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IGNORED

Entscheidung über Bedürfnis durch Waffenbehörde?


patty

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Geschrieben

Hallo zusammen,

mal ne Frage ein Schützenkollege von mir hat gerade zu seinen kurzwaffen (alle DSB Disziplinen) noch eine 9 Para und einen Dienstrevolver (.357) für die BDMP Disziplinen DP" und DR beantragt.

Sowohl Bedürfnis mit der Begründung dass keine der vorhandenen Waffen gemäß Sportordnung des BDMP für die Disziplinen für die Waffen beantragt wurden geeignet sind, als auch die Teilnahme an Landes/Deutschen Meisterschaften und die Teilnahme am Training wurden durc den entsprechenden Landesverband bestätigt. Die Bescheinigungen des BDMP wurden vorgelegt.

Nun bekam mein Bekannter ein Schreiben mit folgendem Inhalt (Zitat):

Sie sind derzeit im Besitz von 7 Kurzwaffen., für welche jeweils ein schießsportliches Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes und eines Schießsportverbandes anerkannt wurde. Es handelt sichum folgende Waffen:

......

Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird glaubhaft gemacht durch die Vorlage einer Bescheinigung Ihres Schießsportverbandes aus welcher hervorgeht, dass Sie die Waffen für die Ausübung weiterer Schießsportdisziplinen benötigen und selbst noch nicht über geeignete Schußwaffen verfügen.

Nach der Sportordnung des BDMP sind für die Disziplin DP2 alle serienmäßig hersgestellten Dienstpistolen, welche bei einer regulären Armee, bei der Polizei oder beim Zoll geführt wurden oder derzeit geführt werden, in den Kalibern .25 - .456 zugelassen. Aus der vorgelegten Bedürfnisbescheinigung des BDMP geht leider nicht hervor, weshalb die in Ihrem Besitz befindlichen Sportpistolen in den Kalibern .45 ACP und 9x19 für die Disziplin DP2 nicht geeignet sind (target champion, tanfoglio limited custom hc).

Ebenfalls nach der Sportordnung des BDMP sind für die Disziplin DR alle unveränderten Dienstrevolver mit einer maximalen Lauflänge 4" (jedoch nicht unter 3") - unabhängig vom Einführungsjahr - und alle unveränderten Dienstrevolver welche vor 1945 eingeführt wurden unabhängig von ihrer Lauflänge (jedoch nicht unter 3") in den Kalibern .30 - .456 zugelassen. Aus der von Ihnen vorgelegtne Bedürfnisbescheinigung des BDMP geht hervor dass ddie sich in Ihrem Besitz befindlichen Revolver in den kalibern .357 Magnum .38spez. und .44 Magnum (target champion, 629DX) aufgrund ihrer Lauflängen nicht zugelassen sind. Weitere klärende Ausfürhungen hinsichtlich der Lauflängen wurden leider nicht gemacht.

Aus diesem Gründen bitten wird Sie darum,bei unserer Waffenbehörde nach vorheriger Terminabsprache unter Vorlage Ihrer kurzwaffen bis zum xx.xx.2008 vorzusprechen, damit die Sachlage geklärt werden kann.

Des Weiteren ist aus den hier vorgelegten Bedürfnisbescheinigungen des BDMP ersichtlich dass Sie erfolgreich an überregionalen Wettbewerben teilgenommen haben. Zur weiteren Bedürfnissprüfung bitten wir um Vorlage von Nachweisen ihrer regelmäßigen Teilnahme am Schießsport insbesondere für die umseitig genannten Kurzwaffen.

So, was riecht doch m.E. nach reiner Schikane. Mein Kollege schießt seit mehr als 10 Jahren erfolgreich alle DSB Kurzwaffendisziplinen und das z.T. bis zur qualifikation zur DM (DSB und BDMP)

Was tut man in so einem Fall am Besten.....

Gruß Patty

Geschrieben
Hallo zusammen,

mal ne Frage ein Schützenkollege von mir hat gerade zu seinen kurzwaffen (alle DSB Disziplinen) noch eine 9 Para und einen Dienstrevolver (.357) für die BDMP Disziplinen DP" und DR beantragt.

Sowohl Bedürfnis mit der Begründung dass keine der vorhandenen Waffen gemäß Sportordnung des BDMP für die Disziplinen für die Waffen beantragt wurden geeignet sind, als auch die Teilnahme an Landes/Deutschen Meisterschaften und die Teilnahme am Training wurden durc den entsprechenden Landesverband bestätigt. Die Bescheinigungen des BDMP wurden vorgelegt.

Nun bekam mein Bekannter ein Schreiben mit folgendem Inhalt (Zitat):

Sie sind derzeit im Besitz von 7 Kurzwaffen., für welche jeweils ein schießsportliches Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes und eines Schießsportverbandes anerkannt wurde. Es handelt sichum folgende Waffen:

......

Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird glaubhaft gemacht durch die Vorlage einer Bescheinigung Ihres Schießsportverbandes aus welcher hervorgeht, dass Sie die Waffen für die Ausübung weiterer Schießsportdisziplinen benötigen und selbst noch nicht über geeignete Schußwaffen verfügen.

Nach der Sportordnung des BDMP sind für die Disziplin DP2 alle serienmäßig hersgestellten Dienstpistolen, welche bei einer regulären Armee, bei der Polizei oder beim Zoll geführt wurden oder derzeit geführt werden, in den Kalibern .25 - .456 zugelassen. Aus der vorgelegten Bedürfnisbescheinigung des BDMP geht leider nicht hervor, weshalb die in Ihrem Besitz befindlichen Sportpistolen in den Kalibern .45 ACP und 9x19 für die Disziplin DP2 nicht geeignet sind (target champion, tanfoglio limited custom hc).

Ebenfalls nach der Sportordnung des BDMP sind für die Disziplin DR alle unveränderten Dienstrevolver mit einer maximalen Lauflänge 4" (jedoch nicht unter 3") - unabhängig vom Einführungsjahr - und alle unveränderten Dienstrevolver welche vor 1945 eingeführt wurden unabhängig von ihrer Lauflänge (jedoch nicht unter 3") in den Kalibern .30 - .456 zugelassen. Aus der von Ihnen vorgelegtne Bedürfnisbescheinigung des BDMP geht hervor dass ddie sich in Ihrem Besitz befindlichen Revolver in den kalibern .357 Magnum .38spez. und .44 Magnum (target champion, 629DX) aufgrund ihrer Lauflängen nicht zugelassen sind. Weitere klärende Ausfürhungen hinsichtlich der Lauflängen wurden leider nicht gemacht.

Aus diesem Gründen bitten wird Sie darum,bei unserer Waffenbehörde nach vorheriger Terminabsprache unter Vorlage Ihrer kurzwaffen bis zum xx.xx.2008 vorzusprechen, damit die Sachlage geklärt werden kann.

Des Weiteren ist aus den hier vorgelegten Bedürfnisbescheinigungen des BDMP ersichtlich dass Sie erfolgreich an überregionalen Wettbewerben teilgenommen haben. Zur weiteren Bedürfnissprüfung bitten wir um Vorlage von Nachweisen ihrer regelmäßigen Teilnahme am Schießsport insbesondere für die umseitig genannten Kurzwaffen.

So, was riecht doch m.E. nach reiner Schikane. Mein Kollege schießt seit mehr als 10 Jahren erfolgreich alle DSB Kurzwaffendisziplinen und das z.T. bis zur qualifikation zur DM (DSB und BDMP)

Was tut man in so einem Fall am Besten.....

Gruß Patty

Es sollte dem Verband mitteilen, dass der SB dem Verband nicht glaubt. Sonst würde es ja nicht zu einer solchen Auforderung kommen. Mal dann sehn wie der Verband reagiert.

Ansonsten kann er ja um die Angabe der Rechtsgrundlage bestehen aus der hervorgeht dass waffenspezifische Ausschlusskriterien in einer Verbandsbescheinigung aufzuführen sind.

Für mein Verständnis ist es sonst nämlich eine Verdächtigung auf Erschleichens einer Erwerberlaubsnis. Sprich Verdacht auf Betrug.

Geschrieben

Hallo,

mich würde nur interessieren ob die eine übliche Vorgehensweise ist oder wie das mit dem Bedürfnis ist.

ach dem was mir in Erinnerung aus meiner Sachkundeprüfung ist, bescheinigt der anerkannte Schießsportverband das Bedürfnis. Damit ist das mal gegeben. :00000733:

- Entscheidet dann nochmal die Waffenbehörde darüber ob der Verband richtig entschieden hat? (die möglicherweise

fehlende Sachkunde mal außer acht gelassen) :peinlich:

- Ist es Aufgabe der Waffenbehörde schießsportverbandsseitig bescheinigte Sachverhalte (Trainingsteilnahme etc.)sich

erneut zusätzlich vom Schützen nachweisen zu lassen? :angry2:

- ist das überhaupt rechtens? :confused:

Wer kennt da näheres? (dachte es gäbe den ein oder anderen Sachbearbeiter/in)

Gruß patty

Vielleicht liege ich vollkommen falsch uns es ist alles völig normal?!?!?!? :traurig_16:

Geschrieben
Hallo zusammen,

mal ne Frage ein Schützenkollege von mir hat gerade zu seinen kurzwaffen (alle DSB Disziplinen) noch eine 9 Para und einen Dienstrevolver (.357) für die BDMP Disziplinen DP" und DR beantragt.

