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IGNORED

Waffe in einem Grundstück mit Wald an- oder einschießen erlaubt?


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Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

 

der Titel ist etwas konfus - hypothetisches Szenario:

 

Man hat ein Grundstück welches komplett umzäunt ist. Auf diesem Grundstück steht ein Haus inkl. