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IGNORED

Sachkunde WaffG


.308

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

ich habe bereits im waffg nachgeschlagen und kann allerdings keine mindeststundenanzahl finden, wie lange eine sachkundeschulung andauern soll oder vom gesetzgeber vorgeschrieben ist.

kann mir da jemand weiterhelfen? bitte mit quellen-nachweis. danke!

Geschrieben
hallo,

ich habe bereits im waffg nachgeschlagen und kann allerdings keine mindeststundenanzahl finden, wie lange eine sachkundeschulung andauern soll oder vom gesetzgeber vorgeschrieben ist.

kann mir da jemand weiterhelfen? bitte mit quellen-nachweis. danke!

§ 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde

(1) Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller

1.a)die Jägerprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat oder durch eine Bescheinigung eines Ausbildungsleiters für das Schießwesen nachweist, dass er die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an einem Lehrgang für die Ablegung der Jägerprüfung erworben hat,

b)die Gesellenprüfung für das Büchsenmacherhandwerk bestanden hat oder

2.a)seine Fachkunde nach § 22 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes nachgewiesen hat,

b)mindestens drei Jahre als Vollzeitkraft im Handel mit Schusswaffen und Munition tätig gewesen ist oder

c)die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse auf Grund einer anderweitigen, insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung oder als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung der Behörde, des Ausbildungsträgers oder Schießsportverbandes nachgewiesen hat,

sofern die Tätigkeit nach Nummer 2 Buchstabe b oder Ausbildung nach Nummer 2 Buchstabe c ihrer Art nach geeignet war, die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu vermitteln.

(2) Die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition erfolgt durch die zuständige Behörde; sie gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes.

(3) 1Lehrgänge dürfen nur anerkannt werden, wenn in einem theoretischen Teil die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Kenntnisse und in einem praktischen Teil ausreichende Fertigkeiten in der Handhabung von Waffen und im Schießen mit Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 vermittelt werden; § 1 Abs. 2 bleibt unberührt. 2Außerdem dürfen Lehrgänge nur anerkannt werden, wenn

1.der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für die Durchführung des Lehrgangs besitzt,

2.die fachliche Leitung des Lehrgangs und die von dem Lehrgangsträger beauftragten Lehrkräfte die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung gewährleisten,

3.die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten gewährleistet und

4.der Antragsteller mit den erforderlichen Lehrmitteln ausgestattet ist und über einen geeigneten Unterrichtsraum verfügt.

(4) 1Der Lehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen. 2Sie ist vor einem Prüfungsausschuss abzulegen, der von dem Lehrgangsträger gebildet wird. 3Im Übrigen gilt § 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Lehrgangsträger verpflichtet ist,

1.die Durchführung der Prüfung und die Namen der Prüfungsteilnehmer der für den Ort der Lehrgangsveranstaltung zuständigen Behörde zwei Wochen vor dem Tag der Prüfung anzuzeigen und

2.einem Vertreter der Behörde die Teilnahme an der Prüfung zu gestatten. 2Im Falle seiner Teilnahme hat der Vertreter der Behörde die Stellung eines weiteren Beisitzers im Prüfungsausschuss; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(5) 1Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. 2Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. 3Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/awaffv/

Geschrieben

Im Entwurf zur VwV findet sich hierzu bei Ziff. 7 weiteres. Da steht was von mindestens 16 Vollstunden bzw. 22 Unterichtseinheiten bzw. für das Bewachungsgewerbe mindestens 24 Vollstunden bzw. 32 Unterichtseinheiten Ausbildung.

Seit einiger Zeit tagt eine Arbeitsgruppe beim Bundesverwaltungsamt, die zu den Sachkundeprüfungen noch diverse Dinge beschließen möchte. Irgendwann sollen dann mal einheitliche Kriterien für den gesamten Prüfungsablauf festgelegt werden, so z.B. auch ab wie viel falsch beantworteten Fragen jemand durchgefallen ist, wer wann die Prüfung wiederholen kann etc.

