Es geht hier ja kaum um die Waffen-Aufbewahrungskontrolle an sich, sondern lt. dem Facebook-Beitrag um das "wie".
In wohl der überwiegenden Zahl der Bundesländer werden die Kontrollen rein durch Mitarbeiter der Waffenbehörden durchgeführt.
Der Vollzug des Waffenrechts ist allerdings in einer Minderheit der Bundesländer beim Polizeivollzugsdienst angsiedelt - darunter eben m.W. auch im Stadtstaat/Land Berlin. Dies Polizei wird dabei, anders als in ihren sonstigen polizeilichen Aufgaben, in Funktion der Waffenbehörde tätig.
Man kann nun natürlich trefflich streiten, warum die Aufgaben der unteren Waffenbehörde organisatorisch überhaupt bei der Polizei (Pol.vollzugsdienst) angesiedelt werden. Bei uns hier in Süddeutschland würde da niemand drauf kommen.
Den Unterschied macht dabei aber vor allem, ob ein im im Wortsinn ziviles Auftreten erfolgt, oder eben das hier beschriebene Auftreten... das man subjektiv wohl - siehe H. Maaßen - als einschüchternd empfinden kann. Wie die entsprechende juristische "Verhältnismäßigkeitsprüfung", die er lt. seiner Mitteilung anstellen will, ausgeht, da darf man gespannt sein.