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Kill switches mandatory in the USA
sniperd antwortete auf Cannon Balls's Thema in English Language Forum
https://cordis.europa.eu/project/id/285202 -
So weit ich weiß sind Originalteile bzw. Originalwaffen mit Hakenkreuzen wie z.B. 98er legal verkaufbar und kaufbar, die Symbole dürfen allerdings beim Verkauf nicht auf den Bildern erkennbar sein, bzw. unkenntlich gemacht werden (z.b. unschärfe, schwarzer balken,...). Also wenn die Griffschalen älter sind als das GG kann man sie wie oben genannt verkaufen, wenn nicht sind sie generell verboten!!!
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Nicht wirklich. Ein k98 mit haufenweise Hakenkreuze drauf kann man ja auch legal verkaufen und erwerben. Wo steht wie historische Gegenstände gehandhabt werden?
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Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
sniperd antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
2+2=5 Oben ist unten. Links ist rechts. Alles dufte, ich habe den Schrieb jetzt verstanden. Werde natürlich umgehend alles was ich habe abgeben wie es sich für einen braven Bürger gehört. -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
sniperd antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Wie gesagt so wie ich das lese werden laut dem Pamphlet in erster Instanz nur die Jäger rangenommen. Nix mehr SP5 (MP5) oder ne normal aussehende AK, SP5 gar nicht mehr und die AK nur mit so komischen Magpul Zeugs dran. Das BKA entscheidet schon jetzt ob etwas kriegswaffenähnlich ist und mal dem Verständnis halber: Vorher war jede halbautomatische Waffe automatisch erstmal böse, jetzt nur noch die die sowieso Kriegswaffenähnlich sind, wobei beide den Anschein einer Kriegswaffe hervorrufen. Die Definition an sich ist absurd. Vorher: Autos die blablablabla Nachher Vierreifige Autos die blablabla .... -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
sniperd antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Aha und wo ist da der Unterschied? -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
sniperd antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
AWaffV §6 Wo sein Unterschied für Sportschützen? -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
sniperd antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Sagt jemand der es selbst nicht verstanden hat............... -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
sniperd antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
So wie ich das lese bleibt vieles beim Alten für die Sportschützen, nur die Jäger werden so hart in die Röhre schauen wie die Sportschützen. Weil wer soll das ganze laut dem Pamphlet beurteilen?! - Das BKA. Und wie das BKA urteilt wissen wir ja sonst hätten wir nicht was wir haben. Jäger bekommen dann halt auch nur noch die (dann ehemals) sportlich zugelassenen Waffen, da die den Punkt der Kriegswaffenoptik nicht erfüllen sonst hätte das BKA sie nicht zugelassen/bzw. vom Verbot erfasst. Sollen sie doch machen, dagegen wehren kann man sich eh nicht... -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
sniperd antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Bei dem Aspekt der Kriegswaffenähnlichkeit, ist doch der Witz eigentlich, dass die Kriegswaffen seit Jahrzehnten immer mehr den Sportwaffen ähneln. Wer will schon nen besch* Plastikhandschutz à la M16, ne unnötig schwere quadrail, ein ultra billiges Plastikgriffstück oder den Standardladehebel? Die bösen Pins im Lower gibt es ja klar von außen ersichtlich auch nicht eben so wie die dazugehörige Beschriftung, was eigentlich die einzigen optischen Punkte für Kriegswaffe sind, kann das Ding FA und kann man von außen sehen dass das Ding FA kann. Aber hier bei uns ist man lustig im Zirkus und es wird stets für Abwechslung gesorgt, denn es gibt immer wieder einen neuen Clown auf der Bühne. Lasst euch nicht von ihm nassspritzen 🤪 -
