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IGNORED

Zählt bei Tuner-Waffen das Gewicht mit verbauten Teilen oder nur das Herstellergewicht


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Geschrieben

Hi,
Ich hab schon ein paar Pistolen geschossen und die CZ 75B hat mir dabei am besten gefallen. Deshalb schaue ich mir jetzt die Oschatz Sport II vom Tuner an. Laut Hersteller liegt die bei 1280 g, aber mit den Tuningteilen (z. B. Metallgriffschalen, Magazinboden) wird sie direkt so ausgeliefert und kommt dann auf ca. 1345 g.

Frage:
Wird von der Behörde in so einem Fall das ursprüngliche Herstellergewicht (1280 g) angesetzt, oder zählt das tatsächliche Gewicht der vom Tuner ausgelieferten Waffe?

Geschrieben

Ich wüsste nicht dass eine Waffenbehörde das Gewicht einer erworbenen Waffe mal geprüft hätte.

Dass diese in die in der Bedürfnisbescheinigung angegebene Disziplin passt, liegt in der Verantwortung des Erwerbers.

Geschrieben (bearbeitet)

Seit wann interessiert die Behörde das Gewicht bzw warum sollte die Behörde das Gewicht interessieren?

 

Ich gehe mal davon aus das Du wegen dem Gewichtslimit bei den Verbänden fragst und da zählt immer das aktuelle Gewicht. Wenn Du also eine Waffe für eine Disziplin mit Gewichtslimit kaufst und diese über dem Gewichtslimit liegt aber unter das Limit gebracht werden kann (und wird) ist das alles kein Problem.

Wenn Du ein Bedürfnis beantragst für eine Disziplin mit Optik musst Du ja auch keine Waffe mit Optik kaufen sondern kannst eine Waffe kaufen die eine offene Visierung hat und bei einem anderen Händler die Optik kaufen. 

 

Abgesehen davon gilt der Voreintrag der Behörde ja auch für eine Halbautomatische Pistole im Kaliber 9mm und nicht für eine halbautomatisch Pistole im Kaliber 9mm mit dem Gewicht von maximal 1300gr, einem abzugsgewicht über 1kg und einem Leuchtpunkt

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben

Ja, ich meinte die Verbände, sorry für die Verwirrung.


Bei Red‑Dot ist das für mich klar — wenn eine Pistole gar nicht die Voraussetzungen für ein Red‑Dot hat, ist das bei einem neuen Eintrag kein Problem. Beim Thema Gewicht wird es für mich aber nuancierter und komplizierter.
 

Ein kurzes Beispiel zu meinem Gedanken: Ich möchte mir eine Oschatz Sport II direkt vom Tuner mit Metallgriffschalen oder Metall‑Magazinboden holen, also ausgeliefert mit ca. 1345 g, für Fallschieben. Später würde ich mir vielleicht eine P210 (Gesamtgewicht < 1200 g) für Merdistance holen — Merdistance ist die Disziplin mit max. 1300 g Waffengewicht.

 

Kann ein Verband mir dann tatsächlich ein neues Bedürfnis für die P210 verweigern, nur weil die Sport II theoretisch leichter gemacht werden vielleicht? Oder schaut der Verband nur auf das tatsächliche Gewicht der Waffe, so wie sie geliefert bzw. genutzt wird?

 

Geschrieben (bearbeitet)

*edit, da habe ich schneller geschrieben  als gedacht*

 

Der Verband kann Dich nicht zwingen die Waffe leichter zu machen, genauso wenig wie er dich zwingen kann die Optik abzubauen. 

Wenn die Waffe in der aktuellen Konfiguration für eine andere Disziplin zugelassen ist und dafür auch verwendet wird, dann hast du ein "Anrecht" (natürlich sofern sie anderen Voraussetzungen erfüllt sind) auf ein weiteres Bedürfnis für eine"passende" Waffe

 

Bearbeitet von BlackFly

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