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IGNORED

Dürfen AfD-Mitglieder Waffen besitzen?


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Dazu müsst eben die Axt an Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gelegt werden...

Die Google-KI schreibt dazu: 
Das Wahlgeheimnis ist in Deutschland grundgesetzlich geschützt. Was jemand in der Wahlkabine ankreuzt, darf die Waffenbehörde weder abfragen noch überprüfen. Sobald ein Ex-Mitglied seine Wahlabsicht jedoch öffentlich macht, ändert sich die rechtliche Lage für die Waffenbehörde grundlegend.
  • Die rechtliche Folge: Die Waffenbehörde wird argumentieren, dass die innere verfassungsfeindliche Gesinnung und die politische Unterstützung der Vereinigung (durch die Wählerstimme) fortbestehen. Die Einzelfallprüfung fällt dann sofort negativ aus, und die WBK wird dennoch entzogen.
 
Gast
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