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Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Der Ausschreibungstext in dem - für das Quiz natürlich völlig frei erfundene - Sachverhalt lautete: " ... Es gelten - die allgemeinen Regeln der Sportordnung des "XYZ-Verbandes" (:= Veranstalter und anerkannter Schießsportverband in der BRD) und - ergänzend für die Disziplin "XXX" die Regeln der ABC-Confederation (:=Schießsportliche Organisation eines aussereuropäischen Staates) ... " Daraus sollte erkennbar sein, dass die Disziplin XXX gerade nicht nach den Regeln des XYZ-Verbandes sondern vollständig nach den Regeln der schießsportlichen Organisation des aussereuropäischen Staates durchgeführt werden sollte. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Um welche Erlaubnis handelt es sich nach Deiner Auffassung denn hier, wenn du das mit der Eingangsfrage in Beziehung setzt? In § 12 Abs. 1 Ziffer 5 heißt es: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese .... 5.auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt; ... und es in § 12 Abs. 4 heißt: 4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Öffnungsklauseln für "Abweichungen" werden alle Verbände haben. Darum geht es nicht sondern um die vollständige Nichtanwendung. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Interessanter Ansatz um ALLES zu rechtfertigen. Aber wenn man Solches vor Gericht oder im Verwaltungsverfahren vorbringen sollte, wird man wohl nicht mehr als einen mitleidigen Blick bekommen. Wenn Du damit sagen willst, dass die vollständige Nichtanwendung der Sportordnung eine erlaubte Abweichung sein soll, - bitte sehr. Diese Meinung über die Geltung einer Öffnungsklausel ist jedenfalls in ihrer Umfänglichkeit nicht zu toppen. Ich halte sie schlicht für falsch. Nichtanwendung aufgrund einer Öffnungsklausel ist keine Abweichung. -
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webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Dies ist ein zumindest "sportlicher" Ansatz, dem zu folgen sehr heraufordernd ist! Es soll also nach dieser Auffassung nicht sportliches sondern gesellschaftliches "Sportliches Schießen nach § 15 a Abs. 1 S. 1 WaffG" geben. Dies wäre - so verstehe ich das - beispielsweise das, was ausdrücklich von einer Sportordnung (des DSB in 0.18.2) nicht als Sportschießen sondern als Gesellschaftsschießen geregelt ist und bei dem die Einhaltung der Sportordnung damit begründet wird, dass Abweichungen von der Sportordnung möglich sind und diese Sporttordnung deshalb bei Abweichungen von der Sportordnung eingehalten ist - HÄ?!. Damit wird dann das abweichend geregelte "nicht sportliche" Gesellschaftsschießen zum sportlichen Schießen, wenn nach den Regeln des DSB die Regeln des DSB nicht eingehalten werden. - ACH SO - Ja nee, iss klar! -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Danke für Eure Beiträge! Ich fasse mal zusammen, was ich bis hierher glaube an Meinungen erkennen zu können: Zu Frage 1: (Handelt es sich um "sportliches Schießen" im Sinne des Waffengesetzes (vgl. § 15 a Abs. 1 S. 1 WaffG) >> nein zu Frage 2: (Wie ist das Schießen ihm Lichte des § 9 Abs. 1 AWaffV zu bewerten?) >> als Jedermannschießen zur Belustigung im Rahmen der Standzulassung erlaubt zu Frage 3: (Handelte es sich um zulässige Schießübungen?) >> ja, wenn kein Verstoß gegen §§ 6 und 7 AWaffV vorliegt Frage 4 ist aufgrund der Antworten zu 2 und 3, diese als richtig unterstellt, bedeutungslos. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Wenn das so wäre, wären diese "sog. Gesellschaftsschießen" sportliches Schießen gem. § 15 a Abs. 1 S. 1 WaffG und damit ein Anachronismus, der mir im waffenrechtlichen Regelungsbereich unter der Systematik von Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als Meinung kaum vertretbar erscheint. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