Sowohl Bedürfnis mit der Begründung dass keine der vorhandenen Waffen gemäß Sportordnung des BDMP für die Disziplinen für die Waffen beantragt wurden geeignet sind ist begründet worden, warum nicht????, als auch die Teilnahme an Landes/Deutschen Meisterschaften und die Teilnahme am Training wurden durc den entsprechenden Landesverband bestätigt. Die Bescheinigungen des BDMP wurden vorgelegt.

Nun bekam mein Bekannter ein Schreiben mit folgendem Inhalt (Zitat):

Sie sind derzeit im Besitz von 7 Kurzwaffen., für welche jeweils ein schießsportliches Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes und eines Schießsportverbandes anerkannt wurde. Es handelt sichum folgende Waffen:

......

Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird glaubhaft gemacht durch die Vorlage einer Bescheinigung Ihres Schießsportverbandes aus welcher hervorgeht, dass Sie die Waffen für die Ausübung weiterer Schießsportdisziplinen benötigen und selbst noch nicht über geeignete Schußwaffen verfügen.

Nach der Sportordnung des BDMP sind für die Disziplin DP2 alle serienmäßig hersgestellten Dienstpistolen, welche bei einer regulären Armee, bei der Polizei oder beim Zoll geführt wurden oder derzeit geführt werden, in den Kalibern .25 - .456 zugelassen. Aus der vorgelegten Bedürfnisbescheinigung des BDMP geht leider nicht hervor, weshalb die in Ihrem Besitz befindlichen Sportpistolen in den Kalibern .45 ACP und 9x19 für die Disziplin DP2 nicht geeignet sind (target champion, tanfoglio limited custom hc).

Ebenfalls nach der Sportordnung des BDMP sind für die Disziplin DR alle unveränderten Dienstrevolver mit einer maximalen Lauflänge 4" (jedoch nicht unter 3") - unabhängig vom Einführungsjahr - und alle unveränderten Dienstrevolver welche vor 1945 eingeführt wurden unabhängig von ihrer Lauflänge (jedoch nicht unter 3") in den Kalibern .30 - .456 zugelassen. Aus der von Ihnen vorgelegtne Bedürfnisbescheinigung des BDMP geht hervor dass ddie sich in Ihrem Besitz befindlichen Revolver in den kalibern .357 Magnum .38spez. und .44 Magnum (target champion, 629DX) aufgrund ihrer Lauflängen nicht zugelassen sind. Weitere klärende Ausfürhungen hinsichtlich der Lauflängen wurden leider nicht gemacht.

Aus diesem Gründen bitten wird Sie darum,bei unserer Waffenbehörde nach vorheriger Terminabsprache unter Vorlage Ihrer kurzwaffen bis zum xx.xx.2008 vorzusprechen, damit die Sachlage geklärt werden kann.

Des Weiteren ist aus den hier vorgelegten Bedürfnisbescheinigungen des BDMP ersichtlich dass Sie erfolgreich an überregionalen Wettbewerben teilgenommen haben. Zur weiteren Bedürfnissprüfung bitten wir um Vorlage von Nachweisen ihrer regelmäßigen Teilnahme am Schießsport insbesondere für die umseitig genannten Kurzwaffen.

So, was riecht doch m.E. nach reiner Schikane. Mein Kollege schießt seit mehr als 10 Jahren erfolgreich alle DSB Kurzwaffendisziplinen und das z.T. bis zur qualifikation zur DM (DSB und BDMP)

Was tut man in so einem Fall am Besten.....

Gruß Patty

So wie es aussieht, hat er nicht hinreichend sein Bedürfnis erläutert (Ersatzwaffe, nicht zugelassene, weil verstellbare/nichtverstellbare Visierung, Leistungssteigerung durch qualitativ bessere Waffe) Bei 7 vorhandenen Waffen, die das erneut beantragte Kaliber bereits voll abdecken, ist die Behörde - so lästig das auch immer ist - in der besseren Position (trotz Verbandsbescheinigung). Auf die letzte Frage eingehend: Gute Gründe für das erneute Bedürfnis sammeln und es dem Sachbearbeiter ruhig und sachlich erklären - und wenn alles nichts hilft, hilft vielleicht der Klageweg

Geschrieben

Nun, im Allgemeinen ist das doch noch kein ablehnender Bescheid sondern der SB fordert zu einer weiteren Stellungnahme auf, damit er die Sachlage erkennen kann. Ausser, dass es eine sinnlose Schikane ist, kann ich hier keine rechtlichen Probleme erkennen. Erst bei einer Ablehnung wird es interessant.

Es wuerde zuallererst einmal Sinn machen, an den Verband zu schreiben oder noch besser, mit den Verantwortlichen zu sprechen, dass der SB die Bescheinigung nicht anerkennen will. Danach alle Waffen nach Hersteller, Kaliber und Merkmal auflisten und jeweils die Merkmale, die sie fuer die bei der Beantragung angegebenen Disziplinen unbrauchbar machen.

So z.B.

