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IGNORED

So wenig Waffen wie möglich ins Volk


El Marinero

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In letzter Zeit häufen sich wieder die Fälle, wo der Satz „So wenig Waffen wie möglich ins Volk“ als Grundsatz aufgeführt wird. Nicht nur die Boulevardpresse, sondern auch durchaus ernstzunehmende Institutionen heften sich diese Phrase als Grundsatz an ihre Fahnen. Man findet den Satz z.B. in Gerichtsurteilen und sogar auf der Homepage von Ordnungsämtern wieder.

Meines Wissens ist dieser Satz aber in keinem Gesetzeswerk der Bundesrepublik Deutschland in dieser Form festgeschrieben. Weiß jemand die genaue Quelle eines Gesetzes oder einer Verordnung, wo dieser Satz auftaucht ?

Ich meine, dass die Nazis damals so etwas in ihrer Doktrin hatten, weil ich das schon mal irgendwo in Visier gelesen habe. In Zeiten, wo eine Eva Hermann wegen irgendwelcher unbedarfter Äußerungen in die rechtsextreme Ecke gedrückt wird, würde es für mich eine unheimliche innere Befriedigung bringen, auch mal ein paar rot-grünen Gutmenschen (insbesondere gewissen Ordnungsbehörden) die Verbreitung von braunem Gedankengut vorwerfen zu können.

Ein entsprechender Link wäre auch von Nutzen.

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In letzter Zeit häufen sich wieder die Fälle, wo der Satz „So wenig Waffen wie möglich ins Volk“ als Grundsatz aufgeführt wird. Nicht nur die Boulevardpresse, sondern auch durchaus ernstzunehmende Institutionen heften sich diese Phrase als Grundsatz an ihre Fahnen. Man findet den Satz z.B. in Gerichtsurteilen und sogar auf der Homepage von Ordnungsämtern wieder.

Meines Wissens ist dieser Satz aber in keinem Gesetzeswerk der Bundesrepublik Deutschland in dieser Form festgeschrieben. Weiß jemand die genaue Quelle eines Gesetzes oder einer Verordnung, wo dieser Satz auftaucht ?

Ich meine, dass die Nazis damals so etwas in ihrer Doktrin hatten, weil ich das schon mal irgendwo in Visier gelesen habe. In Zeiten, wo eine Eva Hermann wegen irgendwelcher unbedarfter Äußerungen in die rechtsextreme Ecke gedrückt wird, würde es für mich eine unheimliche innere Befriedigung bringen, auch mal ein paar rot-grünen Gutmenschen (insbesondere gewissen Ordnungsbehörden) die Verbreitung von braunem Gedankengut vorwerfen zu können.

Ein entsprechender Link wäre auch von Nutzen.

Die nationalsozialistische Machtübernahme hatte dann im Jahre 1933 zur Folge, dass das Waffengesetz wesentliche Änderungen erfuhr.

War die Reichsregierung der Weimarer Republik bemüht, den Umgang mit Schusswaffen restriktiv zu regeln, so war die Zielsetzung der Nationalsozialisten insgesamt eine andere. Sie zielte auf die "Wehrhaftmachung des Deutschen Volkes" ab.

Dieses gesamtpolitische Ziel beeinflusste wesentlich die Gestaltung des Gesetzes über Schusswaffen und Munition vom 12. April 1938. Dokumentiert wird dies durch die amtlichen Begründung des Waffengesetzes. Darin hieß es: "Das deutsche Waffengewerbe, das bekanntlich durch die Vorschriften des Versailler Diktats in eine überaus bedrängte wirtschaftliche Lage geraten war, ist in der noch verbliebenen Bewegungsfreiheit durch diese aus polizeilichen Rücksichten erlassenen gesetzlichen Vorschriften weiter eingeschränkt worden. Es hat sich daher seit langem bemüht, auf eine Milderung der von ihm als besonders drückend empfundenen Bestimmungen hinzuwirken.

Die Stabilisierung der innenpolitischen Lage hat es jetzt gestattet, das geltende Waffenrecht nach der Richtung durchzuprüfen, welche Erleichterungen gegenüber dem bisherigen Rechtszustand im Interesse des deutschen Waffengewerbes vertretbar sind, ohne daß eine Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit eintreten kann. Denn Voraussetzung für jede Lockerung des geltenden Waffenrechts muß es sein, dass die Polizeibehörden in der Lage bleiben, den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen durch unzuverlässige, besonders auch durch staatsfeindliche Elemente rücksichtslos zu verhindern. (...)

