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Der Witz dabei ist ja, wenn sie noch keine Gelbe ausstellen weil 2 Einträge auf der grünen noch keine 6 Monate alt sind........wie ist es den dann wenn man irgendwann die gelbe bekommt. Wenn ich dann 2 neue Voreinträge auf Grün hole müsste ich nach deren Logik die Gelbe abgeben bis ich wieder aus 2/6 raus bin..............die Spinnen, die Römer
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Du musst beantragen und kaufen ( erwerben ) trennen. Kaufen dürftest du zb 10 Waffen auf einmal, sie aber nicht " erwerben ". Erwerben heist im Waffenrecht die Gewalt darüber erlangen, das hat mit Kaufen nicht viel zu tun. Deine Behörde könnte dir 4 Voreinträge in eine Grüne machen, nur 2 innerhalb von 6 Monaten zu erwerben liegt dann in deiner Verantwortung. Kaufst du mehr und willst eintragen lassen wird das Amt den Verstoß bemerken und reagieren
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Das kenne ich so nicht. Hier können neue zb 2 Waffen auf grün beantragen ( Voreintrag ) UND gleichzeitig die gelbe beantragen. Alles andere denken sich die Behörden aus.........Das man nur 2 Waffen innerhalb 6 Monaten erwerben darf , da muss man selber drauf achten. Wenn ich die 2/6er Regel über die grüne grad voll habe und einem Händler zb nur meine Gelbe vorlege um eine Repetierlangwaffe zu kaufen bekomme ich die von dem. DER weiß ja nix davon das ich grade erst auf Grün 2 geholt habe. Die " Gefahr " mit der Gelben gegen 2/6 zu verstossen ist immer vorhanden,falls die Behörde mit dieser Gefahr begründet.
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Zu einer großen Demo Zentral irgendwo in Deutschland würden nicht genug kommen um ein Bild ab zu geben .Aber Zeitgleich in allen Bundesländern vor den Ministerien ,wenn keiner weit und lang fahren muss, da würde ich größere Chancen sehen. Und Zeitgleich in 16 Bundesländern....das sollte Aufmerksamkeit bringen. Haben die Bauern auch gemacht. Die konnten von hier aus auch nicht mit dem Trecker nach Berlin fahren, die wären Tage unterwegs gewesen. Aber in den einzelnen Ländern sorgten sie für Aufsehen....und damit auch Bundesweit.
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Das ist wie mit den Schalldämpfern mit "F" und vielen anderen Dingen: Auf die " Widmung " kommt es an . Pfefferspray das zu Abwehr von Menschen ausgewiesen wäre dürfte man nicht mit führen. Steht " Zur Tierabwehr " drauf darf man.Sagt man bei einer Kontrolle man hat es zur Abwehr von Menschen dabei bekommt man ein Problem. Benutzt man es einfach im Fall der Fälle genau dafür ist das, hoffentlich, vom Notwehrparagrafen gedeckt . Auf die Widmung kommt es an....Ein Regenschirm der zur Selbstverteidigung beworben wird kann dir in bestimmten Situationen große Probleme bereiten, ein normaler nicht. Der JPX ist keine Schusswaffe, schon laut Definition nicht. Und man verrennt sich in Ecken wo man eigentlich gar nicht hin wollte........
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Kollege hat an seiner Armbrust einen Ziellaser. War ab " Werk" dabei und ist mit einer Platte vorne seitlich angeschraubt. Solange die Aufnahme nicht an die üblichen Schnittstellen einer Schusswaffe passen scheint es da ja eine Möglichkeit zu geben. Wäre aber vorsichtig mit dem Bestellen so eines Lasers im Netz..................
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Cannabis ohne THC ist wie wenn du Gras rauchst........richtiges Gras..............Und der Kollege der sich das Urteil gefangen hat ist, wie meistens, selber schuld an dem Urteil. Er wird mindestens einer Person von seinen 5 Joints pro Tag erzählt haben, der er es besser nicht gesagt hätte. Der Arzt wird das Amt nicht Informiert haben.......................
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mit der Ansicht von @lightjear kann schnell die komplette WBK " verbraucht " sein....auf 5 bis 10 Jahre
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Wenn mich hier der "Dorfpolizist " anhält und ich dem sage, die ist von meiner Frau geliehen komme ich damit auch durch. Ganz davon ab das der mich eh nicht anhalten würde. Aber lass mal was passieren und es wird offiziel das du eine Waffe mitführst für die du keine Berechtigung nachweisen kannst. Und das meine Frau unter der gleichen Adresse lebt und ich ihre WBK dabei habe nutzt da gar nix.
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Und wo kann man diese Regelung im Gesetz lesen ? Hast du das von deinem Amt schriftlich? Das ist sehr dünnes Eis auf das du da gehst.
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Soweit ich mich entsinne ist die Geschichte mit den Lichtfängern als " optische Zielhilfe " erst ein paar Jahre alt. Sicher das du das gleiche vor 20 Jahren schon hattest?Und wenn das" einer " so verlangt ist das i.d.R. dem sein Wille, und nicht irgendwo so festgeschrieben.
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Im DSB sind Visierungen mit "Leuchtstäben " verboten. Fällt unter " optische Zielhilfen. Sind diese Lichtfänger auf der Glock montiert ist sie für DSB Disziplinen nicht mehr zugelassen. Und Kimme und Korn bei Disziplinwechsel immer zu tauschen verlangt niemand.