Sportpistolen in den Kalibern .45 ACP und 9x19 - diese Modelle werden bei keiner Polizei oder Armee dienstlich gefuehrt und sind in der Dienstwaffenliste des BDMP (siehe Anhang 1) nicht aufgefuehrt. Aus diesem Grund koennen sie leider nicht fuer die Disziplin DP2 eingesetzt werden.

Ein halbwegs papierglaeubiger Beamter wird sich mit einer solchen Begruendung zufriedengeben und dem Antrag stattgeben. Wenn er aber schon total "vergruent" ist hilft nur noch das Verwaltungsgericht.

Oh, ich wuerde wirklich noch einmal mit dem Beamten Ruecksprache halten, ob er denn alle 10 Waffen gerne besichtigen moechte. Das macht sich bei Amtsbesuchen nicht unbedint immer sehr vorteilhaft an der Tuerkontrolle.

Geschrieben
Nun, im Allgemeinen ist das doch noch kein ablehnender Bescheid sondern der SB fordert zu einer weiteren Stellungnahme auf, damit er die Sachlage erkennen kann. Ausser, dass es eine sinnlose Schikane ist, kann ich hier keine rechtlichen Probleme erkennen. Erst bei einer Ablehnung wird es interessant.

Es wuerde zuallererst einmal Sinn machen, an den Verband zu schreiben oder noch besser, mit den Verantwortlichen zu sprechen, dass der SB die Bescheinigung nicht anerkennen will. Danach alle Waffen nach Hersteller, Kaliber und Merkmal auflisten und jeweils die Merkmale, die sie fuer die bei der Beantragung angegebenen Disziplinen unbrauchbar machen.

So z.B.

Sportpistolen in den Kalibern .45 ACP und 9x19 - diese Modelle werden bei keiner Polizei oder Armee dienstlich gefuehrt und sind in der Dienstwaffenliste des BDMP (siehe Anhang 1) nicht aufgefuehrt. Aus diesem Grund koennen sie leider nicht fuer die Disziplin DP2 eingesetzt werden.

Ein halbwegs papierglaeubiger Beamter wird sich mit einer solchen Begruendung zufriedengeben und dem Antrag stattgeben. Wenn er aber schon total "vergruent" ist hilft nur noch das Verwaltungsgericht.

Oh, ich wuerde wirklich noch einmal mit dem Beamten Ruecksprache halten, ob er denn alle 10 Waffen gerne besichtigen moechte. Das macht sich bei Amtsbesuchen nicht unbedint immer sehr vorteilhaft an der Tuerkontrolle.

Meiner Meinung nach einfach Schikane.....

Bei der Beantragung des Bedürfnisses müssen gegenüber dem BDMP unter Angabe der WBK, WBK-Nr etc. alle im Besitz befindlichen Waffen angegeben werden. Das Bedürfnis wird erst bescheinigt wenn die vorhandenen Waffen nicht für die bantragten Disziplinen verwendet werden dürfen. Genau das Bescheinigt dann der Verband. Zu welchem Ergebnis möchte nun die Waffenbehörde nach Prüfung kommen?

Liegt bei der Waffenbehörde die Sachkenntnis ob diese vorhandenen Waffen je bei Armee polizi oder Zoll in der erfordlichen Anzahl geführt wurden? Der Nachweis ist doch schon für den Schützen kaum zu führen, sondern ausschließlich durch den Verband zu entscheiden?!

Gruß patty

Geschrieben
Nun, im Allgemeinen ist das doch noch kein ablehnender Bescheid sondern der SB fordert zu einer weiteren Stellungnahme auf, damit er die Sachlage erkennen kann.

Richtig

Es wuerde zuallererst einmal Sinn machen, an den Verband zu schreiben oder noch besser, mit den Verantwortlichen zu sprechen, dass der SB die Bescheinigung nicht anerkennen will

So falsch, falscher geht es nicht mehr.

Hinterher ist dann das Gejammere gewaltig weil der Verband seine Befürwortungsrichtlichen verschärft.

So z.B.

Sportpistolen in den Kalibern .45 ACP und 9x19 - diese Modelle werden bei keiner Polizei oder Armee dienstlich gefuehrt und sind in der Dienstwaffenliste des BDMP (siehe Anhang 1) nicht aufgefuehrt. Aus diesem Grund koennen sie leider nicht fuer die Disziplin DP2 eingesetzt werden.

Ein halbwegs papierglaeubiger Beamter wird sich mit einer solchen Begruendung zufriedengeben und dem Antrag stattgeben.

Richtig

Das Einfachste ist es dem SB zu geben was er haben will: Eine plausible Begründung. Das ist viel einfacher, schneller und billiger als sich über die ach so schlimme Ungerechtigkeit aufzuregen.

Oh, ich wuerde wirklich noch einmal mit dem Beamten Ruecksprache halten, ob er denn alle 10 Waffen gerne besichtigen moechte. Das macht sich bei Amtsbesuchen nicht unbedint immer sehr vorteilhaft an der Tuerkontrolle.

