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IGNORED

Ab sofort keine Waffen mehr unters Volk oder was??


ralph

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Hallo Leute, bei meinem letzten Antrag auf einen neuen Waffeneintrag erlebte ich den neuen

Trend der Kreispolizeibehörde: Es wird keine Viertwaffe mehr genehmigt. Ein Desaster.

Obwohl ich wöchentlich den Schießstand aufsuche und dort noch meinem Hobby fröne, eine Befürwortung vom RSB habe und bis zur Bezirksebene alle meine Waffen benutze erkennt man mir das Bedürfnis auf diese vierte Kurzwaffe (Kal. 9 mm Para) ab. Eine Vereinswaffe für diese Disziplin steht mir nicht zur Verfügung. Wie mir mitgeteilt wurde, würde ich sie nur mit einem Trainingsnachweis für dieses Kaliber und einer Urkunde auf Bezirksebene (erste drei Plätze) in dieser Disziplin bekommen. Schaut Euch die Androhung ruhig selbst an. Was soll ich dort jetzt noch vortragen? Auf Eure Vorschläge freut sich Ralf.

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Geändert zu besseren Übersicht. color>

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Hi, Ralf,

kannst Du machen nix, musst Du guck'n zu.

Ähnliche Entscheidungen hat es bereits bei Anträgen zur Drittwaffe gegeben. Die in mehreren Fällen geführten Verwaltungsgerichtsprozesse dauern durchschnittlich etwa 2 Jahre und werden regelmässig verloren oder enden in einem Vergleich, natürlich immer zu Lasten (hohe Pozesskosten) des Antragstellers. Und dabei hat die zuständige Erlaubnisbehörde sogar recht: die Ermessensentscheidung der Behörde beruft sich auf die geltenden Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz und danach bedarf bereits die Genehmigung der Drittwaffe der Befürwortung durch den Dachverband. Diese wird nur bei "Spitzenschützen" erteilt. Wohlgemerkt: wir sprechen von 3 bzw. 4 Waffen für eine einzelne Disziplin!

Es bleibt aber auch hier die Frage nach der Ernsthaftigkeit und der realen sportlichen Leistung, wenn selbst Weltmeister mit einer Ersatzwaffe auskommen.

So long, CM

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Recht groß das Bild...

Aber zum sachlichen. Hast Du denen Bescheinigt, das es keine Vereiswaffe gibt und Du ohne die eigene die Disziplin gar nicht schießen kannst.

Ich bin aber auch als Uelzen/NDS und bei uns war es nach altem Recht schon schwierig, eine 3.Waffe zu bekommen. Wer z.B. eine GSP mit Wechselsystem hatte, was schon am Ende der Fahnenstange.

Mit dem neuen Recht soll es doch besser werden. Vielleicht hilft warten wink.gif

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Hallo,

also über die großen Bilder staune ich selbst :-)

aber so schieße ich auch ;-).

Ich möchte nicht 4 Waffen im gleichen Kaliber haben, sondern eine weitere um eine neue Dizip. zu schießen,

wo ich jetzt noch nicht kann. Das mein Verein, diese

Waffe, (9 mm Para) nicht hat, ließ sich mit einem Mausklick feststellen. Antwort darauf: "Dann sind Sie im falschen Verein, oder suchen Sie sich doch jemanden der Ihnen immer eine borgt, haben auch schon viele vor Ihnen geschaffff crying.gift."

Gruß Ralf

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also, bei mir sind die zeilen drei bildschirme breit (und irgendwann hatte ich keine lust mehr zum scrollen), so dass diese antwort unter dem vorbehalt steht, dass ich den sachverhalt richtig erfasst habe:

du hast noch keine waffe in 9para, willst jetzt eine und der sachbearbeiter sieht kein bedürfnis, weil du kein spitzenschütze bist?

dann zieh den antrag blos nicht zurück (das hätten sie immer gerne, dann müssen sie keinen bescheid machen), rede mit dem sachbearbeiter, dann mit dem abteilungsleiter (jurist), suche qualifizierten rechtsrat und zieh schließlich die sache durch.

wenn der sachbearbeiter der meinung ist, im gesetz hieße es ein bedürfnis für weitere waffen bestünde bei dem schießen einer weiteren disziplin (zu der bereits genehmigte waffen nicht zugelassen sind) und einer beabsichtigter leistungssteigerung kann er nämlich nicht lesen, weil es oder heißt.

ausführungen zu leistungsteigerung sind völlig überflüssig und neben der sache, wenn der antragsteller seinen antrag erkennbar auf die ausübung einer weiteren disziplin stützt (zumal er zugibt, dass du dafür genug papier beigebracht hast).

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Also an alle,

sorry wegen den Bildern, ich habe sie einfach nicht kleiner

bekommen.Ich wüßte auch nicht wie ich diese event. beim nächsten x kleiner bekommen würde.Event. mit weniger dpi

beim scannen? PC ist nicht mein Hobby.

Nach meinem Gefühl ist nicht der Sachbearbeiter das Problem, sondern der Chef.

Dieser erklärte mir, das er mit FREUDE einem Rechtsstreit

entgegensieht.Ich hätte keine Chance!

Ich bin im FWR, habe aber kein Rechts..Das dies ein Fehler

ist, ist mir schon klar, aber andere Bedürfnisse in der Fam. sind wichtiger, obwohl dieses Sport viel für mich bedeutet.

Ralf

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Darf ich mich mal auf die vom Sachbearbeiter

erwähnte "kann"-Formulierung einlassen?