Privat verkauf von einer CO2 Waffe was beachten
sniperd antwortete auf Matze.123's Thema in Waffenrecht
Wenn der Eigentümer des zu verkaufenden Gegenstands nicht vom Gesetzgeber registriert/erfasst ist und der zu verkaufende Gegenstand legal ist, weg damit, juckt keinen ob mit oder ohne schriftlichen Kaufvertrag. Ich kann mir schwer vorstellen, dass die Serviette vor Gericht als gültiger Vertrag durchgeht, sowas geht afaik nur bei den Amis mit Schuldscheinen à la Bierdeckel mit IOU drauf. -
Waffensprengung oder wieso Schutzbrillen immer auf sein sollten
sniperd antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ich möchte keine Messingpartikel oder sonstigen Dreck von verbranntem oder teilverbranntem Pulver in den Augen haben. Systeme wie zB AR15, blasen einem eine so dermaßen extreme gesundheitsschädliche Menge ins Gesicht, dass selbst meine Nase beim putzen nach dem Schießen mit Dreck gefüllt ist und erst AR mit SD... Wer meint keine Brille zu brauchen, braucht auch keinen Gehörschutz... Ich habe selbst schon einen Rückpraller (Fallscheibe) einer .44 Mag (auf den Oberschenkel) abbekommen, tat nicht wirklich weh aber wenn der ins Auge geht ist das Auge kaputt. -
Wenns klemmt und er ersetzt werden kann/soll, hilft bei sowas der Universalschlüssel:
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Gehe alleine an den Stand und schon biste selbst Aufsicht und bestätigst deinen eigenen Eintrag in deinem Schießbuch mit deiner Unterschrift... Die ganze Nachweiserei ist doch alles nur Verarsche für ein unmündiges Volk, das gerne allfurzlang kontrolliert wird und das auch noch toll findet.
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unter 40mm ist auch sportlich vollkommen egal, wenn so ein gewisses amt mitspielt
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Man muss dann uA Magazine nehmen auf denen auch .300 AAC draufsteht, da ein kompatibles (10er 300AAC) entschieden mehr .223 fassen kann und man somit ein zu großes Magazin wäre. Nein, nur wenn angemeldeter Altbesitz oder BKA Ausnahmegenehmigung, sonst relativ ähnlicher Verstoß wie illegal 30er Mags benutzen. Im Falle AR für Glock Magazine bei gleichzeitigem Besitz einer Glock Pistole, Lower auf anderen Magazintyp verkrüppeln ist glaub die einzige Option, bei unseren deutschen sehr durchdachten Gesetzen...
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Eintragung Schmeisser Lower von M5FL 223 mit Nordic Componets Upper Wechselsystem auf 22lfr
sniperd antwortete auf Ostro4's Thema in Waffenrecht
Wenn man SAAMI mal als Referenz nimmt, ich denke mal bei uns wird das nicht groß anders sein, ist das kleinste von der Toleranz her "zulässige" .22lr Geschoss kleiner als das kleinste zulässige .223Rem Geschoss. Im "Normalfall" ist .22lr jedoch größer als .223Rem. -
Nur KW hat eine max. 5 Regelung, für Büchsen gibt es kein max in der SpO, das max für Büchsen kam aus dem WaffG, bzw. AWaffV und da kann man sich auch nicht sicher sein ob das damals zählte oder nicht wenn der BKA-Bescheid nicht ausschließlich 10er Magazine erlaubte, bzw. erwähnte.
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Wobei so gesehen die Erlaubnis durch Behörde mehr Gewicht hat, da man gar keinen verbotenen Gegenstand nutzt, während derjenige mit Ausnahmeerlaubnis einen verbotenen Gegenstand (legal) benutzt. Im Endeffekt kommt das gleiche bei raus, egal welche von beiden Erlaubnissen vorhanden ist.
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Ist es da nicht stellvertretend von der ortlichen Behörde für das BKA genehmigt? rechtlich gesehen sollte das identisch sein.
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Btw das war die Antwort des DSB Baden (BSV Leimen):
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Ich nehm mal den pösen DSB als Beispiel: DSB Liste B:
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Nein, steht nicht drin.