Zum Inhalt springen
IGNORED

Welche Fristen gelten bei abgelehnten Erbe?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

 Hallo,

 

Zwei Verwandte, beide sind WBK Inhaber, gemeinsame Wohnung, beide haben Ihre Waffen innerhalb ihres eigenen Wohnbereichs aufbewahrt, keine gemeinsamen Waffenschränke.

Der Erbfall tritt ein, zieht sich aber hin, solange keiner erbt, was passiert mit den Waffen, muß der „Überlebende“ was unternehmen?

Wenn ja, welche Fristen gelten?

 

Danke im Vorraus.

Geschrieben (bearbeitet)

Erbfälle ziehen sich nur dann hin, wenn unklar ist, wer was bekommen soll und wer überhaupt mit welchem Anteil erbberechtigt ist. Um dem vorzubeugen, setzen Ehepaare üblicherweise ein Testament auf. Normalerweise setzen sie sich gegenseitig als Erbe ein und bestimmen den Folgeerbe, wenn auch der zweite Ehepartner stirbt. Dringenst !!! zu empfehlen. Dann hat der überlebende Ehepartner auch keine Probleme mit irgendwelchen Fristen. Das Testament lässt man von einem Notar ausfertigen und lässt es beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Nochmal: Dringenst zu empfehlen.

 

Das Testament muss nicht alles regeln (auch wenn der Notar anderer Meinung ist), sollen die Erben sich doch streiten. Aber man könnte z.B. für den Erbfall zumindest den Verbleib der Waffen festlegen.

 

Wenn jemand ein Erbe nicht antreten will, muss er das spätestens 6 Wochen nach Bekanntwerden dem Nachlassgericht mitteilen. Habe ich vor ein paar Jahren beim Notar lernen müssen. Ich bin nur knapp am Erben hoher Schulden vorbeigeschrammt. Denn auch Schulden werden vererbt.

Bearbeitet von Klaas
Nachtrag
Geschrieben
7 hours ago, Klaas said:

Wenn jemand ein Erbe nicht antreten will, muss er das spätestens 6 Wochen nach Bekanntwerden dem Nachlassgericht mitteilen. Habe ich vor ein paar Jahren beim Notar lernen müssen. Ich bin nur knapp am Erben hoher Schulden vorbeigeschrammt. Denn auch Schulden werden vererbt.

 

und wie muss man sich das Bekanntwerden vorstellen....oder anders gefragt:

 

a) wie bekommt man mit, dass man erbt (sofern nicht offensichtlich, weil Sohn/Tochter und Erblasser das letzte Elternteil) und

b) wie wird man über die Zusammensetzung des Erbes informiert d.h. bekommt mit, dass da Schulden vererbt werden?

 

bj68

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb BJ68:

 

und wie muss man sich das Bekanntwerden vorstellen....oder anders gefragt:

 

a) wie bekommt man mit, dass man erbt (sofern nicht offensichtlich, weil Sohn/Tochter und Erblasser das letzte Elternteil) und

b) wie wird man über die Zusammensetzung des Erbes informiert d.h. bekommt mit, dass da Schulden vererbt werden?

 

bj68

Zu a) Glück- oder Pechsache, je nach Sichtweise

Zu b) Gar nicht. Man ist auf die eigene Einschätzung angewiesen,

 

Klaas

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Erbe kann sich auch ohne Streitigkeiten hinziehen, es gibt Gerichte da dauert das immer Monate bis Jahre...

 

Und man kann, falls man Zweifel hat, ein Erbe auch so antworten das man die Schulden nicht übernehmen muss. In dem Fall hat man, falls Schulden vorhanden sind, aber trotzdem den Stress sich um den Nachlass kümmern zu müssen bzw ihm veräußern zu müssen bis die schildern getilgt sind und den Rest darf man behalten. Wie das allerdings 100%ig genau abläuft weiß ich nicht, dies ist mir damals vom Notar vorgeschlagen worden, da ich mir aber sicher war das am Ende nix bleibt habe ich das Erbe komplett ausgeschlagen.

 

Zu der Frage vom Anfang: der überlebende kann eigentlich nix tun solange er nicht Erbe ist das es bis dahin nicht sein Eigentum ist. Sollte aber z.b. eine gemeinsame Aufbewahrung vorhanden sein oder anderweitig der gegenseitige Zugriff geregelt sein, so würde ich mich mit der Behörde in Verbindung setzen um ggf ein verwalten abzusprechen. Mehr als ein verwalten, also ein Verkauf, die Nutzung oder ähnliches würde ich aber überlassen solange die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben

Naja,

 

"nichtstun" stimmt nicht so ganz. Falls auch keine entsprechenden Vollmachten für den Todesfall oder über den Todesfall hinaus bestehen, gibt es immer noch die Möglichkeit, beim zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen. Lästig wird dabei, dass das Gericht zur Gebührenermittlung eine Erklärung an Eides statt zum Vermögen des Nachlasses (Vermögens- und Schuldenaufstellung) haben will. Der aus dem Erbschein Berechtigte ist zu Verfügungen über den Nachlass befugt, ohne dass er/sie/es auch Erbe sein muss. Eine spätere Schadensersatzpflicht gegenüber den Erben oder Miterben ist möglich. 

 

Grundsätzlich gibt es in Deutschland drei Möglichkeiten mit einem Erbe umzugehen:

  1. Erbe annehmen
  2. Erbe ausschlagen
  3. Nachlass-Insolvenz

Richtig lustig wird es, wenn es Vor- und Nacherben gibt. Häufig gibt es bei solchen "Konstruktionen" gleich oder im Zeitverlauf "Herausforderungen", die vom Erblasser wohl eher nicht beabsichtigt wurden. 

 

Am besten wird alles geregelt, bevor es zum Erbfall kommt, und auch rechtzeitig immer wieder überprüft, ob es immer noch passt und zulässig ist, und falls nicht, auch entsprechend angepasst wird. Die Frist zum Ausschlagen eines Erbes ist knapp, wenn erst noch Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ermittelt werden müssen. Zumal man nicht selten auch schon für den Erhalt von Auskünften Vollmachten oder Erbscheine benötigt. 

 

Euer

Mausebaer

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.