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ChrissVector

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  1. Selbst wenn reden wir da von der Differenz zwischen Glock, Arex und CZ, nicht von der zu HK und wer auch immer tatsächlich noch in der ersten Runde dabei war (Walther war es nicht; SIG vielleicht)
  2. Weder lässt sich hier eine "offensichtliche Fehlentscheidung" konstatieren, noch handelt es sich um ein "minderwertiges Produkt". Selbst deine "Quelle" sagt nichts dergleichen. Ich gebe dir mal eine einfache Nachdenkaufgabe: Stelle dir vor du schreibst für deine Spezialkräfte eine Kurzwaffe aus, die direkt vom Hersteller mit einer Rotpunktoptik versehen sein soll. Dafür siehst du dir die Anforderungen für eine solche Optik an und kommst am Ende zum Schluss, dass für diese vier grundlegende Kriterien erfüllt sein sollen: 1. geschlossene Optik, um einen Ausfall dieser durch nicht einfach zu beseitigende Verschmutzung des Emitters zu verhindern. 2. Direktmontage auf dem Verschluss der Kurzwaffe, aus Gründen der Haltbarkeit und Wartungsfreundlichkeit 3. "Co-Witness" der offenen Visierung mit dem Rotpunkt, für den Fall, dass die Optik ausfällt 4. Keine (End-)Fertigung in einem Staat mit nennen wir es "nicht garantiert freundlichen Absichten", beispielsweise anhand einer ohnehin schon bestehenden Liste solcher Staaten. Keine dieser Anforderungen ist irgendwie abwegig, auch wenn man natürlich Bücher damit füllen könnte ob nicht die eine oder andere davon unsinnig ist. Welche Optionen bietet der Markt unter diesen Anforderungen, und für welche davon wird sich ein Hersteller im Rahmen eines Gebots für diesen Auftrag wohl entscheiden?
  3. Meine erste Reaktion auf das Gesamtbild war auch "WA2000 at home" Insgesamt eine auf den ersten Blick recht merkwürdige Mischung an Funktionen, proprietäre Adapterschiene für Optiken, proprietärer QD für Schalldämpfer, zumindest bisher keine Kaliberauswahl...
  4. Vor allem merkt man wer denkt nur weil er in eigener Wahrnehmung viel schießt hätte er plötzlich Ahnung von Hintergründen für militärische Beschaffungsentscheidungen, oder das nötige Wissen diese fundiert zu kritisieren. Weder das ELCAN noch das ACRO sind der Weisheit letzter Schluss was die jeweilige Aufgabe angeht, aber es gab im Zeitpunkt der Entscheidung jeweils gute Gründe für diese. Dass sich gerade beim ELCAN im Nachhinein hinausstellt dass manche Kritik zutreffend war ändert daran nichts. Dabei dann auf klare Eigenmeinungen von, wenn auch erfolgreichen, reinen Sportschützen zu verweisen die recht offensichtlich die Hintergründe solcher Beschaffungsentscheidungen ebensowenig verstehen ist nicht gerade geeignet den jeweiligen Standpunkt zu untermauern.
  5. Wenn ein Wille da wäre... Dann hätte man aber auch die SAZV als Umsetzung der EU-AZR nicht so geschrieben wie sie ist. Das Problem hat man weitgehend einfach dadurch geschaffen, dass man die verfügbare Ausbildungszeit in der AGA, SGA und jetzt BA durch Arbeitszeitvorgaben erheblich beschnitten hat.
  6. Mir wäre es lieber wenn wir das dennoch begrenzte Verteidigungsbudget am wirtschaftlichsten mit Bick auf die Notwendigkeiten der Beschaffung einsetzen statt weiter damit Subvention durch die Hintertür zu betreiben. Was nicht heißt, dass nicht bestimmte kritische Ausrüstungsteile oder Dienstleistungen vorrangig aus Deutschland bezogen werden solten, aber eine simple Kurzwaffe ist eben kein solches.