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Woher beziehst du dein " Wissen " . Auch und grade auf den Termin bezogen .Hast du deine Glaskugel geputzt ?
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Stimmt, das ist Glaskugel lesen.Aber ich gehe davon aus das es eine Regelung geben wird Wenn die Auszeit bis Dezember geht haben wir andere Probleme als den Waffenerwerb.
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Mein letzter Termin war am 11.03.20, seit dem 15.03. ruht bei uns der Schiessbetrieb. Und mit dem Schiessbuch beantrage ich auch neue Waffen. Hat bisher immer gereicht.....aber ja, ich sollte mehr Langwaffe schiessen...wobei einige 22er Termine auch LW sind. Sollte ich aber für die Zukunft dazu schreiben
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Mal ehrlich....wann ist es bei dir soweit das du keine 18 Termine mehr in den letzten 12 Monaten hattest? Oder keine Wettkämpfe in den letzten 12 Monaten ? Da ist ja keine Menge davon vorgeschrieben.......
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Und genau deswegen schreibe ich das NICHT dazu. Irgendwann wird das sonst zur Pflicht.Und wie schon geschrieben, damit habe ich KW über Grundkontingent bekommen. Sowohl DSB als auch BDS. Allerdings hab ich bisher kein Jahr unter 50 Terminen und die meisten mit über 100 Terminen abgeschlossen. Incl. Wettkämpfe. Wenn einer " nur " mit den 12 Pflichtterminen kommt weiß ich nicht wie das gesehen wird......in der Situation war ich noch nie...Trotz Herzinfarkt, mehreren 6 wöchigen Rehas usw usw Und die " 10 Schuss in den Sandhaufen " mache ich nach jedem Laufreinigen der KK Waffen. Und selbst die taugen noch zum Abzugstraining
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ICH vermute das die Zeit ohne Schiessmöglichkeit einfach ausgeklammert wird und ansonsten alle anderen Regeln weiter gelten. Nervig einzig für Anfänger die im ersten Jahr waren, die müssten die Hahn in Ruh Zeit noch hinten dran hängen. Für alle die schon Waffen haben wird sich da, ausser das wir jetzt nicht schiessen können, nichts ändern. Ausser wenn einer was neues will und durch die Unterbrechung keine 18 Termine in den letzten 12 Monaten wären . Das wäre bei mir ende November 2020 der Fall. Bis dahin habe ich meine 18 Termine in den letzten 12 Monaten ....
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@Fyodor Klar, ging auch nicht um jetzt sondern um danach. Bei einem Jahr " Hahn in Ruh " wird sich wohl keine Behörde erdreisten einem die Eisen abzunehmen weil man die letzten 12 Monate keine Trainings-, Wettkampftermine hatte. Es bestand ja auf behördliche Anweisung gar nicht die Möglichkeit zu schiessen. Und wenn doch gehe ich davon aus das DANN die Gerichte das nicht mit tragen.........
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Laut Gesetz reichen Wettkämpfe auf Vereinsebene . Was hindert einen daran im Verein einen Wettkampf nach Sportordnung selber zu organisieren. Von mir aus " Vereinsmeisterschaft der Mittwochstrainingsschützen " ? Oder den " Klaus Dieter Gedächtnis Pokal " ins Leben zu rufen und zu Schiessen ? Im Nachgang jedem eine Urkunde drucken und fertig. Disziplinnummer drauf und alle sollten zufrieden sein.Sie wollen Papier? Gebt ihnen Papier !
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Mit der jetzigen "Schiesspause " muss man abwarten was da die Verbände/Behörden verlangen werden. Sowas gab es NOCH NIE . MEINE Vermutung wäre, das wenn zb 3 Monate "Hahn in Ruh " ist diese 3 Monate einfach ausgeklammert werden . Würde im dummsten Fall dann 15 statt 12 Monate dauern bis zur ersten Waffe. Wenn ich schon Waffen habe und was neues will und nach diesen 3 Monaten das erste mal wieder Schiessen war und dann beantrage ....und immer noch auf 12 bis dann wohl 18 Termine in den letzten 12 Monaten komme sehe ich da kein Problem. Aber das ist alles Glaskugel......
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Das hiesse, ich soll zb die Disziplin GK Gebrauchspistole nach Sporthandbucg schiessen ? Und wenn ich kein Duell schiessen kann? Anlage kaputt,alle anderen Schiessen ohne Drehanlage? Wenn ich 50 Schuss Präzision trainieren will schiesse ich nicht Sportlich ? JEDES Schiessen mit einer sportlich einsetzbaren Waffe ist Training!
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Im DSB ? Oder in dem DSB angeschlossenen Landesverbänden? Bei mir im Schiessbuch steht schon immer nur Datum, Kaliber, Ort des Schiessens. Hat sowohl beim Schützenverband Saar ( DSB) als auch beim BDS LV 9 immer gereicht. Auch für KW über das Kontingent .
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Bei Vereinen in der Konstellation , wie schaft es da jeder seine 12 bis 18 Termine zu haben um eine Waffe kaufen zu können? Wenn da jetzt noch einer Wechselschicht hat wird das aber verdammt eng..........bei 4 Stunden im Monat mit 18 Mann......sind dann recht kurze Einheiten, keine Viertelstunde im Schnitt pro Schütze............