AlexD Posted January 8, 2003 Share Posted January 8, 2003 Hallo, kann mir jemand eine Auskunft (Info´s, Gerichtsurteile, o.ä.) zu folgendem Sachverhalt geben. Ein Sportschütze ist zu 60 Tagessätzen wegen Beamtenbeleidigung verurteilt worden. Ihm wurde von der zuständigen Behörde mitgeteilt das es früher oder später zu einer Anhörung kommt. Hat er überhaupt eine Chance betreffs der Zuverlässigkeit dort davonzukommen? Danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lotzinger Posted January 8, 2003 Share Posted January 8, 2003 wenn ich die texte zur reform des waffg richtig gelesen habe, dann ist 60 TS genau der wert, ab dem die zuverlässigkeit den bach runter geht. § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffRNeuRegG übrigens, willkommen bei WO ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted January 8, 2003 Share Posted January 8, 2003 Es wird wohl auf den Zeitpunkt der Straftat ankommen, ggf. auf die Rechtskraft des Urteils. Da das aber auch vor dem neuen WaffG zu liegen scheint, greift m.E. altes Recht. Und in dem kommt es in erster Linie auf die kriminelle Energie an, die der Straftat zugrunde liegt. Ich empfehle bereits vor der Anhörung einen Anwalt zu konsultieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted January 8, 2003 Share Posted January 8, 2003 60 Tagessätze für Beamtanbeleidigung? Was hat der Schütze dem Beamtan an den Kopf geworfen??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
BigBlock Posted January 8, 2003 Share Posted January 8, 2003 60 Tagessätze für Beamtanbeleidigung? Was hat der Schütze dem Beamtan an den Kopf geworfen??? Ich vermute mal entweder was ganz Innovatives oder.......was Wahres. Gruß BigBlock Link to comment Share on other sites More sharing options...
Peter40 Posted January 9, 2003 Share Posted January 9, 2003 60 Tagessätze für Beamtenbeleidigung ist nicht unüblich. Die Tagessatzhöhe ist ja auch noch variabel,von 5 Euro bis ende offen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted January 9, 2003 Share Posted January 9, 2003 Moin, ist Beamtenbeleidigung vielleicht die Hintertür im Waffengesetz zum Totalenwaffenverbot? :-( Link to comment Share on other sites More sharing options...
Volltreffer Posted January 9, 2003 Share Posted January 9, 2003 Hallo AlexD. Dies ist wieder mal ein Grund Mitglied im Forum Waffenrecht zu sein und die von denen angebotene Versicherung abzuschließen. Ich habe dies sehr schnell getan um mich bei so schwachsinnigen Anschuldigungen bestmöglich verteidigen lassen zu können. 60 Tagessätze für Beamtenbeleidungung. Der muß dem ja einen Wortschwall ala Giesela Schlüter an den Kopf geworfen haben. Ich kann nur jedem raten dem FWR beizutreten. Die Zuverlässigkeit eines Schützen ist auf viele Arten angreifbar. Gemeinschaft macht stark. Viel Glück. Ulli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 9, 2003 Share Posted January 9, 2003 60 tagessätze ist schon happig. ich glaub, die höhe der tagessätze richtet sich nach dem persönlichen einkommen, oder täusch ich mich da?? goasbeda Link to comment Share on other sites More sharing options...
