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IGNORED

Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026


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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb tuersteher:

Die Angabe einer Disziplin, von Ringzahlen, Seriennummern, eigenen Waffe etc. sichert überhaupt nichts ab.

Letztendlich eben doch. Gerade wenn der Verein eine entsprechende Kladde führt oder die Termine in einem entsprechenden Formular aufgeführt und vom Vorstand oder Schützenmeister des Vereins bestätigt werden müssen.

Klar kann man damit immer noch Schindluder treiben, aber damit gibt es einen Mindeststandard der eingehalten werden muss und unter dem der Verband die Bescheinigung nicht erteilt. 

Damit fängt man auch die Leute etwas ein die meinen mit ihren 4 mal jährlich fünf Schuss auf die Präzisionsscheibe wäre den Anforderungen genüge getan.

vor 28 Minuten schrieb tuersteher:

Nebenbei darf sich der Schütze in manchen Fällen auch selbst beaufsichtigen, wenn er alleine auf dem Stand ist.

Was aber für die klare Mehrheit der Schützen ohne Belang sein dürfte. In den wenigsten Vereinen hat eine Mehrzahl der Mitglieder alleine überhaupt Zugang zum Schießstand, und ebenso sind Schützen, die nur alleine auf kommerziellen oder vereinseigenen Ständen schießen die Ausnahme. Hier ergeben sich dann wieder neue Fragen beim Nachweis.

 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb ChrissVector:

Damit fängt man auch die Leute etwas ein die meinen mit ihren 4 mal jährlich fünf Schuss auf die Präzisionsscheibe wäre den Anforderungen genüge getan.


Wenn es dafür eine Disziplin gibt - why not? Ich würde auch gerne öfters gehen, allerdings ist der Stand nur 1 x im Monat von der RAG angemietet. Und jetzt? 
 

vor 28 Minuten schrieb ChrissVector:

Was aber für die klare Mehrheit der Schützen ohne Belang sein dürfte.


Bei uns haben 60% die Standaufsichtsprüfung - ich auch. Wäre also kein Problem wenn nicht - siehe oben!  

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb tuersteher:

 

Die alte Leier. Das macht man mit einer Bescheinigung des Verbands. Und der muss nach dem Gesetz kein Schiessbuch fordern.

 

 

Es müssen gerichtsfest belastbare Nachweise vorliegen. Worauf glaubst du, darf der Verband seine Bescheingigungen gründen?

 

vor 2 Stunden schrieb tuersteher:

Alle anderen Formen der Bestätigung reichen auch.

 

Was denn zum Beispiel, hörensagen?!?....
 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb Hypnodoc:


Interessehalber: in welchem Verband bist Du?

 

Ich bin im BDS. 

 

Ich trage Datum, KW, LW, GK oder KK ein.

Dazu meist (und das nur für mich zur Gedächtnisstütze) das Kaliber, auf wieviel Meter oder ob ich Training für IPSC geschossen habe.  

Für Schiessstätten die außerhalb meines üblichen Wirkungskreises liegen notiere ich im Normalfall auch den Ort.

Somit ist sichergestellt in welcher Schiesskladde ich suchen müsste, falls mir mein Schiessbuch (was allerdings in unregelmässigen Abständen abfotografiert wird) abhanden kommt.

 

Ich frage mich bei dem ganzen Zeugs mit "Disziplinen" und "nur verbandsintern" was macht Ihr bei Terminen an den Ihr z.B.

- Munition testet ?

- nicht der Disziplin entsprechende Scheiben beschiesst ? Z.B. beim Muni.- oder ZF-Test 

- das ZF einschiesst ?

- oder z.B. einem "fremden" Wettkampf im Ausland schiesst ?

 

Das sind ja alles in dem Sinn keine Disziplinen.

Gilt das dann alles nicht und gibt es dafür dann keine Unterschriften oder Stempel?

