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IGNORED

Wechselschaft fü AR15


@ddi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Theoretische Frage:

Darf man als Besitzer eines AR15 mit gleichzeitigem Besitz eines kalibergleichen, nicht in die WBK eingetragenen Wechselsystems einen zweiten Lower Reciever (kein wesentliches Waffenteil) an das Wechselsystem montieren, wenn man zuvor den original Upper- und Lowerreciever voneinander getrennt hat?

Beispiel: Besitz eines extrem kurzen AR15 mit Teleskopschaft (schlecht für den Anschlag).

Erwerb eines 20" Wechselsystems zum sportlichen Einsatz.

Problem: Teleskopschaft umständlich zu wechseln.

Mögliche Lösung: Erwerb eines zweiten Lowers mit festem Schaft.

Ich bin schon auf die sachliche Diskussion gespannt!

Gruß @ddi

Geschrieben

Vorsicht!

Strickst Du aus "Teilen" etwas "Neues" zusammen = Herstellung! Hast Du eine Genehmigung dafür?

Ausnahme: Austausch eines WS oder WL. Ist über die Basiswaffe abgedeckt und keine Herstellung i.S.d WaffG, da keine Vermehrung von Schußwaffen stattfindet. So auch beim Zerlegen einer Waffe in "Einzelteile" und anschließendem Zusammenbau nach z.B. der Reinigung.

Austausch=Wechsel (Ein Teil geht, ein Teil kommt).

Mehr sage ich dazu nicht. :ninja:

Geschrieben

Ich bin schon auf die sachliche Diskussion gespannt!

Und ich auf Dein Gesicht, wenn Du z.b. der Polizei in einer Verkehrskontrolle erklären möchtest warum

diese Waffe nicht in Deiner WBK drinn steht ...

<_<

Das Wechselsystem ist ja wohl für den Lower in Deiner WBK !

Geschrieben

Was haben wir doch für ein schönes WaffG in Deutschland? :D:D

AR15-Lower Receiver darf man sich soviele kaufen, wie man will.

Wechselsysteme für sein AR15 darf man sich soviele kaufen, wie man will.

Mal sehen wie lange es dauert, bis diese "schlimme" Gesetzeslücke gestopft wird.

Manchmal könnte man glauben, der Gesetzgeber weiss gar nicht, welche Waffen es auf dem Markt gibt.

Ich darf mir ja auch für meinen auf Neu-Gelb eingetragenen Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 einen glatten Wechsellauf kaufen. Nur das Montieren könnte waffenrechtlich problematisch sein.

Geschrieben

Was haben wir doch für ein schönes WaffG in Deutschland? :D:D

Manchmal verstehe ich euch wirklich nicht. Wenn der Gesetzgeber kulant ist (und z. B. Wechselsysteme von der Erlaubnispflicht freistellt), dann ist es auch wieder nicht recht und man muß drüber schimpfen. :confused:

Geschrieben

Man wird doch wohl noch die Unzulänglichkeiten im WaffG aufzeigen dürfen, oder? :)

Mit einem einzelnen AR15-Eintrag in der WBK könnte ich ein dutzend weitere AR15 zusammenbasteln.

Mit der neuen gelben WBK könnte ich mir ohne Voreintrag eine Vorderschaftrepetierflinte zusammenbasteln (Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 + erlaubnisfrei zu erwerbender glatter Wechsellauf).

Für mich sind das zwei diskussionswürdige Beispiele, bei denen der Gesetzgeber nicht die vorhandenen, waffentechnischen Möglichkeiten bedacht hat.

Geschrieben

Zur Problematik Waffenneuherstellung AR15-Klon:

Man sollte eben nie mehr als ein zusammengebautes Gewehr lagern. Der blosse Austausch eines waffenrechtlich nicht relevanten Teils (hier: Lower) ist ja noch keine Waffenherstellung.

Zur Polizeikontrolle:

M.E. sollten alle Wechselsysteme nach wie vor in die WBK eingetragen sein. Dann kommt man auch nicht in Erklärungsnöte bei der Polizei.

Zu Rufen nach Gesetzesverschärfung:

Gab es damit ein Problem für die innere Sicherheit? Sind die "Lücken" von Verbrechern ausgenutzt worden? Wohl eher nicht, da diese Möglichkeit ohnehin nur Legalwaffenbesitzer haben und da WS/WL sicher auch von den Händlern vor Verkauf registrert und nachverfolgbar sein dürften. Nur um künftigen Missbrauch vorzubeugen, wäre m.E. eben die Eintragungspflicht von Wechsellauf oder Wechselsystemen zu fordern (d.h. bedürfnisfrei, aber eintragungspflichtig).