Bei uns gibt es keine solche Türkontrolle. :chrisgrinst:

Geschrieben
Richtig

So falsch, falscher geht es nicht mehr.

Hinterher ist dann das Gejammere gewaltig weil der Verband seine Befürwortungsrichtlichen verschärft.

Richtig

Das Einfachste ist es dem SB zu geben was er haben will: Eine plausible Begründung. Das ist viel einfacher, schneller und billiger als sich über die ach so schlimme Ungerechtigkeit aufzuregen.

Bei uns gibt es keine solche Türkontrolle. :chrisgrinst:

schon klar dass dies wohl der einzige Weg ist der zum Erfolg führt....

nur dann kann man sich ja wohl die m.E. echt umfassende und gute Bedürnisbescheinigung schenken oder?

Naja über Sinn und Unsinnist es wohl müßig zu diskutieren.

Echt schade dass die Argumentation ernbeu geführt werden mus zuerst beim Verband dann in gleicher Form vor der Wafffenbehörde.

Ich frage mich jetzt nur noch für was di Frage nach den Ergebnissen mit den vorhandenn Waffen sein soll (keine Frage die könne soweit ich weis problemlos geliefert werden) was hat das aber mit dem Bedürnis für die beiden neuen zu tun?

Gruß Patty

Geschrieben

Seit wann entscheidet die Behörde, ob die Waffen die ich bereits habe für meine sportlichen Ziele ausreichen? Das wird vom Verband mit der Bedürfnisbescheinigung geregelt. Nicht umsonst muss ich ja die WBK in Kopie bzw. eine Auflistung der bereits vorhandenen Waffen beim Antrag auf Bedürfnisbescheinigung beim Verband mit einreichen.

Die Vorstellung, dass ein Beamter, der kaum sein eigenes Metier auszufüllen vermag auch noch alle Sportordnungen von sämtlichen Verbänden kennen soll, ist lächerlich.

Naja... Der "Vorteil" wäre die Zeitersparnis, weil ich dann sowieso keine Bedürfnisbescheinigung mehr bräuchte.

Ich würde den Herren/die Damen per Brief fragen, wie sie darauf kommt, dass die Bedürfnisprüfung ihrerseits jetzt die Auslegung der Sportordnung erfasst. Oder andersrum: Wie kommt der Beamte dazu, über die Bedrüfnisbescheinigung des Verbandes hinaus die Sportordnung abzuklopfen?

Geschrieben
Seit wann entscheidet die Behörde, ob die Waffen die ich bereits habe für meine sportlichen Ziele ausreichen?

Nun, da muss man schon ein bischen differenzieren.

Grundsätzlich ist für die Prüfung des Bedürfnisses nach dem WaffGNeuRegG vom 11.10.2002 der nach § 15 WaffG anerkannte Schießsportverband zuständig, was sowohl einigen Vereinshäuptlingen als auch einigen Sachbearbeitern in den unteren Erlaubnisbehörden nicht schmeckt. Da das WaffG (neu) aber keine Frage des Geschmacks ist, hat der Gesetzgeber den unteren Erlaubnisbehörden tatsächlich noch eine Prüfungsaufgabe überlassen, die sog. Plausibilitätsprüfung.

Danach ist der Behördensachbearbeiter aufgefordert, die ihm vorgelegten Bedürfnisbescheinigungen vor Erteilung einer Erwerbserlaubnis auf ihre Plausibilität, also ihre Stimmigkeit, Richtigkeit zu prüfen.

Wenn der Behördensachbearbeiter also begründete Zweifel an der Notwendigkeit weiteren Waffenerwerbs bei einer bereits vohandenen grösseren Anzahl gleichartiger Schusswaffen hat, dann ist es seine Pflicht, vor der Erteilung weiterer Erwerbsgenehmigungen zu prüfen, ob diese für den beabsichtigten Zweck auch tatsächlich erforderlich sind.

Wenn er also präzisere Angaben zur Notwendigkeit des Erwerbs fordert, dann ist das keine Schikane, sondern die/der Frau/Mann macht seinen Job ordentlich.

CM

Geschrieben
Nun, da muss man schon ein bischen differenzieren.

Grundsätzlich ist für die Prüfung des Bedürfnisses nach dem WaffGNeuRegG vom 11.10.2002 der nach § 15 WaffG anerkannte Schießsportverband zuständig, was sowohl einigen Vereinshäuptlingen als auch einigen Sachbearbeitern in den unteren Erlaubnisbehörden nicht schmeckt. Da das WaffG (neu) aber keine Frage des Geschmacks ist, hat der Gesetzgeber den unteren Erlaubnisbehörden tatsächlich noch eine Prüfungsaufgabe überlassen, die sog. Plausibilitätsprüfung.