Geschrieben
Seit einiger Zeit tagt eine Arbeitsgruppe beim Bundesverwaltungsamt, die zu den Sachkundeprüfungen noch diverse Dinge beschließen möchte. Irgendwann sollen dann mal einheitliche Kriterien für den gesamten Prüfungsablauf festgelegt werden, so z.B. auch ab wie viel falsch beantworteten Fragen jemand durchgefallen ist, wer wann die Prüfung wiederholen kann etc.

Hallo SB

ist das jetzt eine Satire oder stellt man sich so Bürokratieabbau vor?

Steven

Geschrieben
Im Entwurf zur VwV findet sich hierzu bei Ziff. 7 ...

Gibt es diesen Entwurf irgendwo zum Download?

Geschrieben
hallo,

ich habe bereits im waffg nachgeschlagen und kann allerdings keine mindeststundenanzahl finden, wie lange eine sachkundeschulung andauern soll oder vom gesetzgeber vorgeschrieben ist.

kann mir da jemand weiterhelfen? bitte mit quellen-nachweis. danke!

Wir haben als privater Verein die Genehmigung der Sachkunde über das Innenministerium beantragt und bewilligt bekommen. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage eines vorgelegten Kursverlaufes, der nach Korrekturen durch das InMin auf 5 Tage mit ca. 3 Stunden festgelegt wurde. Schriftliche und praktische Prüfung ist in dieser Zeit nicht enthalten

Geschrieben
Wir haben als privater Verein die Genehmigung der Sachkunde über das Innenministerium beantragt und bewilligt bekommen. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage eines vorgelegten Kursverlaufes, der nach Korrekturen durch das InMin auf 5 Tage mit ca. 3 Stunden festgelegt wurde. Schriftliche und praktische Prüfung ist in dieser Zeit nicht enthalten

Meine Genehmigung (Hessen) wurde mit der Maßgabe versehen, dass die von SBine aufgeführten Stunden als Mindeststunden anzusehen sind und die Zeit für die Prüfung/en nicht enthalten.

Wenn man ehrlich ist, sind diese Zeitansätze auch ganz ok, weniger sollten es meiner Meinung nach nicht sein.

Die jetzt geplanten Dinge sind Ausfluß der von mir wiederholt als negativ dargestellten Verfahrensweisen einiger Anbieter und logische Konsequenz einiger Vorfälle,bei denen auf Befragen vor Gerichten die "Sachkundien" mitteilten, über dies oder jenes Thema noch nie was gehört zu haben. Überprüfungen bestätigten dies. Wenn dann noch einige die zu prüfenden Fragen bei Lehrgangsbeginn aushändigen, mehrfach durchgehen und dies auch bei Anwesenheit eines Behördenangehörigen nicht als "falsch"empfinden, ist die Sache doch klar. Wozu hat das BVA einen einheitlichen Katalog , egal wie man ihn findet und welche Fehler er enthält, veröffentlicht, wenn jeder macht was er will? Und die Prüfungen - na ja, was uns von einigen Teilnehmern erzählt wurde hätte ich so nicht durchgeführt und dann unterschrieben.

Spätestens, als der eine oder andere Anbieter der SK Probleme bekam und die Prüfungen z.T. für Jahre rückwirkend!! für ungültig erklärt wurden, war es Zeit die Durchführung der Unterrichtung, deren Inhalte und Dauer sowie das Prüfungsverfahren (und damit die eigene Arbeit) krtisch zu beäugen.

Das die Prüfungsfragen von der Anzahl her vorgegeben werde sollen, davon ist schon seit Jahren die Rede.

Wenn eine tatsächlich bundesweit einheitliche Verfahrensweise etabliert wird, wird es für alle, auch die Absolventen, einfacher und übersichtlicher. Dann wird klar werden, warum ein SK-Lehrgang mit entsprechender Anzahl von Stunden, Material und Aufwand inkl. aller zu erledigenden Behördenangelegenheiten (hier klar vorgegeben und mit einigen Stunden Arbeit behaftet) und einer begrenzten Anzahl Teilnehmer nicht für 100,- zu realisieren ist. Wenn allein die Unterlagen als (Farb-) Kopien ohne den dazu gehörigen Ordner über 60,- kosten, weiß ich nicht, wie Lehrgänge für 25,- angeboten werden können.

Ich befürchte aber, dass man bei der Vereinheitlichung und Ausarbeitung der Vorgaben mal wieder über das Ziel hinausschießen wird. Auch wenn ich jetzt wieder verbale Prügel kriege, die Neuerungen werden m.E. nach auch eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit beinhalten. Dann muß nach XX Jahren ein Auffrischungskurs nachgewiesen werden.

Bevor wieder alle schreien - mal nachsehen, wer sonst noch eine Genehmigung ohne Zeitlimit bekommt außer Führerschein (auch nicht mehr lange).

Sind nicht viele - jeder Trainer, ÜL, Gabelstapler- oder LKW-Fahrer musss dies bereits seit Jahren regelmäßig machen.

Vielleicht habe ich aber auch einfach keine oder zu wenig Ahnung oder bin ein zu schlechter Referent.

Geschrieben
Meine Genehmigung (Hessen) wurde mit der Maßgabe versehen, dass die von SBine aufgeführten Stunden als Mindeststunden anzusehen sind und die Zeit für die Prüfung/en nicht enthalten.

Wenn man ehrlich ist, sind diese Zeitansätze auch ganz ok, weniger sollten es meiner Meinung nach nicht sein.

Die jetzt geplanten Dinge sind Ausfluß der von mir wiederholt als negativ dargestellten Verfahrensweisen einiger Anbieter und logische Konsequenz einiger Vorfälle,bei denen auf Befragen vor Gerichten die "Sachkundien" mitteilten, über dies oder jenes Thema noch nie was gehört zu haben. Überprüfungen bestätigten dies. Wenn dann noch einige die zu prüfenden Fragen bei Lehrgangsbeginn aushändigen, mehrfach durchgehen und dies auch bei Anwesenheit eines Behördenangehörigen nicht als "falsch"empfinden, ist die Sache doch klar. Wozu hat das BVA einen einheitlichen Katalog , egal wie man ihn findet und welche Fehler er enthält, veröffentlicht, wenn jeder macht was er will? Und die Prüfungen - na ja, was uns von einigen Teilnehmern erzählt wurde hätte ich so nicht durchgeführt und dann unterschrieben.

Spätestens, als der eine oder andere Anbieter der SK Probleme bekam und die Prüfungen z.T. für Jahre rückwirkend!! für ungültig erklärt wurden, war es Zeit die Durchführung der Unterrichtung, deren Inhalte und Dauer sowie das Prüfungsverfahren (und damit die eigene Arbeit) krtisch zu beäugen.

Das die Prüfungsfragen von der Anzahl her vorgegeben werde sollen, davon ist schon seit Jahren die Rede.

Wenn eine tatsächlich bundesweit einheitliche Verfahrensweise etabliert wird, wird es für alle, auch die Absolventen, einfacher und übersichtlicher. Dann wird klar werden, warum ein SK-Lehrgang mit entsprechender Anzahl von Stunden, Material und Aufwand inkl. aller zu erledigenden Behördenangelegenheiten (hier klar vorgegeben und mit einigen Stunden Arbeit behaftet) und einer begrenzten Anzahl Teilnehmer nicht für 100,- zu realisieren ist. Wenn allein die Unterlagen als (Farb-) Kopien ohne den dazu gehörigen Ordner über 60,- kosten, weiß ich nicht, wie Lehrgänge für 25,- angeboten werden können.

Ich befürchte aber, dass man bei der Vereinheitlichung und Ausarbeitung der Vorgaben mal wieder über das Ziel hinausschießen wird. Auch wenn ich jetzt wieder verbale Prügel kriege, die Neuerungen werden m.E. nach auch eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit beinhalten. Dann muß nach XX Jahren ein Auffrischungskurs nachgewiesen werden.

Bevor wieder alle schreien - mal nachsehen, wer sonst noch eine Genehmigung ohne Zeitlimit bekommt außer Führerschein (auch nicht mehr lange).

Sind nicht viele - jeder Trainer, ÜL, Gabelstapler- oder LKW-Fahrer musss dies bereits seit Jahren regelmäßig machen.

Vielleicht habe ich aber auch einfach keine oder zu wenig Ahnung oder bin ein zu schlechter Referent.

5 Tage a 3 Stunden sind 15 Stunden und kommen somit den 16 Stunden von SBine ziemlich nahe. Ich stimme dir zu, daß diese Zeit auch erforderlich ist. Hinsichtlich der Kosten ist der Aufwand sicherlich unterschiedlich, man kann sich Kosten und Arbeit sparen, wenn man einmal ein Skript ausarbeitet und dann auf CD brennt. Es gibt nur noch wenige, die keinen PC haben.

Geschrieben
5 Tage a 3 Stunden sind 15 Stunden und kommen somit den 16 Stunden von SBine ziemlich nahe. Ich stimme dir zu, daß diese Zeit auch erforderlich ist. Hinsichtlich der Kosten ist der Aufwand sicherlich unterschiedlich, man kann sich Kosten und Arbeit sparen, wenn man einmal ein Skript ausarbeitet und dann auf CD brennt. Es gibt nur noch wenige, die keinen PC haben.

Stimmt! Habe ich auch probiert, kam aber nicht so gut an. Viele wollen doch liebr "lesen" beim lernen. Und die Kosten z.B. für Kopien dürfen nahezu geich sein, egal wo Farbkopie ist Farbkopie, der preisunterchied minimal nach meinen Feststellungen. Wenn dann ncoh Fahrtkosten, eigenen Weiterbildung usw. wie es sein sollte absolviert werden, brauche ich dir wohl nichts über die Kosen zu erzählen. Aber ich bin KEIN Kaufmann und versuche zumindest dabei nicht draufzulegen. So weit kann die Liebe nicht gehen, denn da ist ja auch noch das Finanzamt mit seiner "erkennbaren Gewinnerzielungsabsicht".

Aus diesen Gründen habe ich wiederholt angezweifelt, dass bei den z.T. genannten Preisen eine ordnungsgemäße (hier sehr stark reglementierte und überwachte) Durchführung eines SKL möglich ist. irgendwo muss dann der Haken sein.

Nichts anderes wird die Zukunft weisen, die gleiche Situation hatte es vor mehr als 15 Jahren mal bei den Schießstandsachverständigen. Und auch da wird es in Zukunft noch enger, in fünf Jahren müssen alle öffentlich bestellt und vereidigt sein. Wenn man die ganzen Sachen im Zusammenhang sieht, ist klar, dass es bei der bisherigen Verfahrensweise einiger (ich betone einiger) irgendwann eine starke Reglementierung geben wird.

Sicher wirst du mir zustimmen, wenn jemand bei dir einen Lg. gemacht hat oder bei mir, sie werden nahezu leichen Wissenstand haben. Die persönlichen Schwerpunkte sind da zu vernachlässigen. Aber schau dir mal einige Experten an oder hör ihnen zu. Dann kannst du (auch bestimmt aus eigener Erfahrung) nachvollziehen, wie ich meine Äußerung meine.

Geschrieben
Stimmt! Habe ich auch probiert, kam aber nicht so gut an. Viele wollen doch liebr "lesen" beim lernen. Und die Kosten z.B. für Kopien dürfen nahezu geich sein, egal wo Farbkopie ist Farbkopie, der preisunterchied minimal nach meinen Feststellungen. Wenn dann ncoh Fahrtkosten, eigenen Weiterbildung usw. wie es sein sollte absolviert werden, brauche ich dir wohl nichts über die Kosen zu erzählen. Aber ich bin KEIN Kaufmann und versuche zumindest dabei nicht draufzulegen. So weit kann die Liebe nicht gehen, denn da ist ja auch noch das Finanzamt mit seiner "erkennbaren Gewinnerzielungsabsicht".

Aus diesen Gründen habe ich wiederholt angezweifelt, dass bei den z.T. genannten Preisen eine ordnungsgemäße (hier sehr stark reglementierte und überwachte) Durchführung eines SKL möglich ist. irgendwo muss dann der Haken sein.

Nichts anderes wird die Zukunft weisen, die gleiche Situation hatte es vor mehr als 15 Jahren mal bei den Schießstandsachverständigen. Und auch da wird es in Zukunft noch enger, in fünf Jahren müssen alle öffentlich bestellt und vereidigt sein. Wenn man die ganzen Sachen im Zusammenhang sieht, ist klar, dass es bei der bisherigen Verfahrensweise einiger (ich betone einiger) irgendwann eine starke Reglementierung geben wird.

Sicher wirst du mir zustimmen, wenn jemand bei dir einen Lg. gemacht hat oder bei mir, sie werden nahezu leichen Wissenstand haben. Die persönlichen Schwerpunkte sind da zu vernachlässigen. Aber schau dir mal einige Experten an oder hör ihnen zu. Dann kannst du (auch bestimmt aus eigener Erfahrung) nachvollziehen, wie ich meine Äußerung meine.

Ein erster Schritt zur Vereinheitlichung der SKL ist ja bereits erfolgt. Seit dem ersten Oktober 2007 gibt es in NRW nur noch vier Behörden, die die SKL staatlich anerkennen dürfen (PP Düsseldorf, PP Köln, PP Münster und Detmold oder Arnsberg, kann ich jetzt aus dem Kopf nicht so genau zitieren...)

Wohin der Zug fährt dürfte damit ja klar sein, oder?

Geschrieben
Hallo SB

ist das jetzt eine Satire oder stellt man sich so Bürokratieabbau vor?

Steven

Nein, ist keine Satire. Es ist auch dringend notwendig, dass da einheitliche Regelungen geschaffen werden weil die Qualität der vermittelten Sachkunde immens schwankt.

Für jede Prüfung, gleich ob Führerschein, Fischerprüfung oder was auch immer - überall gibt es Regelungen, wann jemand bestanden hat und was er dafür tun muss. Nur bei der nicht gerade unwichtigen Waffensachkunde schweigt sich das Gesetz aus und jeder kocht sein eigenes Süppchen. :icon13:

Der deutsche Schützenbund hat die WaffVwV zum Download bereitgestellt...

Edit: Der Link ist unbrauchbar, da uralt... SORRY

Unbrauchbar nicht, weil das die derzeit geltende VwV ist. :lol:

Aber schau mal auf der Bundesratsseite unter 81/06 nach, da findest Du den Entwurf vom 27.01.2006 (auch schon wieder fast zwei Jahre her :o ...)

klack

Geschrieben
überall gibt es Regelungen, wann jemand bestanden hat und was er dafür tun muss. Nur bei der nicht gerade unwichtigen Waffensachkunde schweigt sich das Gesetz aus und jeder kocht sein eigenes Süppchen. :icon13:

Hallo

da wird mal wieder ein bürokratisches Monster geschaffen und einige der legalen Waffenbesitzer unterstützen das noch. Ich habe mal in ein Sachkundebuch neuester Ausgabe reingeschaut. Wozu soll man das alles wissen? Es wird einige Ausbilder befriedigen, die den Neulingen zeigen können, wie doof sie sind und einige Beamte mit Macht ausstatten. Einen praktischen Sinn wird so ein Wust an Lehrmaterial nicht bringen.

Sagt einer, der lange Jahre Sachkunde gelehrt hat.

Steven

Geschrieben

Die Praxis spricht halt Bände, dass es mit der Sachkunde bei vielen nicht so weit her ist und das liegt dann wohl hauptsächlich an der Schulung, oder siehst Du das anders. <_<

Ich spreche jetzt nur von den ganz grundlegenden und elementaren Dingen im Waffenrecht (also vergleichbar mit der Rechts-vor-links-Regel, den Vorfahrtsschildern und der Ampel für den Autofahrer). Da gibts für mich keine Ausrede. Das MUSS einfach jeder wissen, der eine Sachkundeprüfung absolviert hat, auch 30 Jahre später noch.

Geschrieben
Die Praxis spricht halt Bände, dass es mit der Sachkunde bei vielen nicht so weit her ist

Hallo SB

du darfst nicht verallgemeinern. Du wirst wahrscheinlich mit sehr wenigen Schützen bzgl. Sachkundegespräche zu tun haben. Ich habe festgestellt, daß die Sachkunde am besten im Verein im Laufe der Zeit vermittelt wird. Für diese bewährte Praxis ist es kontraproduktiv, daß Beamte, die von der Materie in der Mehrzahl keine ahnung haben, eine Vorschrift erlassen, die die Vermittlung und den Umfang der Sachkunde mittels eines Gesetzes regeln. Es besteht schlicht und einfach keine Notwendigkeit für so ein Gesetz. Alleine der Regulierungswahn der Beamten ist der auslösende Faktor.

Steven

Ich spreche jetzt nur von den ganz grundlegenden und elementaren Dingen im Waffenrecht (also vergleichbar mit der Rechts-vor-links-Regel, den Vorfahrtsschildern und der Ampel für den Autofahrer).

Also dann mal raus mit der Sprache. Welche grundlegenden Dinge, die ein Sportschütze/Jäger/Waffensammler nicht wusste, sind dir in der Praxis bisher untergekommen?

Geschrieben
Also dann mal raus mit der Sprache. Welche grundlegenden Dinge, die ein Sportschütze/Jäger/Waffensammler nicht wusste, sind dir in der Praxis bisher untergekommen?

Dann lies dir doch mal die Fragen und Antworten von sachkundigen WBK Besitzern durch............

ich habe zwar meine Sachkunde schon nach der 22UE Regel gemacht aber ich weiss höchstwahrscheinlich

auch nicht alles weil es eben keinen einheitlichen Lehrplan gibt.

just my 2 cents

Geschrieben

Darf ich mal einen kleinen Einwurf dazu tätigen?

1.) Die Länge der Ausbildung ist völlig irrelevant, da nur die bestandene Prüfung zählt! Ein z.B. computergestütze Prüfung wie der Führerschein in den USA und bei X anderen Zertifikaten die weitaus komplizierter sind, würde völlig ausreichen.

2.) Daher, Zeitvorgaben haben nur den Zweck, Arbeit für kommerzielle Anbieter zu schaffen. Und stehen damit im Kontext vergleichbarer Regeln beim Führerschein u.s.w.

Also ist es müßig darüber zu dikutieren, die Einzigen die da etwas tun könnten wäre FWR u.ä. aber leider würde das ....

Geschrieben
.....

Also ist es müßig darüber zu dikutieren, die Einzigen die da etwas tun könnten wäre FWR u.ä. aber leider würde das ....

....macht Armatix etwa auch Waffensachkundelehrgänge? :chrisgrinst:

*duckundweg*

Geschrieben
Die Praxis spricht halt Bände, dass es mit der Sachkunde bei vielen nicht so weit her ist und das liegt dann wohl hauptsächlich an der Schulung, oder siehst Du das anders. <_<

Ich spreche jetzt nur von den ganz grundlegenden und elementaren Dingen im Waffenrecht (also vergleichbar mit der Rechts-vor-links-Regel, den Vorfahrtsschildern und der Ampel für den Autofahrer). Da gibts für mich keine Ausrede. Das MUSS einfach jeder wissen, der eine Sachkundeprüfung absolviert hat, auch 30 Jahre später noch.

