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sniperd

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Alle Inhalte von sniperd

  1. Auch wenn die Kontrolle 2018 stattgefunden hat? Die Stadt Karlsruhe hat mittlerweile auch Gebühren angegeben für die anlasslose Kontrolle: 2021_Gutachterausschuss_Gebuehrenverzeichnis_ueber_die_Erhebung_von_Verwaltungsgebuehren_Anlage-s-9-1.pdf Wenn die Gebühren unrechtentens sein sollten wovon ich nach lesen der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags ausgehe, warum steht es dann immer noch in den aktuellen Gebührenordnungen?
  2. Als ich auf dem Badischen Schützentag vor einigen Jahren als Funktionär war, wurden dazu zahlen gelistet. Wenn ich es richtig im Kopf habe gab es bei 1% der durchgeführten Kontrollen Mängel, die bei der Nachkontrolle beseitigt waren.
  3. Im Landkreis Karlsruhe, werden solche Kontrollen (Bestandsaufnahme) durchgeführt. Und es wird alles einzeln berechnet, wie z.B. Anfahrt, Anzahl Tresore, Anzahl Waffen. Die Rechnung bei einem Bekannten belief sich auf ~300€ für die Kontrolle.
  4. Ich wurde vor 5 Jahren kontrolliert. Kurzversion, total sinnlose Bestandsaufnahme. Termin der Kontrolle wurde ca. ein Monat im Vorfeld telefonisch vereinbart...
  5. 2/6 gilt nur für Waffen. Wechselsysteme sind keine Waffen, sondern Waffenteile.
  6. sniperd

    30er Magazine

    Tippfehler, eine Waffe die mehr als 11 mal ohne Nachladen schießen kann (oder ein Mag eingefügt wird das diese Funktion bereitstellen kann) ist Kategorie A. 1.7.2 sagt ja ganz klar dass das Magazin nicht einmal befüllt sein muss, ein leeres Magazin erfüllt es auch. größer 11 = böse
  7. sniperd

    30er Magazine

    Das mag zwar sein, für mich (und die meisten anderen) ist es z.B. gänzlich verboten weil ich keine Erlaubnisse für Kategorie A habe. Ziemlich wurst wenn du verstehst was gemeint ist, Fakt ist: eine Waffe die 11 mal ohne Nachladen schießen kann ist Kategorie A. Dann hast du ein massives Problem wenn du das Magazin jemals in die Langwaffe einführst. Deshalb vermeidet man Magazinkompatibilität bei LW und KW. Früher toll und praktisch, jetzt ganz ganz böööööse!
  8. Keine Aussagen zu machen die einen selbst belasten könnten (!) sind kein unkooperatives Verhalten.
  9. sniperd

    30er Magazine

    Ich hatte gestern noch mit meinem SB telefoniert und er hat mir den Sachverhalt genauestens geschildert. Seit dem gilt was @Elo zitiert hat und zwar: Wenn man ein Magazin mit einer Kapazität von über 10 in eine Kategorie B Waffe einsetzt, wird sie in diesem Moment zu einer (verbotenen) Kategorie A Waffe. Er bestätigte auch, dass § 6 AWaffV (1) in eigentlich keinem Fall je Anwendung findet, da das BKA die entscheidende Instanz ist, gerade auch weil es dabei nicht darum geht ob eine Waffe erlaubt ist sondern ob sie vom Verbot erfasst ist und in einem Rechtsstaat alles erlaubt ist was nicht durch Gesetz verboten ist. Sorry wenn ich allen auf den Sack gehe Online != Offline 😗 Thread kann jetzt definitiv geschlossen werden.
  10. sniperd

    30er Magazine

    Ein FB klärt ob sie im Handel vertrieben werden darf oder glaubst du es interessiert z.B. die Bundeswehr was das BKA sagt?
  11. sniperd