 

Grüße

Bernd

 

 

 

Bearbeitet von berndfig
Geschrieben (bearbeitet)

Nun, die Verbände machen eh, was sie (also der jeweilige Vorstand) wollen.
Ich kann da nur für drei Verbände sprechen, die ich selbst und persönlich in ihren Anforderungen für eine Waffenbefürwortung erlebt habe. 
-die Landesvertretung des DSB, in meinem Fall der Schützenbund OEBG (ist heute nicht mehr zuständig, das hat der NSSV übernommen) 
-der VdRBw RAG Schießsport Niedersachsen
-der LV4 des BDS

Alle drei waren sehr unterschiedlich, was deren Anforderungen für die Ausstellung eines Bedürfnisnachweises betrifft. Die Untergliederung des DSV hat da am meinten "geglänzt" aber das führt hier zu weit. 
Jedenfalls muss sich der Antragsteller (äh eher Bittsteller) eines solchen Nachweises den jeweiligen Regeln des Verbandes beugen, die der völlig selbstherrlich aufstellen darf. Da kann man sich aufregen wie man will, allein der Verband bestimmt, was er als Nachweis akzeptiert. Das hat mit dem Gesetzt nur insofern zu tun, weil das Gesetz den Mindeststandard festlegt (nicht wörtlich aber doch bestimmend). Was der Verband draus macht, ist allein seine Entscheidung.
Einzige Möglichkeit des Antragstellers ist die Wahl des Verbandes, dessen Regeln er am ehesten bereit ist zu befolgen. Mehr geht da nicht.

Bearbeitet von TGB11
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Hypnodoc:


"Hier" in der RAG kommt nur das RAG-Schießen in das Schießbuch hinein! Und für das Bedürfnis zählen auch nur RAG-Termine. 

Das wäre für mich ein Grund aus diesem Verband auszutreten!

Geschrieben

Zu den Eintragungen im Schießbuch:
Ich trage ein, was mir wichtig ist. 
Datum 
Ort (also mehr oder weniger genau den Schießstand)
LW oder KW
Kaliber
RAG-Disziplin-Kürzel (also zB. P-D1 oder G-RZF1) 

Schussanzahl (und zwar genau die, die der RAG-Disziplin entspricht) 

Die Disziplin und die Schussanzahl entspricht der jeweiligen Waffe, die ich nutze und sie hat in den wenigsten Fällen damit zu tun, was ich wirklich geschossen habe. Das hängt damit zusammen, dass die RAG gewisse Anforderungen an die Eintragungen im Schießbuch stellt, die ich damit formal erfülle. Das wird auch immer abgestempelt, sofern ich keinen totalen Blödsinn schreibe, was ich nicht mache. Das gilt auch für die Stempel anderer Verbände als der RAG, die haben damit kein Problem. 
Da ich aber den Hauptteil meiner Aktivitäten auf (gemieteten) RAG-Schießständen habe, sind die RAG-Stempel auch in der klaren Mehrheit. Ich habe halt das Glück, weitaus mehr Schießstand-Angebot zu haben, als ich in der Lage wäre, auszunutzen.   
 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb TGB11:

....
Die Disziplin und die Schussanzahl entspricht der jeweiligen Waffe, die ich nutze und sie hat in den wenigsten Fällen damit zu tun, was ich wirklich geschossen habe. Das hängt damit zusammen, dass die RAG gewisse Anforderungen an die Eintragungen im Schießbuch stellt, die ich damit formal erfülle.

....
 

 

Schau, das sind so Sachen die ich nicht verstehe.

 

Da stellt der Verband komische bzw. eigentlich unnütze Anforderung, die dann "irgendwie" formal erfüllt werden, indem die Schützen eintragen was der Verband lesen will, sie aber nicht geschossen haben .... 

 

Das ist doch sinnfrei, oder?

 

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von berndfig
Geschrieben
2 hours ago, ChrissVector said:

Damit fängt man auch die Leute etwas ein die meinen mit ihren 4 mal jährlich fünf Schuss auf die Präzisionsscheibe wäre den Anforderungen genüge getan.