Wenn der Besitz von Waffen durch solche Personen nach Möglichkeit unterbunden wird, ist es vertretbar und angemessen, für die staatstreue Bevölkerung Erleichterungen in den bisherigen einschränkenden Bestimmungen eintreten zu lassen, die nicht nur der Allgemeinheit, sondern vorzugsweise auch dem Waffengewerbe und der in ihm beschäftigten Arbeiterschaft zugute kommen und geeignet sind, deren wirtschaftliche Lage zu verbessern".

Das Reichswaffengesetz brachte vor allem Erwerbserleichterungen mit sich. Eine Erwerbsscheinpflicht war nur noch für Faustfeuerwaffen vorgeschrieben, während Langwaffen grundsätzlich frei erworben werden konnten.

http://www1.polizei-nrw.de/moenchengladbac...ffenrechts.html

unter diesem link ist der gesamte Text

Scheint so zu sein das die Nazis nur ihnen unliebsame Personengruppen entwaffnet haben. Diese konnten sich dann auch nicht gegen staatliche Rechtsbrüche wehren.

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Na, und wer sind für die Grünen "unliebsame Personen"?

Alle, die sie nicht wählen?

Da bereits in den 70ern der Slogan in den höchstrichterlichen entscheidungen auftauchte und die Grünen oder irgendein Vorläufer zu diesem Zeitpunkt weder existent waren noch irgendein geistig 68er in diese Ebenen der Rechtsprechung eingedrugen war, wird man die Grünen hier (bei allem was sie sonst so verzapft und zu vertreten haben) einfach mal als Schuldige oder Verursacher ausschließen müssen... das Justizresort und die höchsten Spriuchkörper war zu dieser zeit eigentlich immer heftigst liberal (in allen farbiegn ausprägungen) besetzt...
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So weit ich weiß stammt der Begriff der Zuverläßigkeit von den Nazis...anschließend war dann wohl eine ganze Bevölkerungsgruppe plötzlich unzuverlässig, dann entwaffnet und den Rest der Geschichte kennt ja wohl jeder... :icon13:

Gruß,

Sven

Meine Motto: So viele Waffen ins Volk wie möglich - bitte alle in meinen Keller! :gutidee:

Eventuell sollten wir ja mal unsere eigene Partei gründen... :gutidee:

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Meine Motto: So viele Waffen ins Volk wie möglich - bitte alle in meinen Keller! :gutidee:

Eventuell sollten wir ja mal unsere eigene Partei gründen... :gutidee:

Das mit der Partei kann man ganz schnell wieder vergessen.

Die Masse der Sportschützen ist mit Luftdruckwaffen und KK zufrieden.

Die Jägerschaft träumt von Drillingen und sieht Leute mit Kunststoffschäften bereits schräg an.

Ostjäger haben sobald sie einen Repetierer sehen sofort "das ging bei uns auch ohne" auf den Lippen.

Die Jägerschaft hat 1972 die Streichung der Gleichstellung Jagdschein = Waffenschein klaglos hingenommen.

Diese beiden großen Gruppen sehen keinen Änderungebedarf!!!!

Wie groß schätzt ihr denn die Anzahl der AR 15, XR 41, T 94, Saiga etc Besitzer ein. Da einige der Besitzer gleich Doppel oder Tripplenutzer sind wird die Zahl noch kleiner.

Ich schätze hier sprechen wir von weniger als 15.000 Personen. Der Rest ist platt mit dem zufrieden was geht.

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Schönen Dank erstmal für die vielen Infos.

Der Grundsatz "So wenig Waffen wie möglich ins Volks" stammt aus einer BGH-Entscheidung zum WaffG.

Ich sagte ja bereits zu Beginn, daß dieser Grundsatz in Gerichtsurteilen auftaucht. Mich interessiert aber viel mehr, ob er auch irgendwo gesetzlich verankert war.

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Schönen Dank erstmal für die vielen Infos.

Ich sagte ja bereits zu Beginn, daß dieser Grundsatz in Gerichtsurteilen auftaucht. Mich interessiert aber viel mehr, ob er auch irgendwo gesetzlich verankert war.

