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IGNORED

Vorschriften für Gebühren bei Umtragung geerbter Waffen


Condor1

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Hallo Gemeinde

Ich habe ja über meinen Fall hier schon berichtet.Nochmals kurz die Fakten. Bin berechtigt Erbwaffen zu übernehmen.

Es geht um 2 Rote Karten und diverse Grüne.Nun erwartet die Behörde ein neues Gutachten, neue Sachkunde und Prüfung,wenn ich weiter sammeln möchte.Sonst werden alle Waffen auf Grüne Karten umgetragen.Was da an Kosten auf mich zukommt erahne ich jetzt schon.

Gibt es für die Menge einen Pauschalbetrag oder wie werden sich die Gebühren zusammensetzen? Gibt es irgendwo zu den Gebühren Vorschriften wo ich das nachlesen kann? Gibt es Spielräume für die Behörde oder andere Lösungen?

Ich habe der Behörde vorgeschlagen, sie sollen einen Aufkleber mit Dienstsiegel auf die Roten machen mit meinen Daten und von mir aus mit dem Zusatz Sammelgebiet geschlossen.Behörde meint das geht nicht.

Was kann es also für Lösungen geben? Wer kann mir da von euch Input geben?

Danke vom Condor1

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Schau Dir bezüglich Erbwaffen (auch Sammlungen) mal die entsprechenden passagen im WaffG und der WaffVwV an, da sollte bissl Material für die Argumentation mit der Behörde rausspringen.

Vor Allem "Alles von den roten auf grüne WBKs übertragen" ist nicht unbedingt notwendig, hängt aber immer auch davon ab, ob Du die Waffen/Sammlungen als Erbe/Vermächtnis übernimmst, oder anderweitig. Davon ist dann auch abhängig, ob Du ein Gutachten beibringen musst oder nicht. "Neue Sachkunde und Prüfung" hängt auch von diesen Umständen ab. Ebenso die Kosten.

Spielraum hat die Behörde fast immer, aber der von Dir geschilderte Sachverhalt schein wohl ein nicht ganz so einfach gelagerter Fall.

gruß alzi

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Hallo Alzi

Ich habe schon mehrfach diese Passagen im Gesetz nachgelesen,sehe aber keine Stelle die sagt, daß die Behörde diese auf Rot lassen muss.Ich bin der Erbe und die Sammlung ist ein Vermächtnis an meine Person. Was überlese ich denn da evtl.?

Gruss Condor1

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Ich habe schon mehrfach diese Passagen im Gesetz nachgelesen,sehe aber keine Stelle die sagt, daß die Behörde diese auf Rot lassen muss.

Die Behörde muss nicht, sie kann aber die bereits vorhandene rote WBK aus dem Nachlass als weiterhin gültiges Nachweisdokument beibehalten.

In diesem Fall wird, insbesondere bei einer grösseren Anzahl von Eintragungen, diese Sammler-WBK "abgeschlossen", d.h. sie wird mit einem amtlichen Vermerk versehen und verbleibende Eintragungsmöglichkeiten werden entwertet.

Natürlich geht die Sammelerlaubnis vom Vorbesitzer nicht auf den Nachlassnehmer über, so dass die Sammlung nicht fortgeführt werden kann.

Dazu bedarf es dann eines entsprechend aufwendigen gesonderten Erlaubnisverfahrens, so wie von der Erlaubnisbehörde geschildert.

Die Kosten/Gebühren für den ggf. erforderlichen Umtrag der aus dem Nachlass übernommenen Waffen auf grüne WBKs richten sich übrigens nicht nach der Anzahl der Waffen oder der Anzahl der auszustellenden WBKs, sondern aus der einmaligen Amtshandlung, so dass hier nur eine Gebühr aus dem Vorgang Ein-/Aus- oder Umtragung anfällt.

CM

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Hallo Condor1,

als ich die Waffen von meinem verstorbenen Vater übernommen hatte, hat mich das nur die einfache Gebühr gekostet (neue grüne ohne Munerwerb, etwas über 50 Euro). Und als ich eine davon auf meine reguläre WBK übertragen ließ, war weder ein Antrag fällig noch die Anrechnung auf 2/6. Die nehmen auch für zur Vernichtung abgegebene Waffen nix, egal ob aus Amnestie oder weil der Erbe diese nicht mehr haben will. Und wenn man eine solche dann kaufen will, vorausgesetzt, man kriegt das auch mit, zahlt man als Erwerber einen gewissen Betrag an eine gemeinnützige Einrichtung. Ich weiß aber auch, daß das diese Dinge in benachbarten Landkreisen anders gehandhabt werden.