  7. @Jim Osterberg Ist es so schwer zu akzeptieren, dass ein Nachbarland mit einer langen Geschichte der Herstellung hochwertiger Schusswaffen tatsächlich einfach das wirtschaftlich beste Angebot für eine einfache Kurzwaffe im Rahmen einer auf den Preis fokussierten Ausschreibung abgegeben haben könnte?
  8. Ich habe noch kein Schießen erlebt bei dem diese Regeln nicht vor Abgabe des ersten Schusses in der einen oder anderen Weise wiederholt wurden. Und im Rahmen entsprechender Ausbildungen werden auch entsprechende Verstöße regelmäßig thematisiert. Ab einem gewissen Punkt muss man aber gerade in der "normalen" Truppe auch einfach anerkennen, dass die Ausbildungszeit für die Waffenausbildung nicht gerade üppig ist, weil der Umgang mit der Waffe nicht die primäre Tätigkeit ist. Verbringt man diese dann jedes mal damit von vorne mit Intensivierung der grundlegenden Sicherheitsregeln zu verbringen gibt es keinen Ausbildungsfortschritt. Ja, diese Regeln müssen verinnerlicht werden, und zwar nicht nur vom Wortlaut her, aber für 80% der Soldaten wird das mit den derzeitigen Ressorucen nur eingeschränkt funktionieren.
  9. Naja, da sind und waren es mittlerweile "nachweislich" Defizite bei der Konstruktion bzw. der Qualität der produzierten Waffen. Und letztlich kann man natürlich die Frage aufwerfen ob man bei der Beschaffung nicht auf die Verhinderung bestimmter Fehlbedienungen durch technische Lösung einbeziehen sollte.
  10. Wer redet denn von Stress? Viel gefährlicher dürfte Müdigkeit bzw. Erschöpfung sein. Nach ner Übung mit Gefechtsschießen, ne Woche oder länger nicht ordentlich geschlafen, irgendwann nachts zurück in der Unterkunft, und dann heißt es erst alles an Material abladen, und dann Waffenreinigen...
  11. Es ist auch einer, aber eben einer mit dem man "rechnen muss", und der sich technisch entschärfen ließe. Möglicherweise hat man aber künftig auch mehr Zeit sich darauf zu fokussieren weil man den Soldaten nicht mehr den Umgang mit zwei sehr unterschiedlichen Abzugscharakteristika und die Bedienung einer externen Sicherung beibringen muss.
  12. Ein großes Thema dabei ist das bei Kurzwaffen allgegenwärtige: Schwenkbereich. Eine Kurzwaffe unbewusst, gerade beim Zerlegen, auf etwas empfindliches zu richten ist deutlich "einfacher" als bei einer Langwaffe. Damit erhöht man das Risko schwerer Unfälle, auch wenn das allgemeine Unfallrisiko bei vergleichbaren Langwaffen identisch ist. Zudem ist die Kurzwaffe oftmals die Waffe mit der man am wenigsten Ausbildung erhält, wenn man nicht gerade in einer "kurzwaffenlastigen" Verwendung wie den Feldjägern ist. Auch das erhöht das Fehlerpotential etwas. Ich stimme an sich zu, dass eine entsprechende Vorgabe verständlich gewesen wäre, aber vorliegend gibt es auf dem Markt nicht all zu viele Pistolen die diese erfüllen. Und auch wenn es über derartige Unfälle Berichte aus Streitkräften gibt die beispielsweise die Glock verwenden scheint das Problem nicht derart groß zu sein dass ein Trend hin zu "sichereren" Kurzwaffen erkennbar wäre. Bisher hat exakt eine NATO-Armee sich für die SFP9 entschieden, ansonsten ist sie fast ausschließlich bei Strafverfolgungsbehörden in Gebrauch.
  13. Selbst wenn es entsprechende Rahmenverträge gäbe die einfach die weitere Beschaffung ermöglichen würden dürfte der Stückpreis einer P8A1 derart über der P10 liegen, dass sich das binnen kurzer Zeit nicht mehr rechnet. Die P8 im Speziellen und die USP im Allgemeinen hat in Europa keine derartige Nutzung mehr dass dort eine große Produktion vorhanden wäre die den Preis senkt. Gleichzeitig wird die P10 in Masse produziert.
  14. Bin ich ganz auf deiner Seite. Das hätte man theoretisch mit dem LEM-Abzugssystem lösen können, dafür hätte man einfach alle P8 im Bestand sukzessive umrüsten können. Nicht ohne Grund hat man die P30 letztlich genau mit diesem Abzugssystem eingeführt.
  15. Nur dürften die Stückkosten für die P8A1 über denen der P13 liegen. Selbst wenn man Nebenkosten mit einbezieht ist die P13 wahrscheinlich binnen weniger Jahre günstiger als an der P8 festzuhalten. Hätte man sie im Dienst halten wollen hätte es mit dem Standard A1 oder einem Standard A2 eine Umrüstung auf das LEM-Abzugssystem geben müssen, aber das ist nicht passiert. Jetzt fährt man bereits Jahre auf Verschleiß, der Ersatz war vielleicht noch nicht dringend, aber zumindest nicht gänzlich falsch.
  16. Doch, im Referendariat ist eine regelmäßig dreimonatige Station in der Strafjustiz vorgesehen, auch in Bayern. Diese wird in aller Regel bei der Staatsanwaltschaft abgeleistet, und nur bei Kapazitätsproblemen wird ein Teil der Referendare stattdessen an Gerichte abgeordnet. Das ist das Argument das immer genannt wird, aber je näher man es betrachtet, um so mehr wirkt es wie ein Zirkelschluss. Nach Abschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes hat man durch die praktische Stationsausbildung und die abzulegenden Prüfungen einschließlich des Assessorexamens bewiesen, dass man grundlegend alle Blickwinkel der Rechtspflege die zum Pflichtstoff gehören hinreichend kennt. Diese Verbandelung zwischen Staatsanwaltschaft und Richterschaft ist ein Anachronismus den man aus unerfindlichen Gründen nicht aufgeben will. Genau wie man an der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft ohne zumindest strikte rechtliche Beschränkungen und eine unabhängige Überwachung dieser mit wenigen Ausnahmen krampfhaft festhält.
  17. In den meisten Bundesländern ist der Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Richterbank der normale Karriereweg in der Justiz. Und zwar für den der etwas werden will auch mit mehreren Wechseln hin und her. Der "Filz" dadurch ist das eine Problem, das viel größere ist eher die fehlende Professionalisierung in einem dieser durchaus sehr unterschiedlichen Berufe. Denn es wird ja auch nicht nur innerhalb des Strafrechts gewechselt...
