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IGNORED

Vater des Amokläufers von Winnenden will Klinik verklagen


JDHarris

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Geschrieben

Der Vater des Amokläufers von Winnenenden will die Klinik auf Schadenersatz verklagen, in der sein Sohn vor der Tat behandelt wurde.

Artikel

Ich bin der Meinung, dass wir in Erwägung ziehen sollten, diese Klage zu unterstützen.

Warum?

Der Junge wurde dort noch Wochen vor der Tat begutachtet und diese haben die Gefährlichkeit des Jungen offenbar nicht erkannt und auch nicht die Eltern gewarnt. Schliesslich handelt es sich um "professionelle Therapeuten" und Psychologen, die anscheinend ihren Job nicht richtig gemacht haben.

Ganz nebenenbei finde ich die Motive des Vaters sehr edel, indem er das Geld aus der möglichen Forderung an die Opfer weiterleiten wird. Damit bekämen die Angehörigen bei einem Erfolg wenigstens etwas zur Entschädigung. Der Vater allein könnte diese Summe eh nie aufbringen.

Für uns als Waffenlobby wäre ein Erfolg der Klage auch nicht unwichtig, denn damit würden wir ein Signal setzen, dass wir nicht immer nur als allein Verantwortliche dastehen.

Ganz nebenbei hat der Bremer Abgeortneten Mäurer mal wieder einen Kommentar sondergleichen abgelassen.

"Ich setze darauf, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag im Jahre 2013 so verändern, dass eine Reform des Waffengesetzes Aussicht auf Erfolg hat", sagte Mäurer. Unabhängig davon werde das Bremer Stadtamt die Zahl der Kontrollen 2013 deutlich erhöhen, um so viele Waffen wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Damit gibt Mäurer praktisch zu, dass die Waffenkontrollen in seinem Bezirk nicht dem von der Politik geforderten Zweck dienen, sondern nur ein Vehikel sind, so viele legale Waffen wie möglich einzuziehen.

Geschrieben

Kann wer beweisen, dass der Täter bereits zu jener Zeit die Tat konkret plante und die behandelnden Personen dieses sowohl hätten erkennen und nach §§ 138f. StGB hätten handeln müssen, dieses aber nicht taten? :closedeyes:

Das Problem des Vaters ist, dass er den Verstoß gegen § 36 WaffG zugegeben hat, und es dem Gericht für die fahrlässige Tötung langte, dass bei ordnungsgemäßer Verwahrung der Waffe die Tat so nicht möglich gewesen wäre, auch wenn mit einer Pistole alleine niemand schießen kann und die Herkunft der Munition m.W. immer noch unklar ist.

Dein

Mausebaer

Geschrieben
...

Ich bin der Meinung, dass wir in Erwägung ziehen sollten, diese Klage zu unterstützen.

...

Was bitte hat die Waffenlobby (welche immer das auch sein soll) mit dieser Klage zu tun? Der Kläger hatte seine Waffe für seinen offensichtlich Geisteskranken Sohn zugänglich aufbewahrt.. die Folgen sind hinreichend bekannt!

Schon aufgrund seines Wissens über den Gesundheitszustand seines Sohnes hätte er dafür sorgen müssen das dieser auf keinen Fall an die Schußwaffen kommt... der Klinik die Schuld in die Schuhe schieben wird kaum funktionieren!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Kann wer beweisen, dass der Täter bereits zu jener Zeit die Tat konkret plante und die behandelnden Personen dieses sowohl hätten erkennen und nach §§ 138f. StGB hätten handeln müssen, dieses aber nicht taten? :closedeyes:

Das Problem des Vaters ist, dass er den Verstoß gegen § 36 WaffG zugegeben hat, und es dem Gericht für die fahrlässige Tötung langte, dass bei ordnungsgemäßer Verwahrung der Waffe die Tat so nicht möglich gewesen wäre, auch wenn mit einer Pistole alleine niemand schießen kann und die Herkunft der Munition m.W. immer noch unklar ist.

Dein

Mausebaer

Das wäre für diese Klage unerheblich.

Der Vater hätte theoretisch auch das erste Opfer seines Sohnes werden können, so wie bei der Tat von Newtown, wo die Mutter von dem Jungen umgebracht wurde um an die Waffen der Mutter zu kommen.

Der Vater hat sich also unter Umständen selbst in akuter Lebensgefahr befunden!

