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G3 mit anderem Abzug = NoGo?
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Wenn der böse Gaskolben nicht sichtbar ist und keine der Standard Schulterstützen verbaut ist = Anscheinsfrei Die SDM ist in der Standardkonfig nicht sportlich zugelassen.
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Ja alles total paradox, welcome to Germany. Ich würde im Fall der Fälle lieber von jemanden mit einem AR15 beschossen werden als von einer Schrotflinte mit Slugs. Warum man Flinte ab 14 schießen darf aber die anderen Sachen nicht ergibt auch überhaupt keinen Sinn.
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Ja, alles was kürzer als 40mm ist, deshalb gibt es ja überhaupt erst diese Probleme bei .22lr, weil man bei Schreiben des Gesetzes so "schlau" war und Randfeuerpatronen nicht ausgenommen hat. Wenn das Kaliber passt und der Lauf lang genug ist, haben sie eigentlich schon keinen Anschein.
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Im alten nicht mehr gültigen WaffG, war aufgeführt, welche Kriterien für Anschein sorgen. Das BKA nimmt diese Kriterien aus dem alten WaffG als pi mal daumen Richtlinie, letzendlich wird jedoch immer individuell beurteilt. Für den Sportler, AK47 in 7,62x39 = böse (Anschein) aber gleiche Waffe in 7,62x51 (.308) = okay (kein Anschein).
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Ermessungsspielraum ist Synonym zu Willkür, es bedeutet exakt das gleiche. Ja, man kann nicht einfach kommen und sagen ich will einfach so, das sollte aber klar sein, dass es einer Begründung bedarf. Das funktioniert aber eben nicht nur bei Familienmitgliedern sondern generell, wenn Waffen durch Tod wieder in Umlauf kommen. Z.B. wenn ein Kamerad mit Waffen stirbt, kann ich seine dadurch auf mich übertragen lassen bzw. von seiner Witwe an mich verkaufen... Geschäftsaufgabe und Sonderangebote oder Sammlerstücke etc. es gibt viele gültige Begründungen. Bei drei braucht man keine wirkliche, da reicht es vorher zu fragen.
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@ALBA Bei der Sachkundeprüfung geschlafen? Du brauchst keine extra Erlaubnis, für das Gesetz ist jeder Transport auch ein Führen...
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Er führt sie nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit.
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Das gezeigte Bild ist ein Auszug einer meiner gelben Sportschützen-WBKs.
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Nein es fehlt nicht, da dann kein (reguläres) Führen gestattet ist, sondern nur ein Führen in nicht schussbereitem Zustand. Auf dieses Kriterium geht der Satz gar nicht ein und ist daher gültig, da er das andere nicht ausschließt. Man hätte das nicht schussbereite führen extra erwähnen können um die drei Stufen des Führens noch klarer zu differenzieren. 1) Führen = geladene Waffe 2) nicht schussbereites Führen = ungeladene Waffe 3) nicht schussbereites, nicht zugriffsbereites Führen = ungeladene und verschlossene Waffe
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In Baden-Württemberg. Edit: Bei den WBKs die in meiner Stadt ausgegeben werden, wird das auch explizit als Ergänzung erwähnt.
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In der Regel dürfen nur zwei Waffen alle sechs Monate erworben werden. Sollte man mehr als zwei Waffen innerhalb sechs Monate erwerben wollen, benötigt man die Zustimmung der zuständigen Behörde. Da es sich wie jede Regelung im WaffG um eine reine Willkürregel handelt, kann es sein, dass man generell ein Nein oder Ja bekommt. Je nach Ort, reicht eine einfache E-Mail, z.B. "Schützenbruder verstorben", dann können auch hohe Anzahlen an Waffen auf einmal erworben werden. PS: In meiner Stadt wird eigentlich absolut alles bewilligt, sofern man vorher nachfragt. Sofern man jedoch eine sehr hohe Anzahl erwirbt (5+ Waffen auf einmal), so wird man in der Regel darauf hingewiesen die nächste Zeit von Käufen abzusehen.
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Der DSB schadet mit seiner generellen Ansicht alles was "GK ist, ist böse", schon seit Jahrzehnten dem Schützenwesen. Die damalige Sachbearbeiterin für die Waffenanträge "Mimimi alle beantragen nur noch 9mm, .223 und .308 heul heul" Hab die Frau nur komisch angeschaut und schnell nach draußen Bier holen...
