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IGNORED

Innenausschuß: Beschlußempfehlung : ausführlich


AlexG

Empfohlene Beiträge

Da sind je einige Kröten drin.

"verschlossen" statt "geschlossen" - war das nicht gerade erst zurechtgerückt worden? Ach, was kümmert das Geschwätz von gestern...

"0,16 Joule" für Saugnapsspielzeugwaffen - die sind aber echt kreativ!

Aha, "Anscheinswaffen" werden "Nichtanscheinswaffen", wenn man sie neonfarben anstreicht. Interessant.

0,08 Joule werden 0,5 Joule. Das ist ok.

Und was ist ein "allgemein anerkannter Zweck" (Führen von Messern)? Angeln? Wandern? Brötchenschmieren?

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Wenn ich richtig gelesen habe steht drin, dass bei Erbwaffen nicht blockiert wird wenn der Erbe Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist.

Die Messergeschichte ist auch weitgehend entschärft. Mit einer passenden Ausrede (Ich bin gerade auf dem Weg zum Pilze sammeln) darf nach diesem Wortlaut auch weiterhin jedes Messer geführt werden.

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Es gibt verschiedene Arten Fakten zu bringen ,

- ruhig, sachlich, aber natürlich nicht schweigend , auch auf die momentane Außenwirkung des Forums bedacht,

- oder großteils sinnlos-schreiend oder zänkisch-oberlehrerhaft wie in meinem anderen Thread.

Ich bevorzuge hier die erste Version.

:pro:

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Gast Nightingale
Die Messergeschichte ist auch weitgehend entschärft. Mit einer passenden Ausrede (Ich bin gerade auf dem Weg zum Pilze sammeln) darf nach diesem Wortlaut auch weiterhin jedes Messer geführt werden.

Ja, ich habe immer ein Messer als Gurtschneider dabei, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin.

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Die Messergeschichte ist auch weitgehend entschärft.

Entschärft ja, weitgehend nein. Polizeilicher Willkür wird Tür und Tor geöffnet. Andererseits kann man mit etwas Geschick immer eine "Ausrede" erfinden. (ich sehe das aber nicht als Ausrede, weil jeder Zweck der nichts mit Mord zutun hat, ein anerkennenswerter Zweck ist)

Ein Messer trägt man ja eh nicht zur Schau und wenn man sein Einhandmesser zieht um etwas zu schneiden, hat man bei dieser Enttarnung auch direkt schon den Grund fürs Führen parat. Ansonsten stellt sich die Frage nach dem Grund ja nicht, wenn das Messer unerkannt in der Hose ist.

Diese Rechtfertigungspflicht ist allerdings etwas, das nervt und den Alltag ein ganzes Stück unentspannter macht.

Sollte eine Frau mit ihrem Einhandmesser einen Vergewaltiger abwehren, und Selbstschutz wird nicht als Führungszweck anerkannt, kann sie völlig zu unrecht juristische Schwierigkeiten bekommen, wenn ihr nicht schnell genug ein Grund einfällt, warum sie dieses pöse Messerchen dabei hatte. Dabei ist Selbstschutz ein Zweck wie jeder andere, wenn man nicht gerade das Moralempfinden eines Vampirs hat. Wer sicher sein will, sollte also auf etwas Feststehendes zurückgreifen.

Bevor ich angemacht werde: Ich trage meine Messer nicht als Waffen. Meine Auswahl an Messern ist weiterhin völlig ohne Sanktionen, da mein festehendes Freizeitmesser nur eine kurze Klinge hat und mein täglicher Begleiter ein zweihändig zu öffnendes Klappmesser ist.

Bei meiner Argumentation geht es einfach um das Prinzip, dass Bürgern derartige Gängelungen nicht zumutbar sind. Ein Partei-Sesselpupser hat nicht die Kompetenz festlegen zu können, wer was braucht und was nicht. Das kann einfach nur in die Hose gehen!

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Entschärft ja, weitgehend nein. Polizeilicher Willkür wird Tür und Tor geöffnet.

Unfug. Gegen einen Bußgeldbescheid oder eine Sicherstellung stehen dir Rechtsmittel zu. Wo ist die Willkür?

Andererseits kann man mit etwas Geschick immer eine "Ausrede" erfinden. (ich sehe das aber nicht als Ausrede, weil jeder Zweck der nichts mit Mord zutun hat, ein anerkennenswerter Zweck ist)

Zählst Du zu den "anerkannten Zwecken" auch

- Totschlag

- Körperverletzung

- Raub

- Nötigung

Alles Delikte die in der "Zielgruppe" dieser Regelung etwas gehäuft auftreten.

