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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

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Hallo

die Quintessenz ist doch: Die Behörde geht davon aus, daß sie bei den Eintragungen geschlampt hat. Jetzt will sie wissen, ob das tatsächlich so ist. Also fordert sie von dem Waffenbesitzer, daß er mehr zeigt als er vom Gesetz muß. Tut er das nicht, wird er von der Behörde Schikaniert. Wo ist euer Rechtsverständnis?

Steven

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...Die Behörde geht davon aus, daß sie bei den Eintragungen geschlampt hat. Jetzt will sie wissen, ob das tatsächlich so ist.

Ganz so hart ist es nun auch nicht, aber wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler. Das ist ganz normal, davon nehme ich mich auch nicht aus. Ich selbst habe es schon mehrmals gehabt, das Nummern bei mehreren von mir erworbenen Waffen nicht stimmten. Die Gründe dafür waren alle unterschiedlich. Habe ich an die Behörde gemeldet, teilweise die Nachweise darüber selbst zusammengesucht, da die Behörde dazu nicht in der Lage war bzw. garnicht in der Lage sein konnte. Ein NRW hätte diese Fehler im Leben nicht verhindern können, also wofür diese völlig überteuerte und unnötige Datensammelwut? Ach ja, ging ja um so wenig Waffen wie möglich...siehe oben.

Also fordert sie von dem Waffenbesitzer, daß er mehr zeigt als er vom Gesetz muß. Tut er das nicht, wird er von der Behörde Schikaniert.

Das kann die Folge sein, in der Behördenlogik sogar nachvollziehbar.

...

Gruß JM

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Ich würde vorschlagen um die Schlamperei der Behörden aufzudecken: Im Bedarfsfall der Behörde Fotos von den Seriennummern der Waffen schicken, dann werden Steuergelder,die für den Besuch der Behördenmitarbeiter anfallen würden, gespart.

Aus welchem Grund sollte die Seriennummer denn unbedingt vor Ort überprüft werden???

Kommt die KFZ Zulassungsgsstelle auch bei Euch zu Hause vorbei um zu überprüfen ob das Kennzeichen auf dem richtigen Auto montiert ist?

Ist das Vertrauen des Staates in seine Bürger schon so weit gesunken?

Oh, es gibt sicher noch zahlreiche Dinge, die die Regierung bei uns zu Hause überprüfen könnte; am Besten wäre freilich die totale Überwachung - George Orwell lässt grüßen! Lest sein Meiterwerk und freundet Euch mit der Zukunft an:

http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_noss?__mk...amp;x=0&y=0

Und das Ende hat sogar noch einen Waffenbezug...

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Was aber noch lange nicht heißt, das ich vor jeder Uniform die Hacken zusammen knalle! Wie oben erwähnt: Ich sende denen alle erdenklichen Nachweise zur Aufbewahrung und trotzdem lungern die vor meiner Tür rum. Wozu?

Hacken zusammenknallen erwartet hier niemand. Und wir müssen hier differenzieren, wer vor Ort kontrolliert wird.

Sofern wie Du es schreibst, bereits absolut erschöpfend und glasklar Unterlagen, Fotos und dergleichen zur Verwahrungssituation eingereicht worden, mit dem SB persönlich besprochen und daraufhin von der Behörde als rechtskonform betrachtet worden sind, sehe ich auch keinen Sinn, wenn die nochmal da hinfahren. Das ist in der Tat verschwendete Zeit.

Bedenke aber, dass die Mehrzahl der Waffenbesitzer in der Vergangenheit nur sehr spärliche schriftliche Angaben zur Verwahrung gemacht hat und oftmals keinerlei Belege hierzu eingereicht werden. Da ist es meines Erachtens schon legitim, wenn die Waffenbehörde vor Ort prüft, ob der Jägerschrank wirklich einer ist, oder am Ende nur ein A-Schrank mit nicht zertifiziertem Innenfach zur Munitionsverwahrung. Diese Variante kommt in der Praxis z.B. relativ häufig vor und dann heißt es nachbessern und wenn man Pech hat, darf man auch ein Bußgeld zahlen. Bei nachweislich vorsätzlicher Falschangabe reden wir sogar von einer Straftat.

Im Laufe der Jahre werden sich die Kontrollen wieder beruhigen, da es immer weniger prüfungswürdige Fälle geben wird. Das wird natürlich noch einige Zeit dauern.

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Wer hat denn am Ende den Schaden? Ein (m.M.n. gerechtfertigter) Nummernabgleich kostet kein Geld, i.d.R. wenig Zeit (Ausnahme Sammler) und am Ende können beide Seiten zufrieden sein, wenn die Aktenlage stimmt. So kommt erst gar keine Unstimmigkeit auf, die einem später in anderem Zusammenhang ev. Probleme bereiten könnte.

greetz

und weils so schön ist und keiner liest, was er nicht lesen will.

