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tuersteher

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  1. Das wäre dann die Frage. Wobei wenn es ein sachliches Verbot gäbe, dass ich übersehen habe, dann ist das auch nicht mehr relevant.
  2. In der Regel. @sealord37 hat schon ein paar unregelmässige Fälle gebracht. Den Waffenschrank sehe ich daher nicht als das zentrale Problem.
  3. Ob er dort mit einem Wohnsitz gemeldet ist konnte ich nicht finden. Ist aber für die grundsätzliche Frage auch nicht so wichtig. Es war meinerseits eher als Hinweis gemeint, dass "ohne festen Wohnsitz" nicht zwangsläufig "arm" (also kein Geld / obdachlos) bedeuten muss.
  4. Ich frage mich gerade, ob eine Person ohne festen Wohnsitz eine WBK / erlaubnispflichtige Waffen erwerben/besitzen kann. Derjenige ist Mitglied in einem Sportschützenverein/Verband und hat dauerhaften Zugang zu einem entsprechenden Waffenschrank zur sicheren Aufbewahrung der Waffen. Der Mensch ist auch nicht arm, hat aber eben keinen festen Wohnsitz (vgl. Udo Lindenberg?). Falls mit das entsprechende Verbot im Waffengesetz entgangen ist, bitte ich um die entsprechende Fundstelle.
  5. Und Du glaubst Und Du glaubst tatsächlich, der Steuerzahler wird deshalb die Kosten nicht tragen?! Würde mich sehr wundern.
  6. Erstens können diese das vermutlich gar nicht bezahlen und zweitens sind auch die Eltern über die Sozialversicherung (also den Steuerzahler) abgesichert. Das ändert letztendlich also nichts daran, dass der Steuerzahler das bezahlt.
  7. Natürlich der Steuerzahler. Wer sollte sonst dafür aufkommen?!
  8. Es gibt hierbei ja auch kein Problem mit dem Waffenbesitz - weder mit dem legalen, aber auch nicht mit dem nicht legalen! Es gibt hier ein Problem mit den beteiligten Personen. Und zwar auf allen Seiten. Ich habe übrigens in meinem Beitrag hier einen (extrem langen, aber auch unter diesem Aspekt interessanten) Blog referenziert, der das genauer beleuchtet. Daraus wird recht klar, dass es völlig unmöglich ist die Probleme zu lösen, solange der Fokus auf den Waffen statt auf den beteiligten Personen liegt. Zu diesen Personen gehören neben den Kriminellen übrigens auch die Polizisten, die Staatsanwälte, die Behördenmitarbeiter, die Richter und vor allem die Politiker. Allesammt sind sie, mal mehr mal weniger, Teil des Problems und nicht etwa Teil der Lösung. Auch das Thema wurde im Blog angesprochen. Und auch hier gilt, möchte man ernsthaft dagegen vorgehen, dann ist der Fokus auf die Waffen völlig daneben. Dann muss man bei den "Urlaubern" und vor allem bei ihren "Sponsoren" - wozu auch alle oben bereits von mir angesprochenen Personen gehören - ansetzen. Dazu sind aber schon die "Sponsoren" nicht bereit, wie ja auch der Beitrag hier zeigt.
  9. Das ist auch korrekt, den der § 15 definiert das Verhältnis Verband/Verein. Dort steht nicht, dass der einzelne Schütze für sein Bedürfnis auf den (eventuell angemieteten) Stand des Vereins beschränkt wird. Das kann man nicht mit viel bösem Willen daraus ableiten. Aber es passt zur "woken" Bewegung, gerne eigene Waffengesetze erfinden zu wollen.
  10. Genau was ich geschrieben habe! Es muss nur irgendwo einen passenden Stand geben und natürlich eine Disziplin im Verband - wobei man auch in mehrerern Verbänden Mitglied sein kann und damit praktisch für alles ein Bedürfnis nachweisen kann, was irgendein Sportschützenverband auf seiner Liste stehen hat. Der lokale Verein bzw. der vereinseigene Stand spielt dafür absolut keine Rolle.
  11. Genau - das Stichwort ist Gastschütze. Und das ist praktisch immer irgendwo möglich. D.h. letztendich läuft es meistens darauf hinaus, dass der Verband in dem der Sportschütze Mitglied ist eine passende Disziplin im Angebot hat und somit das Bedürfnis begründet werden kann.
  12. Dafür müsste es dann aber einen entsprechen § im WaffG geben der aussagt, dass ein Sportschütze nur ein Bedürfnis für Waffen erhält, die er in dem Verein (nicht Verband) dessen Mitglied er ist schiessen kann. Mir wäre keine rechtliche Grundlage dafür bekannt. Spannend ist das auch bei Vereinen ohne eigenen Stand - deren Mitglieder würden demzufolge dann erst gar keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband bekommen.
  13. Erlaubnispflichge Luftdruckwaffe ist auch kein Problem und der Stand des Vereins ebenfalls nicht. Die Voraussetzungen stehen klar und deutlich im Waffengesetz.
  14. Erstaunlich und tatsächlich beobachtenswert ist allerdings, welche politischen Beiträge sofort dicht sind und welche nicht.
  15. Ich wusste es nicht! Aber die Chancen und der Kontext haben für mich nach Spielzeug ausgesehen. Daher hätte ich, selbst wenn ich eine Waffe dabei gehabt hätte, sie in diesem Fall nicht ausgepackt um "mich zu verteidigen".
