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Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb hydrou:

Stimmt, der Halbsatz "für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind." findet sich nur bei 2.2 uns 2a) und zwar jeweils, nicht aber bei 2.1. Da dieser Halbsatz zudem sowohl bei 2.2 und 2a) auftaucht, müsste er folgerichtig auch bei 2.1 stehen, wenn er dafür gelten soll.

Du musst nicht auf die Nummern achten, sondern auf die Satzzeichen!
Die Nummern dienen nur der "Orientierung" und haben so für sich selbst stehend keine Bedeutung. Zumindest nicht die die du denen Zumisst.

Ganze Sätze werden IMMER zusammen gelesen und interpretiert!

Bearbeitet von JFry
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb hydrou:

Stimmt, der Halbsatz "für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind." findet sich nur bei 2.2 uns 2a) und zwar jeweils, nicht aber bei 2.1. Da dieser Halbsatz zudem sowohl bei 2.2 und 2a) auftaucht, müsste er folgerichtig auch bei 2.1 stehen, wenn er dafür gelten soll.

 Weil die Unterpunkte 2.1 und 2.2. nur eine Auszählung sind, der Satz bezieht sich auf BEIDE!

 

Nochmal EXTRA bei 2.a ist er weil es da um ERWERB und BESITZ geht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb hydrou:

Stimmt, der Halbsatz "für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind." findet sich nur bei 2.2 uns 2a) und zwar jeweils, nicht aber bei 2.1. Da dieser Halbsatz zudem sowohl bei 2.2 und 2a) auftaucht, müsste er folgerichtig auch bei 2.1 stehen, wenn er dafür gelten soll.

 

Das ist ein guter Punkt! Weil diese Formulierung bei 2.1 fehlt, tja, würde ich wohl sagen, sie gilt für 2.1 nicht.

 

Was ein unnötig komplizierter Sch...  - ich verkneife es mir.

 

Aber wie gesagt: VDB und @CZM52 haben viel Erfahrung mit der Materie. Also hier am besten deren Rat folgen.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb JFry:

Du musst nicht auf die Nummern achten, sondern auf die Satzzeichen!
Die Nummern dienen nur der "Orientierung" und haben so für sich selbst stehend keine Bedeutung. Zumindest nicht die die du denen Zumisst.

 

Demnach gehört das "für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind", was am Ende von 2.2 steht, auch zu 2.1.

Bearbeitet von mwe
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo an die Gemeinde,

habe seit Samstag den Voreintrag für eine Pistole im cal. 45 ACP.

Möchte auch einen Wechselsystem im cal. 9 mm Para. dazu kaufen, bzw. habe es mitbestellt.

Leider fehlte der Voreintrag, dass habe ich meinem Sachbearbeiter mitgeteilt.

Email ging gestern (Sonntag) raus, heute morgen hatte ich die Antwort, dass ich das Wechselsystem mit kaufen kann.

Habe die email gleich mal an meinen Händler weitergesendet, damit er auch abgesichert ist.

Zum Glück sind auch noch Behörden und Sachbearbeiter da, die nicht nur jeden LWB als Gegner sehen.

Meinen Tipp zum Thema: 

Um Abenteuer zu vermeiden, einfach bei der Behörde anfragen, am besten per email, dann hat man was schriftliches und alles ist klar und ohne Risiko.

 

  

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Schorni:

Email ging gestern (Sonntag) raus, heute morgen hatte ich die Antwort, dass ich das Wechselsystem mit kaufen kann.

Kaufen kannst du was du willst, aber darfst du es auch erwerben? Wechselsysteme eigentlich nur " für in die WBK eingetragene Waffen ". Hast du das auch schriftlich von deiner Waffenbehörde? Der Voreintrag ist halt einfach nur ein Voreintrag, keine eingetragene Waffe. Wenn das der Behörde wirklich egal ist dann ist das so OK. Hatte es aber schon das sowas Stress gab. Und der Händler begibt sich da auch auf dünnes Eis. Wie sang schon Klaus Lage " 1000 mal berührt, tausend mal ist nix passiert, tausend und eine Nacht und es hat Boom gemacht " . Ist deiner Behörde vielleicht egal, seiner auch ?

Über Sinn und Unsin brauch man da nicht Diskutieren, das ist uns allen klar.

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