Gruß, Markus.

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Natürlich geht die Sammelerlaubnis vom Vorbesitzer nicht auf den Nachlassnehmer über, so dass die Sammlung nicht fortgeführt werden kann.

Dazu bedarf es dann eines entsprechend aufwendigen gesonderten Erlaubnisverfahrens, so wie von der Erlaubnisbehörde geschildert.

Sicher? Ich kann das aus § 17 (3) i.V.m. § 17 (1) WaffG so nicht herauslesen.

§ 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder

Munitionssammler

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die

glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung

(Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlichtechnische

Sammlung.

...

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird auch einem Erben,

Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten (Erwerber infolge eines Erbfalls) erteilt, der eine

vorhandene Sammlung des Erblassers im Sinne des Absatzes 1 fortführt.

Die Kosten/Gebühren für den ggf. erforderlichen Umtrag der aus dem Nachlass übernommenen Waffen auf grüne WBKs richten sich übrigens nicht nach der Anzahl der Waffen oder der Anzahl der auszustellenden WBKs, sondern aus der einmaligen Amtshandlung, so dass hier nur eine Gebühr aus dem Vorgang Ein-/Aus- oder Umtragung anfällt.

CM

So habe ich das auch kennengelernt, ist aber schon eine ganze Weile her.

Für die beiden Erben des gleichen Erblassers waren seinerzeit je DM 100.- fällig, wobei jeder der beiden zwei gut

gefüllte WBK'n erhielt.

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Die Gebühren richten sich in NRW nach der AVerwGebO NRW.

26.24

Ausstellung einer oder mehrerer Waffenbesitzkarte(n) und Eintragung der Schusswaffen nach § 20 Absatz 2 WaffG (unter Berücksichtigung der Anzahl der einzutragenden Waffen)

Gebühr: Euro 30 bis 60

26.20

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für

a) Waffensammler (§ 17 Absatz 2 WaffG)

Gebühr: Euro 240

B) Personen, auf die eine vom Waffensammler hinterlassene Waffenbesitzkarte nach § 17 Absatz 3 WaffG umgeschrieben wird

Gebühr: Euro 135

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Also ersteinmal danke für die Antworten

Was erwartet mich also maximal? Zwei volle rote Wbk´s und neun güne Wbk´s?

@Cartridgemaster

Ich habe ja die Behörde gefragt ob die Roten nicht mit einem Vermerk versehen werden können, z.B.Sammelgebiet geschlossen und kein weiterer Erwerb möglich und das mit meinen Daten.Antwort der Behörde nein das geht nicht.

Die wollen einfach nicht. Das ist zumindest mal mein Gefühl.

Gruss vom Condor

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@2nd_Amendment

Deine Worte in Gottes Gehör. Ich hoffe du behälst recht.Mich beschleicht da ein komisches Gefühl. Habe die Behörde höfflich aufgefordert mir mitzuteilen wo

kostenmäßig die Reise hingeht.Bis her haben die sich noch nicht gemeldet.Ist ja auch normal.Du bekommst ein Datum von der Behörde vorgesetzt um bestimmte Dinge zu kläre. Umgekehrt geht das nicht. Na ja warten wir ab, ich werde berichten.

Gruss Condor

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So heute habe ich Antwort von der Waffenbehörde erhalten mit folgender Überschrift

Liste über die Gebühren für einzelne Amtshandlungen

  • Ausstellung von einer oder mehrerer Waffenbesitzkarten für Erben = Gebühr gesamt 60€
  • Eintragung von geerbten Schusswaffen in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte ( unter Berücksichtigung

der Anzahl der einzutragenden Waffen ) = Gebühr 1. und 2. Waffe je 10€, ab der 3. Waffe je 5 €

  • Austragung einer Schusswaffe ( auch Wechsel/ Austauschlauf/ Trommel) aus einer Waffenbesitzkarte an Berechtigte Gebühr jeweils 15€

Verstehe ich das jetzt richtig Gebühr 60€ für alle Karten und gut ist es, oder muss ich pro Waffe noch Eintragung und Austragung zahlen?