Ein Messer trägt man ja eh nicht zur Schau ....

Na dann schau dich mal in den entsprechenden Kreisen um.

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Unfug. Gegen einen Bußgeldbescheid oder eine Sicherstellung stehen dir Rechtsmittel zu. Wo ist die Willkür?

Ob man bestraft wird oder nicht, die Umstände die einem dadurch gemacht werden sind Zumutung genug!!! Ich weiß nicht wie es dir geht, aber ich renne nicht jede Woche zu meinem Anwalt.

Zählst Du zu den "anerkannten Zwecken" auch

- Totschlag

- Körperverletzung

- Raub

- Nötigung

Alles Delikte die in der "Zielgruppe" dieser Regelung etwas gehäuft auftreten.

Ersetze "Mord" durch "Verbrechen". Alles was ich mit meinen Messern mache, ist völlig legitim. Es gibt keine Rechtfertigung auf der Welt, die erklärt warum ich für die Probleme von jungen Berliner Bildungsverweigerern bestraft werde, während ausgerechnet diese sich nicht ums Wffg scheren.

Na dann schau dich mal in den entsprechenden Kreisen um.

Ja, die tragen immernoch Butterflies, die längst verboten sind. Selbst der Berliner Töle ist das aus versehen rausgerutscht. (Ups!)

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Ob man bestraft wird oder nicht, die Umstände die einem dadurch gemacht werden sind Zumutung genug!!! Ich weiß nicht wie es dir geht, aber ich renne nicht jede Woche zu meinem Anwalt.

Ich auch nicht, aber ich habe auch nicht jede Woche das Gefühl ein Opfer polizeilicher Willkür zu sein.

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Unfug. Gegen einen Bußgeldbescheid oder eine Sicherstellung stehen dir Rechtsmittel zu. Wo ist die Willkür?

Ich habe aber nicht die geringste Lust, mich mit OWis zukleistern zu lassen, gegen die ich mich dann zeitaufwendig wehren muss, nur weil die Willkür der Rennleitung meinen Rechtfertigungsgrund nicht anerkennen will.

Hier ist doch die Frage "wer will was von wem" und eine oben skizzierte "Beschäftigungstherapie" ist einfach nicht zumutbar.

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Wenn ich mir das pdf so durchlese stellt sich mir eine Frage.

Anscheinwaffen und Spielzeugwaffen.......

Also wenn die ....waffe um die Hälfte kleiner oder größer ist soll es eine Spielzeugwaffe sein (abgesehen von den anderen kennzeichen)

Aber wie definiere ich 50% kleiner/größer von Wafffen die in Wirklichkeit nicht existieren ??

Wann ist denn nun z.B. eine Star Wars Waffe eine Spielzeugwaffe ?

Da weiß doch keiner wie groß die in Wirklichkeit wäre , weil es die nicht gibt und folglich auch nicht wieviel 50% kleiner größer sind.

Und sehe ich mit einer 50% größeren Pumpgun ungefährlicher aus ??? :00000733:

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lest Euch mal die Begründung genauer durch. Da steht doch tatsächlich, das Druckluft- und Co2 Waffen vom Führungsverbot ausgenommen sind, weil man für sie ja eh' den Kleinen Waffenschein braucht!! Noch blöder geht's wirklich nicht

Harlekin

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Wenn ich richtig gelesen habe steht drin, dass bei Erbwaffen nicht blockiert wird wenn der Erbe Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist.

Ja , aber benutzen darf er sie offenbar trotzdem nicht , weil er sie ja geerbt und nicht aufgrund eines sportlichen Bedürfnises erworben hat.

So wurde es zumindest bisher interpretiert !

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Alles was ich mit meinen Messern mache, ist völlig legitim. Es gibt keine Rechtfertigung auf der Welt, die erklärt warum ich für die Probleme von jungen Berliner Bildungsverweigerern bestraft werde, während ausgerechnet diese sich nicht ums Wffg scheren.

Ditto. Gilt für mich genauso. Und wohl für die Mehrheit der Forumsteilnehmer hier.

Daher werde ich, wenn eine ominöse "Einhandmesserregelung" (o.ä.) tatsächlich so kommt,

diese unterlaufen, wie und wo es nur geht.

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Da sind je einige Kröten drin.