und § 13 AWaffV dann die Einzelheiten -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Und wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Vater des "Winnenden-Attentäters" aufgrund Verstoßes gegen die AWaffV (Verstoß gegen die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung als kausale Ursache und Tathandlung) wegen Fahrlässiger Tötung verurteilt wurde .... -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Zu 1 Ja zu 2 Dann wären ja Ziffern 1 und 2 überflüssig und der Zinnober mit den Sportordnungen überflüssig, insbesondere § 15 a Abs. 1 S.1 WaffG zu 3 Es dämmert offenbar -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Was "zulässige Schießübungen" sind, regelt die AWaffV in § 9. Dort heißt es: " ... (1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn 1. ..... , 2. geschossen wird a) ...., b) ...., c) ... oder d) ..., oder 3. .... ...." Die Vorschrift ist schwer verständlich und wohl bereits deshalb "schlecht". Ich sehe dort zwar Teilaspekte Deiner Meinung widergespiegelt, kann aber Deine Auffassung mit der Vorschrift nicht vollständig in Übereinstimmung bringen. -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Ja klar. Das Problem hat der Gesetzgeber doch erkannt und gelöst. Lies dazu § 5 Abs. 3 AWaffV. § 5 Abs. 3 AWaffV: "(3) Im Einzelfall kann ein Verband oder ein ihm angegliederter Teilverband zur Erprobung neuer Schießübungen Abweichungen von den Schießdisziplinen der genehmigten Schießsportordnung zulassen. Zulassungen nach Satz 1 sind auf höchstens ein Jahr zu befristen und müssen die Art der Abweichung von der genehmigten Schießsportordnung bezeichnen; sie sind dem Bundesverwaltungsamt vor Beginn der Erprobungsphase anzuzeigen. ..." -
Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
webnotar antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Hilf mir bitte: zu 1: ich kann diese "Festlegung" im § 27 WaffG nicht finden! Kannst Du mir den Text dort bitte markieren? zu 2: woraus ergibt sich, dass das es 2.1 eine "Genehmigung von Schießstätten" gibt und 2.2 das BVerwA für die "Genehmigung von Schießstätten" zuständig ist? Kann es sein, dass Du bei Deiner Meinung zu 2. die "Erlaubnis zum Betrieb" nach § 27 Abs. 1 S. 1 WaffG für den "Betreiber" (vgl. die Definition des "Betreibers" in Ziffer 10.5.1 Absatz 3 der Schießsstandrichtlinie 2012) meinst, die durch die für die Liegenschaft nach § 49 Abs. 2 Ziffer 2 WaffG örtlich zuständige Waffenbehörde erteilt wird? (" ... ist örtlich zuständig für 1. ... 2. Erlaubnisse nach § 27 Abs. 1 sowie für Maßnahmen auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 27Abs. 7 bei ortsfesten Schießstätten die Behörde, in deren Bezirk die ortsfeste Schießstätte betrieben wird oder betrieben oder geändert werden soll, ... ") -
Ein Quiz! Wie ist - die Durchführung eines Wettkampfes durch den Verantwortlichen, - die Tätigkeit als vAP nach § 11 AWaffV auf Basis der Ausschreibung des genannten Wettkampfes und - die Teilnahme von Schützen mit waffenrechtliche Erlaubnissen an diesem Wettkampf zu bewerten, bei der es in der dem Wettkampf zugrundeliegenden Ausschreibung im Abschnitt über die bei dem Match anzuwendenden Regeln sinngemäß heißt: " ... Es gelten - die allgemeinen Regeln der Sportordnung des "XYZ-Verbandes" (:= Veranstalter und anerkannter Schießsportverband in der BRD) und - ergänzend für die Disziplin "XXX" die Regeln der ABC-Confederation (:=Schiesportliche Organisation eines ausseruropäischen Staates) ... " Frage 1: Handelt es sich um "sportliches Schießen" im Sinne des Waffengesetzes (vgl § 15 a Abs. 1 S. 1 WaffG), auch wenn die "Regeln der ABC-Confederation" nicht vom BVerwA genehmigt sind (und nicht amtlich in die deutsche Sprache übersetzt verfügbar sind), Frage 2: Wie ist das Schießen ihm Lichte des § 9 Abs. 1 AWaffV zu bewerten? Frage 3: Handelte es sich um zulässige Schießübungen? Frage 4: Welche Folgen können bei den genannten Personen eintreten? Hat jemand von Euch eine Meinung dazu?
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willkommen im Club! Zähne vorher schön putzen, denn danach wirst Du heftig grinsen!!
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Mit einer KK-Büchse oder einer KK-Pistole von Schoger - Arms. Mike Schoger ist einer der SPEED STEEL®-Protagonisten und baut superleichte spezielle Kanonen (lang und kurz) für Steel, mit denen es sich aufgrund eines besonderen Abzugs sehr schnell triggern lässt. Mehr Infos bekommst Du bestimmt über Schoger-Arms.
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Gibts doch schon - auf YouTube im Kanal "ISSA - Steelshooting im BDS" und bei Facebook in der Gruppe "Steelshooting im BDS". Da gibt es einen Film vom "Schogertier", der mit der RFR-sa-OC (KENNZIFFER 12764) und mit der RPC-sa-OC (KENNZIFFER 12264) schießt.
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Wir warten auf jemanden, der es (6 Schuss und treffen auf 10 Meter) schneller kann als Marco! Bisher war keiner da.
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Die Ergebnisse sind hier KLICKMICH auf Practiscore (suche nach SPEED STEEL®) zu finden. Sie werden dort auch am 2. Wochenende dort dann aktualisiert. Die über das Internet eingebuchten Starter des ersten Wochenendes haben Starternummern im Bereich 100 bis 199 (Alte Nummer plus 100), die Nachbucher im Bereich 301 bis 399 (alle Squad 300). Die Starter des zweiten Wochenendes haben Starternummern im Bereich 200 bis 299 (Alte Nummer plus 200), die Nachbucher im Bereich 501 bis 599 (alle Squad 500). Die Mitglieder des SPEED STEEL®-Teams haben Startnummern im Bereich 401 bis 499 (alle Squad 400).
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Schnell triggern? Wir haben in einer Pause "RATTLESNAKE" geschossen (Es gilt, 6 Treffer auf eine große Platte zu setzen; die Zeitspanne zwischen dem Ersten und letzten Schuss ist das Ergebnis.) Es wurden Kadenzen von fast 500 Schuss/min gezeigt. Marco blieb Sieger: er brauchte weniger als 0,75 Sekunden (0,72 oder 0,74 meine ich). Ich, slowcoach, wurde mit 0,79 sek beinahe letzter......
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Es gibt noch freie Startplätze (Stand 9, 30 Minuten für 3 Stages, mind. 71 Schuss, Startgeld 20 Euro, Mehrfachstart möglich) an beiden Wochenenden der DM Standard. Anmeldung über IPSCMATCH.DE. Dort ist auch das Matchbook mit allen Infos zum Download verlinkt. SURT und Holster sind NICHT NÖTIG! 1. WE, Freitag 30.8 bis Sonntag 1.9.2019 https://ipscmatch.de/index.pl?match=2019_Speed_Steel_SM_DMStd 2. WE, Freitag 6.9. bis Sonntag 8.9. https://ipscmatch.de/index.pl?match=2019_Speed_Steel_SM2_DMStd Es freut sich auf Euch Euer Steelman (Tilmann)
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Es geht um die 1. WaffV. Wer kann mit Links oder Papier helfen? Ich suche die Begründungen (BT-Drs. und BR-Drs) für den Erlass der 1. WaffV vom 24.5.1976 BGBl. 1976 Teil I, Nr. 60, S. 1285 ff (wichtig) und die spätere Neufassung, die dann als Neufassung vom 15.2.1979, BGBl. Teil 1, 79, 184 ff in Kraft getreten ist. (weniger wichtig) Danke
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Hallo! Ich suche noch Helfer, die die Crew und mich gegen symbolischen Aufwandsersatz beim Auf- und Abbau (ermüdend, schmutzig) und dem Stageservice (Pfeifen, Scoren, Sprayen, Helfen) für das nächste Bundes-Match, der DM STEEL in Philippsburg vom 26.9. bis 29.9. (Aufbautag 26.9.) unterstützen. Die freien Plätze sind hier - klickmich - ersichtlich. Voraussetzung sind Regelkenntnis für Steelchallenge (Hier der Link zum Regelwerk SC) und SPEED STEEL® (Hier der Link zum Regelwerk SC). Nützlich aber nicht zwingend ist eine Lizenz als verantwortliche Aufsichtsperson. Neue Helfer werden eingearbeitet und in Practiscore eingewiesen (learning by doing). Für Helfer gibt es auch noch VIP-Startplätze! Bei Fragen Eurerseits stehe ich gern persönlich zur Verfügung.
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Hallo! Ich suche noch Helfer, die mich beim Aufbau und dem Stageservice für das nächste Bundes-Match, der DM STEEL in Philippsburg vom 26.9. bis 29.9. (Aufbautag 26.9.) unterstützen. Die freien Plätze sind hier - klickmich - ersichtlich. Voraussetzung sind Regelkenntnis für Steelchallenge (Hier der Link zum Regelwerk SC) und SPEED STEEL® (Hier der Link zum Regelwerk SC). Nützlich aber nicht zwingend ist eine Lizenz als verantwortliche Aufsichtsperson. Neue Helfer werden eingearbeitet und in Practiscore eingewiesen (learning by doing). Bei Fragen Eurerseits stehe ich gern persönlich zur Verfügung.
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Es gibt bereits Planungssicherheit für 2020!! Terminplanung der Bundesveranstaltungen des BDS "STEEL" für 2020 lautet: Termin 1: 04.6. Aufbautag ab 09:00 Uhr, Steel-Master-Match: 05.-07.6.2020 (Helferanreise für Aufbau ggf. schon Mittwoch) Termin 2: 24.9.Aufbautag ab 09:00 Uhr, German Nationals: 25.-27.9.2020 (Helferanreise für Aufbau ggf. schon Mittwoch). Ort: SAPB, Stände 4,5,6,7,8,9,10,13,14 Vss jeweils 6 Stages SPEED STEEL® und Steelchallenge. Eine Ausschreibung für CF-Rifle oder Shotgun (Kennziffern 123xx oder Shotgun 124xx) ist von mir zu diesen Terminen nicht geplant. Solche Matches bietet aber der HPPC, teilweise an derselben Daten an!