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IGNORED

Entscheidung über Bedürfnis durch Waffenbehörde?


patty

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Moin!

Hier nochmal was zum Thema Bedürfnis, da einige glauben die Behörde entscheide ob man bedürftig ist oder nicht.

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Unterm Strich: Klar hast Du ein Recht darauf, sofern Du folgende Bedingungen auch erfüllst:

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),

2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,

3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),

4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8)

Und das noch als Randnotiz:

(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.

(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen.

Schön, das Dir das Sportschießen gefällt! Lass es Dir nicht vermiesen! Zieh Dein Ding durch und beantrage in 10 Monaten die WBK- Du wirst merken, das es dann erst richtig losgeht.

Grüße

-Matthias-

Damit wär ja wohl doch einiges was hier geschrieben wurde in Frage gestellt? Oder?

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und wenn ich mir das drei- und viermal durchlese: da steht immer drin, der Verband bescheinigt dies und das!

Auch gem. Abs. drei bescheinigt er nur die Erforderlichkeit der Waffe Er prüft aber nicht warum der Antragsteller nun unbedingt die sechste Waffe haben will, denn das ist nämlich das Bedürfnis! Das "haben wollen" (aus welchen Gründen auch immer)

Das ist es was er gegenüber der Behörde äußert und daraufhin den Antrag stellt. Die Behörde prüft dann das Bedürfnis.

Ein Teilschritt der Bedürfnisprüfung ist dann die Bescheinigung des Verbandes. Satz 1 im Abs. 2 sagt es ganz deutlich.

Die Bescheinigung des Verbandes dient zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses gegenüber der Behörde.

Ob das Bedürfnis vorliegt entscheidet aber immer noch die Behörde und nicht der Verband!

Harlekin

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und wenn ich mir das drei- und viermal durchlese: da steht immer drin, der Verband bescheinigt dies und das!

Auch gem. Abs. drei bescheinigt er nur die Erforderlichkeit der Waffe Er prüft aber nicht warum der Antragsteller nun unbedingt die sechste Waffe haben will, denn das ist nämlich das Bedürfnis! Das "haben wollen" (aus welchen Gründen auch immer)

Das ist es was er gegenüber der Behörde äußert und daraufhin den Antrag stellt. Die Behörde prüft dann das Bedürfnis.

Ein Teilschritt der Bedürfnisprüfung ist dann die Bescheinigung des Verbandes. Satz 1 im Abs. 2 sagt es ganz deutlich.

Die Bescheinigung des Verbandes dient zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses gegenüber der Behörde.

Ob das Bedürfnis vorliegt entscheidet aber immer noch die Behörde und nicht der Verband!

Harlekin

Genau das war eingentlich das was mich interessiert hat. Es gibt kein Recht auf die WBK selbst wenn augenscheinlich alle Bedingungen erfüllt sind. Es bleibt immer noch die Freiheit der Behörde hier das "Zünglein an der Waage" zu spielen. Ob das nun so praktiziert wird oder nicht :rtfm:

IMHO ist der Weg über die Rechtsanwälte sicher nur dann gangbar wenn das die letzte Waffe ist die man gerne haben möchte......... :traurig_16:

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Es bleibt immer noch die Freiheit der Behörde hier das "Zünglein an der Waage" zu spielen.

Das gilt zumindest ab der dritten KW und der 4. SL-LW.

IMHO ist der Weg über die Rechtsanwälte sicher nur dann gangbar wenn das die letzte Waffe ist die man gerne haben möchte...

Das würde ich so nicht sagen. Wenn der Antragsteller im Recht ist und dieses gut begründet und vor Gericht auch bekommt, wird es unter Umständen sogar beim nächsten (ähnlich gelagerten und begründeten) Antrag leichter. Das Problem ist nur, dass ein Gerichtsverfahren (unabhängig vom Ausgang) immer mit Zeit, Mühe und Ärger verbunden ist. Ohne entsprechende Rechtsschutzversicherung die Verwaltungsrecht / Waffenrecht mit einschließt, ist es auch noch ein heftiges finanzielles Risiko.

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Genau das war eingentlich das was mich interessiert hat. Es gibt kein Recht auf die WBK selbst wenn augenscheinlich alle Bedingungen erfüllt sind. Es bleibt immer noch die Freiheit der Behörde hier das "Zünglein an der Waage" zu spielen - manchmal auch zu Gunsten des Antragstellers!. Ob das nun so praktiziert wird oder nicht :rtfm:

Schimpft nicht immer nur auf die Sachbearbeiter - oft ist es eben die Art, wie man "sein Bedürfnis" formuliert. Bei schwacher Formulierung kann es schon einmal vorkommen, daß der SB das Bedürfnis aus der Formulierung nicht ableiten kann. Und manchmal hilft das direkte Gespräch mit dem SB

IMHO ist der Weg über die Rechtsanwälte sicher nur dann gangbar wenn das die letzte Waffe ist die man gerne haben möchte......... :traurig_16:

Nein; manchmal muß man - bei klarer Bedürfnislage - auch nur klarstellen, daß man den Weg der Klage beschreiten wird.

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@ Reservist:

Was ist das eigentlich seit neustem für eine Unsitte ins Zitat zu krakeln?? Sorry wenn ichs mal so sage aber die Weiterbearbeitung Deines Textes wird dadurch nicht einfacher...

Schimpft nicht immer nur auf die Sachbearbeiter - oft ist es eben die Art, wie man "sein Bedürfnis" formuliert. Bei schwacher Formulierung kann es schon einmal vorkommen, daß der SB das Bedürfnis aus der Formulierung nicht ableiten kann. Und manchmal hilft das direkte Gespräch mit dem SB

Das muß man hier auchmal sagen: Als erstes ist der Sachbearbeiter für mich ein ganz normaler Mensch, der seine Arbeit macht. Und in meinem Falle habe ich auch kein Problem mit meinem SB.

Hallo, bitte und danke gehören sowieso zum guten Ton und so lebt es sich auch auf der Waffenbehörde -meistens- recht schmerzfrei.

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@ Reservist:

Was ist das eigentlich seit neustem für eine Unsitte ins Zitat zu krakeln?? Sorry wenn ichs mal so sage aber die Weiterbearbeitung Deines Textes wird dadurch nicht einfacher...

Das muß man hier auchmal sagen: Als erstes ist der Sachbearbeiter für mich ein ganz normaler Mensch, der seine Arbeit macht. Und in meinem Falle habe ich auch kein Problem mit meinem SB.

Hallo, bitte und danke gehören sowieso zum guten Ton und so lebt es sich auch auf der Waffenbehörde -meistens- recht schmerzfrei.

sach ich doch :D

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@ToBo

Du solltest beachten, dass ich "die Keule" gegenüber Sportschützen auspacken musste (anders verstehen's manche leider nicht), also im Prinzip Leute, die das gleiche wollen, wie die meisten von uns.

Du kannst beruhigt davon ausgehen, dass ich kritische Frager durchaus ruhig und sachlich mit Argumenten und Statistiken füttere.

Leider führt das bei sehr vielen nicht zum Erfolg.

Du kannst mit noch so vielen Sachargumenten kommen, "Tötugnsdelikte mit legalen Waffen", Todesursachen im Allgemeinen usw.

Damit kommt man bei sehr vielen nicht durch: "Sie haben zwar mit Ihren Zahlen Recht, aber trotzdem sollten Schusswaffen verboten werden."

Wie willst Du argumentieren?

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