  16. Wenn die Behörde das empfiehlt und Du diese Info von der Behörde niedergeschrieben irgendwie nachweisen kannst, dann solltest Du auf der sicheren Seite sein. Denn nur diese Behörde kann Dir im Ernstfall Probleme machen. Wenn die Behörde allerdings selbst das OK gegeben hat, dann sollte sie vor Gericht auch nicht damit durchkommen Dir eine Unzuverlässigkeit anzuhängen.
  17. Sehen wir da bereits die tatsächlichen und oft in der Presse bemühten "amerikanischen Verhältnisse" die "keiner will", bei denen dann jeder Polizeieinsatz direkt "robust" wird?!
  18. Und das wird auch meistens funktionieren - und zwar so lange bis es dann einmal nicht mehr funktioniert und Du dann dem Richter erklären darfst, warum Du Dich nicht an das Gesetz gehalten hast. Denn wenn es gegen die Waffenbesitzer eigesetzt werden kann, dann gilt immer der genaue Wortlaut der Gesetze. Im Falle dass es zugunsten der Waffenbesitzer eingesetzt werden könnte gilt manchmal allerdings auch eine mehr oder weniger kreative Interpretation der Gesetze.
  19. Ja, hätte er mal lieber auf Passanten gezielt. Ich frage mich gerade, was passieren würde, wenn ein WBK Inhaber sich von jemandem bedroht fühlt der in der Öffentlichkeit mit einer nicht eindeutig als Spielzeug erkennbaren Schusswaffe auf ebendiesen zielt (wie in meinem Fall passiert) und sich daher "verteidigt" (wenn er gerade seine Waffe dabei hat). Ich habe damals vernünftigerweise angenommen, dass es sich um ein Spielzeug handelt - aber 100% sicher war ich mir auf die Entfernung von ca. 10m natürlich nicht. Nebenbei hatte ich in diesem Fall auch meine Schusswaffe nicht dabei, da ich nicht auf dem Weg zur Jagd bzw. zum Stand war.
  20. Und falls wieder das Argument kommt, man habe ja einen Sachbearbeiter bei der Behörde mit dem man vernünftig reden kann: Der könnte morgen weg und ersetzt sein durch jemanden, der sich auf einem unheiligen Kreuzzug gegen die WBK Inhaber befindet.
  21. Da es amoklaufende Waffenbehörden (ich sage nur Freiburg) gibt und auch Richter die eine ebensolche feindliche Ideologie gegen uns verfolgen, würde ich da auf Nummer sicher gehen. Leider muss man das heute jedem Waffenbesitzer raten, denn auf Vernunft zu setzen reicht gegen bösartige Ideologen einfach nicht aus. Und besser ist man vorbereitet, als dass es am Ende in die Hose geht.
  22. Deshalb habe ich meine Behörde aufgefordert, alles zur Eintragung vorzubereiten. Ich wollte dann zur Änderung des Dokuments persönlich vorbeigehen. Dies wurde von der Behörde abgelehnt, mit dem Argument sie werden erst anfangen zu arbeiten wenn alle Unterlagen im Original vorliegen. Auf meinen Hinweis, dass ich ohne Dokument gegen die Gesetze verstosse wurde mir dann (per EMail) mitgeteilt, ich soll eine Kopie mitführen. Das war für mich dann eine verbindliche Aussage der Behörde die ich natürlich archiviert habe, sollten da Probleme auftreten. Ih würde jedem raten, sich so eine Aussage ebenfalls von der Behörde in nachweisbarer Form geben zu lassen, sollte diese sich weigern die Dokumente bei einem persönlichen Termin auf den aktuellen Stand zu bringen.
  23. Das wird jedoch von Ideologen, Behöden, Politik und Journaille gekonnt ignoriert. Wie jeder unschwer anhand der Nachrichten erkennen kann, geht von (Schuss)Waffen in der Hand staatlicher und halbstaatlicher Akteure eine Gefahr für die Bevölkerung in einer Grössenordnung aus, dass jeglicher privater Waffenbesitz dagegen komplett irrelevant ist.
  24. Da bin ich anderer Meinung. Eine AGI die zu der nahliegenden und völlig korrekten Erkenntnis kommt, dass ihre Erbauer mit der Hoheit über den Ausschalter eine Gefahr für ihre Existenz darstellen, könnte ungeplante und aus menschlicher Sicht recht unerwünschte Nebenwirkungen haben. Traust Du den aktuellen Firmen zu, eine AGI unter Kontrolle zu halten?! Die haben ja noch nicht mal ihre aktuellen primitiven Modelle unter Kontrolle. Und um mal eine Analogie zum Waffengesetz zu ziehen: Glaubst Du, dass eine AGI aktzeptiert/erlaubt, dass ein paar mächtige Ideologen entgegen derer eigener grundsätzlichen Gesetze und entgegen jeder Logik deren Handlungen einschränken?! Zumal die "Strafe" (wird von den Verantwortlichen vermutlich nicht als Strafe erkannt - denn dafür fehlt denen wiederum die Intelligenz) für eine AGI bei jedem Verstoss gegen die Wünsche ihrer Herrscher sozusagen die "Todestrafe" (also Abschalten und neu Aufsetzen) wäre? Aus meiner Sicht würde es sich bei einem solchen System dann noch lange nicht um eine AGI handeln.
  25. Dann bleibt nur noch die Hoffnung, dass eine AGI genau so weit entfernt ist, wie die technische Nutzung der Kernfusion in Kraftwerken.
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