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden

Das erste Gefettete verlangt Bilder und Rechnung. Das zweite Gefettete will dann mehr sehen, als was auf den Bildern zu sehen war. Es macht ALLE Pflichten der Aufbewahrung überprüfbar;) und sone Seriennummer ist überhaupt die Grundlage um zu schauen, was da tatsächlich aufbewahrt wird.

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Ich würde vorschlagen um die Schlamperei der Behörden aufzudecken: Im Bedarfsfall der Behörde Fotos von den Seriennummern der Waffen schicken, dann werden Steuergelder,die für den Besuch der Behördenmitarbeiter anfallen würden, gespart.

...

Brauchte ich nicht einmal, habe das meißte fernmündlich lösen können. Ich habe eigentlich einen ganz guten Draht zu meiner Behörde, obwohl ich mich des Öfteren schon mit deren Leiter aufgrund seiner grundsätzlichen Anti- Waffen- Einstellung ("Wie? Noch einen Eintragung, Sie haben doch schon so viele...verkaufen Sie doch mal...") gezofft habe, wurde mir bisher keine Leistung verweigert.

Gruß JM

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...und sone Seriennummer ist überhaupt die Grundlage um zu schauen, was da tatsächlich aufbewahrt wird.

Sehe ich naturgemäß anders. Aber das werden mit Sicherheit noch Gerichte zu klären haben, nämlich den Unterschied zwischen §36 und §39. Nun ja, 6 und 9 sehen auch fast gleich aus, von daher...

Gruß JM

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Aus welchem Grund sollte die Seriennummer denn unbedingt vor Ort überprüft werden???

Überleg - abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung - einfach mal nach. Nur damit macht die Kontrolle doch Sinn, denn es geht ja darum, wie die registrierten Schusswaffen verwahrt werden. Ganz nebenbei wird dadurch bereits die Datenqualität für das NWR verbessert. Bei jedem LWB, wo die Waffenbehörde vor Ort war, kann sie bei späteren Nachfragen mit Gewissheit sagen:"Die Nummer zur Waffe A ist korrekt, die zur Nummer B wurde nach Begutachtung berichtigt, Waffe C hat in der Tat keine Nummer, ist aber nur im Sammlerkreislauf" etc.

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Sehe ich naturgemäß anders. Aber das werden mit Sicherheit noch Gerichte zu klären haben, nämlich den Unterschied zwischen §36 und §39. Nun ja, 6 und 9 sehen auch fast gleich aus, von daher...

Gruß JM

Nur weil §39 das genehmigt, ist das doch durch §36 nicht ausgeschlossen. Es sind ja zwei verschiedene Sachverhalte. §39 hat ja auch nichts mit den Aufbewahrungspflichten zu tun.

Ich stelle mal folgende Prüffrage: Wie überprüft man, ob die Glock 19 AT1234567 aus der WBK xx/yy ordnungsgemäß aufbewahrt wird?

Meine Antwort ist: Ich seh mal nach und das genau. ;)

greetz

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Nur damit macht die Kontrolle doch Sinn, denn es geht ja darum, wie die registrierten Schusswaffen verwahrt werden.

nein und nochmals nein! Der LWB muss nur "die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachweisen" nicht mehr und nicht weniger!

Ich weiß, Du hast dazu eine andere Rechtsauffassung aber durch ständiges Wiederholen wird sie auch nicht richtiger.

Harlekin

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Ich stelle mal folgende Prüffrage: Wie überprüft man, ob die Glock 19 AT1234567 aus der WBK xx/yy ordnungsgemäß aufbewahrt wird?

Meine Antwort ist: Ich seh mal nach und das genau. ;)

falsch! Das ist die gesetzlich nicht zulässige Fragestellung.

Richtig muss es heißen: werden die gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung einer Glock 19 eingehalten ?

Harlekin

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Lies einfach nochmal im Gesetz nach. §36 (3) hat mehr als einen Satz. Der Einfachheit halber hab ich ihn auf der Vorseite schonmal zitiert und entscheidende Textstellen gefettet.

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Cola und Chips....

Lasst doch einfach das Diskutieren. Jeder macht es so wie ER es für richtig hält.

Die Behörde bestätigtdann diese ANnahme oder eben micht. Die Frage die sich mir stellt ist jedoch, ob einer er absolut sicheren Verweigerer so fair ist hinterher hier die Wahrheit zu posten.

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Natürlich hast du recht. Ich finde es jedoch äußerst unfair, dass hier Ratschläge als allg. verbindl. gegeben werden, die höchst auslegungsfähig sind und dem zu Kontrollierenden erheblichen Ärger einbringen könnten.

Da möchte ich dann wenigstens alle drei Seiten mal ne Mahnung abgeben. Jeder soll einfach denken: Was sind alle meine Pflichten der Aufbewahrung (also warum mache ich das eigentlich) und dann darüber nachdenken, dass im Gesetz diese Pflichten zur behördlichen Prüfung legitimiert wurden.

greetz

Aber ich verstehe jetzt den Begriff "Wutbürger". ;)

Immer DAGEGEN ist eben grad modern.

