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IGNORED

Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb sealord37:

Sicher oder nicht, da so ein Ding seine Wesen nach bestimmt ist, die Angriffs oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und tragbar ist, geh mal lieber davon aus, dass so ein Teil als Waffe gilt. Als was auch sonst? 

Es mag völlig verrückt klingen, dass man so ein Stöckchen nicht neben dem Bett liegen haben darf um sich gegen einen Einbrecher in Notwehr zu verteidigen, aber eine Axt völlig in Ordnung geht. 

 

Das stimmt. Eine Waffe ist so definiert, wie du es beschreibt. Allerdings ist nicht jede Waffe verboten oder muss weggeschlossen werden. Ein führbares Messer z.B. muss nicht vor fremdem Zugriff geschützt werden. Darf Hause irgenwo "rumflacken". Daher meine Unsicherheit beim Tonfa. Ist zwar definitiv eine Waffe wie du sagst. Aber ob er verschlossen, bzw. nicht zugrifffähig aufbewahrt werden muss, weiß ich nicht. 

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb karlyman:

 

Und schon guckt es wieder um die Ecke, das Thema "abgeschlossene-Wohnung-als-Unbefugten-Zugriffsverhinderung".  

 

Ist nur halb richtig. Eine abgeschlossene Wohnung schützt zwar von unbefugtem Zugriff von außen, aber nicht von innen. Auch deine Frau darf keinen Zugriff auf scharfe Waffen haben, auch wenn sie einen Wohnungsschlüssel hat. Und deine Kinder auch nicht auf freie Waffen. 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb peng peng:

Das stimmt. Eine Waffe ist so definiert, wie du es beschreibt. Allerdings ist nicht jede Waffe verboten oder muss weggeschlossen werden. Ein führbares Messer z.B. muss nicht vor fremdem Zugriff geschützt werden.

Die Definition ist im waffenrechtlichen Sinne unvollständig.

Ein "führbares", also § 42a WaffG nicht unterfallendes Messer ist, wie auch die restlichen § 42a WaffG unterfallenden Messer, keine Waffe im Sinne des WaffG. Für "nicht-Waffen" gelten keine besonderen Aufbewahrungsvorschriften, solange sie nicht im WaffG explizit Waffen gleichgestellt sind.

Geschrieben (bearbeitet)

@ChrissVector stimmt! Ein Küchenmesser z.B. ist lt. WaffG keine Waffe. Ist lt Definition ein Messer zum Schneiden von Essen i d Küche und kein Gegenstand, um die Angriffs- oder Abwehrfähigkritvon Menschen herabzusetzten. Auch wenn es hierfür missbraucht werden kann. Das ist der viel diskutierte Begriff der "Bewerbung einer Waffe". Wird sie als solche beworben ist sie es auch. Falls nicht, könnte es sich z.B. auch "nur" um ein Werkzeug handeln. 

Bearbeitet von peng peng
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb peng peng:

 

Ist nur halb richtig. Eine abgeschlossene Wohnung schützt zwar von unbefugtem Zugriff von außen, aber nicht von innen. Auch deine Frau darf keinen Zugriff auf scharfe Waffen haben, auch wenn sie einen Wohnungsschlüssel hat. Und deine Kinder auch nicht auf freie Waffen. 

 


Es ging hier ja (Threadthema!) ganz überwiegend um die Aufbewahrung "freier" / nicht waffenrechtlich erlaubnispflichtiger Waffen.

Wer als Familienmitglied / befugter Mitbesitzer der Wohnung oder des Hauses (das ist wohl mit "von innen" gemeint) über 18 ist, und gegen wen kein Waffenbesitzverbot verhängt wurde, darf auf diese Zugriff haben. 

Geschrieben (bearbeitet)

Schon 6 Seiten über dieses eigentlich alberne Thema (das zu starten ich mich genötigt sah). Traurig, dass es dafür Anlass gibt. In meinem Fall geht es um die Aufbewahrung einer besseren Erbsenpistole.

 

Aber wie ich sinngemäß schon schrieb: Pick your fights. Ich akzeptiere die Nummer, wie sie ist (wie auch immer sie genau sein mag). Aber ich setze das Kreuz auf dem Wahlzettel zielgenau und da, wo es meiner Einschätzung nach am wahrscheinlichsten hilft.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
7 hours ago, peng peng said:

Er will damit verhindern, dass beim Transport von schaffen Waffen diese schnell in Anschlag gebracht werden können. So geschehen bei den tödlichen Schüssen auf einen von zwei Polizisten, die Wilderer kontrolliert hatten. 