Danach ist der Behördensachbearbeiter aufgefordert, die ihm vorgelegten Bedürfnisbescheinigungen vor Erteilung einer Erwerbserlaubnis auf ihre Plausibilität, also ihre Stimmigkeit, Richtigkeit zu prüfen.

Wenn der Behördensachbearbeiter also begründete Zweifel an der Notwendigkeit weiteren Waffenerwerbs bei einer bereits vohandenen grösseren Anzahl gleichartiger Schusswaffen hat, dann ist es seine Pflicht, vor der Erteilung weiterer Erwerbsgenehmigungen zu prüfen, ob diese für den beabsichtigten Zweck auch tatsächlich erforderlich sind.

Wenn er also präzisere Angaben zur Notwendigkeit des Erwerbs fordert, dann ist das keine Schikane, sondern die/der Frau/Mann macht seinen Job ordentlich.

CM

das ist jetzt der Part an dem die Waffen gesichtet werden und durch die Waffenbehörde geprüft wird ob möglicherweise doch die eine oder andere Disziuplin mit den vorhandenen Waffen geschossen werden kann und sich der Verband mit seiner Bedürfnisbescheinigung evtl. geirrt hat. O.K. Scheint plausibel, vielen Dank für die doch recht präzise Auskunft.

Warum aber dann die Forderung Leistungsnachweise zu liefern für die Waffen die bereits vorhanden sind? Im Zuge der Neubeantrragung zweier Waffen? Vielleicht steh ich aufm Schlauch aber....

Gruß patty

Geschrieben
Warum aber dann die Forderung Leistungsnachweise zu liefern für die Waffen die bereits vorhanden sind? Im Zuge der Neubeantrragung zweier Waffen? Vielleicht steh ich aufm Schlauch aber....

halte ich auch für unangebracht. dergleichen hat man dem verband nachzuweisen im rahmen einer bedürfniswiederholungsprüfung, aber nicht der waffenbehörde.

dass die behörde allerdings verlangt darzulegen, warum zwei zusätzliche waffen benötigt werden, und die vorhanden für die weiteren disziplinen nicht geeignet sind , halt ich für angemessen, allerdings würde ich hier den weg über den verband gehen. den verband ausdrücklich bestätigen lassen, dass die bereits vorhanden waffen für die zusätzlichen disziplinen nicht geeignet sind. die mitarbeiter der waffenbehörden können dies in der regel ( es gibt ausnahmen ) nicht beurteilen. aber eben hierfür ist/wäre ja eigentlich die bestätigung des bedürfnisses durch einen verband da, was eine erneute (über)prüfung durch die waffenbehörde erübrigen sollte.

der waffenbehörde die waffen vorführen/vorlegen zu sollen, das halte ich für abwegig, denn ohne spezielle waffenkenntnis und genaue kenntnis der Sportordnungen, kann ein SB das einfach nicht leisten. ein hierfür hinzuzuziehender sachverständiger würde nur unnötig geld kosten, wobei ich dann davon ausgehen würde, dass dieses dann vom antragsteller bezahlt werden dürfte. die sachkundigen personen sitzen in den verbänden und so sollten es auch die waffenbehörden sehen und sich auf deren bescheinigungen auch verlassen.

gruß alzi

Geschrieben
So wie es aussieht, hat er nicht hinreichend sein Bedürfnis erläutert (Ersatzwaffe, nicht zugelassene, weil verstellbare/nichtverstellbare Visierung, Leistungssteigerung durch qualitativ bessere Waffe) Bei 7 vorhandenen Waffen, die das erneut beantragte Kaliber bereits voll abdecken, ist die Behörde - so lästig das auch immer ist - in der besseren Position (trotz Verbandsbescheinigung). Auf die letzte Frage eingehend: Gute Gründe für das erneute Bedürfnis sammeln und es dem Sachbearbeiter ruhig und sachlich erklären - und wenn alles nichts hilft, hilft vielleicht der Klageweg

Sieht für mich auch so aus. Er hat es einfach unterlassen die Behörde hinreichend zu informieren. Wenn er da einfach mit seinem Voreintragswunsch ankommt und sonst nix, dann ist das für die Behörde schwerlich glaublich, warum er noch eine Waffe benötigt, wenn alle andere Waffen alle Disziplinen abdecken. Halt ich nicht für Schikane.

Geschrieben
Sieht für mich auch so aus. Er hat es einfach unterlassen die Behörde hinreichend zu informieren. Wenn er da einfach mit seinem Voreintragswunsch ankommt und sonst nix, dann ist das für die Behörde schwerlich glaublich, warum er noch eine Waffe benötigt, wenn alle andere Waffen alle Disziplinen abdecken. Halt ich nicht für Schikane.

Sorry hier kann ich geistig nicht folgen man möge mir das bitte nachsehen.