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Es betrifft alle Langwaffen Mehrlader bzw. Selbstlader Disziplinen der B-Listen. Im DSB hat es kein einziger LV geändert, siehe: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/_functions/tabelle_bild_dsb.htm
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Dem DSB sind die Änderungen des WaffG nur dann wichtig wenn sie negativ für die Mitglieder ausfallen, Verbesserungen werden nicht weitergegeben. Der DSB hatte seine SpO nach Änderung des WaffG aktualisiert, aber nur ins Negative. Antwort auf die Nachfrage, sinngemäß: "Ja sie haben Recht die Mindestlauflänge der Disziplinen (42cm) bestehen wegen des WaffG (dem Alten) Wir haben jedoch nicht vor dies zu ändern"
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In den Allerwertesten, zurück in die Heimat - der Ursprungsort des WaffG
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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
sniperd antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ich machs wie unsere Bosse, wenn es Möglichkeiten bzw. Grauzonen gibt zu tricksen so mache ich es. Im Fall der Fälle bin ich so dement wie Joe oder Olaf und erinnere mich an gar nichts mehr. Es wird sich durch Wahlen nichts ändern (sonst wären sie verboten), aber etliche die frieren, hungern und an Impfschäden elendig verrecken, während andere die Lage hoffnungslos zum plündern, vergewaltigen und morden ausnutzen wird ein gewisses "Erwachen" herbeiführen. Ist dann zwar schon lange zu spät aber das juckt mich ja nicht (mehr), dass meine Mitbürger solche Bücklinge sind. Der wahre Protest ist es mitzumachen? -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
sniperd antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Wenn jemand seit 24 Jahren, drei Mal an einem Wettkampf teilgenommen hat, mit einem exakten Abstand alle acht Jahre, so hat er regelmäßig teilgenommen. Und wenn dem nicht so ist (steht dann wohl in einem Appendix einer anderen Verordnung...), dann ist es nur ein weiteres Beispiel der Willkür Bullshit Regelungen der Deutschen Gesetze. Der Deutsche lässt sich gerne gängeln, ist schon eine Art Fetisch geworden, nicht umsonst nennt man sie "Köterrasse" wuff wuff, herrchen bitte gib stöckchen -
Ich richte für meine geliebten Kunden auch eine kostenpflichtige Hotline ein, bei der ich nach langem Hinhalten, sagen werde, dass alles versandfertig bereit steht und demnächst in den Versand geht. Mit demnächst meine ich natürlich einen unbestimmten Zeitraum ~1-2Jahre. Mit der Kohle leiste ich mir dann Mitarbeiter die darauf trainiert sind die Kunden noch länger in der Hotline zu halten als ich selbst könnte.
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Arms24 hat einen Blog auf der Homepage mit letztem Eintrag Januar 2021... Bei mir bekommt ihr .45ACP für 40ct die Patrone, sofort versandfertig. Und nach eingetroffener Zahlung gebe ich keine Antworten und die Kartons werden versandfertig gelagert, wann ich sie verschicke sage ich niemanden aber hey sie sind dann immerhin schonmal versandfertig gerichtet Ich hoffe dann darauf das die meisten angepisst wieder abspringen und ich die gleiche Munition die mir finanziert wurde, für den doppelten Preis verkaufen kann. Wenn zu viele sich in Foren beschweren, jammer ich einfach irgendwas wegen Corona und alles is wieder in Butter!
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Die haben alles und was sie nicht haben fertigen Sie custom, man muss nur anfragen.
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Doch die verstehe ich schon, ist nicht erlaubt weil verboten.
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Ich habe drei Zeilen in meiner WBK wegen so etwas "irrelevantem" geopfert.
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Das ist bullshit, kannst du auch in dem verlinkten BKA Dokument nachlesen und abgesehen davon waren Verschlussträger damals keine Waffenteile! Und AR15/M16 Verschlussträger haben keinen "Kopf", das SVD, M76 und die gesamte Vollauto-AK Plattform hat einen (kann man auch sehr gut an den Bildern im BKA Leitfaden sehen). Seit dem neuen WaffG illegal, vorher vollkommen Wurst.
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