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IGNORED

Frage zu Reddit-Post


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Geschrieben

Ich kenne mich mit der Aufbewahrung von Treibladungspulvern nicht aus ... ist so eine Kennzeichnung wie im folgenden Reddit-Post allgemein vorgeschrieben oder kann durch die Behörde individuell angeordnet werden?

 

 

 

Geschrieben

Auf dem Aufbewahrungsbehältnis muss das abgebildete Explosions - Symbol mit der Beschriftung "Gefahr" aufgebracht werden.

Für den Wiederladeraum gibt es keine Kennzeichnungspflicht.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Giraffe:

... ist so eine Kennzeichnung wie im folgenden Reddit-Post allgemein vorgeschrieben oder kann durch die Behörde individuell angeordnet werden?

Vorgeschrieben ist nur das offizielle Gefahrensymbol „explodierende Bombe“ nach 1. SprengV/GHS – und das kommt ans Behältnis, nicht an die Wohnungstür.
Steht das Ding in einem zugänglichen Bereich, gehört das Symbol sogar innen dran, damit’s keiner von außen sieht.

Das Schild hier ist eine Eigenbau-Drohkulisse.
An der Haustür wäre das ungefähr so clever wie ein Zettel „Ich bin drei Wochen im Urlaub – Schlüssel liegt unter der Matte“.
Behörde kann dir sowas privat nicht einfach vorschreiben, und wer’s freiwillig hinhängt, braucht sich über ungebetene Gäste nicht wundern.

 

image.png

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Geschrieben

Meinen Waffenschrank habe ich auch mit dem Explosions-Symbol (gibts als Magnetschilder) dekoriert:

 

image.png.ab531d2a8a2ad350f80f4df57e90d483.png 

 

Bin zwar kein Wiederlader, aber da lagert eben doch einiges an Munition drin. irgendwo mal gelesen das die Feuerwehr sich über eine solche Warnung ggfs freut. Schaden wirds nicht.

Geschrieben
Am 7.8.2025 um 20:34 schrieb Andor:

Für den Wiederladeraum gibt es keine Kennzeichnungspflicht.

 

Bei meiner letzten Aufbewahrungskontrolle wurde genau dies in meinem Einfamilienhaus gefordert. Das Argument: Wenn die Feuerwehr in meinen Keller stürmt, stehen die Feuerwehrleute im unteren Flur vor mehreren Kellertüren und benötigten bereits an der Tür einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort bzw. -behältnis.

Das erscheint mir als durchaus sinnvoll und der Sicherheit förderlich ...

Geschrieben

Das ist dann aber ein Wunsch der Behörde ohne rechtliche Bindung. Und betrifft auch nur den Aufbewahrungsort, nicht den Wiederladeraum. Genauso wie du bei einer Waffenkontrolle eigentlich nicht verpflichtet bist, auch die Pulveraufbewahrung zu zeigen. Habe ich trotzdem gemacht, werde aber beim nächsten Mal sagen, dass das ein Entgegenkommen meinerseits ist und ich nicht bereit bin, dafür auch noch zu bezahlen (Kontrolle wurde minutengenau abgerechnet). Es wurde nicht bemängelt, dass ich die Tür zum Aufbewahrungsort nicht gekennzeichent habe.

Wegen der Sache mit der Feuerwehr würde ich das evtl. direkt mit der Feuerwehr besprechen.

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Andor:

Das ist dann aber ein Wunsch der Behörde ohne rechtliche Bindung.

Das kann durchaus sein ...

 

vor 15 Stunden schrieb Andor:

Wegen der Sache mit der Feuerwehr würde ich das evtl. direkt mit der Feuerwehr besprechen.

Warum? Da gibt es doch nichts zu besprechen!?

Über die Sinnhaftigkeit eines wegweisenden Schildes im Brandfall in meinem Kellerflur kann ich mir schon selbst ein Urteil erlauben.

 

Geschrieben
Am 15.8.2025 um 13:56 schrieb Andor:

Genauso wie du bei einer Waffenkontrolle eigentlich nicht verpflichtet bist, auch die Pulveraufbewahrung zu zeigen.

 

Nun ja, nach § 31 Abs. 2 SprengG ist auch das für die Kontrolleure zulässig und es macht schon Sinn, beide Prüfungen in einem Aufguss vorzunehmen.

 

Wenn (in Baden-Württemberg unzulässigerweise) Gebühren für verdachtsunabhängige Kontrollen ohne Zusatzaufwand berechnet werden ist das ein anderes Thema.

 

SBine

Geschrieben (bearbeitet)

Lob und Anerkennung wenn ihr Eure Kellerräume kennzeichnet bzw. die Eingangstüre in den Keller.

 

In einen verrauchten Keller ist eh null Sicht wenn die Trupps vorgehen. Sehen es also gar nicht bis spät.

 

Eine Pflicht zur Kennzeichnung besteht jedoch nicht!

Ein Einsatzleiter wird da schon nachfragen wenn die Trupps/Er wenn er die Kennzeichnung sieht und wenn der Eigentümer/Nutzer vor Ort ist, wieviel und wo es gelagert ist.

 

Mir machen die Propangasflaschen mehr Sorgen.

 

Oder habt ihr Eure Flaschen im Keller/Lagerraum gekennzeichnet?

 

mfg 

Alex

Bearbeitet von Alex
Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Alex:

Oder habt ihr Eure Flaschen im Keller/Lagerraum gekennzeichnet?

Die würde ich gar nicht im Keller lagern, sondern gut belüftet draußen. Höchstens noch in einer Garage, die sind nie dicht. 

Geschrieben (bearbeitet)

Dann gehörst du zu den wenigen und privilegierten die mitdenken.

 

Wie machen es die Übereinander Wohner (habe ich in Hamburg gelernt Wache F15, dieser Ausdruck steht für Hochhausbewohner) ?

 

Edit:

 

Um auf ein Teil des Themas zurückzukommen , auch hier besteht keine Kennzeichnungspflicht!

Bearbeitet von Alex

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