Was soll denn der Behörde noch vorgelegt werden als die Bescheinigung des Schießsportverbandes ind der wörtlich steht die bisher vorhandene Waffen sind für die Disziplinen DP2 und DR1 nicht zugelassen. Die WBK uind alle wichtigen Unterlagen zu den bisaherigen Waffen liegen der Behörde vor. Die Sportordnung des Verbandes ist offiziell und lieg der Behörde auch vor. Dann gibt es eine sog. "SIPOS-Liste" aller für die Disziplinen zugelassenen Waffen - wenns ne gewissenhafte Behörde ist liegt diese Liste denen auch vor. Wievile Seiten Begrüdnung müsste man schreiben um zu erklären dass keine der vorhandene Waffen der Beschreibung der Sportordnung entspricht und nicht in der Liste steht?

Ich für meinen Teil könnte da nur reinschreiben Waffe nie bei polizei geführt! Lauf zu lang.

Aber wie vorher schon geschrieben wurde, mnan muss der Waffenbehörde das vielleicht nachsehen da dort eben nicht die Spezialisten sitzen (zumindest nicht für Waffen) (jetzt frag ich mich grad warum die die Waffen dann sehen wollen :peinlich: )

Gruß patty

Geschrieben

Jeder Antrag bei der Waffenbehörde hat vom Antragsteller schriftlich zu erfolgen. Auf die Bescheinigung des Verbandes kann in diesem Antrag nur Bezug genommen werden.

Warum ist es zuviel verlangt, in diesem Antrag darzulegen, warum die vorhandenen Waffen für die neuen Disziplinen nicht geeigent sind? Das kann die Lauflänge, ggf. eine geforderte starre Visierung oder sogar nur eine fehlende Sicherung sein. Mit diesen zusätzlichen Angaben bricht keinem ein Zacken aus der Krone. Geeigneter (hochfester) Kronenzackenkleber kann bei mir im Fall des Falles übrigens kostenlos angefordert werden.

Manfred

Geschrieben
Nun, da muss man schon ein bischen differenzieren.

Grundsätzlich ist für die Prüfung des Bedürfnisses nach dem WaffGNeuRegG vom 11.10.2002 der nach § 15 WaffG anerkannte Schießsportverband zuständig, was sowohl einigen Vereinshäuptlingen als auch einigen Sachbearbeitern in den unteren Erlaubnisbehörden nicht schmeckt. Da das WaffG (neu) aber keine Frage des Geschmacks ist, hat der Gesetzgeber den unteren Erlaubnisbehörden tatsächlich noch eine Prüfungsaufgabe überlassen, die sog. Plausibilitätsprüfung.

Danach ist der Behördensachbearbeiter aufgefordert, die ihm vorgelegten Bedürfnisbescheinigungen vor Erteilung einer Erwerbserlaubnis auf ihre Plausibilität, also ihre Stimmigkeit, Richtigkeit zu prüfen.

Wenn der Behördensachbearbeiter also begründete Zweifel an der Notwendigkeit weiteren Waffenerwerbs bei einer bereits vohandenen grösseren Anzahl gleichartiger Schusswaffen hat, dann ist es seine Pflicht, vor der Erteilung weiterer Erwerbsgenehmigungen zu prüfen, ob diese für den beabsichtigten Zweck auch tatsächlich erforderlich sind.

Wenn er also präzisere Angaben zur Notwendigkeit des Erwerbs fordert, dann ist das keine Schikane, sondern die/der Frau/Mann macht seinen Job ordentlich.

CM

OK wenn also der SB eine Rechtsgundlage zur Prüfung der Bedürfnisbescheinigung hat, und zudem von rechtswegen angehalten ist sie auf Glaubhaftigkeit zu überprüfen, kan man nix machen außer seinem Gesuch nachzukommen.

Geschrieben
Jeder Antrag bei der Waffenbehörde hat vom Antragsteller schriftlich zu erfolgen. Auf die Bescheinigung des Verbandes kann in diesem Antrag nur Bezug genommen werden.

Warum ist es zuviel verlangt, in diesem Antrag darzulegen, warum die vorhandenen Waffen für die neuen Disziplinen nicht geeigent sind? Das kann die Lauflänge, ggf. eine geforderte starre Visierung oder sogar nur eine fehlende Sicherung sein. Mit diesen zusätzlichen Angaben bricht keinem ein Zacken aus der Krone. Geeigneter (hochfester) Kronenzackenkleber kann bei mir im Fall des Falles übrigens kostenlos angefordert werden.

Manfred

Ist ja , o.k. Ich hatte je schon geschrieben dass wenns nun mal so ist dass seitens der Waffenbehörde die Prüfung erfolgen muss..... Aber muss man dafür 7 Kurzwaffen aufs Amt bringen? Ich fahr normalerweise nur was notwendig ist spazieren.

Wie gesagt mich trifft das glücklicherweise nicht, da mein SB sich da recht gut auskennt und trotz einem hohen Maß an Gewissenhaftigkeit die "Kirche im Dorf lässt".