 

Und das ist kein Training? Ich verrate Dir jetzt ein ganz grosses Geheimnis: Man kann sogar trainieren, ohne einen einzigen Schuss auf die Scheibe abzugeben. Nennt sich Trockentraining und ist oft sogar effektiver, als stupide irgendein 40 Schussprogramm durchzuschiessen. Vor allem wenn man das oft (bis hin zu mehrmals täglich), dafür aber kurz (beispielsweise 5 Wiederholungen der Übung) macht.

 

Warum sollte das nicht als Training (oder in anderen Worten Schiesssport betreiben) zählen? Das Gesetz sagt nicht darüber aus, dass bzw. wie laut es dabei Bumm machen muss.

 

1 hour ago, ASE said:

Es müssen gerichtsfest belastbare Nachweise vorliegen. Worauf glaubst du, darf der Verband seine Bescheingigungen gründen?

 

Also nur noch beurkundetea Betreiben unter notarieller Aufsicht? Weil sonst ist ein Nachweis ja wohl kaum gerichtsfest. Der ganze aktuelle Nachweis-Kindergarten lässt sich ohne Probleme fälschen, selbst wenn man den Schützen zwingen würde über jeden Termin eine 5-seitige Abhandlung zu schreiben und vom Verbandsvorstand abzeichnen zu lassen. Was soll dieser Blödsinn und warum verteidigt ihr so einen idiotischen Schwachsinn so vehement?!

 

1 hour ago, berndfig said:

Ich frage mich bei dem ganzen Zeugs mit "Disziplinen" und "nur verbandsintern" was macht Ihr bei Terminen an den Ihr z.B.

- Munition testet ?

- nicht der Disziplin entsprechende Scheiben beschiesst ? Z.B. beim Muni.- oder ZF-Test 

- das ZF einschiesst ?

- oder z.B. einem "fremden" Wettkampf im Ausland schiesst ?

 

Das sind ja alles in dem Sinn keine Disziplinen.

 

Nein, aber all das gehört zum Schiesssport betreiben und exakt dies fordert das WaffG:

Quote

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist ... glaubhaft zu machen, dass das Mitglied ... den Schießsport in einem Verein ... betrieben hat.

 

Geschrieben

@tuersteher Also Deiner Auffassung nach reicht es aus, alle 3 Monate zu Hause Trockentraining zu machen, um sein Sportschützenbedürfnis zu erhalten? :peinlich: 

Aber ernsthaft behaupten, die Verbände würden ihren Mitgliedern Betrug unterstellen? Mich wundert hier bald nix mehr! :mad:

Geschrieben

Nö, das gehört nicht alles zum Betreiben des Schießsports

 

"§ 15a Sportordnungen

(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird."

 

Z.B. ZF einschießen oder Munitionstests sind zwar vom Bedürfnis gedeckt (siehe Paragraph 9 (1) Nr.1 AWaffV)  aber kein sportliches Schießen im rechtlichen Sinne.

 

Demzufolge kann der Schießportverband solche Termine auch nicht für eine Bedürfnisbescheinigung berücksichtigen.

Schließlich muss sportlich geschossen worden sein; gemäß Paragraph 9 (1) Nr.2 Buchstabe a)

Geschrieben
2 minutes ago, Jake Cutlass said:

@tuersteher Also Deiner Auffassung nach reicht es aus, alle 3 Monate zu Hause Trockentraining zu machen, um sein Sportschützenbedürfnis zu erhalten? :peinlich: 

Aber ernsthaft behaupten, die Verbände würden ihren Mitgliedern Betrug unterstellen? Mich wundert hier bald nix mehr! :mad:

 

Auf Deine Argumentation, warum Trockentraining KEIN Betreiben des Schiesssports - also kein Training - sein soll bin ich gespannt!

 

Die logische Schlussfolgerung wäre dann Deiner Meinung nach sicher auch, das Trockentraining mit der Waffe verboten ist, weil des ja nicht dem vom Bedürfnis umfassten Zweck dient?!

 

Sehr :peinlich: Man könnte meinen gerade wir sind hier bei einem Antifanten-Treffen oder einer Versammlung der Grünen.

