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Welche Fristen gelten bei abgelehnten Erbe?


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Geschrieben

 Hallo,

 

Zwei Verwandte, beide sind WBK Inhaber, gemeinsame Wohnung, beide haben Ihre Waffen innerhalb ihres eigenen Wohnbereichs aufbewahrt, keine gemeinsamen Waffenschränke.

Der Erbfall tritt ein, zieht sich aber hin, solange keiner erbt, was passiert mit den Waffen, muß der „Überlebende“ was unternehmen?

Wenn ja, welche Fristen gelten?

 

Danke im Vorraus.

Geschrieben (bearbeitet)

Erbfälle ziehen sich nur dann hin, wenn unklar ist, wer was bekommen soll und wer überhaupt mit welchem Anteil erbberechtigt ist. Um dem vorzubeugen, setzen Ehepaare üblicherweise ein Testament auf. Normalerweise setzen sie sich gegenseitig als Erbe ein und bestimmen den Folgeerbe, wenn auch der zweite Ehepartner stirbt. Dringenst !!! zu empfehlen. Dann hat der überlebende Ehepartner auch keine Probleme mit irgendwelchen Fristen. Das Testament lässt man von einem Notar ausfertigen und lässt es beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Nochmal: Dringenst zu empfehlen.

 

Das Testament muss nicht alles regeln (auch wenn der Notar anderer Meinung ist), sollen die Erben sich doch streiten. Aber man könnte z.B. für den Erbfall zumindest den Verbleib der Waffen festlegen.

 

Wenn jemand ein Erbe nicht antreten will, muss er das spätestens 6 Wochen nach Bekanntwerden dem Nachlassgericht mitteilen. Habe ich vor ein paar Jahren beim Notar lernen müssen. Ich bin nur knapp am Erben hoher Schulden vorbeigeschrammt. Denn auch Schulden werden vererbt.

Bearbeitet von Klaas
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