

ChrissVector
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Pressebericht: Selbstverteidigung ohne Waffe
ChrissVector antwortete auf Traugott's Thema in Allgemein
du hast das /s einfach vergessen hoffe ich... -
Teilnahme an Lynx Brutality als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Deutsche Maßstäbe hinsichtlich der Zulässigkeit von Übungen im Rahmen einer deklarierten Schießsport-Veranstaltung enden an der Deutschen Grenze. Es ist eine Sportveranstaltung, sie wird nach einem klaren Regelwerk abgehalten, hat eine klare Wertung etc. Bei mit Bedürfnis "Jagd" erworbenen Waffen stellt sich das Problem auch weniger im Ausland, denn der EFP kennt keine "enge" Bindung von Waffen an ein bestimmtes Bedürfnis wie das deutsche Waffenrecht. Problematisch ist aber die Waffe erst mal legal an die Grenze und bei der Rückreise von dort nach Hause zu bringen, denn das Führen auf diesen Strecken ist wieder an das jeweilige Bedürfnis gebunden. Eine über das Bedürfnis "Sport" erworbene Waffe zur Jagd im Ausland mitzunehmen ist also genauso ein Problem wie anders herum, auch wenn es jenseits der Grenze grundsätzlich kein Problem sein sollte die Waffe "gekreuzt" zu verwenden. -
Teilnahme an Lynx Brutality als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Theoretisch: Ja. Theoretisch: Jein. -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Sehe nicht, inwiefern das fraglich sein soll. -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Warum denn gerade im DSB? Unter 3 Zoll ist schon auffällig kurz, und sportlich gerade für die DSB-Disziplinen komplett wertlos... -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Du vermischt hier in meinen Augen zwei Dinge: Im Fall der Langwaffe ist die Waffe so vom Schießsport ausgeschlossen und darf deswegen ohne VORHERIGE Anpassung nicht erworben werden. Im Falle der Pistole ist die Waffe grundsätzlich nicht vom Schießsport ausgeschlossen. Hier hat der Verband auch nur gegenüber der Behörde bescheinigt, dass du das Bedürfnis für eine weitere Waffe hast, weil deine bisherigen nicht ausreichen um die gewünschte Disziplin zu schießen. Das Bedürfnis "eine weiter Waffe mit Eigenschaften XY" ist daher auch eingehalten, wenn diese Waffe erst später entsprechend angepasst wird, beispielsweise durch Montage einer Optik. -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Wie soll eine Waffe ohne das mittlerweile quasi einzig für die Gesamtschau entscheidende Merkmal des "Vorderschafts mit Lüftungsöffnungen" weiterhin anscheinsbehaftet sein? Korrigiert mich gerne, aber "naked"-Systeme dürfen ja auch erworben werden... -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Vom Verkäufer den Vorderschaft demontieren lassen, Waffe ohne Vorderschaft, somit anscheinsfrei in den Schrank, mit Vorderschaft als nicht reguliertem Teil machen was man will... -
Eben, aber halt auch innerhalb der Vorgaben der jeweiligen Disziplin. Dafür ist es erst mal egal wie genau die Vorgabe berechnet wird.
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Spielt halt in der Praxis keine wirkliche Rolle. Die Leute die in beiden Verbänden so weit oben mitspielen dass es einen Unterschied macht laden eh selbst, und dann basteln sie sich halt im Zweifel für beide Verbänden jeweils eine optimierte Laborierung. Und ich denke während man in vielen Bereichen noch eine gewisse Kompromissbereitschaft zwischen den Verbänden finden würde hinsichtlich einheitlicher Regeln wird man sich da, alleine aufgrund der unterschiedlich ausgerichtete Dachverbände, kaum auf einen einheitlichen Weg verständigen können.
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DSB berechnet metrisch mit MIP=Geschossgewicht in Gramm x Mündungsgeschwindigkeit in Meter/Sekunde x 0,1 BDS berechnet imperial mit MIP=Geschossgewicht in Grain x Mündungsgeschwindigkeit in Fuß/Sekunde / 1000 Gründe dafür dürften sich primär in der Orientierung zu den jeweiligen internationalen Dachorganisationen und deren etablierten Berechungsmethoden liegen, beim DSB über IOC und ISSF, die (mittlerweile) eher "europäisch" metrisch arbeiten, beim BDS vorrangig die IPSC, die nunmal "amerikanisch" und damit imperial arbeitet.