Kurz und bündig - nein, tut er nicht. er dürfte sich in den gesetzgeberischen Motiven wiederfinden, und ist entsprechend durch die Rechtsprechung als Intention des Gesetzgebers zum Waffengesetz niedergelegt (restriktives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt...)
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Besser wäre meines Erachtens allerdings die Formulierung "so wenig Waffen wie nötig".

Ach SB, :knuddel01:

Da wir ja alle ein Bedürfnis haben (und das auch schriftlich nachweisen können) wird unsere Not schon gelindert werden.

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Das Waffenrecht wurde ja schon mehrfach in extremster Weise verändert. Als ordnungsrechtliches Instrument hat sich dann dieser Leitsatz herausgebildet.

Besser wäre meines Erachtens allerdings die Formulierung "so wenig Waffen wie nötig".

So ist es. Als ordnungsrechtlicher Leitsatz!! Aber er hat keinerlei "Gesetzeskraft". Auch, wenn wie z.B. in Hessen, die entsprechenden Behörden hiermit den Willen des Gesetzgebers begründen.

Und dann, obwohl die Zuständigkeiten längst nicht für jeden nachvollziehbar geregelt sind, Anweisungen an nachgeordnete Behörden erlassen. Und mit diesem Leitsatz trotz Verfahrenseinstellungen usw. erstmal die Unzuverlässigkeit feststellen.

Hier ist m.E. eine Situation entstanden, wie sie der Gesetzgeber eigenlich nicht gewollt haben kann. Es darf eigendlich nicht sein, dass Verwaltungsinterne Verfahrenregelungen (Verwaltungsvorschriften) mit einer nur Gesetzen zustehenden Außenwirkung auf den Bürger versehen werden durch das handeln eben diese Verwaltungsbehörden.

Und da der Bürger im Gegensatz zur Behörde/dem SB die Kosten für ein Verfahren erstmal an der Backe hat, kann die Behörde die Sache über mehrere Instanzen durchziehen. Das ist gewiss nicht der Wille des Gesetzgebers.

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So weit ich weiß stammt der Begriff der Zuverläßigkeit von den Nazis...anschließend war dann wohl eine ganze Bevölkerungsgruppe plötzlich unzuverlässig, dann entwaffnet und den Rest der Geschichte kennt ja wohl jeder... :icon13:

Gruß,

Sven

Meine Motto: So viele Waffen ins Volk wie möglich - bitte alle in meinen Keller! :gutidee:

Eventuell sollten wir ja mal unsere eigene Partei gründen... :gutidee:

Wende dich an reini...

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So ist es. Als ordnungsrechtlicher Leitsatz!! Aber er hat keinerlei "Gesetzeskraft". Auch, wenn wie z.B. in Hessen, die entsprechenden Behörden hiermit den Willen des Gesetzgebers begründen.

Wie hier schon festgestellt wurde sind es aber nicht nur die Behörden. Auch bis zur letzten Gerichtsinstanz wird man es nicht anders sehen... Du würdest gegen Windmühlen kämpfen, wenn Du dagegen angehest. <_<

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Der Ausdruck "so wenige Waffen wie möglich im Volk" fand sich so auch im Reichswaffengesetz nicht direkt. Es war damals wie heute nur in Präambeln o.ä. zu finden. 1938 galt der Satz außerdem in erster Linie fuer Kurzwaffen - sinngemäß sowenig Kurzwaffen wie möglich... und das Gesetz verschärfte/regulierte dementsprechend die Faustfeuerwaffen, aber setzte bei den Langwaffen vieles frei!

Ein Zweites: Als Fausfeuerwaffe galt damals nur eine Waffen mit einer Gesamtlänge bis 40 (vierzig) cm - dies stand so auch noch im Bundeswaffengesetz von 1968.

Ein Drittes: Nach der Durchführungsverordnung zum Reichswaffengesetz waren auch Griffstücke für KURZwaffen keine wesentlichen Waffenteile!

Ihr seht also, wie man heute das WaffG an allen Ecken und Enden verschärft hat!

Grüße,

Schwarzwälder

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Hier ist m.E. eine Situation entstanden, wie sie der Gesetzgeber eigenlich nicht gewollt haben kann. Es darf eigendlich nicht sein, dass Verwaltungsinterne Verfahrenregelungen (Verwaltungsvorschriften) mit einer nur Gesetzen zustehenden Außenwirkung auf den Bürger versehen werden durch das handeln eben diese Verwaltungsbehörden.