 

 

Ähm....Du merkst schon, dass Du Dir mit dem Beispiel so ziemlich widersprichst.....besonders weil sich ja Wilderer an das WaffG halten? 

 

Daher noch mal etwas anders formuliert: Was unterstellt ein Staat/Gesetzgeber einem Bürger der Gesetze befolgt wie z.B. nicht auf Polizisten oder andere Menschen zu schießen, mit den Vorschriften? Es ist doch unterm Strich (mal Diebstahl, Zugriff durch Unbefugte usw. außer acht gelassen) völlig egal ob das Teil sogar geladen im Auto auf dem Beifahrersitz liegt, wenn der Benutzer die Gesetze achtet....er wird diese never ever (§32 StGB mal ausgeklammert) schnell in den Anschlag bringen um auf jemanden zu schießen. 

 

bj68

 

 

Geschrieben

Nur mal nebenbei: Eine ordentliche und ordnungsgemäße Aufbewahrung schützt ja auch die Waffen vor Schäden. Wenn man bedenkt, was Matchwaffen kosten, möchte ich ein 3000 Euro Luftgewehr auch nicht einfach in eine Ecke stellen. Da hat ein abgeschlossener Schrank auch einen praktischen Sinn.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb BJ68:

Ähm....Du merkst schon, dass Du Dir mit dem Beispiel so ziemlich widersprichst.....besonders weil sich ja Wilderer an das WaffG halten? 

 

 

Kann ich nicht nachvollziehen!

 

vor 14 Stunden schrieb BJ68:

 

Es ist doch unterm Strich (mal Diebstahl, Zugriff durch Unbefugte usw. außer acht gelassen) völlig egal ob das Teil sogar geladen im Auto auf dem Beifahrersitz liegt, wenn der Benutzer die Gesetze achtet...

 

Dein Ernst???!!!

 

Genau hier liegt der Widerspruch. Wer so handelt, missachtet das Gesetz. Wenn jeder Bürger brav und anständig alle Regeln beachten würde, bräuchte es gar keine Gesetzte. Leider ist das nicht der Fall. Und um dies zu ahnden, gibt es Gesetzte.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 8.4.2026 um 11:39 schrieb peng peng:

Daher meine Unsicherheit beim Tonfa. Ist zwar definitiv eine Waffe wie du sagst. Aber ob er verschlossen, bzw. nicht zugrifffähig aufbewahrt werden muss, weiß ich nicht. 

 

Wie muss man eigentlich den Pömpel aufbewahren? Da ist ja ein Knüppel dran. Ich denke, der muss mit in den Tresor. Und ab welcher Länge brauche ich ein verschlossenes Behältnis, um ihn in der Öffentlichkeit transportieren zu dürfen?

 

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Bearbeitet von mwe
Geschrieben
13 hours ago, peng peng said:

 

Kann ich nicht nachvollziehen!

 

 

Dein Ernst???!!!

 

Genau hier liegt der Widerspruch. Wer so handelt, missachtet das Gesetz. Wenn jeder Bürger brav und anständig alle Regeln beachten würde, bräuchte es gar keine Gesetzte. Leider ist das nicht der Fall. Und um dies zu ahnden, gibt es Gesetzte.

 

 

a) Wilderer = Jemand der ILLEGAL Wild tötet...was gegen ein Gesetz ist...und Du bringst so einen kriminellen Menschen als Beispiel, warum Waffen außerhalb des schnellen Zugriffs von Bürgern die sich an Gesetze halten aufbewahrt werden müssen....

 

b) Warum, wenn Open Carry erlaubt ist, dann missachtet keiner das Gesetz....und es gibt jetzt auch schon ein Gesetz(e), die es verbieten auf andere mit einer Waffe zu schießen....unter Strich verhält es sich wie mit dem Messern....bei Dir, bei Mir und bei vielen anderen wäre es völlig wurscht mit welchem Messer die rumlaufen, weil sie nie und never auf die Idee kämen, damit Leute zu bedrohen, zu nötigen oder gar ab zustechen bzw. verletzen oder töten und genauso verhält es sich wenn diese Leute Zugriff auf eine geladene Schusswaffe haben.

