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karlyman

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  1. Euch auch allen frohe Weihnachten!
  2. Ich gehe mal davon aus, dass die Behörde bei einer in ihren Augen gravierenden Beanstandung jeweils (wg. unterstellter Unzuverlässigkeit) alle besessenen Waffen "einzieht". 61 Waffen, das könnte ca. ein Dutzend Waffenbesitzer umfassen. Da von 242 durchgeführten Aufbewahrungs-Kontrollen die Rede war, entspräche das dann eine Quote "gravierender" Beanstandungen von etwa 5%.
  3. VS scheint da ja auf einem "Schlüssel-Feldzug" zu sein. Wobei sie lt. Artikel allerdings die Schlüsselaufbewahrung "am Mann" als zwar nicht empfehlenswert, aber gesetzeskonform ansehen...
  4. Ja, kann auch gut sein, dass sich die Union (als dann absehbar großer Koalitionspartner) das Innen-Ressort nicht nehmen lässt. "Innen" war/ist (in Regierungen mit CDU-Führung) eigentlich auch ein klassisches Unions-Ressort. (Ob und wie sehr das besser wäre... schau'n wir mal).
  5. Kleine Ergänzung: Vielleicht geht es ihr nicht nur ums Hinterlassen, sondern auch um die Wahrung einer gewissen Chance, dieses Amt (oder ein anderes Ressort) in einer neuen Bundesregierung, womöglich GroKo, (wieder) zu erlangen...
  6. Ist bei mir genauso. Ohne Probleme.
  7. Das wird jetzt domino-artig durch die Bundesländer gehen. Sinnhaftigkeit hin oder her...
  8. Und ihre Chancen stehen nicht schlecht. Die CDU/CSU macht im Bereich Polizeibefugnisse, digitale Überwachung u.ä. ja stets gerne mit. Und die FDP, die in dem Bereich zumindest etwas einbremsen würde, spielt ja keine Rolle mehr.
  9. Wenn Verwaltung (mehr ist es nicht) klar entgegen der (bundes-)gesetzlich geltenden Normierumg agiert - kann man das als Betroffener mitmachen, oder auch nicht.
  10. Lassen wir mal das ÜK-Thema beiseite... Was soll speziell in BW bezüglich der (klaren gesetzlichen) Regelung des Par. 14 Abs. 4 Satz 3 anders sein?
  11. Die hatten im vorliegenden Fall genug an Hinweisen.
  12. Eben. Wer die Kombination "berufstätig - Familie - Haus oder evtl. noch andere Interessen" hat, für den dürfte das ziemlich exotisch sein. Auch wenn man gerne schießen geht, gibt es meist noch andere Verwendungen für die begrenzte Freizeit.
  13. Das stimmt schon. Ich komme momentan so auf 40 Schießtermine (einschließl. ein paar Wettkämpfe) im Jahr... Aber es kann aus verschiedenen Gründen auch mal anders kommen. Dann würde ich, sofern's ein Problem wäre, das Gespräch mit dem Sb suchen. Generell ist der dauernde "Zwang zur Ausübung" (s. insbesondere ÜK), obwohl in den meisten Fällen erfüllbar, eben etwas unentspannt.
  14. In einer normalen Welt, also mit noch normal tickendem sozialen Umfeld, sollte das - angesichts des klar erkennbaren Kontexts - auch kein Problem sein.
  15. Am besten Gesetzeswortlaut (Ausdruck) dann stets griffbereit parat haben.
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