  18. Natürlich entspannt... Finger waren wohl schneller als das Hirn in dem Moment...
  19. An der ursprünglichen P8: eigentlich alles. Der größte "Fortschritt" gegenüber der P1 war die erhöhte Magazinkapazität. Sie ist insgesamt eher klobig, hat eine mäßige Ergonomie, erst recht durch den einseitigen Sicherungshebel, einen selbst für eine Dienstwaffe relativ schweren Spannabzug, verbunden mit einem recht hohen Unterschied im Abzugsgewicht zwischen gespanntem Abzug und Spannabzug, die Anordnung der Sicherung ist nicht intuitiv, die Magazine sind relativ unzuverlässig, nicht besonders haltbar und proprietär, die Visierung (die zum Glück bei der P8A1 verändert wurde) war nicht für schlechtere Lichtverhältnisse geeignet, proprietäre Zubehörschiene... Manches davon ist angesichts des Beschaffungszeitpunktes noch erklärbar, aber man sollte sich vor Augen führen, dass die P8 mehr als zehn Jahre nach der Einführung der P80 in Österreich beschafft wurde. Aus gutem Grund hat man relativ schnell entschieden, dass "wichtige" Teile der Truppe anders ausgestattet werden müssen, sei es mit der P8C, der P12, der P7, der P9 oder der P30. Die P8 ist letztlich als "Wachdienst- und Offizierspistole" beschafft worden, mit dem Gedanken, dass sie entweder teilgeladen geführt wird, um Unfälle zu vermeiden, oder fertiggelagen und gesichert. Und wenige Jahre nach ihrer Einführung wurde schlagartig klar, dass sie dadurch als Sekundärbewaffnung in der Breite, die mit Stabilisierungseinsätzen und den ersten tatsächlichen Feuergefechten, die sich plötzlich nicht auf offenem Feld über hunderte Meter, sondern in bebautem Gelände auf kurze Entfernung abspielten, so nicht taugte. Ergebnis daraus war nicht zuletzt die Umstellung des Schießausbildungskonzeptes, das nunmehr das Führen fertiggeladen, gespannt und ENTsichert ausbildete, damit die Pistole als Zweitwaffe sofort und ohne großes Fehlerpotential schussbereit zur Verfügung stand wenn es drauf ankam. Dadurch wurde allerdings der Ausbildungsaufwand nicht unerheblich erhöht. Sich selbst auf kurze Entfernung verteidigen. Die Pistole ersetzt keine Langwaffe, sie ergänzt sie in der Regel nur.
  20. Was allerdings wieder den Punkt negiert, dass man dafür dann "das beste" aus heimischer Produktion zu einem Aufpreis von jenseits der 50% beschaffen müsste. Manchmal tut es auch einfach, zuverlässig und günstig, und genau nach diesem Ansatz hat man die P13 beschafft. Keine großen Anforderungskataloge, keine langen eigenen Tests auf Details, einfach eine bereits bei einer anderen NATO-Armee in signifikanter Stückzahl eingeführte Pistole mit Schlagbolzenschloss im Kaliber 9mm, möglichst kostengünstig.
  21. Geht es auch. Aber gerade Verschleiß am Lauf, Risse im Verschluss oder Abnutzung an den Führungsschienen führen in der Regel zur Aussonderung. Und eine Waffe die in die Waffen-Inst geht wird in der Regel auch nicht direkt ausgetauscht, sondern ist dann erst mal nicht verfügbar.
  22. Doch, so etwas gibt es. Zahlreiche Situationen eskalieren aus unterschiedlichsten Gründen schlagartig. Manchmal erkennt man zwar eine sich anbahnende Eskalation, aber aus guten Gründen ist es nicht Aufgabe der Polizei dann immer von sich aus zu eskalieren. Nicht jedes Problem ist sinnvoll gelöst wenn man mit ner Waffe rumfuchtelt...
  23. Genau. Einer der zentralen Sicherheitsmechanismen bei allen Schlagbolzenschlosspistolen, und bei vorgespannten eigentlich unverzichtbar.
  24. Mechanische ABZUGSsicherung. Also genau das was die P320 als quasi einzige Schlagbolzenschlosspistole auf dem Markt nicht hat, und was für die ersten Probleme der "Fallsicherheit" maßgeblich verantwortlich war. Bei der manuellen Daumensicherung der P320 kommt noch das Problem dazu, dass diese wiederum nur auf den Abzug wirkt, und nicht den Schlagbolzen blockiert. Heißt wenn aus irgendeinem Grund die Halteklinke den voll vorgespannten Schlagbolzen freigibt bricht ein Schuss auch wenn die Waffe gesichert war.
  25. Aus Sicht des Gesetzes sind allgemein erlaubnisfreie Schusswaffen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 zum WaffG und im Einzelfall erlaubnisfreie Schusswaffen im Sinne des § 12 I WaffG im Rahmen der Anzeigepflichten eben gerade gleichgestellt. Deshalb weist Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2 zum WaffG auch wieder trotz der Erlaubnisfreiheit auf die Eintragungpflicht gem. §§ 37a, 37g WaffG hin, die hier "ausnahmsweise" wieder gilt.
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