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IGNORED

Armbrustschiessen: Wo, wo nicht und was ist überhaupt der aktuelle Stand?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Jörg und ASE haben Beide Recht und Unrecht zugleich.

 

ASE s Argumentation geht von " absoluter gesetzlicher Wasserdichtheit" aus, ignoriert aber die tatsächliche Unwahrscheinlichkeit des Eintretens.

 

Jörg Argumentation geht dagegen von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit des "Nicht Eintretens" aus, gibt aber zu bedenken, dass es keine Absolute Gewissheit gibt.

 

Mir sagte mal ein schlauer Geschäftsmann: Jeder Vertrag ( und zwar absolut JEDER) lässt sich mit genügend Hartnäckigkeit aushebeln.

 

Wenn man absolute Gewissheit für alles im Leben braucht, kann man im Grunde genommen gleich mit dem Atmen aufhören.

 

Insofern Stimme ich wiedermal Jörg zu: Jeder muss selbst entscheiden, welche Risiken er sich zumuten möchte.

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Geschrieben

Und genau da ist es eben so, dass Jörgs Kunden - in der Mehrzahl sicher keine EWB-Inhaber - sich andere Risiken leisten wollen (und können) als jemand mit waffenrechtlichen Erlaubnissen, die er behalten will ....

 

Ach und - mir sind die Meinungen der VDB Juristen lieber als die von irgendeinem anonymen Niemand im Internetz.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 11.5.2025 um 14:21 schrieb JDHarris:

 

Jörg Argumentation geht dagegen von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit des "Nicht Eintretens" aus, gibt aber zu bedenken, dass es keine Absolute Gewissheit gibt.

Wenn jemand nach der Rechtslage fragt, wie @Traugott dann muss er eben die Rechtslage akzeptieren.

 

Das ganze hier ist ein reine Troll-Thread. Man @Traugott fragt nach der Rechtslage, und nachdem eine mit manigfaltigen Belegstellen,  insbesondere Urteilen, zum Thema untermauerte Aussage ihm nicht gefallen hat, wird er pampig. Natürlich in keiner Weise inhaltlich.

Wozu  dann Fragen...

 

Am 11.5.2025 um 14:21 schrieb JDHarris:

 

Mir sagte mal ein schlauer Geschäftsmann: Jeder Vertrag ( und zwar absolut JEDER) lässt sich mit genügend Hartnäckigkeit aushebeln.

 

Das nennt sich dann vor dem Verwaltungsgericht in waffenrechtlichen Angelegenheiten dann  "Unbelehrbarkeit" und ist nicht gerade dazu dienlich., eine vom Behördenbescheid abweichende Prognose der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu untermauern..

Ich weis jetzt nicht, was du mit "Vertrag" hinsichtlich waffenrechtlicher Regelungen insinuieren möchtest?!?

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Das ganze hier ist ein reine Troll-Thread. Man @Traugott fragt nach der Rechtslage, und nachdem eine mit manigfaltigen Belegstellen,  insbesondere Urteilen, zum Thema untermauerte Aussage ihm nicht gefallen hat, wird er pampig. Natürlich in keiner Weise inhaltlich.

Als pampig hatte ich Traugotts Reaktionen nicht aufgefasst.

Zudem ist die Rechtslage keineswegs eindeutig, vgl. die detaillierte Darstellung von Jörg.

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