Und da der Bürger im Gegensatz zur Behörde/dem SB die Kosten für ein Verfahren erstmal an der Backe hat, kann die Behörde die Sache über mehrere Instanzen durchziehen. Das ist gewiss nicht der Wille des Gesetzgebers.

Genau das ist der springende Punkt. Weisungen übergeordneter Dienststellen sind nur für die ausführenden Ordnungsbehörden bindend. Mir persönlich gehen sie am Allerwertesten vorbei. Ich habe mich an Gesetze zu halten. Solche Weisungen als den Willen des Gesetzgebers zu verkaufen, ist, gelinde gesagt, eine Frechheit.

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Genau das ist der springende Punkt. Weisungen übergeordneter Dienststellen sind nur für die ausführenden Ordnungsbehörden bindend. Mir persönlich gehen sie am Allerwertesten vorbei. Ich habe mich an Gesetze zu halten. Solche Weisungen als den Willen des Gesetzgebers zu verkaufen, ist, gelinde gesagt, eine Frechheit.

Ja so ist das.

Dienstanweisungen sind die Auslegungen des Dienstherren bezüglich von Vorschriften die in die eigene Zuständigkeit fallen.

Diese Dienstanweisungen bestehen für alle behördliche Ewigkeit!

Also im Schnitt zwei Jahre.

Solange bis ein Betroffener mit seiner Klage Erfolg hatte. :chrisgrinst:

jayman

(jawoll, jawoll, jawoll...)

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Ihr seht also, wie man heute das WaffG an allen Ecken und Enden verschärft hat!

Symptomatisch für eine sich an den Fresströgen bequem machenden Autokratie, die in erster Linie nur am eigenen Machterhalt interessiert ist und sich selbst wie ein Alibi als demokratisches Organ betrachtet, einen wie auch immer gearteten, meist diffusen "Wählerauftrag" zu erfüllen. Stichpunkt: Repräsentative Demokratie. Das heißt konkret: Weg von der Unmittelbarkeit des demokratischen Prinzips, die eine zu direkte Einmischung des Volkes weitgehend unterbinden soll.

Hier wird bereits eine distanzierte Diskrepanz offenbar, die zwischen Herrschenden und Volk besteht. In herablassender Manier wird ex cathedra, also von oben herab, ein Regulativ gegenüber dem Volk verkündet, das seiner Formulierung gemäß aus dem Zeitalter des Absolutismus stammen könnte: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!"

Das zeigt zwei Symptome auf: Erstens ein starkes Misstrauen selbst gegenüber rechtlich einwandfrei beleumundeten Bürgern, denen man ohne weiteres den Besitz von Waffen überantworten könnte. Zweitens den irrigen Glauben an die Wirksamkeit eines Massenwirkungsprinzips oder besser dessen Verhinderung im Sinne von: "so wenig wie möglich". Ganz unabhängig von der virulenten Eigendynamik der Realität, die sich einen immer größer werdenden Raum in Richtung des illegalen Waffenbesitzes und der Kriminalität in allen Varianten schafft.

Die Formel: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" ist weder vom Geist des Grundgesetzes noch vom Ansatz her rechtsstaatlich oder demokratisch vertretbar. Sondern widerspricht vielmehr dem Geist des demokratischen Prinzips. Grundgesetzlich verbriefte Rechte werden immer mehr zu Lasten einer Pseudo- Sicherheit ausgehöhlt, die nachweislich keinen Nutzen bringt! Bürgerliche und urdemokratische Rechte werden so in untauglicher und daher grundgesetzlich unzulässiger Weise einschränkt.

Für mich ist das nicht überraschend. Denn den Glauben an eine wirkliche Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit habe ich ohnehin nie so vollumfänglich gehabt, wie er propagiert wurde. Deshalb konnte ich ihn auch nie verlieren. Der Faktor Machtmensch in Politik, Wirtschaft, Medien usw. steht der Chance zur Freiheit und Demokratie schlicht und einfach im Weg. Die als Sahnehäubchen aufgesetzte Heuchelei, der freieste Staat deutscher Geschichte zu sein, untergräbt bei mir nur den letzten Zipfel meines Vertrauens und Glaubens in diesen Staat.

