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Auch dann in der Regel nicht. Oder hat hier schon mal jemand die Munitionserwerbsberechtigung von seiner Behörde für ein Wechselsystem verweigert bekommen?
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Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
msk antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Zum Amateurfunk kann ich sagen, dass da solche DIskussionen um die rechtliche Lage sehr, sehr, sehr viel seltener sind und die Rechtslage auch sehr viel liberaler und klarer ist. Das Hobby Fliegerei habe ich mir für das nächste Leben vorgenommen, daher fehlen mir dort noch die entsprechenden Erfahrungen. -
Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
msk antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Der Schießsport in Deutschland besteht zu 70% aus Rechtsfragen und -diskussionen, zu 20% aus sinnloser Bürokratie und zu 10% aus dem eigentlichen Hobby. Es gibt vermutlich kein anderes Hobby, insbesondere Sport, wo die Anhänger derartig viel mit Jura zu tun haben. -
Schaut doch mal spaßenshalber in die Antragsformulare für die Verbandsbescheinigung in Euren Verbänden. Glückwunsch, wenn da einer eine Möglichkeit findet, eine Bescheinigung für ein Wechselsystem zu beantragen. Beim BDS LV4 sehe ich da keine. Für das Wechselsystem selber benötigt man keinen Voreintrag und auch keine Verbandsbescheinigung. Und für den Munitionserwerb für dieses Wechselsystem hat von mir die Behörde (letztes Jahr) auch keine neue Bescheinigung verlangt. Da für die zugehörige Waffe bereits ein Bedürfnis vorliegt, Wechselsysteme frei erworben werden können und auch keine Befürwortungsrichtlinie tangiert wird und auch nicht das Grundkontingent, wäre eine extra Verbandsbescheinigung dafür ein völlig sinnfreier Verwaltungsakt.
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Zwischenfrage: Hat das schon mal einer hier gemacht? Aus den Erzählungen über den Aufwand für eine MPU für Straßenverkehrsaktivitäten hätte ich hier auch eher Bedenken...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die allermeisten Morde in Deutschland werden ohne Schusswaffe verübt. Wer sich also dazu entschlossen hat, das zu tun, wird immer Mittel und Wege finden. Zu glauben, dass man durch ein Verbot von potentiellen Werkzeugen Morde verhindern könnte, ist sehr borniert. -
§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
msk antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ja, die Antwort ist ganz einfach. Der Youtuber Paul Harrel, der sehr viele, sehr kompetente, durchdachte und humorvolle Videos zum Thema Waffen bis zu seinem leider viel zu frühen Tod produziert hat, hat genau diese Fragen in einem Video mit 10 wichtigen Informationen/Regeln für Waffenbesitzer klar und eindeutig beantwortet: Waffengesetze ergeben keinen Sinn! Das Wissen um diese Tatsache erspart viel Frust und sinnlose Diskutiererei. Das Interessante daran ist, dass er das aus der Sicht eines Amerikaners formuliert hat, seine Begründung dazu aber 1:1 an das Strickmuster unserer Gesetze erinnert. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Aber das Gute ist: Faeser ist Geschichte. Gesetze bringt die keine mehr durch den Bundestag. -
Ich hätte erwartet, dass irgendwelche "Auffälligkeiten" bei Polizeibehörden im alten Wohnkreis zumindest für die jeweilige, dann anzufragende Kreispolizeidienststelle irgendwie abrufbar sein sollte...auwei... Bin froh, dass ich nun seit 19 Jahren im selben Kreis wohne.