Geschrieben

Das wäre ein wirklich falsches Zeichen. An der Tatsache, dass Papa die Pistole nicht sachgemäß aufbewahrt hatte (und auch evtl. ein Einbrecher sie hätte finden und verwenden können) ist nicht zu rütteln.

Vielleicht könnte die Klinik ja auch nachforschen, warum das arme Kindchen denn so durchgedreht ist - schlimme Kindheit und so, schlechte Eltern undundund. Dann geht das erst recht nach hinten los. :peinlich:

Geschrieben
...

Der Vater hat sich also unter Umständen selbst in akuter Lebensgefahr befunden!

Schon aus diesem Grund hätte er seine Waffe entsprechend sicher verwahren müssen.. das sein Sohnemann ein Problem hat wird ihm ja wohl nicht entgangen sein!

Man kann es drehen und wenden wie man will.. es ändert nichts an den Tasachen!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Sollte sich die Waffenlobby der Klage anschliessen?

Merkwürdige Frage.

DIE Waffenlobby gibt's doch angeblich gar nicht.

Wie sollte sie sich dann daran beteiligen? :confused:

Abgesehen davon dürfte wohl nur derjenige klagen, der auch beschwert ist.

Und das ist DIE Waffenlobby eindeutig nicht.

Geschrieben
Das wäre für diese Klage unerheblich.

Der Vater hätte theoretisch auch das erste Opfer seines Sohnes werden können, so wie bei der Tat von Newtown, wo die Mutter von dem Jungen umgebracht wurde um an die Waffen der Mutter zu kommen.

Der Vater hat sich also unter Umständen selbst in akuter Lebensgefahr befunden!

Hätten die Behandler von der konkreten Tat gewusst, hätten sie nach §§ 138f StGB handeln müssen. Wenn sie es nicht getan haben, werden sie es nicht gewusst haben. Daher wäre zu klären, ob sie es hätten wissen müssen. Alles Weitere fällt unter die Schweigepflicht nach § 203 StGB, auch gegenüber den Eltern, Sicherheitsbehörden oder Gerichten - Basta!

Dein

Mausebaer

edit: Zitat wegen Zwischenposts nachträglich hineinkopiert.

Geschrieben
Das wäre ein wirklich falsches Zeichen. An der Tatsache, dass Papa die Pistole nicht sachgemäß aufbewahrt hatte (und auch evtl. ein Einbrecher sie hätte finden und verwenden können) ist nicht zu rütteln.

Tim K wollte töten - egal ob er die Pistole im Schlafzimmer gefunden hätte oder nicht. Wenn er zuvor den Vater umgebracht hätte, dann wäre er an noch viel gefährlichere Waffen gekommen.

Der Vater hatte ja nicht ohne Grund seinen Sohn in Behandlung gegeben. Das selbst den Profis nichts aufgefallen ist und den Vater entsprechend gewarnt haben, war ein klarer Diagnose/Behandlungsfehler der Ärzte gewesen.

Oder seid ihr wirklich der Meinung, dass Tim das niemals hätte tun können, wenn er nur nicht an diese blöde Pistole gekommen wäre?

Wie gesagt: Der Amokläufer von Newtown hat seine Mutter dafür umgebracht!

Edit: Das ein Einbrecher an die Waffe hätte kommen können bedeutet nicht, dass sie auch automatisch missbräuchlich verwendet worden wäre - jedenfalls nicht in diesem Ausmass.

Geschrieben
...

Oder seid ihr wirklich der Meinung, dass Tim das niemals hätte tun können, wenn er nur nicht an diese blöde Pistole gekommen wäre?

...

Er hätte die Tat nicht so begehen können. Das langte dem Gericht für die fahrlässige Tötung und auf dieses Urteil stützen sich die Schadensersatzansprüche gegen den Vater. Dass der Täter auch noch andere Möglichkeiten gehabt hätte, ist für das Gericht und die Anspruchsteller unerheblich. Formell ist das vertretbar; materiell ist das Schwachsinn. Insoweit läge hier ein Versagen der Schöffen vor, die eigentlich derart abstrakte Urteile und damit auch deren oft absurde Folgen verhindern sollten.

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Er hätte die Tat nicht so begehen können.

Für den Vater selbst dürfte das keine grosse Rolle spielen - denn er wurde de Fakto ja selbst durch das Versagen der Psychater in Lebensgefahr gebracht. Das er sich zuvor professionelle Unterstützung geholt hat zeigt, dass er das selbst nicht mehr richtig einschätzen konnte.

