

ChrissVector
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"Opfer"... Im Strafverfahren ist derjenige der seitens des Gerichts mit einer Konsequenz belegt wird in der Regel nicht das Opfer...
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Die den Unterschied zwischen einem Strafverfahren und einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren tatsächlich verstehen... Hier gabs kein "oberes Limit", und beide Parteien mussten besagtem Vergleich zustimmen. Die Alternative wäre ein vollständiges Obsiegen einer Seite gewesen...
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Hast du bei deiner Waffenbehörde denn eine Änderung beantragt?
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Besitz bereits eingetragener Waffen war ja auch nicht das Problem. Genau das ist eben der Unterschied zwischen echter und unechter Rückwirkung: Ihr wurde mit der Änderung ja nicht ihre bestehende Erlaubnis derart beschränkt, dass sie für alle Waffen über den nunmehr zehn zulässigen auf Gelb nachträglich einen zusätzlichen Bedürfnisnachweis erbringen hätte müssen, sondern nur für die Zukunft die nunmehr geltende Rechtslage, die Beschränkung der gelben WBK auf zehn Waffen bzw. der Wegfall der Erwerbserlaubnis für weitere wenn diese Zahl erreicht ist, auch für ihre Erlaubnis angewandt.
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Ich stelle mal die entscheidende Frage: warum willst du die Waffen behalten, auch wenn du scheinbar seit 25 Jahren dem Schießsport nicht mehr nachgehst? Grundsätzlich ist das ein Phänomen, das zahlreiche Vereine, meine beiden eingeschlossen, in den letzten ~2 Jahren erlebt haben, viele Waffenbehörden fahren seitdem die Bedürfnisprüfung deutlich hoch, und finden so auch wieder zahlreiche "Karteileichen" wieder. Je nach Behörde reicht es, dass du erneut einem Verein beitrittst. Da spielen aber die meisten Vereine, verständlicherweise, nicht ohne weiteres mit, sondern wollen dich dann auch regelmäßig sehen, und behalten sich beispielsweise vor dich im ersten Jahr auch wieder auszuschließen, was sie dann mittlerweile der Behörde melden müssen/werden. Also geh in dich, und überlege dir ob du wieder zumindest ab und an wieder dem Schießsport nachgehen möchtest. Und wenn nicht ziehe die Konsequenz daraus...
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BR-Artikel: Waffenrecht im Vergleich: Warum ist es in Österreich lockerer?
ChrissVector antwortete auf Giraffe's Thema in Allgemein
Der VDB kam nur nicht zu Wort, nur sein böser Zwilling, der VBW... Ansonsten sind in dem Artikel eben tatsächlich ein paar recht zentrale Darstellungen falsch: Weder kann man entsprechende Kurzwaffen in Deutschland erst ab 25 erwerben, noch kann man das in Österreich einfach so ab 18. Genau hier liegt der Punkt auf den sich die Medien fokussieren sollten, warum im vorgelegten psychologischen Gutachten keine Auffälligkeiten die einem Waffenerwerb entgegen standen aufgeführt waren, und was das für die Sinnhaftigkeit solcher Gutachten bedeutet. Das sollte man insbesondere dann erläutern, wenn man im nächsten Satz, mit Bezug auf eben jene Begutachtung behauptet der deutsche Test sei "strenger". Die übrigen Fehler zum Bedürfniserhalt, sei es drum. Warum der Artikel ein mal den korrekten Begriff "Waffenbesitzkarte", und ein mal für das selbe Dokument den falschen "Waffenschein" verwendet... Ich werde nie verstehen war an der Unterscheidung so schwer sein soll, dass nur ein Bruchteil der Journalisten in der Lage ist sie korrekt zu treffen... -
