ChrissVector
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Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Es gibt oftmals mehrere Wege zu einem durch das Gesetz vorgebenen Ziel zu kommen. Aber manche haben eben ein sehr einfaches Verständnis von Recht... -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Doch, auch hier gefällt dir einfach nur die Bewertung seitens der Verbände nicht. Wäre es im Sinne der Mitglieder durch eine laxe Bescheinigungspraxis die eigene Anerkennung aufs Spiel zu setzen? -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Genau das machen sie ja, dir gefällt nur nicht wie. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Ist immer eine Frage der genauen Ausgestaltung. Grundsätzlich ist es schon nicht ganz von der Hand zu weisen, dass die Schützen die einen ensprechenden Nachweis ihrer Sportschützeneigenschaft durch eine Schießsportverband haben sollen konkret darlegen, dass sie tatsächlich dem Schießsport nach dem Regelwerk des jeweiligen Verbandes nachgehen, und das bedeutet nunmal einigermaßen regelmäßig auch eine der Disziplinen in Gänze mit einem Ergebnis zu schießen. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Doch, ist es, und das will ich auch insgesamt nicht mal in Abrede stellen. Mache ich genauso, keineswegs jedes Schießen besteht exakt aus einer Disziplin nach einer Sportordnung. Aber damit kommen wir genau zum Problem: Wo fängt sportliches Schießen im rechtlichen Sinne an? Beim Trockentraining? Aus sportlicher Sicht vielleicht, aus rechtlicher wird dich ein Sachbearbeiter und ein Richter auslachen wenn du dein Bedürfnis mit "in zwölf Monaten regelmäßig mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ohne Schussabgabe trainiert" begründen willst, und das vollkommen zurecht. Der Schießsport besteht aus den Elementen "Sport", also im vorliegenden Sinn einem auf Vergleich ausgerichteten Wettkampf nach klaren Regeln, und "Schießen", also dem Beschleunigen von Projektilen irgendeiner Art durch Gase, mechanisch gespeicherte Kraft etc. Fehlt eines davon mag es dem Schießsport zwar dienen, aber es ist nicht für sich genommen bereits solcher. Damit unterfällt beispielsweise Trockentraininig zwar dem Bedürfnis, aber es begründet alleine noch kein solches. Wenn der Verband dir zugesteht auch in einem definierten Umfang Termine, denen keine Disziplin nach der jeweiligen Sportordnung zugrunde lag, für die Bestätigung deines Bedürfnis anzuerkennen ist das nicht per se unzulässig, aber die Verbände hüten sich aus gutem Grund davor NUR "Trainingstermine" als ausreichend zu betrachten, und verlangen daher in unterschiedlichem Umfang durchaus zurecht, dass die Mitglieder zumindest in einer ausreichenden Regelmäßigkeit auch "volle" Disziplinen mit der vorgesehenen Schusszahl nachweisen. Was du leider nicht zu verstehen scheinst ist, dass der Weg zu einer Verbesserung nicht ist die aktuelle Rechtslage zu ignorieren und darüber zu zetern was die Verbände aus dieser machen, sondern besonnen auf eine Veränderung der Rechtslage hinzuwirken wo sich die Gelegenheit bietet. Nur weil man die aktuelle Rechtlage eben auch in ihren unangenehmen Aspekten nachvollzieht befürwortet man sie nicht automatisch... -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Das "wenn" ist aber genau der Punkt. Denn die gibt es nicht. Und wie viele davon haben einen Schlüssel zum Stand? Dass sie theoretisch keine Aufsicht brauchen ist nicht gleichbedeutend damit, dass sie die Mehrzahl ihrer Termine ohne Aufsicht schießen... -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Letztendlich eben doch. Gerade wenn der Verein eine entsprechende Kladde führt oder die Termine in einem entsprechenden Formular aufgeführt und vom Vorstand oder Schützenmeister des Vereins bestätigt werden müssen. Klar kann man damit immer noch Schindluder treiben, aber damit gibt es einen Mindeststandard der eingehalten werden muss und unter dem der Verband die Bescheinigung nicht erteilt. Damit fängt man auch die Leute etwas ein die meinen mit ihren 4 mal jährlich fünf Schuss auf die Präzisionsscheibe wäre den Anforderungen genüge getan. Was aber für die klare Mehrheit der Schützen ohne Belang sein dürfte. In den wenigsten Vereinen hat eine Mehrzahl der Mitglieder alleine überhaupt Zugang zum Schießstand, und ebenso sind Schützen, die nur alleine auf kommerziellen oder vereinseigenen Ständen schießen die Ausnahme. Hier ergeben sich dann wieder neue Fragen beim Nachweis. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Indirekt ist es eben genau das. Die Aufgabe der Verbände ist die Bestätigung des Bedürfnisses, nach welchen Vorgaben sie dies tun obliegt ihnen selbst. Der Verband sichert sich selbst ab, nicht mehr, nicht weniger. Absolut vernünftig. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Ein verständlicher Standpunkt, aber drehen wir das ganze um: der Verband will als solcher anerkannt bleiben, und das untergräbt er im Zweifel indem er einfach jegliche Angaben eines Schützen übernimmt ohne sie zumindest gewissen Anforderungen zu unterwerfen. Die Verbände kenne grundsätzlich ihre eigenen Disziplinen und Strukturen, aber nicht die jedes anderen Verbandes, und haben auch kein gesteigertes Interesse sich in diese einzuarbeiten. Deshalb legen sie in der Regel recht genau fest was wie durch wen an Nachweis erbracht und bestätigt werden muss damit in ihren Augen die Anforderungen erfüllt sind ein Bedürfnis nachzuweisen, welches sie dann bestätigen. Und das reicht in der Praxis eben von der Vorgabe ein Schießbuch nach einem bestimmten Muster zu führen über die Bestätigung der Termine nur durch bestimmte Personen bis hin zur Anerkennung nur von Terminen, die nachvollziehbar nach einer Disziplin der Sportordnung absolviert wurden. (Wobei sich die Verbände auch einen gefallen tun würden hierbei in ihren Sportordnungen klare Regelungen zum Training abseits der festgelegten Disziplinen und der Möglichkeit der Anerkennung derartiger Termine zu verfassen) -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Tut er aber nicht, warum sollte er? Seine Aufgabe ist anhand deiner Termine dein Bedürfnis zu bestätigen, nicht deine Termine. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Weil du in keinem der Verbände alleine 4/6 mal KW und LW schießt? Aber ja, im Zweifel muss die Bestätigung eben durch mehrere Verbände erfolgen. Schwierig wird es erst werden wenn du wirklich bei keinem Verband alleine für eine Waffenart 4/6 problemlos nachweisen kannst. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
ChrissVector antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Grundsätzlich jeder der Verbände. Nein, aber zumindest die zum Nachweis nötigen Termine, regelmäßig für KW und LW je 4/6 pro Jahr, solltest du wenn du es dir selbst einfach machen willst bei einem Verband vorlegen und damit dein Bedürfnis bestätigen lassen können. Wem gegenüber? Der Behörde sicher nicht, der Verband ist für die Bestätigung zuständig. Was der als Nachweis akzeptiert legt er grundlegend erst mal selbst fest. -
Aufbewahrungsverstoß - Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
ChrissVector antwortete auf ALBA's Thema in Waffenrecht
Die Altbestandsregelung gilt regelmäßig nur genau an dem Standort an dem sie eingetreten ist. -
Nein. Die Gesetzgebung ist so, dass sie die sichere Aufbewahrung nach den gesetzlichen Vorschriften über möglichst unbeeinträchtigte Reinigung oder sonstigen Umgang mit den eigenen Waffen daheim stellt. Das hat nichts mit "andichten" zu tun. Ein Waffenkoffer ist nunmal in aller Regel kein "Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht", und nur in einem solchen ist die Aufbewahrung in der Regel zulässig. Wer im jeweiligen Moment nicht unmittelbar "mit der Waffe umgeht" hat sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufzubewahren. Wer meint, dass seine persönlichen Annehmlichkeiten wichtiger sind als die gesetzmäßige Aufbewahrung muss sich nicht wundern, wenn der Staat ihn als nicht hinreichend zuverlässig zum Besitz dieser Waffen betrachtet.
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Natürlich kann man sich richtig verhalten. Waffe in den Tresor (oder zumindest ihre wesentlichen Teile im Sinne des Waffenrechts), Tresor zu, an die Tür gehen. Was soll daran so kompliziert sein? Dich fragen, was du gerade mit der Waffe im Holster treibst. Und darauf hast du dann besser eine vernünftige Antwort. Auch wenn das nicht grundsätzlich unzulässig ist wirft es Frage auf. Ob man das möchte muss jeder für sich entscheiden, aber auch auf die möglichen Reaktionen sollte man dann vorbereitet sein..
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Was für ein lächerliches Video... Daran ist nichts neu, und nichts irgendwie überraschend. Das sollte jedem seit Jahren klar sein, und wem es das nicht ist, der hat den Schuss scheinbar nicht gehört.
