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sniperd

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Alle Inhalte von sniperd

  1. Mit Willkürregelungen hatte ich schon immer meine Probleme. Also dem dt. Gesetzgeber, mit seinen wunderbaren Regelungen. Diese Taube stolziert stetz...
  2. Das sind keine irrelevanten Details, so mancher durfte letztes Jahr Teile vernichten lassen oder hart mit der Feile dran um z.B. aus einem Fullauto M16 Verschlussträger einen zu machen der kein Fullauto mehr hat! Die durfte man auch jahrelang in seiner halbautomatischen Büchse verwenden. Die Begründungen sind alle total bescheuert, es geht dann nur um die Kaliberbezeichnung und den Namen der Waffe, also z.B. wenn ein Hersteller die gleiche Waffe mit gleichen Eigenschaften unter anderem Namen und mit anderen Kaliberbezeichnung vertreibt geht das klar. 5.56 NATO = böse, .223 Rem = gut, kann der gleiche Lauf sein... [BKA] We­sent­li­che Tei­le im neu­en Waf­fen­ge­setz - Leit­fa­den Ver­si­on 2.0
  3. Bei uns klassifiziert man das eigentlich anhand gewisser Eigenschaften. 1) Auto Sear 2) Verschlussträger mit Klinke für den Auto Sear 3) Wenn dann noch der Feuerwahlhebel die den Disconnecter der Abzugseinheit blockiert hat man einen Vollautomaten... Sowohl SVD und M76 erfüllen Punkt 1) und 2).
  4. Hat aber alles um die Fullauto teile einbauen zu können, nichts blockiert oÄ
  5. Ist ja total schwachsinnig und ich kenne auch keine einzige Waffe auf die das zutrifft, lasse mich aber gerne (mit Beispielen) eines besseren belehren. SVD hat scheinbar wie ich vermutet hatte tatsächlich einen Auto-Sear drin der wohl dafür verwendet wird um sicherzustellen dass der Verschluss wirklich nur im geschlossen Zustand schießt...
  6. Warum zählen die eigentlich als Kriegswaffe? Haben die einen Auto-Sear drin obwohl sie nicht vollautomatisch sind?
  7. An Holz kommt man selbst ran, Gas muss hergestellt werden, der Vorteil von Holz liegt klar auf der Hand. Keine Lust tagelang schlange zu stehen, wie anderorts bereits der Fall
  8. Bei mir kamen sie 2017 auch im Doppelpack. Kurzes freundliches Gespräch, in den Raum der Tresore, Fotos Tresore von außen, Fotos Tresore geöffnet und Foto der Typenschilder, einmal alle Waffen herausholen, sodass die SN ersichtlich ist. Insgesamt ging die ganze Aktion ca. 5 Minuten. Ich wohne in der Stadt und die Kontrolle war umsonst imLandkreis meiner Stadt wollen sie jedoch Geld sehen (pro KM Anfahrt, pro Personal, pro Tresor und pro kontrollierte Waffe)...
  9. Die Entfernung oder das Ersetzen eines nicht relevanten Teils, ist immer i.O. (wurde so auch schon in bestehenden Bescheiden so erklärt/begründet) Z.B. BKA Bescheid sagt nur ein bestimmter Schubschaft sei erlaubt, ist auch jeder Festschaft erlaubt. Ist nur ein Festschaft erlaubt, sind grundsätzlich alle Festschäfte erlaubt, da Festschäfte keinen Anschein herstellen. Beim 9" Schmeisser ist auch ein Schubschaft von Schmeisser erlaubt.
  10. Wenn mehr als fünf Kurzwaffen rein sollen, muss er verankert sein (200kg+).
  11. Das Ergebnis meiner letzten Mail in der ich den überwiesenen Betrag (mit einer Frist von maximal 10 Tagen!) zurückforderte, wurde innerhalb eines Tages beantwortet und das Geld kam 2-3 Tage später auf meinem Konto an.
  12. Nach lesen von gefühlt hunderten BKA FB; die Schulterstütze könnte uU abgenommen werden, der Handschutz allerdings auf gar keinen Fall. Kriterium ist, dass die Gasabnahme, bzw. der Spalt vom Gasrohr nicht zu sehen ist UND der Handschutz keine Luft-/Kühlrillen hat. Es wäre möglich die "Kühlrillen" permanent zu blockieren, dass der Handschutz geschlossen ist.