SOOO Isses! und wenn jemand nicht einsieht, dass für eine mit einer Verpflichtung des Unterzeicheners einhergehenden Unterschrift (hier: Prüfungskommissionsvorsitzender) auch eine Bringschuld (Wissen) hat, tut er mir nicht leid.

Der anstatt des Staates von diesem mit einem Vertrauensvorschuss versehene zur Unterschrift berechtigte Prüfungskommissionsvorsitzende geht momentan für ewige Zeiten eine gewisse Verantwortung ein. Ob der "Sachkundige" sich auch so benimmt oder sich jemals wieder mit den sich ändernden Vorschriften und z.B. auch den anderen Angaben in seinem Schießstand (keine Kaliberangaben mehr, sondern Energieabgabewerte) beschäftigt, interessiert keinen. Wenn er Mist baut, wird jeder Richter und StA fragen ob er nicht die SK gemacht hat - klar- aber dann musste er doch Bescheid wissen! NEEEEIIIIN! Noch NIE von gehört!!!

Wen wird man dann von Seiten der Genehmigungsbehörde mit Ärger überziehen?? Genau!

Und die Preise .... sind auch mir zu hoch. Auch unsere eigenen! Aber: Wer die SK macht, hat schon fast immer eine bestimmte Waffe im Auge, manchmal auch mehrere. Oder sie bereits für xxxx- Eus gekauft. Da darf die SK natürlich nur 100,- kosten! Ist doch klar, der Führerschein hat doch auch bloß xxxx Eus gekostet, gerade etwas mehr als das erste Auto!!

Fragt mal Fahrer was sie jedes Jahr zahlen müssen für ihren Schein. Fragt mal Trainer/ÜL, wieviel Std./€ sie für die Aktuallisierung ihrs Wissens aufwenden. Jeder Sachverständige gibt jährlich hunderte für seine Weiterbildung aus. Für jedes andere Hobby wird investiert, Beispiel Auto. Beseres Radio, schönere Felgen, beim Schießen muss es unbeding eine bestimmte Munitionssorte sein, ein bestimmtes Spektiv oder oder.

Aber die Basis von allem für den Sport, die SK, die soll am besten entfallen. Man(n)weiß doch , wo vorne und hinten ist bei dem Püster. Und wenn es denn sein muß, bitte nebenher beim normalen Schießen (schließlich gehört die Freizeit der Familie/dem Verein...), höchstens 20,- und gut is! Wozu den Aufwand?

Wenn ich mir die Gerichtsverfahren in den letzen Jahren so ansehe, sind immer die am besten

gefahren, die selbst Ahnung!! hatten. Die Anwälte wissen bis auf wenige Ausnahmen genau so wenig wie die Richter oder StA.

Und wenn ich einige Fragestellungen von langjährig Sachkundigen sehe, bin ich mir absolut sicher, das sie nicht nur von den eigendlich bekannten Dingen viel vergessen, sondern auch die "schleichenden" meist für uns negativen Neuerungen der letzten Jahre nicht mitbekommen haben. Und bei uns und einigen mir bekannten SK-Anbietern garantiert mit dem Wissensstand durchfallen würden.

Und bitte - dies ist kein persönlicher NAgriff auf irgendwen, sondern einfach eine praktische Erfahrung über Jahre.

Geschrieben

hallo freunde,

was ich so bisher für antworten erhalten habe übersteigt meine erwartungen bei weitem.

wie ich mir das so alles durchgelesen habe wurde meine ansicht bestätigt. es ist nicht möglich, einen sachkundelehrgang an einem tag abzuhalten, oder sollte ich mich da täuschen?

für alle ungläubigen unter uns, die nicht glauben, daß dies an einem tag bzw ganztägig umsetzbar ist, gugst du hier:

http://www.bdmp-lvbw.de/index.php?option=c...ew&extid=18

gruß .308

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