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Jetzt ist es passiert, Uniformzwang im Verein!
ChrissVector antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Dann tu es doch. Was hält dich auf? -
Jetzt ist es passiert, Uniformzwang im Verein!
ChrissVector antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Dann mobilisiere die Leute in deinem Verein dagegen. Allerdings ist eine "Soll"-Regelung, für die der Verein ohnehin wenig Möglichkeiten zur Durchsetzung hat wahrscheinlich nur dann ein Problem, wenn der Fürst einem daraus einen Strick drehen möchte... -
Das ist grundsätzlich auch ein guter Rat, aber beim BDS wahrscheinlich von allen Verbänden am wenigsten problematisch, wenn dein Ziel nicht gerade das Sammeln von 9mm-Pistolen ist. Zwei Pistolen in 9mm sind alleine über die unterschiedlichen Visierungen problemlos drin. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst holst du dir die ohne Optik zuerst. Probleme gibt es je nach Verband eigentlich nur, wenn man a) nicht ernsthaft an Wettkämpfen teilnimmt b) sich anfangs direkt irgendwas beschafft hat das zufällig in sehr vielen Disziplinen genutzt werden kann. Und selbst dann sind zwei kein Problem, sondern die dritte/vierte/fünfte wird etwas schwerer zu begründen sein.
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Warum sollte eine Waffe für die erstmalige Unterweisung auf dem Schießstand schussbereit sein?
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Inwiefern? Wo soll ich mir widersprochen haben? Oder meinen sie die Fälle, in denen es um zwei Berechtigte geht, nicht um den hier ursprünglich thematisierten Fall? Die haben wir. Nur sind die für viele, die den "gesunden Menschenverstand" für sich in Anspruch nehmen noch zu hoch...
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Da gibt es keine anderen Auslegungen. Und er hat eben gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen, indem er einer anderen Person die hierzu nicht berechtigt war, weder durch eine ensprechende Erlaubnis noch durch eine Erlaubnisfreistellung, somit widerrechtlich, Zugriff auf erlaubnispflichtige Waffen gegeben hat.
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Es geht hier nur überhaupt nicht um die persönliche Eignung.
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Und welche Grundrechte sollen das sein? Wie ich so uninformiertes Gelaber hasse, da ist weder etwas unbestimmt noch unverhältnismäßig.
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Unbeschwertheit beim Umgang mit Waffen ist ziemlich das exakte Gegenteil von dem was das WaffG zum Ziel hat...
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Oder er dir schnell einen Leihschein dafür schreibt, denn dann darfst du sie erlaubnisfrei erwerben... Hat aber auch nichts mit "den Deutschen" zu tun, sondern ist tatsächlich ausnahmsweise eine sehr stringente, wenn auch aus mancher Sicht unnötige Regelung.
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Mit Luftdruckwaffen unter 7,5J schon, aber das wäre jetzt nicht wirklich sinnvoll. Mit KK ab 14.
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Das erlaubnisfreie Führen nach § 12 III WaffG umfasst keinen erlaubnisfreien Erwerb. Das heißt ist derjenige nicht berechtigt die Waffe zu erwerben und zu besitzen, beispielsweise aufgrund einer Erlaubnisfreistellung nach § 12 I WaffG darf er sie nicht zum Führen nach § 12 III WaffG einfach erwerben, nur weil das Führen erlaubnisfrei ist. Das ganze lässt sich recht einfach überprüfen: gehen wir davon aus, dass das erlaubnisfreie Führen nicht nach § 12 III Nr. 1 WaffG, sondern nach § 12 III Nr. 2 WaffG erfolgen soll, dann wäre dafür auch keine gesonderte Erlaubnis oder Erlaubnisfreistellung zum Erwerb nötig. Ich denke dir wird selbst klar, dass das nicht dem Sinn des Gesetzes entsprechen würde.
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Zum Führen, ja. Das ist aber getrennt vom Besitz, und nur weil das Führen erlaubnsfrei ist ist es entsprechend Zweck und Systematik das Gesetzes nicht auch zeitgleich der Besitz bzw. Erwerb um erlaubnisfrei zu führen.
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Ein explizites Mindestalter gibt es nicht, aber unter 14 Jahren dürfte der praktische Anteil der Sachkundeausbildung dann etwas schwierig werden.