Zitat ist nichts mit Kaliber.

    M.w. hat es seit Einführung der M9 keine allgemeine Kaliberdebatte für KW dort gegeben. Nur ein paar Spezis durften sich was anderes besorgen sowie Stammtische und themensuchende Medien debattierten darüber. :boredom:

    Dein

    Mausebaer :beach:

  9. Das findest Du aber überall, immer wieder in allen Lebensbereichen. Es ist ja so bequem Andere für sich denken zu lassen...wo hat uns das hingeführt und wird uns noch weiter hinführen...?

    Besonders lustig ist, wenn die selben Leute immer wieder mit den selben Fragen kommen...irgendwann müsste doch mal was hängenbleiben...

    DAS findest Du sogar in der Biologie. Woher kommt denn der Sinnspruch "Use it or loose it!"? Egal ob Hirn, Muskel oder Knochen. Wenn es nicht benötigt/benutzt wird, wird es abgebaut. Je nach Freizeitstil und Studie kostet Dich ein Wochenende bereits 5 bis 10 IQ-Punkte (also immer aufpassen, ob das ein Einstellungstetst oder ein §§ 20f. StGB-Gutachten werden soll). Selbst Fliegen klappt doch auch nur. weil die Luft lieber auf der kurzen Unterseite eines Flüges statt auf der langen, gewölbten Oberseite strömt. Alles nix anderes als das ökonomische Minimalprinzip. :dirol:

    Dein

    Mausebaer :beach:

  10. Nö,

    der homo oeconomicus existiert. Man darf ihn nur nicht auf fiskalische Vorgänge reduzieren. Wozu selbst denken, wenn man doch den alzi fragen kann? Die wären mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in der Lage gewesen, selbst darauf zu kommen. Aber so war's leichter. :heuldoch:

    Was Du schilderst, ist eine saubere Umsetzung des Minimalprinzips (Subprinzip) des Ökonomischen Prnzips. :good:

    Dein

    Mausebaer

  11. ... und hat für später den Vorteil, dass man vielleicht nicht ganz so schnell in eine der vielen Falle stolpert, die das WaffR so für einem bereit hält. Für das Beantragen ist es hillfreich einen Kameraden auszuquetschen, der gerade etwas bei Deiner Waffenrechtsbehörde erledigt hat. Es gibt so SB-Spaßvögel die z.B. bei der ersten Grünen auch einfach keine MEB machen bzw. darauf hinweisen, wenn sie sie nicht extra vom künftigen LWB von sichaus mitbeantragt wurde, und sich dann einen ablachen. :teu38:

    Dein

    Mausebaer

  12. Bevor jetzt hier Verwirrung entsteht: "Waffenbesitzkarte für Sportschützen" ist ein Eigenname. Das steht auch fett in Arial gedruckt, mit Umbruch nach "für" und mittig ausgerichtet als allererstes auf den gelben WBKs drauf. :)

    Waffenbesitzkarte für

    Sportschützen

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