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IGNORED

Frage zu Reddit-Post


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich kenne mich mit der Aufbewahrung von Treibladungspulvern nicht aus ... ist so eine Kennzeichnung wie im folgenden Reddit-Post allgemein vorgeschrieben oder kann durch die Behörde individuell angeordnet werden?

 

 

 

Geschrieben

Auf dem Aufbewahrungsbehältnis muss das abgebildete Explosions - Symbol mit der Beschriftung "Gefahr" aufgebracht werden.

Für den Wiederladeraum gibt es keine Kennzeichnungspflicht.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Giraffe:

... ist so eine Kennzeichnung wie im folgenden Reddit-Post allgemein vorgeschrieben oder kann durch die Behörde individuell angeordnet werden?

Vorgeschrieben ist nur das offizielle Gefahrensymbol „explodierende Bombe“ nach 1. SprengV/GHS – und das kommt ans Behältnis, nicht an die Wohnungstür.
Steht das Ding in einem zugänglichen Bereich, gehört das Symbol sogar innen dran, damit’s keiner von außen sieht.

Das Schild hier ist eine Eigenbau-Drohkulisse.
An der Haustür wäre das ungefähr so clever wie ein Zettel „Ich bin drei Wochen im Urlaub – Schlüssel liegt unter der Matte“.
Behörde kann dir sowas privat nicht einfach vorschreiben, und wer’s freiwillig hinhängt, braucht sich über ungebetene Gäste nicht wundern.

 

image.png

Geschrieben

Meinen Waffenschrank habe ich auch mit dem Explosions-Symbol (gibts als Magnetschilder) dekoriert:

 

image.png.ab531d2a8a2ad350f80f4df57e90d483.png 

 

Bin zwar kein Wiederlader, aber da lagert eben doch einiges an Munition drin. irgendwo mal gelesen das die Feuerwehr sich über eine solche Warnung ggfs freut. Schaden wirds nicht.

Geschrieben
Am 7.8.2025 um 20:34 schrieb Andor:

Für den Wiederladeraum gibt es keine Kennzeichnungspflicht.

 

Bei meiner letzten Aufbewahrungskontrolle wurde genau dies in meinem Einfamilienhaus gefordert. Das Argument: Wenn die Feuerwehr in meinen Keller stürmt, stehen die Feuerwehrleute im unteren Flur vor mehreren Kellertüren und benötigten bereits an der Tür einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort bzw. -behältnis.

Das erscheint mir als durchaus sinnvoll und der Sicherheit förderlich ...

Geschrieben

Das ist dann aber ein Wunsch der Behörde ohne rechtliche Bindung. Und betrifft auch nur den Aufbewahrungsort, nicht den Wiederladeraum. Genauso wie du bei einer Waffenkontrolle eigentlich nicht verpflichtet bist, auch die Pulveraufbewahrung zu zeigen. Habe ich trotzdem gemacht, werde aber beim nächsten Mal sagen, dass das ein Entgegenkommen meinerseits ist und ich nicht bereit bin, dafür auch noch zu bezahlen (Kontrolle wurde minutengenau abgerechnet). Es wurde nicht bemängelt, dass ich die Tür zum Aufbewahrungsort nicht gekennzeichent habe.

Wegen der Sache mit der Feuerwehr würde ich das evtl. direkt mit der Feuerwehr besprechen.

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Andor:

Das ist dann aber ein Wunsch der Behörde ohne rechtliche Bindung.

Das kann durchaus sein ...

 

vor 15 Stunden schrieb Andor:

Wegen der Sache mit der Feuerwehr würde ich das evtl. direkt mit der Feuerwehr besprechen.

Warum? Da gibt es doch nichts zu besprechen!?

Über die Sinnhaftigkeit eines wegweisenden Schildes im Brandfall in meinem Kellerflur kann ich mir schon selbst ein Urteil erlauben.

 

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