Mal eine Frage: Würde jemand von euch überhaupt noch eine Waffe im Hause haben wollen, wenn er seinem Kind ein solches Verbrechen zutrauen würde?

Geschrieben
Für den Vater selbst dürfte das keine grosse Rolle spielen - denn er wurde de Fakto ja selbst durch das Versagen der Psychater in Lebensgefahr gebracht. Das er sich zuvor professionelle Unterstützung geholt hat zeigt, dass er das selbst nicht mehr richtig einschätzen konnte.

Wieso unterstellst Du hier ein Versagen der Ärzte?

  • die Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt auch gegenüber Eltern sowie Gerichten und
  • niemand außer Beamten darf gegen seinen Willen behandelt werden - das gilt sogar für nach den Unterbringungs- bzw. PsychKrank-Gesetzen der Länder untergebrachte Personen

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Wieso unterstellst Du hier ein Versagen der Ärzte?

Ich unterstelle hier garnichts.

Daher nochmal die Frage: Was würdest DU tun, wenn du deinem Kind eine solche Tat zutrauen würdest?

würdest du:

- deinem Kind professionelle Hilfe holen

- deine Waffen abgeben, damit garnichts mehr passieren kann

- garnichts tun

Die Frage ist glaube ich für niemanden hier leicht zu beantworten.

Geschrieben
Ich unterstelle hier garnichts.

...

Doch - Du schreibst, dass die Psychiater versagt hätten. Woher willst Du das wissen?

Wenn der Patient nicht kooperiert und ggf. die Behandlung abbricht, dann ist das die Entscheidung des Patienten, und die Schweigepflicht nach § 203 StGB verhindert, dass dazu etwas jemanden anderen ohne ausdrückliche Genehmigung des Patienten gesagt oder geschrieben wird.

Dein

Mausebaer

Geschrieben
niemand außer Beamten darf gegen seinen Willen behandelt werden - das gilt sogar für nach den Unterbringungs- bzw. PsychKrank-Gesetzen der Länder untergebrachte Personen

- nach Gesetzen, der ist gut. Die Realität ist eine andere, wo kein Kläger da kein Richter. Unterhalte Dich mal mit Leuten die in der Psychatrie arbeiten und Dir vertrauen das das gesagte nicht weitergegeben wird.

Geschrieben
Das wäre ein wirklich falsches Zeichen. An der Tatsache, dass Papa die Pistole nicht sachgemäß aufbewahrt hatte (und auch evtl. ein Einbrecher sie hätte finden und verwenden können) ist nicht zu rütteln.

Vielleicht könnte die Klinik ja auch nachforschen, warum das arme Kindchen denn so durchgedreht ist - schlimme Kindheit und so, schlechte Eltern undundund. Dann geht das erst recht nach hinten los. :peinlich:

Uli,

leider muss ich Dir da zustimmen.

Und schon wieder bleibt die Sozialindustrie unbescholten und kann weiter

sinnlose Gutachten erstellen für deren Folgen dann nachher keiner haftet.

Da ist jeder Gutachter für technische Einrichtungen notfalls schlechter dran, wenn der dann

deine TÜV-Untersuchung macht.

Guten Rutsch

Michael

Geschrieben
Doch - Du schreibst, dass die Psychiater versagt hätten. Woher willst Du das wissen?

Wissen tue ich garnichts. Aber dafür sind ja die Gerichte da, die ja nun in dieser Frage ermitteln dürfen.

Sollte diese Verhandlung jedoch hervorbringen, dass die Ärtze doch etwas hätten wissen und abschätzen können, dann wäre das auch für uns hier eine gute Hilfe.

Ich habe -zugegeben- von solchen Sachen keine Ahnung, aber um das aufzuklären, wird ja nunmal hier aktuell ein Verfahren angestrebt. Meine Frage an euch war daher: Ob wir eventuell davon profitieren könnten, wenn man hier den Ärzten versagen nachweisen "könnte".

Schliesslich waren viele der Amokläufer der letzten Jahre offenbar zuvor in ärztlicher Behandlung gewesen - doch niemand hatte etwas bemerkt.

Dafür, das Psychologen sich immerzu als unfehlbar hinstellen (siehe einen gewissen Kriminalpsychologen Herrn Pfeifer), wäre doch mal eine Aufarbeitung garnicht so verkehrt oder?

Ausserdem hast du immer noch nicht meine Frage beantwortet!