 

c) und in Tschechien ist Concealed Carry erlaubt....und ich glaube nicht, das "die Tschechen" von der Moral und Gesetzestreue her, um so vieles besser sind als Deutsche....d.h. dort müsste es ja dann jede Menge von sehr schnell in den Anschlag gebrachten Waffen geben.....nur so wie es ausschaut....ist das eben nicht der Fall. 

 

 

bj68

 

Geschrieben (bearbeitet)

Bei einem vernunftbegabtem Menschen bin ich ja voll und ganz bei dir. Gesetzte werden aber eben auch für die anderen gemacht. Ich denke, du würdest auch nicht auf den Gedanken kommen, eine Bank zu überfallen. Ich auch nicht. Dann bräuchte man ja auch kein Gesetzt, das Banküberfall unter Strafe stellt, oder?

Es gibt halt leider nicht nur vernünftige Menschen. 

 

Btw Der Jäger darf seine geladene Waffe auch führen. Und die wenigsten bringen damit auch jemanden um. 

 

Ein Sportschütze darf halt nicht führen, sondern nur transportieren. Ich finde das nicht schlimm. Ich schieße ja nur auf dem Schießstand. Ich muss nicht führen. Wozu auch?

Bearbeitet von peng peng
Geschrieben
3 hours ago, peng peng said:

Ein Sportschütze darf halt nicht führen, sondern nur transportieren. Ich finde das nicht schlimm. Ich schieße ja nur auf dem Schießstand. Ich muss nicht führen. Wozu auch?

 

 

Naja....Du hast halt argumentiert, dass diese Regelung verhindern soll, dass die Waffen beim Transport sehr schnell in den Anschlag gebracht werden....und ich hab dann gefragt, was denn von einem Staat zu halten ist, der (Sport)Schützen mit dieser Regelung indirekt unterstellt, dass eben diese Gefahr besteht, dass sie genau das tun. Praktisch Leuten die eh schon auf Herz und Nieren geprüft wurden, die auf ihre Waffe warten mussten, die Schießnachweise erbringen müssen usw. Denen auch bei Verstößen die mit dem WaffG nichts zu tun haben die Waffen entzogen werden können...wieder usw. und genau denen wird unterstellt mit ihren Teilen jemanden abzuschießen, wenn sie auf ihre Dinger zu leicht Zugriff haben....sprich Deine "Nichtzugriffsfähigkeit" ist eigentlich bei den (Sport)Schützen eben nicht Delikt-relevant, eben weil sie nicht stattfindet. 

 

Das gilt Dito für freie Waffen, um wieder auf eigentliche Thema zu kommen.....war bis zu der Änderung kein Problem und ist auch nach der Änderung unterm Strich kein Problem, bis auf den Punkt, dass sich jetzt wieder einige Paragraphenreiter einen vor der Palme wedeln können und sich wichtig vorkommen, weil sie ihre Duftmarke im WaffG hinterlassen haben. Es gab mit den freien Waffen meines Wissens nach wenn überhaupt nur sehr geringen Missbrauch im Hinblick auf den Zugriff von Unbefugten, es sei denn jemand hat da andere Zahlen.

 

 

bj68

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb BJ68:

Es gab mit den freien meines Wissens nach wenn überhaupt nur sehr geringen Missbrauch im Hinblick auf den Zugriff von Unbefugten, es sei denn jemand hat da andere Zahlen.

 

Ja ich habe andere Zahlen. Lt. Kriminalstatistik ich glaube 2022 waren die meisten illegalen Waffen freie SRS Waffen türkischer Herkunft, die mit wenig Aufwand scharf gemacht werden konnten. Türkische deswegen, weil die wohl eine recht hohe Fertigungsqualität haben, um auch scharfe Munition verschießen zu können. 

 

Btw Ich bin ha in vielen Punkten bei dir. Es ist halt so wie überall. Die wenigen Illegalen "versauen" die Gesetzte, sodass die Mehrheit Anständiger darunter leiden muss. 

 

Ich bin Motorradfahrer und ärgere mich jedes Mal über die Raser, derertwegen ganze Strecken gesperrt werden. Damit unterstell Vater Staat auch jedem, dass er ein Raser wäre. Ist das gleiche in grün wie bei der Nichtzugriffsfähigkeit.

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