Geschrieben

Zu Rufen nach Gesetzesverschärfung:

Gab es damit ein Problem für die innere Sicherheit? Sind die "Lücken" von Verbrechern ausgenutzt worden? Wohl eher nicht, da diese Möglichkeit ohnehin nur Legalwaffenbesitzer haben und da WS/WL sicher auch von den Händlern vor Verkauf registrert und nachverfolgbar sein dürften.

Wenn es nur darum gehen würde, über das WaffG die innere Sicherheit zu fördern, dann müssten die Sportschützen als eine der gesetzestreuesten Gruppierungen in Deutschland ein deutlich leichteres Leben haben. ;):D

BTW, ich bin beileibe nicht für Verschärfungen des WaffG. Die zwei Beispiele weiter oben habe ich nur angeführt, um die "Kompetenz" des Gesetzgebers zu verdeutlichen.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Man wird doch wohl noch die Unzulänglichkeiten im WaffG aufzeigen dürfen, oder? :)

Mit einem einzelnen AR15-Eintrag in der WBK könnte ich ein dutzend weitere AR15 zusammenbasteln.

Mit der neuen gelben WBK könnte ich mir ohne Voreintrag eine Vorderschaftrepetierflinte zusammenbasteln (Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 + erlaubnisfrei zu erwerbender glatter Wechsellauf).

Für mich sind das zwei diskussionswürdige Beispiele, bei denen der Gesetzgeber nicht die vorhandenen, waffentechnischen Möglichkeiten bedacht hat.

...manchmal sollte man sich einfach nur seinen Teil dazu denken.

Jede öffentliche Diskussion könnte einen übereifrigen Ministerialbürokraten in blinden Aktionismus verfallen lassen.

Daß bei solchen Gelegenheiten nicht nur die angesprochenen Details dran glauben müssen wissen wir doch alle.

So wie es jetzt ist, weißt Du, daß Du Dir keine 2. komplette Waffe zusammenbauen darfst. Wenn es erstmal richtig publik wird, wirst Du mit größter Sicherheit auch viele andere Dinge nicht mehr dürfen.

Meine Meinung, Ihr müsst sie nicht teilen.

Gruß

GOH

Geschrieben

Das Lower Receiver ist wesentlicher Bestandteil der AR15, es trägt die Abzugsgruppe und deswegen auch die Nummer!. Du darfst dir nicht einfach Lower kaufen.. normalerweise braucht man doch dafür einen neuen Voreintrag, oder die Nunmmer des alten Lower wird auf den neuen aufgebracht und der alte zersägt.

Bekommst ja auch net so einfach ein neues Griffstzück für 1911 oder so..

Ich hoffe ich habe mich jetzt nicht geirrt. Bin bald in der Sitauation wegen neuem Lower und hatte mit meinem SB gesprochen. wenn ich hier Blödsinn poste, mann das wäre :peinlich:

Gruß Benny

Geschrieben

Man wird doch wohl noch die Unzulänglichkeiten im WaffG aufzeigen dürfen, oder? :)

Mit einem einzelnen AR15-Eintrag in der WBK könnte ich ein dutzend weitere AR15 zusammenbasteln.

Mit der neuen gelben WBK könnte ich mir ohne Voreintrag eine Vorderschaftrepetierflinte zusammenbasteln (Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 + erlaubnisfrei zu erwerbender glatter Wechsellauf).

Für mich sind das zwei diskussionswürdige Beispiele, bei denen der Gesetzgeber nicht die vorhandenen, waffentechnischen Möglichkeiten bedacht hat.

Du könntest auch ganz ohne WBK ein Dutzend illegaler AK47 erwerben. <_<

Der Zweck eines Gesetzes ist es Regeln aufzustellen. Es sagt Dir, was erlaubt und was verboten ist. Kein Gesetz kann als solches Verstöße gegen eben jenes Gesetz verhindern.

Würdest Du es als "Unzulänglichkeit" des §211 StGB bezeichnen, daß immer noch gemordet wird? :confused:

Geschrieben

Du könntest auch ganz ohne WBK ein Dutzend illegaler AK47 erwerben. <_<

Wechselsysteme und Wechselgriffstücke sind aber nicht illegal.

Wie es beim Zusammenbau dieser beiden, für den Inhaber einer AR15 frei erwerbbaren Teile aussieht, da bin ich mir nicht sicher (genauso wie bei einem glatten Wechsellauf für einen auf neu-gelb erworbenen Vorderschaftrepetierer). Vielleicht kann ja jemand dazu etwas Sinnvolles sagen.

Ich plane übrigens weder eine solche Vorgehensweise noch heisse ich sie gut.

Das Lower Receiver ist wesentlicher Bestandteil der AR15, es trägt die Abzugsgruppe und deswegen auch die Nummer!. Du darfst dir nicht einfach Lower kaufen.. normalerweise braucht man doch dafür einen neuen Voreintrag, oder die Nunmmer des alten Lower wird auf den neuen aufgebracht und der alte zersägt.