Gruss Condor

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Verstehe ich das jetzt richtig Gebühr 60€ für alle Karten und gut ist es, oder muss ich pro Waffe noch Eintragung und Austragung zahlen?

wenn Du die Frage der betreffenden Behörde stellst, bekommst eine verbindliche Antwort.

gruß alzi

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Hallo Condor1,

die versuchen dich abzuzocken. Bei einer Umschreibung der Sammler-WBK finden keine neuen Austragungen und auch keine neuen Eintragungem von Waffen statt.

Bei Erben-WBKs sind die Kosten für die Eintragung der Waffen schon inbegriffen.

Es wäre auch schon sehr befremdlich, wenn du für die Austragung von Waffen aus der WBK eines Toten was bezahlen müsstest. Wenn eine WBK wegen des Todes ihres Inhabers erlischt, ist diese abzugeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und wird von der Behörde unbrauchbar gemacht. Das geschieht kostenfrei.

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Warum willst du die Sammlung nicht fortführen? §17(3) ist doch mehr als eindeutig. Du musst das nur der Behörde kundtun und fertig. Da braucht man kein Bedürfnis. Eine Sachkunde hast du doch schon, oder? Ein neues Gutachten brauchst du ebenfalls nicht, denn die kulturhistorische Bedeutsamkeit ist doch schon nachgewiesen!

Mach deiner Behörde den Vorschlag, die bereits vorhandenen Roten WBKs auf deinen Namen zu ändern.

Beste Grüße

Stefan

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Du unterschätzt die Bequemlichkeit mancher Amtsdiener. Bevor man handschriftlich (!) die Waffen in einer vollen Roten WBK (ca. 200 Stück) ausfüllt, ist es einfacher den Adresskopf zu ändern...

Gruß

Stefan

edit: Ich habe gelesen, dass hier sogar 2 volle Rote und diverse Grüne da sind (= ca. 500 Waffen ?!)

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Hallo Jungs

Danke für eure Unterstützung, ich weiß das ist ein zäher Fall.Klar habe ich die Sachkunde und auch ne eigene WBK außerdem trage ich beruflich ne Waffe.

Meine Behörde sagt mir explizit ,das sie nicht einfach die Daten auf der vorhandenen Karte ändern können.Ich glaube das nicht.Außerdem verlangen sie ein neues Gutachten das feststellt das es sich um eine kulturhistorische Sammlung dreht.Das obwohl genau diese Behörde die Roten ausgestellt haben.Ich werde mir bei der Behörde unter Zeugen erklären lassen wieviel Euronen der Spass nun kosten soll. Das will ich dann schriftlich und dann gehe ich zum Dezernatsleiter. Nun habe ich langsam die Faxen dicke vor allem wenn ich auch noch pro Waffe zahlen soll. Dann kann ich direkt die Pleite anmelden. So ganz langsam vergeht mir der Spass an den Waffen. Das Beste an der Sache, einer Der Sachbearbeiter drängt mich immer wieder ich solle doch die Waffen zur Verschrottung abgeben.Klar diverse Borchardt c93 Pistoelen, Walther Mod.6 u.ä.mal eben weg damit.Beim letzten Treffen unter vier Augen habe ich ihn gefragt ob er Ahnung hat wovon er redet.Antwort wäre doch egal.Daraufhin habe ich Ihn gefragt ob er noch ganz dicht wäre. Da war er dann ganz sprachlos. Wenn man so eine Geschichte miterlebt fragt man sich was ist los in Deutschland. Ich werde euch auf dem laufenden halten.

Gruss Condor

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Ich werde mir bei der Behörde unter Zeugen erklären lassen wieviel Euronen der Spass nun kosten soll. Das will ich dann schriftlich und dann

gehe ich zum Dezernatsleiter.

Bevor Du dorthin gehst, "bewaffne" und besprich Dich mit einem Anwalt, der wirklich Ahnung von der Materie hat.

Aufgrund des von Dir bisher geschilderten Verhaltens der Behörde wäre ich spätestens jetzt so weit, den Rechtsweg zu gehen.

Die Behörde/der SB will offensichtlich nur unter Schmerzen lernen.

Dieser Anwalt http://judicium.de/a...t_eichener.html versteht was davon und hat einen sportlichen Ehrgeiz, sture Behörden

auf Trab zu bringen.

NB

Alleine dafür

Der Sachbearbeiter drängt mich immer wieder ich solle doch die Waffen zur Verschrottung abgeben.Klar diverse Borchardt c93 Pistoelen, Walther Mod.6 u.ä.mal eben weg damit.

gehören ihm die Ohren schon lang gezogen.
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