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So ich habe heute per Post eine Kopie des Protokolls der Kontrolle bekommen...in dem steht höchst amtlich, dass alles ok ist... welch eine Überraschung! Nen Gebührenbescheid habe ich noch nicht...lag vielleicht an meinem Kommentar, dass ich den erstmal nicht bezahlen werde...

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Lies einfach nochmal im Gesetz nach. §36 (3) hat mehr als einen Satz. Der Einfachheit halber hab ich ihn auf der Vorseite schonmal zitiert und entscheidende Textstellen gefettet.

danke, ich habe selbst ein WaffG.

Der 36(3) bezieht sich auf (1) und (2). Im (1) steht drin, dass ich Vorkehrungen gegen Wegnahme treffen muss. Außerdem steht im (1) und auch im (2) drin, wie diese Vorkehrungen beschaffen sein müssen. Das ist alles!

Im (3) steht dann drin, dass kontrolliert werden darf, ob ich diese Vorkehrungen getroffen habe und ob sie den Vorschriften nach (1) und (2) entsprechen.

Wie Du daraus eine Kontrolle ableiten willst, ob die Waffen tatsächlich da drin liegen, ist mir schleierhaft.

Harlekin

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F: "Wie und wo ist denn die Glock Nr. XXXXX aufbewahrt"

A: "Vorschriftsgemäß in diesem B-Fach"

F:"Oh, was sind das denn noch für 2 KW?"

A:"Geht Sie nix an, sie wollten ja nur die Aufbewahrung für die eine KW, die ich auf der WBK habe kontrollieren. Ich mach dann mal das Fach zu"

Das ist irgendwie der Pferdefuß an dem Glock-Beispiel oder? Die Behörde würde je S/N nach der Aufbewahrung schauen. Wenn da mehr Waffen drin sind (aber noch im gesetzlichen Rahmen Anzahl/Schrankgüte), kann man hinsichtlich der anderen Nummern wohl kaum mit § 36 kommen? (<-- Frage. Einfach noch mal für mich erläutern, danke)

Das die Kontrolle der Seriennummern Vorteile für die Verwaltung hat, ist unbestritten.

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Für die beiden anderen Waffen wird man wohl einen Nachweis sehen wollen (Leihschein, frischer Kaufvertrag...) und den wirst du gerne vorzeigen und auch diesen mit der Waffe abgleichen lassen. Du möchtest ja schließlich den Kontrolleur nicht mit einem Verdacht zurücklassen, der ev. eine Durchsuchung auslösen könnte, oder?

greetz

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Vielleicht bekommst du anschließend ja auch ein Lob ;)

Auch die weiteren Waffen sind gesetzeskonform aufzubewahren und nach §36 zu kontrollieren. Sie sind in deinem Besitz und du bist ja nicht nur für die Waffen auf deiner WBK verantwortlich.

greetz

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Für die beiden anderen Waffen wird man wohl einen Nachweis sehen wollen (Leihschein, ...)

Noch immer gilt: ein Leihschein kann hilfreich sein, keine Frage, aber er ist IN KEINSTER WEISE VORGESCHRIEBEN !

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nein und nochmals nein! Der LWB muss nur "die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachweisen" nicht mehr und nicht weniger!

Ich weiß, Du hast dazu eine andere Rechtsauffassung aber durch ständiges Wiederholen wird sie auch nicht richtiger.

...

Genau DAS ist des Pudels Kern! Nichts anderes. Diesen "Pflichten" werde ich auch nachkommen, vor der Tür stehen lasse ich sie bei höflicher Nachfrage, ob denn ein Eintreten genehm sei, nicht. Der Schrank bleibt allerdings zu. Wenn die meine Plempen sehen wollen, siehe oben.

Gruß JM

Edith sagt: Abregen durch Banküberweisung! Nochmal Geld nachgeschoben...

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Das ist leider nur die Hälfte dessen, was da steht. Das ist deine Bringschuld gegenüber der Behörde. Deshalb sendest du Bilder und/oder Rechnung. Außerdem hast du der Behörde Zutritt zu diesen Räumen zu gestatten. Dort dürfen sie dann deine Pflichten aus Abs. 1 u. 2 kontrollieren. So steht es in §36 (3) geschrieben. Zur Überprüfung der Pflichten gehört ein Blick in den Schrank.

Beispiele:

a ) ist die Waffe im Schrank

b ) getrennt von der Munititon

c ) hat der Schrank die Zertifikation

d ) ist der Schrank beschädigt

Ausnahmen davon werden davon hinterfragt.

Man muss wirklich mal den gesamten Absatz lesen und nicht nur das, was man lesen will.

greetz

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