Was weiter nur auf das zentrale Problem verweist: egal wie sehr sie sich so darstellen will, die Psychologie ist keine empirisch-exakte Wissenschaft. Sie kann im besten Fall begründete Schätzungen abgeben, wie der Geisteszustand einer Person aussieht, wie er sich in absehbarer Zeit entwickeln könnte, und auf welchen Ursachen er beruht. Psychologische Gutachten sind, gerade mit dem Begutachtungszeitraum, der regelmäßig realistisch nur zur Verfügung steht, Momentaufnahmen in einer klinischen Umgebung. Sie lassen sich "in beide Richtungen" durch den zu Begutachtenden verfälschen, wenn auch in eine Richtung wahrscheinlich mehr als in die andere. Dazu kommen mögliche Vorbehalte des Gutachters, die sich schwer gänzlich ausschließen lassen. Gerade die typischen MPU-Gutachter werden leider oftmals eine eher negative Haltung zu ihren Klienten allgemein haben, denn wer dort sitzt hat in der Regel schon Scheiße gebaut. Die "unbescholtenen", die für ein Gutachten zur Vorlage bei der Waffenbehörde vorstellig werden dürften die extreme Ausnahme sein. Alles in allem sind verpflichtende psychologische Gutachten für alle Waffenbesitzer bezüglich der Sinnhaftigkeit etwa auf einer Stufe wie die immer wieder geäußerte Forderung einer zentralen Lagerungen privater Waffen: für den Laien, der sich mit dem Thema weder befasst hat noch befassen möchte eine ohne große Prüfung logische Lösung für das wahrgenommene Problem, aber bei näherer Betrachtung weder mit dem gewünschten Erfolg durchführbar noch ohne mögliche negative Implikationen.
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Pressebericht: Selbstverteidigung ohne Waffe
ChrissVector antwortete auf Traugott's Thema in Allgemein
du hast das /s einfach vergessen hoffe ich... -
Teilnahme an Lynx Brutality als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Deutsche Maßstäbe hinsichtlich der Zulässigkeit von Übungen im Rahmen einer deklarierten Schießsport-Veranstaltung enden an der Deutschen Grenze. Es ist eine Sportveranstaltung, sie wird nach einem klaren Regelwerk abgehalten, hat eine klare Wertung etc. Bei mit Bedürfnis "Jagd" erworbenen Waffen stellt sich das Problem auch weniger im Ausland, denn der EFP kennt keine "enge" Bindung von Waffen an ein bestimmtes Bedürfnis wie das deutsche Waffenrecht. Problematisch ist aber die Waffe erst mal legal an die Grenze und bei der Rückreise von dort nach Hause zu bringen, denn das Führen auf diesen Strecken ist wieder an das jeweilige Bedürfnis gebunden. Eine über das Bedürfnis "Sport" erworbene Waffe zur Jagd im Ausland mitzunehmen ist also genauso ein Problem wie anders herum, auch wenn es jenseits der Grenze grundsätzlich kein Problem sein sollte die Waffe "gekreuzt" zu verwenden. -
Teilnahme an Lynx Brutality als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Theoretisch: Ja. Theoretisch: Jein. -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Sehe nicht, inwiefern das fraglich sein soll. -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Warum denn gerade im DSB? Unter 3 Zoll ist schon auffällig kurz, und sportlich gerade für die DSB-Disziplinen komplett wertlos... -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Du vermischt hier in meinen Augen zwei Dinge: Im Fall der Langwaffe ist die Waffe so vom Schießsport ausgeschlossen und darf deswegen ohne VORHERIGE Anpassung nicht erworben werden. Im Falle der Pistole ist die Waffe grundsätzlich nicht vom Schießsport ausgeschlossen. Hier hat der Verband auch nur gegenüber der Behörde bescheinigt, dass du das Bedürfnis für eine weitere Waffe hast, weil deine bisherigen nicht ausreichen um die gewünschte Disziplin zu schießen. Das Bedürfnis "eine weiter Waffe mit Eigenschaften XY" ist daher auch eingehalten, wenn diese Waffe erst später entsprechend angepasst wird, beispielsweise durch Montage einer Optik. -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Wie soll eine Waffe ohne das mittlerweile quasi einzig für die Gesamtschau entscheidende Merkmal des "Vorderschafts mit Lüftungsöffnungen" weiterhin anscheinsbehaftet sein? Korrigiert mich gerne, aber "naked"-Systeme dürfen ja auch erworben werden... -
Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe als Sportschütze
ChrissVector antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Vom Verkäufer den Vorderschaft demontieren lassen, Waffe ohne Vorderschaft, somit anscheinsfrei in den Schrank, mit Vorderschaft als nicht reguliertem Teil machen was man will... -
Eben, aber halt auch innerhalb der Vorgaben der jeweiligen Disziplin. Dafür ist es erst mal egal wie genau die Vorgabe berechnet wird.