Gruß patty

Geschrieben
Jeder Antrag bei der Waffenbehörde hat vom Antragsteller schriftlich zu erfolgen. Auf die Bescheinigung des Verbandes kann in diesem Antrag nur Bezug genommen werden.

Warum ist es zuviel verlangt, in diesem Antrag darzulegen, warum die vorhandenen Waffen für die neuen Disziplinen nicht geeigent sind? Das kann die Lauflänge, ggf. eine geforderte starre Visierung oder sogar nur eine fehlende Sicherung sein. Mit diesen zusätzlichen Angaben bricht keinem ein Zacken aus der Krone. Geeigneter (hochfester) Kronenzackenkleber kann bei mir im Fall des Falles übrigens kostenlos angefordert werden.

Manfred

Ist ja , o.k. Ich hatte je schon geschrieben dass wenns nun mal so ist dass seitens der Waffenbehörde die Prüfung erfolgen muss..... Aber muss man dafür 7 Kurzwaffen aufs Amt bringen? Ich fahr normalerweise nur ws notwendi ist spazieren.

Wie gesagt mich trifft das glücklicherweise nicht, da mein SB sich da recht gut auskennt und trotz einem hohen Maß an Gewissenhaftigkeit die "Kirche im Dorf lässt".

Gruß patty

Geschrieben

Hi patty,

ich denke, wenn Du mit ihm telefonierts und ihm versprichst ihm schriftlich genau die Gründe zu schildern warum die vorhandenen Waffen nicht geeigent sind, wird er auf die persönliche "Begutachtung" sicher verzichten.

LG

Manfred

Geschrieben

*mal ein wenig Öl ins Feuer gieß*

ich persönlich habe mich ja schon immer gefragt, wo im WaffG steht, dass das Bedürfnis vom Verband geprüft wird?

Es wird zwar immer so dargestellt, rechtlich kann es so aber gar nicht sein, weil das Bedürfnis von der Behörde zu prüfen ist und nicht vom Verband. Sonst könnte ja auch gleich vom Verband die WBK ausgestellt werden!

Ich verweise dazu auf den § 14(2) des WaffG:

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Danach bescheinigt der Verband nur die Zugehörigkeit und und die Zulässigkeit der Waffe für eine Disziplin.

Nicht mehr und nicht weniger!

Ob das für das Bedürfnis ausreichend ist, entscheidet die Behörde, die sich allerdings an Satz 1 halten muss.

Auf meine Frage bei meinem SB, wer denn nun das Bedürfnis prüft, kam die Antwort "die Behörde natürlich! Was denkst Du denn? Wir sind für die Ausgabe der waffenrechtlichen Erlaubnisse zuständig und nicht die Verbände!"

Harlekin

Geschrieben

Genau so ist es! Alles andere ist Wunschdenken einiger Funktionäre, z.T. Bequemlichkeit der SB`s und rein rechtlich ohne jeden Belang.

Verband: ja, XCV ist seit 2 J. Mitglied, trainiert regelm. und die Peng S&C123 ist für SpO Nr. geeignet und erforerlich

Behörde: Ok, wird anerkannt, waffenrechtl. Erlaubnis wird erteilt oder

Neee..Beschienigung enthält keine Mitgliedszeit, die Geeignetheit für was für Diszi??, wo ist das rgelm. Training nachgewiesen? NO - keine Genehmigung, zurück zum Absender!

So und nicht anders.

Geschrieben

Möchte auch noch ein wenig Öl ins Feuer schütten und meine ganz persönlich Meinung kund tun.

Diese wird zwar niemanden gefallen, aber ich sehe es so.

Beantworte mir doch bitte mal jemand die Frage wozu braucht jemand 10 KW ? Ausser er

hat gern ein Schrank voller Wummen.... Natürlich kann man in mehreren Verbänden sein,

(bin selbst in DSB, BDS und VdRBw) und natürlich gibt es einen Haufen Disziplinen wofür

man eine entsprechende Waffe haben muss. Aber ehrlich, wie oft schiesst man diese in

der Realität ? Ich gehe zweimal in der Woche auf den Schießstand für ca. 2 Stunden und

in der Regel spannt man seine Karte ein und vernichtet eine gewisse Anzahl an Munition.

Mir kann KEIN Mensch erzählen, dass er ernsthaft zehn verschiedene Disziplinen regelmäßig

und mit enstprechenden Einsatz übt und für diese an diversen Meisterschaften teilnimmt. Es

sei denn er ist hauptberuflicher Schütze. Zudem sind bestimmt auch noch ein paar LW im

Tresor vorhanden, für die natürlich auch ernsthaftes Schießtraining betrieben wird.......

Ich kann mir gut vorstellen, das der SB das ähnlich sieht wie ich.... Und er hat Recht damit.

Gruß.

ToBo

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