  13. Seit dem C* Thema habe ich leider kein Vertrauen mehr zu den meisten Mitmenschen. Der Teufel ist ein Eichhörnchen.
  14. Ja, aber solange ich im Besitz bin ist es ja noch keine verbotene Waffe... Sie wird ja erst in dem Moment zu einem verbotenen Gegenstand wenn jemand anderes Besitzer ist. WaffG § 36 (der der keine Anwendung findet) (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
  15. Der Bescheid sagt ganz klar, dass es sich bei einem solchen Magazin um eine verbotene Waffe handelt. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass der Besitz von verbotenen Waffen verboten ist, sofern man keine Genehmigung dafür hat.
  16. Das was mich wurmt ist der genaue Wortlaut meines Bescheids, ich nehme mal an, dass das auf jedem Bescheid in ähnlicher Ausführung steht: "Durch die fristgerechte Anzeige werden die entsprechenden Magazine dauerhaft als nicht verbotene Waffe qualifiziert, solange sie sich im Besitz des Anzeigenden befinden. Die Aufbewahrungsvorschriften gem. § 36 WaffG sowie § 13 AwaffV finden daher keine Anwendung." Weil ja nicht explizit darauf eingegangen wird, dass man im Besitz bleiben muss. Es geht mir nicht um das Abhandenkommen sondern das Problem, dass du jedermann mit deiner Glock 17 schießen lassen kannst, wenn du jemanden allerdings nur dein Magazin zum anschauen in die Hand gibst begeht zumindest mal derjenige dem du es gibst eine Straftat, wegen Besitzes einer verbotenen Waffe. Begeht dann nur derjenige der es anfasst oder der eigentliche Besitzer selbst auch eine Straftat?!? Und das ist auch eher meine Frage, muss man wirklich dafür sorge tragen, dass niemand am Stand (auch nur vorübergehend) in den Besitz kommt.
  17. Wie muss man (auf 10) begrenzte 20er und 30er Magazine verwahren, bzw. vor einem Zugriff durch fremde Schützen schützen? So wie es in meiner Bescheinigung drin steht muss ich stets im Besitz der Magazine sein. Heißt das ich muss sie am Körper tragen, bzw. nach jedem Schießen einpacken (selbst wenn man nur zur Scheibe vor geht)? Hintergrund: Ich besitze (fast) ausschließlich große Magazine abgesehen von den bei den Waffen mitgelieferten 10ern. Bisher war ich mit den großen Magazinen wegen der genannten Problematik alleine am Stand. (Sorry wenn es schon einen Thread, dazu gab, habe gesucht und nichts gefunden)
  18. Ist es nicht aktuell so, dass man als Inhaber eines waffenrechtlichen Dokuments (z.B. kleiner WS, WBK, Jagdschein), von dem Verbot ausgenommen ist. Das vorzeigen eines solchen Dokuments sollte die (anlasslose) Kontrolle beenden.
  19. Ich glaube eher, dass es sich dabei um eine Vorspiegelung falscher Tatsachen handelt um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen da ja alles Vorkasse ist. (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. das hieße ja man könne 3-5 Tage bewerben aber erst nach einem Jahr liefern...
  20. Der Vollständigkeit halber... Am Freitag habe ich endlich eine Antwort auf meine Forderung nach Storno bekommen, bzw. sogesehen die erste Antwort auf eine meiner drei E-Mails (alle zwei Wochen eine...). Freitag war dann auch direkt im Onlinesystem mein Auftragsstatus geändert zu "Bestellung wurde storniert". Heute aus Jux mal reingeschaut "Bestellung wurde verschickt" Also wenn ich 5 WT Lieferzeit bewerbe aber doch erst nach drei-vier Wochen liefere, ist das etwa kein Betrug? Andererseits bin ich glücklich über die Situation da mein lokaler Händler noch was organisieren konnte zum "alten Preis". Falls jemand 9mm 124gr S&B Schütt braucht und aus Karlsruhe kommt, kann er sich bei mir melden, habe nach der Erfahrung mit Arms24 ordentlich zugeschlagen (habe noch etwa 10.000 zu verkaufen/bzw. 5 Kartons). Preis bisschen günstiger als der günstigste Händler online VHB
  21. Bis heute immer noch keine Antwort auf die E-Mails! Werde wohl auch den Schritt der Rückforderung seitens meiner Bank (gegen Gebühr) nehmen müssen, nicht dass es sich am Ende noch um Insolvenzverschleppung handelt und die Kohle komplett weg ist, mittlerweile traue ich dem Laden alles zu...
  22. Das Warten ist mir sowas von egal aber die Ignoranz, Kunden nicht zu antworten oder zu informieren ist unter aller Sau. Wäre eine einfache E-Mail mit "Sorry es sieht so und so aus" gekommen, wäre ich bei weitem nicht so angefressen. Vor allem bewirbt man keine Versandzeit von 3-6 Werktagen, wenn es dann doch Monate dauert. Das geht schon fast in Richtung arglistige Täuschung/Betrug...
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