    30er Magazine

    @LordKitchener Öffne den Bescheid und lies ihn und wenn du einzelne Stellen nicht verstehen solltest erklärt man sie dir gerne. Aber dieses nur Teilausschnitte betrachten obwohl das Dokument ganz klar weitergeht... @HangMan69 Das ist nur die Beschreibung wie die Waffe dort vorgelegt wurde, natürlich senden die dem BKA nicht zwanzig Waffen und Magazine. Es gibt eine Waffe und ein Magazin für das BKA und damit wird die Beurteilung für alle Waffenkonfigurationen, Lauflängen und Magazine gemacht. Man könnte jetzt noch argumentieren, dass man nur HK Magazine verwenden darf, da der Bescheid davon spricht was die Firma HK vertreiben möchte, das wäre aber auch schon sehr weit ausgeholt...
  12. sniperd

    30er Magazine

    Kein Wunder dass es so viele Spinner gibt die jeden Dumm anmachen wenn das Leseverständnis gleich null ist. Beim CR223 ist es absolut unmissverständlich, selbst für euch...
  13. sniperd

    30er Magazine

    @LordKitchener Ist das wirklich dein Ernst...
  14. sniperd

    30er Magazine

    Ich wurde bei mir in der Gegend auf den Schießständen seit der Gesetzesänderung von niemanden auf die Verwendung meiner 30er Magazine angesprochen, die ich aus falschem Verständnis auf 10 blockiert hatte. In meiner Hauptschießstätte schießen die Jäger auch zum größten Teil mit z.B. 11" AR15 mit Schalldämpfer mit normalgroßen Magazinen. Meine zutiefste Bedauerung, dass man in euren Orten vollkommen irrational und asozial ist. Ihr tut mir Leid. 🥲
  15. Vor allem die Trennlinie bevor das NWR absolute Pflicht wurde. Pistole damals (vor der Pflicht) erworben, eine ID für die Waffe. Pistole jetzt, eine ID für die Waffe, eine ID fürs Griffstück, eine ID für den Lauf, eine ID für den Verschlusskopf. Besonders witzig sind Büchsen, wie z.b. ein 2018 gekauftes HK243, das hat nur eine ID, wenn man es jedoch aktuell kaufen würde hätte uA das Griffstück auch eine ID. Wenn man jedoch das Griffstück 2018 verkauft haben sollte, war es nie erfasst und wenn doch ist es nicht der Waffe zuzuordnen da keine Seriennummer. So gibt es Teile die nicht erfasst fehlen können weil sie nicht zum System gehörten und auch nicht nachträglich erfasst werden können. Dadurch ist das NWR so oder so lückenhaft, bzw. führt unterschiedliche Versionen von Datensätzen.
  16. sniperd

    30er Magazine

    @Handgunner @sealord37 @weyland Im AWaffV §6 steht, dass das BKA entscheidet. Das gilt für jeden Selbstlader, deshalb ist der Text in (1) völlig irrelevant, da eh immer das BKA feststellen muss ob oder ob nicht. Also sind wir uns hoffentlich einig, dass man in z.B. einem BDS Wettkampf auch eine Langwaffe mit z.B. einem Lauf kürzer als 40cm verwenden kann, was laut (1) ja eigentlich laut euch gänzlich ausgeschlossen ist. @scotty600 ist der einzige im Thread der mit allem vollkommen Recht hat. Wenn der BKA FB die Magazinkapazität nicht erwähnt, gibt es kein Gesetz-, Verordnung- oder Verwaltungsvorschrift die die Magazinkapazität erwähnen. Die Sportordnungen erwähnen die Magazinkapazität immer nur dann wenn §6 zitiert wird, was wie oben und schon mehrfach im Thread erwähnt nicht gilt, weil der Feststellungsbescheid des BKA entscheidend ist. Deshalb sind sie grundsätzlich immer unblockiert erlaubt (auch im Wettkampf!). Beispiele: AUG-Z Sport nur mit 10er Magazinen sportlich erlaubt HK243 mit Magazinen beliebiger Größe sportlich zugelassen CR223 mit Magazinen beliebiger Größe sportlich zugelassen
  17. sniperd

    30er Magazine

    Da hat sich wohl was bei mir falsch eingebrannt, es steht nur bei manchen Waffen im FB, z.B. bei meinem alten Schmeisser AR15 oder beim AUG-Z Sport, da steht explizit dass es nur dann nicht vom Verbot erfasst ist wenn Magazin <=10. Dadurch habe ich auch völlig falsch gedacht, weil das mit der 10er Kapazität im AWaffV § 6 steht, was aber vom BKA FB "überschrieben" wird. Hast recht, im Training ist es dadurch dann egal weil im FB klar drinsteht dass er für unterschiedliche Magazine gilt, wenn im Schlusstext nicht eine Kap. von 10 erwähnt wird. Good to know. Danke
  18. sniperd