Es ist doch wirklich merkwürdig, dass das wilhelminische Zeitalter, das Chaos der Weimarer Republik und selbst die schauderhafte Diktatur eines Dritten Reichs gänzlich ohne oder zumindest ohne so allgemein streng gefasste Waffengesetze auskommen konnte, wie sie jetzt im Zeitalter des "freiesten Staats deutscher Geschichte" und deren an höchster Stelle Recht sprechenden Vertretern beschlossen wurden. In selbstherrlicher Weise als endgültige Maßnahme verkündet.

Ein wirklich merkwürdiges Phänomen: Die Freiheit der Unfreiheit als nachweislich untaugliches Prinzip zu einer apodiktischen Rechtsterminologie zu erheben. Selbst wenn dieser Leitspruch vom BGH vielleicht schon als sog. "herrschende Meinung", also wie eine Richtschnur der rechtlichen Exegese gehandelt wird, auf die man sich beruft: Wer hat denn noch den festen Glauben daran, dass höchstrichterliche Richtlinien zur Rechtssprechung, selbst wenn sie nicht eine direkte gesetzliche Grundlagen darstellen, gänzlich ohne Druck, Einmischung oder politische Zwänge zustande kommen?

Ich jedenfalls nicht. Den verschiedenen Interessenverflechtungen kann sich heute niemand vollständig entziehen. Auch oberste Instanzen sind davon nicht unberührt. Davon bin ich überzeugt. Die Gewaltenteilung rückt so nahe zusammen, dass deren Teilung nur noch auf dem Papier präsent ist. Der Bürger und Wähler aber wird in jedem Fall am Zustandekommen der wichtigsten Entscheidungsfindungen faktisch ausgeschlossen.

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steht das nicht auch in der gesetzes begründung zum waffengesetz 1972? da wurde als hauptargument gegen einen unbegrenzten waffenbesitz angeführt, dass zwar mit legalen waffen wenig verbrochen wird, aber eine menge legale waffen geklaut werden. daher sollen so wenig legale waffen wie möglich unters volk kommen, damit nicht soviele in die ilegalität abrutschen?!

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Das mit dem Waffenklau steckt sicherlich (u.a.) hinter der Parole "so wenig...wie möglich".

Allerdings wäre es dann langsam an der Zeit, dass der Gesetzgeber (wenn er legitimerweise entsprechende

Einschränkungen für den Bürger aufrechterhalten will) mit konkreten Zahlen des IST-Zustandes belegt, wie hoch

die scheinbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Übergang von Legal-Waffen in den illegalen Bereich

denn tatsächlich ist.

Gruß,

karlyman

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steht das nicht auch in der gesetzes begründung zum waffengesetz 1972? da wurde als hauptargument gegen einen unbegrenzten waffenbesitz angeführt, dass zwar mit legalen waffen wenig verbrochen wird, aber eine menge legale waffen geklaut werden. daher sollen so wenig legale waffen wie möglich unters volk kommen, damit nicht soviele in die ilegalität abrutschen?!

Es steht nicht in der Begründung von `72, wohl aber in der Begründung zum neuen WaffG. Und von daher wird es nun in den Richtersprüchen zitiert (siehe "intentive Rechtssprechung").

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Es steht nicht in der Begründung von `72, wohl aber in der Begründung zum neuen WaffG. Und von daher wird es nun in den Richtersprüchen zitiert (siehe "intentive Rechtssprechung").

Siehe auch hier : OVG Urteil nocht relativ neu:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=341206

( runterscrollen zu den entsprechenden Zitaten aus dem allgemeineren Teil der Urteilsbegründung )

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Das mit dem Waffenklau steckt sicherlich (u.a.) hinter der Parole "so wenig...wie möglich".

Allerdings wäre es dann langsam an der Zeit, dass der Gesetzgeber (wenn er legitimerweise entsprechende

Einschränkungen für den Bürger aufrechterhalten will) mit konkreten Zahlen des IST-Zustandes belegt, wie hoch

die scheinbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Übergang von Legal-Waffen in den illegalen Bereich

denn tatsächlich ist.

Gruß,

karlyman

wenn ich mich recht entsinne liegt die zahl ungefähr bei 6000waffen pro jahr, die "abhanden" kommen

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