In der Sachkunde habe ich gelernt, dass das Griffstück nur bei Kurzwaffen ein wesentliches Teil im Sinne des WaffG ist.

...manchmal sollte man sich einfach nur seinen Teil dazu denken.

Jede öffentliche Diskussion könnte einen übereifrigen Ministerialbürokraten in blinden Aktionismus verfallen lassen.

Ansichtssache. Ich finde, dass man über solche Dinge durchaus sprechen kann.

Glaubst du denn, es wäre langfristig für die deutschen Sportschützen gut, wenn sie bei jeder waffenrechtlichen Diskussion den Kopf in den Sand stecken und hoffen, nicht getroffen zu werden?

Ich musste meine Meinung über die Kompetenz des Gesetzgebers ja schon einige Male herunterschrauben, aber ich bin noch nicht so weit zu glauben, dass die lieben Beamten sich auf WO verlassen, um die "Lücken" im WaffG zu finden. :D

Geschrieben

Das Lower Receiver ist wesentlicher Bestandteil der AR15, es trägt die Abzugsgruppe und deswegen auch die Nummer!. Du darfst dir nicht einfach Lower kaufen.. normalerweise braucht man doch dafür einen neuen Voreintrag, oder die Nunmmer des alten Lower wird auf den neuen aufgebracht und der alte zersägt.

Bekommst ja auch net so einfach ein neues Griffstzück für 1911 oder so..

Ich hoffe ich habe mich jetzt nicht geirrt. Bin bald in der Sitauation wegen neuem Lower und hatte mit meinem SB gesprochen. wenn ich hier Blödsinn poste, mann das wäre :peinlich:

Du irrst dich, das braucht dir aber nicht peinlich sein. Peinlich sollte dir sein, das du ohne zu hinterfragen deinem SB glaubst.

Nach dem WaffG sind von Langwaffen nur der Lauf und der Verschluss wesentliche Teile, alle anderen Teile sind frei, auch der Lower und auch der Upper Receiver. Die Seriennummer steht auf den Lowern, weil das z.B. in den USA so vorgeschrieben ist, denn dort ist der Lower Receiver wesentliches Waffenteil. Bei Kurzwaffen sieht die Sache wieder anders aus, denn nach dem WaffG ist bei Kurzwaffen neben Lauf und Verschluss auch das Griffstück (genauer der Teil des Griffstücks, welches den Abzug aufnimmt) wesentliches Waffenteil.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Ich musste meine Meinung über die Kompetenz des Gesetzgebers ja schon einige Male herunterschrauben, aber ich bin noch nicht so weit zu glauben, dass die lieben Beamten sich auf WO verlassen, um die "Lücken" im WaffG zu finden. :D

Sieh es mal so:

Machen wir vernünftige Vorschläge, ignoriert man es. Zeigen wir Schwächen auf, werden sie zu unseren Ungunsten ausgenutzt.

Die einzige Kompetenz, die ich dem Gesetzgeber (den Politikern) wirklich voll bestätigen kann ist die der perfektionierten Selbstversorgung.

Nur meine Meinung, Ihr müsst sie nicht teilen.

Gruß

GOH

Geschrieben

Du irrst dich, das braucht dir aber nicht peinlich sein. Peinlich sollte dir sein, das du ohne zu hinterfragen deinem SB glaubst.

Nach dem WaffG sind von Langwaffen nur der Lauf und der Verschluss wesentliche Teile, alle anderen Teile sind frei, auch der Lower und auch der Upper Receiver. Die Seriennummer steht auf den Lowern, weil das z.B. in den USA so vorgeschrieben ist, denn dort ist der Lower Receiver wesentliches Waffenteil. Bei Kurzwaffen sieht die Sache wieder anders aus, denn nach dem WaffG ist bei Kurzwaffen neben Lauf und Verschluss auch das Griffstück (genauer der Teil des Griffstücks, welches den Abzug aufnimmt) wesentliches Waffenteil.

Habe grad nochmal nachgesehen und auf Anhieb nix gefunden, kannst du bitte mal den § Angeben?

Kann sein, dass ich da KW und LW durcheinandergebracht habe.

Wenn das so sein solte, werde ich mit meinem SB nochmal sprechen, er ist eigentlich ein guter, hatte das allerdings auch schon vorher von anderen Personen gehört (Händler).

Gruß Benny

Geschrieben

Wenn man eine Bestädigung für die Pisa Studie sucht - hier findet man sie.

1.) Wenn ihr so vorgeht wie beschrieben habt eine illegale Waffe. Genau so gut könnt ihr zum freundlichen Osteuropäer gehen und euch eine AK sonstirgentwas kaufen.