Geschrieben

Aber ich verstehe immer mehr, warum das Waffengesetz so scheisse ist und man den Eindruck bekommt, die ausführenden Akteure wären weitab von dem was man bei einem normalen Menschen erwartet: Es ist so, weil IHR das so wollt!

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Hypnodoc:

Wenn es dafür eine Disziplin gibt - why not? Ich würde auch gerne öfters gehen, allerdings ist der Stand nur 1 x im Monat von der RAG angemietet. Und jetzt? 

Das "wenn" ist aber genau der Punkt. Denn die gibt es nicht.

 

vor 3 Stunden schrieb Hypnodoc:

Bei uns haben 60% die Standaufsichtsprüfung - ich auch. Wäre also kein Problem wenn nicht - siehe oben!  

Und wie viele davon haben einen Schlüssel zum Stand? 

Dass sie theoretisch keine Aufsicht brauchen ist nicht gleichbedeutend damit, dass sie die Mehrzahl ihrer Termine ohne Aufsicht schießen...

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb tuersteher:

Und das ist kein Training? Ich verrate Dir jetzt ein ganz grosses Geheimnis: Man kann sogar trainieren, ohne einen einzigen Schuss auf die Scheibe abzugeben. Nennt sich Trockentraining und ist oft sogar effektiver, als stupide irgendein 40 Schussprogramm durchzuschiessen. Vor allem wenn man das oft (bis hin zu mehrmals täglich), dafür aber kurz (beispielsweise 5 Wiederholungen der Übung) macht.

Doch, ist es, und das will ich auch insgesamt nicht mal in Abrede stellen. Mache ich genauso, keineswegs jedes Schießen besteht exakt aus einer Disziplin nach einer Sportordnung. 

Aber damit kommen wir genau zum Problem: Wo fängt sportliches Schießen im rechtlichen Sinne an? Beim Trockentraining? Aus sportlicher Sicht vielleicht, aus rechtlicher wird dich ein Sachbearbeiter und ein Richter auslachen wenn du dein Bedürfnis mit "in zwölf Monaten regelmäßig mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ohne Schussabgabe trainiert" begründen willst, und das vollkommen zurecht.

Der Schießsport besteht aus den Elementen "Sport", also im vorliegenden Sinn einem auf Vergleich ausgerichteten Wettkampf nach klaren Regeln, und "Schießen", also dem Beschleunigen von Projektilen irgendeiner Art durch Gase, mechanisch gespeicherte Kraft etc. 

Fehlt eines davon mag es dem Schießsport zwar dienen, aber es ist nicht für sich genommen bereits solcher. Damit unterfällt beispielsweise Trockentraininig zwar dem Bedürfnis, aber es begründet alleine noch kein solches.

Wenn der Verband dir zugesteht auch in einem definierten Umfang Termine, denen keine Disziplin nach der jeweiligen Sportordnung zugrunde lag, für die Bestätigung deines Bedürfnis anzuerkennen ist das nicht per se unzulässig, aber die Verbände hüten sich aus gutem Grund davor NUR "Trainingstermine" als ausreichend zu betrachten, und verlangen daher in unterschiedlichem Umfang durchaus zurecht, dass die Mitglieder zumindest in einer ausreichenden Regelmäßigkeit auch "volle" Disziplinen mit der vorgesehenen Schusszahl nachweisen.

vor 31 Minuten schrieb tuersteher:

Aber ich verstehe immer mehr, warum das Waffengesetz so scheisse ist und man den Eindruck bekommt, die ausführenden Akteure wären weitab von dem was man bei einem normalen Menschen erwartet: Es ist so, weil IHR das so wollt!

Was du leider nicht zu verstehen scheinst ist, dass der Weg zu einer Verbesserung nicht ist die aktuelle Rechtslage zu ignorieren und darüber zu zetern was die Verbände aus dieser machen, sondern besonnen auf eine Veränderung der Rechtslage hinzuwirken wo sich die Gelegenheit bietet. Nur weil man die aktuelle Rechtlage eben auch in ihren unangenehmen Aspekten nachvollzieht befürwortet man sie nicht automatisch...

 

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