Volltreffer Posted January 9, 2003 Share Posted January 9, 2003 Hallo Goasbeda. Wenn ich richtig informiert bin hast Du recht. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen. Kann ganz schön teuer werden. Der Verlust der Zuverlässigkeit dürfte bei den meisten auch sehr teuer werden. Hoffen wir mal das beste. 60 Tagessätze für Beamtenbeleidigung hört sich einfach irre an. Bis dann. Ulli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 9, 2003 Share Posted January 9, 2003 Das Thema mit dem Zeitpunkt der "Straftat" oder des Urteils und das Inkrafttreten des novellierten Gesetzes ab 1. April 2003 interessiert mich näher, weiß das jemand genau? Greift da noch "altes Recht"? In Antwort auf: Es wird wohl auf den Zeitpunkt der Straftat ankommen, ggf. auf die Rechtskraft des Urteils. Da das aber auch vor dem neuen WaffG zu liegen scheint, greift m.E. altes Recht. Und in dem kommt es in erster Linie auf die kriminelle Energie an, die der Straftat zugrunde liegt. Gruß Karlheinz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted January 9, 2003 Share Posted January 9, 2003 He Karlheinz! ..Was hast Du denn ausgefressen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Benni Posted January 9, 2003 Share Posted January 9, 2003 Sakra, lesen denn hier keine Juristen mit? Das Delikt Beamtenbeleidigung gibt es im deutschen Strafrecht doch gar nicht. Was soll das also? Benni Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted January 9, 2003 Share Posted January 9, 2003 Peter40 schrieb: In Antwort auf: 60 Tagessätze für Beamtenbeleidigung ist nicht unüblich Ist doch unüblich, das wäre ja schon fast vorsätzliche Körperverletzung Also .... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Peter40 Posted January 10, 2003 Share Posted January 10, 2003 Kommt letztendlich immer auf den RICHTER an,und für Beleidigung geht der Strafrahmen sogar bis max.3 Monate Haft! Müsste es nochmals nachsehen,kann auch sein,das ich mich jetzt verhauen habe. Ich schau mal nach........................HOPPLA,.....................die strafe geht bis max.1 Jahr und insclusive tätlichkeiten sogar bis 2 Jahre!!! Da erscheinen 60 Tagessätze äusserst human,oder nicht??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
AlexD Posted January 10, 2003 Author Share Posted January 10, 2003 dann nur Beleidigung... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted January 10, 2003 Share Posted January 10, 2003 Per Ferndiagnose allein aus der Angabe "60 Tagessätze für Beleidigung eines Beamten" etwas schlussfolgern zu wollen, ist Bullshit. Ohne die Vorgeschichte, die Umstände der Tat und vor allem das Vorleben des Verurteilten zu kennen, kann man hier keine qualifizierte Aussage machen. Wenn der Kollege beispielsweise 17mal (einschlägig) vorbestraft ist und eine junge Polizistin aufs Übelste beschimpft hat, dann sind 60 Tagessätze nicht unangemessen. Ihr wollt Euch doch auch nicht beleidigen lassen...? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jens41AE Posted January 11, 2003 Share Posted January 11, 2003 Hallo! 60 Tagessätze für eine Beleidigung hören sich in der Tat viel an, aber wir kennen nicht die Umstände: Auf jemanden zu urinieren ist auch eine Beleidigung, und da erscheinen 60 Tagessätze nicht unbedingt als viel... Man müßte halt wissen, was derjenige gemacht hat. Viele Grüße und übrigens Frohes Neues! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted January 11, 2003 Share Posted January 11, 2003 In Antwort auf: Auf jemanden zu urinieren ist auch eine Beleidigung, und da erscheinen 60 Tagessätze nicht unbedingt als viel... Wenn man den Beamtenwitzen glauben schenkt soll es ja Staatsdiener geben, die sich recht langsam bewegen, aber ob sie so langsam sind dass man ihnen (im wahrsten Sinne des Wortes) ans Bein pinkeln kann möchte ich doch bezweifeln!?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
AlexD Posted January 11, 2003 Author Share Posted January 11, 2003 Die 60 Tagessätze sind schon bezahlt worden. Das Urteil wurde im März 02 erlassen und vom Schütze so hingenommen, weil sein damaliger Anwalt meinte die 60T. könnten bei einer Verhandlung evtl. niedriger ausfallen, aber durch das Einkommen des Schützen wird dann die Tagessatzhöhe neu berechnet, was auf das selbe hinausläuft. Aus damaliger Unwissenheit erkannte er das Urteil an. Stellt sich nun die Frage ob Die Zuverlässigkeit so oder so den Bach runtergeht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 11, 2003 Share Posted January 11, 2003 Die Aussage wäre nur logisch, wenn er zwischenzeitlich sehr viel mehr verdient - im Übrigen ist es, wie fast alle festgestellt haben müßig darüber zu spekulieren, solange das Delikt nicht bekannt ist. Was aber den 01.04.03 anlangt dürfte die Grenze im Neuen WaffG o h n e Bedeutung sein, da sie eine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Regelung darstellt und somit nicht angewendet werden darf. ALSO : Kurz gesagt ,wenn er für die Tat nach j e t z i g e m Recht die Zuverlässigkeit nicht verliert, kann er sie auch nach Inkrafttreten des Neuen Rechts nicht verlieren, da dieses nur angewendet werden dürfte, wenn es eine Verbesserung darstellt. So hab ich das mal gelernt Im Übrigen beleidigt man Beamte nicht die sind nämlich vom Schicksal schon gestraft genug,wenn sie die Gesetze unserer Politiker anwenden müssen Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
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