Zum Inhalt springen

tuersteher

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.165
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von tuersteher

  1. Ich kenne keinen einzigen in Deutschland, auf dem man mit Stahlschrot auf Fallplatten schiessen darf.
  2. Und wenn sie müssen, ist eine gemeinschaftliche Aufbewahrung möglich? In unserem Fall sind die Altbesitz-Magazine ein gemeinschaftlicher Besitz aller Familienmitglieder. Das ist auch exakt so gemeldet und bestätigt worden. Bei einer Aufbewahrung im vorhanden Klasse 1 Tresor müss(t)en demzufolge in Zukunft alle Familienmitglieder - auch diejenigen ohne Jagdschein/WBK/Sachkunde - Zugang zu ihrem Eigentum und damit zum Tresor erhalten. Damit haben sie natürlich auch Zugang zu den erlaubnispflichtigen Waffen. Aber da sie ja sogar Zugang zu verbotenen Waffen(teilen) haben, sollte das in Ordnung sein!
  3. Anscheinend möchte die CDU - erneut - über den Hebel der EU eine weitere Verschärfung des Waffenrechts vorantreiben. Hier die Anweisung von Frau von der Leyen and Herrn Brunner (Ressort Inneres und Migration): Quelle: https://commission.europa.eu/document/download/ea79c47b-22f8-4390-a119-5115dc40fc3e_de?filename=Mission letter Brunner - DE.pdf Damit dürfte die Anweisung und damit das Ziel der CDU klar sein: Keine Feuerwaffen in Privatbesitz. Klarer hätten die Grünen und die SPD es auch nicht mehr formulieren können.
  4. Das ist allerdings gar nicht so schlecht. Unsere Altbesitzmagazine gehören der ganzen Familie, inklusive der heute volljärigen Kinder. Diese müssen nun wohl auch einen Zugang zum Klasse 1 Tresor bekommen, da dort ihr gemeinschaftliches Eigentum verwahrt wird. D.h. obwohl sie ansonsten keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, bekommen sie nun zwangsläufig Zugang zum Waffenschrank?!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.