    30er Magazine

    In jedem (?) FB des BKA steht, dass die Waffe nur sportlich zugelassen ist wenn ein Magazin verwendet wird das max Kapazität 10 hat. Ich habe meine Magazine alle über die Altbestandregelung.
  19. sniperd

    30er Magazine

    Es ist zugelassen, das reicht mir. Ich muss weder jagdlich noch sportlich schießen um Spaß zu haben. Ich muss mich lediglich an die gültigen Gesetze halten und das mache ich auch. Deshalb Jagdschein, zum einen interessiert mich das Wissen aber der Grund warum ich ihn mache ist ganz klar um die Willkürgesetze der Sportschützen loszuwerden, sprich 30er, Schalldämpfer, usw. Momentan bin ich aber noch nur Sportschütze und da muss wegen AWaffV §6 das Magazin auf 10 blockiert sein...
  20. sniperd

    30er Magazine

    Ich hab ne Kiste voll 30er Magazine und will wissen ob ich allein aufgrund der Tatsache dass ich dann Jäger bin die Blockaden rausnehmen kann. Mir vollkommen egal was andere denken.
  21. Ich habe vor demnächst den Jagdschein zu machen und habe eine Frage bzgl. Magazine die nichts mit dem Jagen an für sich zu tun hat. Darf man als Jäger 30er Magazine (sofern Erlaubnis vorhanden) am Schießstand voll machen?
  22. Das WaffG definiert ein Einstecksystem als eine Art von Einstecklauf. Wenn ich einen Lauf einstecke benutze ich per Definition den eingesteckten Lauf (auch wenn es in der Realität durch den anderen Lauf saust). Also gibt es auch keinen "falschen Drall", weil ja der Lauf vom Einstecksystem genutzt wird (per Definition). Ich habe aber mal selbst eine Frage zum Thread, da ich selbst kein Einstecksystem besitze und aufgrund der Verwaltungsvorschriften nun noch mehr verwirrt bin. Werden Einstecksysteme überhaupt in die WBK eingetragen, bzw. müssen sie eingetragen werden?
  23. @Speedmark Spielt der "Hauptlauf" überhaupt eine Rolle, wenn laut WaffG, das Einstecksystem ein eigener Lauf ist? Andere Frage, wenn die Dinger nicht in jeder Konfiguration per se sportlich zugelassen sind, dann ist keine Konfiguration zugelassen, da es einen FB benötigen würde. Das hieße das man als reiner Sportschütze, die Systeme zwar kaufen und besitzen aber nicht benutzen darf.
  24. Nicht jeder hat wirklich Bock auf dieses Sportschützending, sondern wollen einfach nur ne Waffe haben weil es auch so Spaß macht, diese Kandidaten erfüllen dann auch immer nur das gesetzliche Minimum, weil warum mehr machen. Ich selbst hab auch gar keinen Bock auf die ganzen Wettkämpfe in DE, alles was mich reizt wird hier entweder nicht angeboten oder ist nicht zulässig, bzw. in der Art nicht als Disziplin geführt, oder wird wegen Corinna oder anderen Gründen nicht bzw. nicht mehr ausgetragen. Mein letztes richtiges Event war der (leider letzte) Monte Kali Pokal wo ich für meine Verhältnisse einigermaßen gut abgeräumt hab. KW gibt es gute Programme aber LW ist sowas von Rentnermäßig in DE.
  25. Entschuldige, mir war nicht bewusst dass es ein UHL .22lfB WS fürs G3 gibt. Wie immer Willkür. Das eine System ist mit ausziehbarer Schulterstütze NoGo, ein anderes in gleicher Konfiguration darf es haben. IdR läuft es immer darauf hinaus, dass der Handschutz ein anderer sein muss ("Kühlrillen/-schlitze" = NoGo), bei alle anderen Kriterien wird gewürfelt ob okay oder nicht.
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