Geschrieben
Und schon wieder bleibt die Sozialindustrie unbescholten und kann weiter

sinnlose Gutachten erstellen für deren Folgen dann nachher keiner haftet.

Da ist jeder Gutachter für technische Einrichtungen notfalls schlechter dran, wenn der dann

deine TÜV-Untersuchung macht.

Full Ack!

Auch erstmal guten Rutsch!

Geschrieben
Daher nochmal die Frage: Was würdest DU tun, wenn du deinem Kind eine solche Tat zutrauen würdest?

Ich würde unabhängig von der Ansicht der Ärzte und Psychologen und wann immer sie auch etwas begutachten schon vorher keine Pistole zugriffsbereit herumliegen lassen - basta.

(und dann würde ich mir ernsthafte Gedanken machen, was da zwischen dem Kind und den Eltern schiefgelaufen sein könnte - aber alles Theorie, ich hab keine Kinder)

So, jetzt geh ich aber rutschen!

Geschrieben
- nach Gesetzen, der ist gut. Die Realität ist eine andere, wo kein Kläger da kein Richter. Unterhalte Dich mal mit Leuten die in der Psychatrie arbeiten und Dir vertrauen das das gesagte nicht weitergegeben wird.

... unterhalte Dich mal mit denen genau!

Ein nicht geäußerter Wille ist immer noch etwas anderes als ein geäußerter Wille. Die meisten Kunden wollen doch geholfen bekommen und viele sind kaum in der Lage, noch einen Willen zu äußern. Aber wenn einer ausdrücklich nicht behandelt werden will und dieses auch kommuniziert, dann darf der auch nicht behandelt werden, wenn es keine Therapie zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit eines deutschen Beamten ist. Eine richterliche Unterbringungsverfügung bliebe natürlich bestehen.

Dein

Mausebaer

Geschrieben
.... Eine richterliche Unterbringungsverfügung bliebe natürlich bestehen. ...

So wie Gustl Mollath.

Der ist seit 7 Jahren auch nur untergebracht und wird nicht behandelt.

Geschrieben
Der Klage anschliessen? Hallo?

Diesem riesen A........ Kretschmer würde ich höchstens kräftig in den Hintern treten wenn er mir mal begegnen sollte.

Solidarität oder Verständnis mit einem solchen Subjekt?

Nicht in diesem Leben.

Er hat die Beretta rumliegen lassen, obwohl er bemerkt haben musste, dass sein Sohnemann nicht mehr alle Latten am Zaun hat. Und hoffentlich trägt er noch lange an seiner Schuld.

Mit Geld ist hier gar nichts wiedergutzumachen.

LG

Tasha

Ach, das ist genau die Art von Beiträgen, für die dieses Forum so berühmt ist.

Arrogant, sackdumm und auch noch ziemlich themenfremd - in keiner Weise irgendwie hilfreich.

Sollte morgen im Heilbronner Pissblatt stehen .... :heuldoch:

Geschrieben
Ach, das ist genau die Art von Beiträgen, für die dieses Forum so berühmt ist.

Arrogant, sackdumm und auch noch ziemlich themenfremd - in keiner Weise irgendwie hilfreich.

Sollte morgen im Heilbronner Pissblatt stehen .... :heuldoch:

Was genau ist dein Problem mit diesem Beitrag von @Tasha Yar?

Und berühmt werden ist gut - berüchtigt werden ist schlecht!

"Arrogant, sackdumm" etc . sind Bemerkungen die du sicherlich entkräften kannst mit deinen Tatsachen vom Tatort zum Thema.

Ich persönlich kenne keinen Fall wo ein Waffenbesitzer seine Waffe und viele Schuß Munition nicht sicher aufbewahrt! Und schon gar nicht wenn er Vater ist und sein Kind zur Behandlung muß wegen irgendwelcher Störungen im Gehirn in letzter Zeit. Ehrlich- da hört es auf Mitleid mit dem Vater zu empfinden! Wenn er die Klinik verklagen will - um so mehr macht er sich schuldig - er wußte also um den Zustand seines Kindes - und um so mehr muß man ihn bestrafen für seine fahrlässige Dummheit. Das ist meine persönliche Meinung zum Thema und stehe in unseren Schützenkreisen damit nicht allein da! Andere würden ihn am liebsten lebenslänglich geben - das halte ich aber persönlich für zu übertrieben!

Also der Klage anschliessen? Warum? :confused:

PS: Gesundes neues Jahr uns noch und vor allem ohne Störfälle in unserem Hobby! :eclipsee_gold_cup:

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