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Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
ChrissVector antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Weil es auch keine Pflicht dazu gibt. Worauf er wahrscheinlich hinaus wollte ist, dass es durchaus hilfreich sein kann einem etwas übereifrigen Polizisten keine Angriffsfläche zu bieten wenn man einfach belegen kann, wohin man gerade mit einem Kofferraum voller Waffen unterwegs ist wenn man sich möglicherweise hunderte Kilometer von der eigenen Wohnung entfernt befindet. Wie häufig man das in der Praxis braucht steht auf einem andern Blatt, Stress und Verzögerung kann man damit im Zweifel aber mit geringem Aufwand vermeiden. -
Anfängerfrage. Wann ist es sinnvoll Ziele auszulassen?
ChrissVector antwortete auf peng peng's Thema in IPSC
Manche scheinen schon etwas zu vergessen, dass viele den Schießsport, auch den dynamischen, nur als Sport betreiben, und nicht als Stubstitut für etwas, das sie zivil nicht trainieren dürfen, für Situationen, die sie weniger wahrscheinlich erleben werden als einen persönlichen Millionengewinn im Lotto... Es geht hier um eine Strategie um in einem sportlichen Wettkampf ein gutes Ergebnis zu erreichen, nicht mehr, nicht weniger. -
Filetiermesser im Auto bei Polizeikontrolle
ChrissVector antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Eben nicht. Wesentlich ist in § 42a III WaffG das "einem allgemein anerkannten Zweck dient". Das Führen auf dem Weg zum Angeln dient nicht dem Angeln, denn auf dem Weg besteht keine Notwendigkeit, dass das Messer zugriffsbereit ist. Weil das "im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten" steht, und das Gesetz eben nicht verlang, dass es diesen Tätigkeiten "dient". -
Filetiermesser im Auto bei Polizeikontrolle
ChrissVector antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Sind beides keine Strafvorschriften... Für § 123 StGB ist das Auto schon kein taugliches Tatobjekt, für § 240 fehlt es an einer auch nur konkludenten Drohung, zumindest anhand des bisherigen Sachverhaltes... Auch ist da die Eigenschaft als Amtsträger kein Merkmal eines normierten besonders schweren Falls... Nicht immer einfach irgendwas behaupten weil man sich gerade aufregen möchte, sondern auch einfach mal die Klappe halten wenn man keine Ahnung hat. -
Filetiermesser im Auto bei Polizeikontrolle
ChrissVector antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Nach welcher Strafvorschrift soll es sich da um eine "schwere Straftat im Amt" handeln? Je nach Ablauf des Geschehens ist das noch nicht mal überhaupt eine Straftat. Weniger amerikanische Crime-Serien schauen... Eine strikte Doktrin, dass alle nicht rechtmäßig erlangten Beweismittel automatisch unzulässig sind gibt es im deutschen Strafrecht nicht, und im deutschen Verwaltungsrecht noch viel weniger. -
Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
ChrissVector antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Keine Sentimentalität, nur das etwas wirre Wechselwirken aus WaffG und BJagdG. Das WaffG unterscheidet zwischen Inhabern eine Jagdscheines, die sich jederzeit weiterhin einen Tagesjagdschein lösen könnten, und Inhabern eine Jahresjagdscheines. Nur letztere werden gem. § 13 II WaffG beim Erwerb und Besitz deutlich privilegiert, aber erstere können durchaus, sofern die ein Bedürfnis gem. § 13 I WaffG glaubhaft machen, Waffen weiter besitzen oder sogar weitere erwerben. -
Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
ChrissVector antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Glückwunsch, also keine Privilegierung nach 10 Jahren mehr, sondern weiter 4/6 bis zum freiwilligen oder biologischen Ausscheiden aus dem Schießsport. Was für ein Gewinn... Wird nicht passieren, ist auch nicht im Interesse der Verbände. Die wolle die Leute die mehr als das "Grundkontingent" haben ja weiter in ihren Verbänden und bei ihren Wettkämpfen haben. Am Ende des Tages wäre es am einfachsten die aktuellen Voraussetzungen nach § 14 IV 3 WaffG explizit an die (mittelbare) Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband zu knüpfen. In der Praxis keine wirkliche Veränderung, aber Klarheit für die genannten Fälle. -
Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
ChrissVector antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Ich würde mich nicht wundern, wenn es schlicht Halluzinationen wären. Kommt recht häufig vor wenn "Laien-KI" juristische Fragen beantworten soll. -
Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
ChrissVector antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Ich bin mir relativ sicher, dass die Überkontingentregelung nach 14 V WaffG keine Anwendung auf die nicht zahlenmäßig limitierte gelbe WBK findet. Im Übrigen besitzt P im Beispiel nichts im "Überkontingent".