"verschlossen" statt "geschlossen" - war das nicht gerade erst zurechtgerückt worden? Ach, was kümmert das Geschwätz von gestern...

Geschlossen und im Kofferraum reicht.

Wenn das Behältnis selbst zugriffsbereit , dann zusätzlich noch verschlossen.

Solche Fehlinterpretationen haben gelegentlich auch was gutes. :eclipsee_gold_cup:

Das ist keine Fehlinterpretation ! Das wurde wortwörtlich so geregelt ,

lies es doch einfach nach hier in der Beschlußempfehlung !

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Immer wieder faszinierend, was sich die herrschenden Bürokraten und Gutmenschen so alles ausdenken.

Der Gipfel der Lächerlichkeit ist jedoch die Annahme, dass ein auf Papier geschriebenes Gesetz den Menschen hindert seinen Willen aus zu üben.

Es geht ja hier nicht um die Schwerkraft, welche man zwar ignorieren kann, dafür aber in jedem Fall die Rechnung präsentiert bekommt.

Trotzdem wird angenommen, das in Kraft treten von "Verboten" (das Lieblingswort der Bürokraten) wirke sich auf wundersame Weise auf die objektive Realität aus.

Die Verschärfung/Verabschiedung von Gesetzen interessiert Verbrecher nicht, sonst wären sie ja keine. Von dem der die Gesetze befolgt geht keine Gefahr aus. Was ist also gewonnen? Viel wirksamer wäre es Ganoven schnell und effizient ab zu urteilen, aber Vater Staat hat ja mehr davon die Steuersünder zu jagen.

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Verschiedene Punkte:

- @ Jennerwein: In der Begründung des Beschluss zu den Erbwaffen und Waffensammlungen steht tatsächlich explizit drin, daß ererbte Waffen und Waffen als Teil einer Sammlung von den Besitzern nicht benutzt werden dürfen. Und da das die maßgebliche Interpretation der Gesetzgeber ist, wird das wohl von den ausführenden Stellen begierig aufgenommen werden.

-@Harlekin: Die Druckluftwaffen der Sportschützen stehen zwar im selben Satz, die Führerlaubnis des kleinen Waffenscheins gilt aber nach mehrmaligem Durchlesen erkennbar nur für die PTB Kartuschenwaffen.

- Das hochgelobte Messerführverbot ist mit den Ausnahmen doch gar nicht mehr durchführbar. "Zur Pflege des Meso-Amerikanischen Zuckerrohr-Brauchtums führe ich diese Machete...." Meine Konsequenz: statt meines Taschenmessers mit 5,5 cm langer, feststellbarer Einhand-Klinge werde ich mir ein feststehendes Messer mit legaler Länge zulegen. Die anderen rahme ich und zeige sie meinen Enkeln.

- Die Softair-Spieler werden wohl ihre Kanonen neon-pink anmalen. Dann sind sie vom Führverbot nicht mehr betroffen, da erkennbar Spielzeug. Kewl...

- Verschlossen statt geschlossen...:bad: Es richtet sich diese Regelung gegen den Besitzer, nicht gegen Diebe.

Und das zeigt die Kriminalisierungs-Priorität. Wirklich böse ist kein Entreicherer sondern der Waffennarr. Wenn das Messer zur kulturellen Brauchtumspflege verwendet wird, hätt ich dann noch die Frage: wird nicht im Jemen traditionell ein Dolch getragen ? Bei deutschem Brauchtum bin ich übergrefordert: Ich find' halt die Krachlederne nicht so prickelnd. Passt auch nicht direkt nach Köln. Ich glaub ich gründe mal einen Bewahrerverein für die Schlacht bei Worringen.

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In der Begründung des Beschluss zu den Erbwaffen und Waffensammlungen steht tatsächlich explizit drin, daß ererbte Waffen und Waffen als Teil einer Sammlung von den Besitzern nicht benutzt werden dürfen.

Gilt das auch für geerbten Altbesitz?

---

Tom

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"Zur Pflege des Meso-Amerikanischen Zuckerrohr-Brauchtums führe ich diese Machete...." .

:rotfl2: Der war gut - muss ich mir merken.

Verschlossen statt geschlossen...: Es richtet sich diese Regelung gegen den Besitzer, nicht gegen Diebe.

Und das zeigt die Kriminalisierungs-Priorität. Wirklich böse ist kein Entreicherer sondern der Waffennarr.

Und auch hier: treffend bemerkt !

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