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karlyman

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  1. Interessant, was sie "beim Vogel" so alles machen.
  2. 1) Taktik ist hier: Hürden setzen, Aufwand hochtreiben, abschrecken. 2) Greift nicht, wenn man im Bekanntenkreis einen Sachverständigen hat, der mit überschaubarem Aufwand prüfen/bescheinigen kann. Ansonsten - wirkt 1)...
  3. Tja. So ähnlich wie bei den Gebühren für die Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs.3 WaffG, wo der Bundesgesetzgeber in der Begründung klar "im Normalfall gebührenfrei" hineingeschrieben hat...
  4. Oh... Auf einmal ist also der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" nicht mehr so essentiell.
  5. Wie gesagt, andere Behörden sehen es genau umgekehrt, und beharren auf einer strikten am jeweiligen Bedürfnis orientierten Nutzung. Also "Jagd für Jagd, Sport für Sport"...
  6. Das entspricht schlicht nicht der Gesetzesgrundlage. Bei meiner Behörde war/ist es übrigens exakt entgegengesetzt. Strikte Ansage war etwa "kein jagdlicher Einsatz von auf sportlichem Bedürfnis besessenen Waffen". Man hat allmählich das Gefühl, jede Waffenbehörde "in Posemuckel" strickt sich nach Gusto ihr eigenes Waffenrecht.
  7. Und genau dies Ergebnis der Lobbyarbeit ist nun ein Problem weil...? Zusatz: Man kann erahnen, in welche Richtung das - wenn es verändert wird - verändert wird...
  8. karlyman

    Armbrust

    Ja... lt. Artikel wurden gegen BEIDE Ermittlungsverfahren eingeleitet.
  9. Das ist der, nicht zu unterschätzende, Punkt. Die Anforderungen werden auf die Weise graduell höher und höher geschraubt.
  10. Schon klar; aber du hattest ja ein paar Beiträge zurück selbst das Diebstahl-Thema angebracht.
  11. Wobei ich @chief wiggum da recht gebe, auch abseits einer konkret erfassten Zahl sind solche Fälle schlicht nicht bekannt geworden. Was auf die "Größen"ordnung bzw. Relevanz hinweist... Einen Diebstahl von Waffen wird man durch ein Schlösschen mehr oder weniger am Behältnis - und um das ging es hier in der Diskussion - auch nicht verhindern. Das genannte Waffe-im abgestellten-Pkw-lassen (in faktisch frei zugänglicher Tiefgarage) ist nochmal ein anderer Fall; auch da hilft ein Schlösschen an Waffenkoffer oder Rangebag aber nichts.
  12. Definitiv strafrechtliche... oder doch eher verwaltungsrechtliche...?
  13. Andererseits liegt es z.B. seit vielen Jahren in der Natur "der Bundesregierungen", Regeln etwa der supranationalen Organisation EU in D immer schärfst möglich, um nicht zu sagen 150%ig, auszulegen.
  14. Der Einzelverkauf über Jahre hinweg, wenn man - meist im Alter - allmählich "abschmelzen" will, wird aber doch der Normalfall sein. Ich kenne das jedenfalls so von Schützenkollegen; und ohne, dass Aktivitäten der Finanzbehörden dagegen liefen. Vielleicht macht da aber den Unterschied, ob einer über mehrere Jahre hinweg z.B. 25 Waffen veräußert (Jäger, Schütze), oder 250 (Sammler).
  15. Leider hat der Threadstarter keine Information über die bei seinem Schußtest verwendete Munition gegeben. Wäre nützlich.
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