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karlyman

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  1. Nur mal am Rande: Es gibt bei den allermeisten Normalbürgern keine "Aufschaltung bei der Polizei". Vielmehr muss die Aufschaltung bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten erfolgen, gegen ständiges Entgelt versteht sich.
  2. Du glaubst ernsthaft, dass Gesetzgeber und Behörden im Gegenzug für solche Sicherungs-Gimmicks die Bedürfnisanforderungen wieder erleichtern...? Im Leben nicht; der Mist kommt obendrauf... Alles andere zu glauben wäre naiv.
  3. Die Alternative ist, die Sache einfach mal ruhen zu lassen. Und nicht ständig irgendwelche Pseudo-"Lösungen" für nichtexistente Probleme zu fordern. Stichwort deliktische Relevanz...
  4. (Das ist letztlich egal, "Hauptsache" der Kosten- und sonstige Aufwand für den LWB steigt... )
  5. Ach, schon wieder dieser alte "Smart"Gun- und Verstöpselungsunsinn... Dss kommt immer wieder hoch wie ein Untoter. Teure Pseudo-"Sicherheit", die wirklich "flüssiger als flüssig" ist.
  6. Aktuell haben wir in einem wichtigen Bundesland einen Jäger als Ministerpräsident, in einem anderen (auch bedeutenden) Bundesland einen Jäger als stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister... Beide noch verhältnismäßig jung, im aktiven Jagdalter. Es gibt zwar keine Garantie, aber vielleicht nützt das ja durchaus was. Schau'n wir mal.
  7. Sehe ich nicht und will ich nicht. Bin beides, Sportschütze und Jäger, und brauche bei beiden keine unsinnigen, gängelnden Begrenzungen (über Zuverlässigkeits- und Sach-/Fachkundeanforderungen hinaus). Ich schrieb nur - wenn.... (Dann ist vermutlich das, was sie mit der WBK Gelb - als ebenfalls erleichterte Erwerbserlaubnis-Form - angestellt haben, eine Art Blaupause).
  8. Wer weiß, viele der genannten "0,48%" haben vielleicht 12, 14, 15 Stück. Ist recht schnell beieinander... "Shocking". Eine frischgebackene Jägerin, die ich kannte, hat durch Übernahme des Bestandes vom nicht mehr jagenden alten Papa ruck-zuck zwanzig Stück beieinander gehabt (zumeist wirklich gute Stücke).
  9. Ich gehe mal davon aus, wenn eine strikte Begrenzung der auf JS besessenen Waffen kommt, wird sie ganz ähnlich aussehen wie das, was man bei der Sportschützen-WBK "Gelb" eingeführt hat. Anwendung für jegliche Neuerwerbsfälle. Bestandschutz für "überzähligen" Bestand (und eben Notwendigkeit, "Überzahl" zu verkaufen wenn etwas Neues erworben werden soll..). So geht man auch Getöse und Widerstand aus der Jagdverbandsecke aus dem Weg (wird jedenfalls dann absehbar weniger sein, da zumindest Besitz-/Vertrauensschutz gewahrt). Aber eigentlich möchte ich da gar nicht so herumspekulieren.
  10. Ba.-Wü. lässt grüßen. "Kreative" WaffG-Ergänzungen nach eigenem Gusto, auf landesfürstliche Art... Mal sehen, ob es etwas ändert, dass wir neuerdings im Südwesten einen LWB und JS-Inhaber als Innenminister (und stellvertretenden Ministerpräsidenten) haben.
  11. Wobei die verwaltungsgerichtliche Begründung damals als durchaus sehr weit hergeholt erschien. Auch (bzw. selbst) "die" Politik hatte die bis dahin bestehende 3-Schuss-Regelung nie so extrem, um nicht zu sagen exotisch, verstanden und interpretiert. Daher war man in der Bundespolitik auch bereit, da durch Gesetzesänderung schnell wieder Klarheit (und Sicherheit vor so jurisch weiter Auslegung) zu schaffen.
  12. @heinzaushh Vor 2 oder 3 Jahren war noch die "Ampel"-Regierung dran... Was hätte uns das jetzt gebracht?
  13. Kann ja sein. Und in Australien ist wieder was anderes Gesetz. In Montana auch... und in San Marino.
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