Eine Kann-Formulierung gibt es u. a. auch

in einem NRW-Erlass von 1998 über die Definition

des Begriffes der Regelmässigkeit.

Frage: Hast du deiner Behörde, abgesehen von

der Verbandsbescheinigung, schriftlich

nachgewiesen, das du mindestens 2x monatlich

schiesst???

Falls nein, könnte genau dies der Grund für

diese Anhörung sein = ein nicht vorliegendes

regelmässiges Schiessen = somit kein Bedürfnis (in NRW).

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Ich kann die letzten 4 Jahre belegen und komme auf einen Schnitt von 1 bis 1,5 Wochen. Hat vorgelegen! Nur ist

leider ein Eintrag in 9mm selten vorhanden, weil wie gesagt, keine Vereinswaffe vorhanden ist.

Ralf

und was macht die Duc.

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In Antwort auf:

was macht die Duc


Ist mittlerweile im Erzgebirge.

Ist dir eigentlich aufgefallen

(oder habe ich es falsch gelesen?)

das du alle in dem Schreiben aufgeführten

Voraussetzungen erfüllt hast?!

Bis auf die absurden letztgenannten

Vorstellungen des Sachbearbeiters.

Du hast noch keine 9Para und möchtest diese für besagte neue Disziplin/Klasse haben?!

Das hat demnach doch nichts mit einer "Nur- Leistungssteigerung" zu schaffen.

An deiner Stelle würde ich hier nicht nachgeben. Dazu besteht kein Grund.

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Demokratie? DAS ist hier doch nicht das Problem. laugh.gif

Reagiere auf die Anhörung, setz dich hin und gehe Abschnitt für Abschnitt des Schreibens durch. Du kannst zu jedem was schreiben und zwar zu deinen Gunsten!

Zum letzten Absatz mit der Leistungssteigerung, kannst du darauf hinweisen, das du nicht nur eine weitere Waffe für die gleiche Klasse benötigst um dich steigern zu wollen, sondern um eine neue Disziplin auszuüben.

Nur auf dieses Schreiben bezogen, hättest du dann eigentlich alle Punkte im Positiven abhaken können + im letzten Punkt den Sachbearbeiter korrigiert.

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Vor allen Dingen sollte man die Flinte nicht ohne Versuch ins Korn werfen.

Manchmal ist einfach der Gedanke des Sachbearbeiters sich abzusichern und eine ernsthafte Prüfung in seinen Akten dokumentieren zu können, die Ursache für eine Anhörung.

Wie Asta sagt : Sorgfältig, sachlich ,höflich und ausführlich antworten - und dann erreicht man etwas,oder man steht bei einer weiteren Auseinandersetzung zumindest mal besser da, als wenn man gleich mit Klagedrohung loslegt und dann nicht mal auf eine Anhörung antwortet(ist jetzt nicht persönlich gemeint-ein Sachbearbeiter der erklärt,er freue sich auf das Gerichtsverfahren,sieht auch nicht toll aus - und außerdem lügt er, denn das macht für ihn verdammt viel zusätzliche Arbeit chrisgrinst.gif).Das Ding nennt sich Rechts w e g -von Abkürzung ist da nix gesagt grin.gif

Gruß Mouche

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Was vielleicht auch mal helfen kann, ist mit der übergeordneten Behörde zu sprechen. Auch da gibt es Sachbearbeiter für Waffenrecht - und die wissen es manchmal besser. Die übergeordnete Behörde ist nach Bundesland verschieden (kann z.B. die Bezirksregierung sein). Daher kann ich dir jetzt nicht sagen, welche das bei dir ist.

Was aber sicher gut ankommt ist: "Der Herr Dr. XYZ von der Bezorksregierung vertritt aber die Ansicht, dass in meinem Falle die WBK zu erteilen ist.

Wenn du aus taktischen Gründen den Sachbearbeiter der übergeordneten Behörde nicht als Trumpf nutzen möchtest, kannst du natürlich auf dessen Meinung hin beruhigter der Rechtsweg beschreiten.

bye knight

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In Antwort auf:

Was aber sicher gut ankommt ist: "Der Herr Dr. XYZ von der Bezorksregierung vertritt aber die Ansicht, dass in meinem Falle die WBK zu erteilen ist.


NEEEEE!!!! Ich warne ich AUSDRÜCKLICH vor diesem Weg!

Überleg mal, wenn dich jemand was frägt und aber gleich dazu sagt dass er deinem Cheffe seine Meinung schon kennt und es deshalb sowieso egal ist was DU entscheidest. Wie würdest du reagieren?

Als Beamter würde ich dich dann Bitten dass Du diese Äusserung in schriftlicher Form als Anweisung beibringst. Meinst du die kriegst Du?

Da ist der "taktische Weg" dann schon besser weil Widerspruchsbehörde ja dann die übergeordnete Behörde ist.

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Hallo Ralf!

Hier folgt meine Ansicht zu der ganzen Sache:

Wenn durch den Widerspruch und durch gute Worte nicht abgeholfen wird: Verwaltungsgericht.

Da können die sich auf eine Klage freuen, wie sie wollen oder dir kann der Rechtsweg unangenehm sein, egal. Alles andere hilft mE nicht weiter.

Bleibt zu hoffen, dass du für den Verwaltungsrechtsweg versichert bist.

Viele Grüße und viel Erfolg,

Jens

Edit.: Habe gerqade gelesen, dass Du nicht Rechtschutzversichert bist frown.gif

Ich würde dennoch klagen. Der Bescheid der Behörde ist meiner Meinung nach ermessensfehlerhaft, Deine Erfolgsaussichten wohl eher gut.

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