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Bedeutet "fehlende Schnittstellen", dass da gar nichts geht oder nur verzögert? Bei mir läuft nämlich aktuell auch gerade ein neuer Antrag zum Voreintrag...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Richtig heißen muss es: Das Problem ist, dass sie ihre grundsätzlich richtigen Inhalte in etlichen Fällen nicht konsequent vertreten konnten. Das ist genau der Unterschied, den hier ganz viele nicht verstanden haben. Dasselbe gilt auch - Gott sei Dank - für die Grünen. Auch die waren weit entfernt davon, die Interessen ihres Klientels konsequent zu vertreten. Und das wird hier sicher keiner bedauern und vermutlich auch jeder verstehen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Doppelpost -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Man muss auch sagen, dass Gesetze nun mal nicht jedem einzelnen Einzelfall gerecht werden können. Gesetz sagt Führverbot (über den Sinn kann man wirklich streiten) und da gibt es eben erst mal eine Anzeige, wenn das unerlaubt Führen offensichtlich ist. Die Augenbinde von Justizia führt dann eben auch zu solchen Fällen, aber die Alternative wäre, wie schon hier geschrieben: Korruption und Willkür. Zumal mir die Logik solcher Leute immer noch nicht klar ist. Man findet irgendwas, das man für so gefährlich, böse und verboten hält, dass man es direkt bei der Polizei abgeben will. Gleichzeitig kommt man aber nicht auf den Gedanken, dass diese schlimmen, bösen, verbotenen und hyper-gefährlichen Gegenstände eben nicht von Hinz und Kunz durch die Welt geschleppt werden dürfen. Da ist schon irgendwo der Logikfehler "Ja, eigentlich verboten, aber für mich wird das schon nicht gelten". -
Das ist nicht definiert. Im Zweifelsfall den Sachbearbeiter beim Verband befragen. Der muss den Nachweis für die Behörde erstellen. Was jedoch meist nicht geht: Mehrere Termine an einem Tag. Es zählt also immer nur ein Termin pro Tag. Da bei uns im BDS LV4 praktisch alles haarklein erklärt wird und ich bisher nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden habe, dass an die Lage der Termine über den Zeitraum besondere Ansprüche gestellt werden, gehe ich zumindest hier davon aus, dass der Sachbearbeiter da vermutlich innerlich ein wenig die Augen verdrehen wird, aber Dir deinen Bedürfnisnachweis erstellt.
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Wobei das seltsamerweise nicht auf Fragen nach der Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen zuzutreffen scheint, jedenfalls bei meiner Behörde. Hier hätte ich ebenso erwartet, dass man sich nicht selber belasten muss und dass solche Dinge ohnehin bekannt sein könnten. Nun ja, aber da Du ja auf der anderen Seite unseres Hobbys arbeitest, wie sieht das bei Euch mit Auswirkungen durch das neuen Waffengesetz aus? Längere Wartezeiten? Gibt es für die neuen Anfragen bereits funktionierende Prozesse?
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Und das merkst Du erst jetzt, dass Du die ganzen Angaben nicht bis ins Detail prüfen kannst? Guten Morgen! Vermutlich hast Du Dir bisher auch den Ausweis jedes Mal zeigen lassen, damit Du auch ganz sicher sein kannst, dass der Name zum Schießbuch passt. Und auch immer schön den Lauf nachgemessen, ob die Kaliberangabe passt? Wer damit nicht umgehen kann, dass diese Nachweise am Stand einen gewissen Vertrauensanteil haben (und schon immer hatten), soll es halt lassen, da irgendwas zu bestätigen.
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Das ist eine ganz faule Ausrede. Nochmal: Worin besteht Dein Problem? Der Gesetzgeber verlangt von den Verbänden, dass diese den Bedürfnisnachweis für das Schießen mit der eigenen Waffe erstellen. Was sollen also die Verbände Deiner Meinung nach tun? Eine Glaskugel benutzen? Einfach die Bescheinigung ausstellen? Oder vielleicht doch den völlig naheliegenden Weg wählen und den Antragssteller dazu auffordern, diese Angabe einfach neben den anderen Angaben im Schießbuch mit zu protokollieren. Mach doch einen Gegenvorschlag, wie die Verbände Deiner Meinung nach solche Bedürfnisnachweise einigermaßen rechtssicher erstellen sollen.
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Wenn das Mitglied woanders schießt, lässt es sich dort den Schießtermin mit eigener Waffe bestätigen. Und wenn er dort keine Waffe ausleiht, wird ihm der Verantwortliche dort das entsprechend unterschreiben. Du musst Dein Problem damit mal irgendwie genauer erläutern. Du trägst in das Schießbuch Datum, Waffe, Kaliber usw. ein und das sind alles Sachen, die vom Verantwortlichen in der Regel nicht bis ins Detail nachgeprüft werden. Es wird auch kein Abgleich mittels Personalausweis gemacht, ob das Dein Schießbuch ist und vom Notar wird das Ganze auch nicht beglaubigt. Worin besteht jetzt also Dein Problem, neben den ganzen anderen Angaben noch in das Buch einzutragen, ob das die eigene Waffe war oder nicht? Und was hat das mit dem DSB zu tun? Die Verbände müssen den Bedürfnisnachweis für das Fortbestehen des Bedürfnisses ausstellen und das Gesetz verlangt diese Nachweise für das Schießen mit den eigenen Waffen. Wie genau stellst Du Dir denn vor, sollen die Vereine das ausstellen, wenn der Antragssteller keinerlei Angaben zu diesem wichtigen Aspekt macht?