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Spielt halt in der Praxis keine wirkliche Rolle. Die Leute die in beiden Verbänden so weit oben mitspielen dass es einen Unterschied macht laden eh selbst, und dann basteln sie sich halt im Zweifel für beide Verbänden jeweils eine optimierte Laborierung. Und ich denke während man in vielen Bereichen noch eine gewisse Kompromissbereitschaft zwischen den Verbänden finden würde hinsichtlich einheitlicher Regeln wird man sich da, alleine aufgrund der unterschiedlich ausgerichtete Dachverbände, kaum auf einen einheitlichen Weg verständigen können.
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DSB berechnet metrisch mit MIP=Geschossgewicht in Gramm x Mündungsgeschwindigkeit in Meter/Sekunde x 0,1 BDS berechnet imperial mit MIP=Geschossgewicht in Grain x Mündungsgeschwindigkeit in Fuß/Sekunde / 1000 Gründe dafür dürften sich primär in der Orientierung zu den jeweiligen internationalen Dachorganisationen und deren etablierten Berechungsmethoden liegen, beim DSB über IOC und ISSF, die (mittlerweile) eher "europäisch" metrisch arbeiten, beim BDS vorrangig die IPSC, die nunmal "amerikanisch" und damit imperial arbeitet.
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Jetzt ist es passiert, Uniformzwang im Verein!
ChrissVector antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Dann tu es doch. Was hält dich auf? -
Jetzt ist es passiert, Uniformzwang im Verein!
ChrissVector antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Dann mobilisiere die Leute in deinem Verein dagegen. Allerdings ist eine "Soll"-Regelung, für die der Verein ohnehin wenig Möglichkeiten zur Durchsetzung hat wahrscheinlich nur dann ein Problem, wenn der Fürst einem daraus einen Strick drehen möchte... -
Das ist grundsätzlich auch ein guter Rat, aber beim BDS wahrscheinlich von allen Verbänden am wenigsten problematisch, wenn dein Ziel nicht gerade das Sammeln von 9mm-Pistolen ist. Zwei Pistolen in 9mm sind alleine über die unterschiedlichen Visierungen problemlos drin. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst holst du dir die ohne Optik zuerst. Probleme gibt es je nach Verband eigentlich nur, wenn man a) nicht ernsthaft an Wettkämpfen teilnimmt b) sich anfangs direkt irgendwas beschafft hat das zufällig in sehr vielen Disziplinen genutzt werden kann. Und selbst dann sind zwei kein Problem, sondern die dritte/vierte/fünfte wird etwas schwerer zu begründen sein.
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Warum sollte eine Waffe für die erstmalige Unterweisung auf dem Schießstand schussbereit sein?
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Inwiefern? Wo soll ich mir widersprochen haben? Oder meinen sie die Fälle, in denen es um zwei Berechtigte geht, nicht um den hier ursprünglich thematisierten Fall? Die haben wir. Nur sind die für viele, die den "gesunden Menschenverstand" für sich in Anspruch nehmen noch zu hoch...
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Da gibt es keine anderen Auslegungen. Und er hat eben gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen, indem er einer anderen Person die hierzu nicht berechtigt war, weder durch eine ensprechende Erlaubnis noch durch eine Erlaubnisfreistellung, somit widerrechtlich, Zugriff auf erlaubnispflichtige Waffen gegeben hat.
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Es geht hier nur überhaupt nicht um die persönliche Eignung.