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karlyman

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  1. Wer in Deutschland eine emittierende Anlage betreibt (egal ob Schall, stoffliche Emissionen/Gase/Rauch, Licht etc.; also alles was immissionsschutzrechtlich relevant ist) der tut gut daran, bei einer näherrückenden schutzwürdigen Bebauung (typisch: neues Wohngebiet) rechtzeitig gegen die entsprechenden Bebauungspläne vorzugehen, bzw. sich in deren Verfahren einzubringen. Es ist leider so. Es gibt im Immissionsschutz in D nur Anlagen, die Emissionen/Immissionen verursachen, und die schutzwürdige Umgebung. Egal ob Schweinemastbetrieb, Zementfertigung oder Schießanlage... Es gibt kein "Recht dessen, der zuerst da war".
  2. Bei mir ist alles in der 27er Erlaubnis drin, NC, SP, Letzteres für VL und als Treibladungspulver für sonstige Verwendungen (s.o.). Ich gehe eigentlich davon aus, dass die allermeisten 27er-Inhaber, die SP mit drin haben, das so in der Erlaubnis haben.
  3. Es geht bei der 27er-Genehmigung um eine Erwerbs-, Besitz- und Verwendungserlaubnis für Treibladungspulver. NC, SP. Mit SP als Treibladungspulver kann ich auch Papierpatronen herstellen, Messing- oder Kautschukhülsen für die Verwendung von SP-Hinterladersystemen... Und ich kann und darf als WL Zentralfeuerpatronen damit laden und diese verschießen. Also Ge- und Verbrauch von SP, aber nicht zwingend "Vorderladerschießen". Die Welt ist diesbezüglich recht weit, und wir sollten sie uns nicht künstlich verengen (lassen).
  4. Wer ab und zu mal aktiv ist (etwa weil er überwiegend NC verschiesst, und nur gelegentlich mal SP), ist eben nicht inaktiv.
  5. Warum, die haben es doch smart angestellt... wurde bei uns seinerzeit empfohlen; denn der Zusatzauwand für den SP-Teil ist verhältnismäßig gering, und man wahrt sich die Möglichkeit, immer mal wieder auch VL zu schießen oder auch SP-Patronen zu stopfen. (Was heißt im übrigen "eigentlich..."?)
  6. Nein, mir ging es dabei um den genannten "Verdacht auf Waffen"... Bei LWB, wo jede Waffe aufs i-Tüpfelchen genau registriert ist.
  7. Was kann man sich bei WBK-/legalen Waffenbesitzern so unter "Verdacht auf Waffen" vorstellen...?
  8. Gute Frage... Wohl aus vergleicharer Motivation wie der, Grönland besitzen zu wollen, während alle angegebenen Verteidigungs- und Ressourcen-Ziele dort auch anders erreicht werden können.
  9. Das erinnert ja an die anscheinend von Waffenbehörde gehandhabte Praxis bei Sammlern, also Inhabern der WBK Rot. Wurde eine Zeitlang nichts gekauft, wird die Sammlertätigkeit (somit das Bedürfnis) kritisch hinterfragt bzw. in Frage gestellt.
  10. Könnte es sein, dass es bei dieser Behörde etwas an Fach- und Sachkunde mangelt...?
  11. "Plan"? Das sind doch standardisierte Vorgaben, was da zu machen ist. Ein BüMa sollte es doch schaffen, nach diesen die Deaktivierung vorzunehmen.
  12. Bei mir (hier: in Ba.-Wü.) ist bislang nichts bekannt zum Nachweis von Schießterminen für die § 27er-Verlängerung. Bislang genügte stets die Bestätigung der Mitgliedschaft im Schießsportverein (in meinem Fall SLG). Ende des Jahres ist bei mir die nächste Verlängerung des 27er-Scheins fällig. Mal schauen, ob sie dann mit so etwas um die Ecke kommen.
  13. Da beißt sich die Katze sozusagen in den Schwanz... Eben weil es (anscheinend) so viel kostet (also nur die Dienstleistung für die mitgebrachte Waffe; ansonsten noch mehr) baut sich da kaum Nachfrage auf, kaum Marktvolumen für die neuen EU-Deaktivierungen, und es gibt folglich nur wenige Anbieter solcher Dienstleistungen bzw. "Waffen". Das bleibt eine Nische, und alles da bleibt anhaltend teuer.
  14. Oh, endlich wieder eine neue Runde im Spielchen "kreative Erfindung - Verbot - kreative Erfindung - Verbot - kreative Erfindung..."
  15. Zustimmung. Wobei das allerdings nicht (siehe aktueller Vorschlag/Forderung unseres Reservistenverbandes) durch die Bw auf Grönland passieren muss... Abstrus.
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