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Indem der Verein bzw. der Verantwortliche des Stands den entsprechenden Eintrag im Schießbuch unterschreibt. Das zu bestätigen fällt leicht, wenn man dem Mitglied keine Leihwaffen ausgeliehen hat.
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Wann die Aufforderung der Behörde zum erneuten Bedürfnisnachweis dann wirklich kommt, weiß man nicht. Es ist halt nur so, dass die dann ab 01.01.2026 vom Verband durchzuführen ist, wenn die Behörde dich dazu auffordert. Und damit gelten dann die Richtlinien des Verbands die 24 Monate rückwirkend bis zum 01.01.2024 im Extremfall. Die Behörde muss das laut Gesetz alle 5 Jahre nachprüfen und wird sich dann eben bei Bedarf bei Dir melden. Die Form da im verlinkten Dokument ist ein Beispiel. Wie gesagt, alles, was eindeutig ist und klar, sollte da ausreichen. Ansonsten würden sie schreiben, dass nur ganz exakt so Nachweise zu führen sind und nicht anders. Und ganz ehrlich: Wenn die Verbände ganz speziell hohe Anforderungen an die Form der Anträge anlegen würden, hätten vermutlich 3/4 der Mitglieder keine Waffen. Was ich so im Vereinsumfeld mitbekomme (und dazu passen die sehr ausführlichen und wiederholten Hinweise auf der Webseite des Verbands), ist da eher traurig teilweise, wie wenig sich vorbereitet, wie wenig gelesen und nachgedacht wird, bevor man so einen Antrag stellt. Ich möchte nicht wissen, was die da beim Verband teilweise für Anträge auf den Tisch bekommen...
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Hä? Der Verband muss ab dem 01.01.2026 die Bedürfnisprüfungen durchführen. Und diese Prüfungen beziehen sich laut Gesetz immer auf die letzten 24 Monate. Damit ist doch absolut logisch, dass der Zeitraum damit für solche Verbandsprüfungen (frühestens) am 01.01.2024 beginnt und nicht vorher. Das hat auch mit dem Verband rein gar nichts zu tun, das ist völlig unabhängig davon, wer die Prüfung durchführt. Die Prüfung wird auch nicht vom Verband angestoßen, sondern von der Behörde! Die kommt zu Dir und verlangt den Nachweis, der Verband ist nur ausführendes Organ. Wie kommst Du denn darauf? An die Form der Nachweise werden keine weiteren Ansprüche gestellt, weder vom Gesetz noch vom Verband. Einzig und allein die geforderten Informationen müssen auf den Nachweisen vorhanden und eindeutig sein, damit klar ist, dass mit den eigenen Waffen geschossen wurde. Ich schreibe das beispielsweise bei der Spalte "Waffe" mit rein. Da steht dann halt "Rüdiger 0815 (eigene)".
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Und wie das geht, kann man auf den Seiten der Verbände, die das bestätigen müssen, nachlesen. Der BDS LV4 hat das beispielsweise sehr ausführlich mit Beispielen beschrieben. Kurzzusammenfassung: Im Schießbuch ist neben Waffe und Kaliber auch mit anzugeben, ob das die eigene Waffe ist. Entweder durch eine extra Spalte oder man schreibt eben bei der Waffe "eigene" oder ähnliches mit dazu. Und ganz allgemein: Ich kann nur empfehlen, die Verbands-Webseiten immer mal anzuschauen. Die Leute geben sich dort in der Regel Mühe, genau diese Fragen ausführlich und verständlich zu beschreiben.
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Also das, was Du da aufgezählt hast, ist eindeutig Folge einer unrealistisch niedrigen Gewichtsgrenze. Erhöht man diese, senkt das automatisch den Aufwand, diese einzuhalten.
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Um was für einen Antrag geht es bei dem Ersteller dieses Threads überhaupt? Um die Erstellung einer WBK? Wenn ja: Hat er überhaupt mal in das Antragsformular seiner zuständigen Behörde geschaut? Im Formular meiner Behörde gibt es keine einzige Frage zu Straftaten, Gesundheitsdaten oder Nicknames im Internet. Dort wird einzig und allein gefragt, ob man in irgendwelchen Parteien oder Vereinen ist, die entweder rechtswirksam verboten sind oder bei denen das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat. Und ob man irgendwas gegen Völkerverständigung hat.
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Ich finde die Änderung gut. Gerade Deine beschriebene Materialschlacht zeigt doch, dass sie notwendig war.