2.) Jetzt haben wir entlich eine gute und tragfähige Lösung für WS und ihr schreit nach einer Gesetzesverschärfung :gaga:

Ihr seit einfach nur noch :peinlich::peinlich::peinlich:

Ein verärgerter

Weini

Geschrieben

Ich würde in denm Fall auch mit dem SB reden und fragen, ob er den "freien" Lower trotzdem in die WBK eintragen kann. Spätestens bei ner Kontrolle muß man erstmal erklären ( und der gegenüber muß es glauben!!) WARUM die AR15 in der WBK ne andere Nummer hat als die die er gerade in der Hand hält!

Und wenn dir das 200km von daheim, am WE bei nem Wettlkampf passiert, kann es echt blöd werden!

Geschrieben

Ich würde in denm Fall auch mit dem SB reden und fragen, ob er den "freien" Lower trotzdem in die WBK eintragen kann. Spätestens bei ner Kontrolle muß man erstmal erklären ( und der gegenüber muß es glauben!!) WARUM die AR15 in der WBK ne andere Nummer hat als die die er gerade in der Hand hält!

Und wenn dir das 200km von daheim, am WE bei nem Wettlkampf passiert, kann es echt blöd werden!

Das, genau das ist auch mein Problem. Deswegen lasse ich mir die Nummer übertragen und den alten Lower zersägen. Wenn ich die Euros für meinen Umbau zusammen hab. Ich mag keine unbestimmten Zustände. Vor allem nicht im Waffenrecht. Man muss es ja nicht provozieren. :gutidee:

Gruß Benny

Geschrieben

Das, genau das ist auch mein Problem. Deswegen lasse ich mir die Nummer übertragen und den alten Lower zersägen. Wenn ich die Euros für meinen Umbau zusammen hab. Ich mag keine unbestimmten Zustände. Vor allem nicht im Waffenrecht. Man muss es ja nicht provozieren. :gutidee:

Gruß Benny

Die Nummer zu übertragen ist auch nicht ohne...da wurd ich lieber die Nummer in der WBK vom SB ändern lassen!

UND WICHTIG: Den Lower vom gleichen HERSTELLER!!!!!! sonst mußt du auch das noch ändern!

Geschrieben

2.) Jetzt haben wir entlich eine gute und tragfähige Lösung für WS und ihr schreit nach einer Gesetzesverschärfung :gaga:

Ihr seit einfach nur noch :peinlich::peinlich::peinlich:

Ein verärgerter

Weini

Warum denn so zickig? Niemand schreit hier nach einer Gesetzesverschärfung.

Geschrieben

Warum denn so zickig? Niemand schreit hier nach einer Gesetzesverschärfung.

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Nur um künftigen Missbrauch vorzubeugen, wäre m.E. eben die Eintragungspflicht von Wechsellauf oder Wechselsystemen zu fordern (d.h. bedürfnisfrei, aber eintragungspflichtig).

Vom Schwarzwälder

Man wird doch wohl noch die Unzulänglichkeiten im WaffG aufzeigen dürfen, oder?

Mit einem einzelnen AR15-Eintrag in der WBK könnte ich ein dutzend weitere AR15 zusammenbasteln.

Mit der neuen gelben WBK könnte ich mir ohne Voreintrag eine Vorderschaftrepetierflinte zusammenbasteln (Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 + erlaubnisfrei zu erwerbender glatter Wechsellauf).

Für mich sind das zwei diskussionswürdige Beispiele, bei denen der Gesetzgeber nicht die vorhandenen, waffentechnischen Möglichkeiten bedacht hat.

Von dir.

Du hast dich zwar später dahingehend geäußert, das du gegen verschärfungen bist. Allerdings verstehe ich dann die obrige Aussage nicht.

@topic

Die Aussage, das man nur eine AR15 bräucht, um dann nach eigenem ermessen Waffen zusammen frickeln zu können stimmt nicht.

Das hier ist mindestens zu beachten

§26

Mfg Weini

Geschrieben

Du hast dich zwar später dahingehend geäußert, das du gegen verschärfungen bist. Allerdings verstehe ich dann die obrige Aussage nicht.

Dann lies meinen Post nochmal genau durch! Ich empfehle folgenden Abschnitt:

Die zwei Beispiele weiter oben habe ich nur angeführt, um die "Kompetenz" des Gesetzgebers zu verdeutlichen.

Geschrieben

@BeastyBoy

Du kapierst es einfach nicht oder willst es nicht kapieren. Das ist keine fehlende Kompetenz des Gesetzesgebers, sondern ein Entgegenkommen desselben. Deine beiden Beispiele sind verboten und somit keine Lücken im Waffengesetz.

Außerdem braucht niemand zu glauben dass der Kauf/Verkauf bestimmter freier Teile und Wechselsysteme von den Behörden nicht zurückverfolgt werden kann.

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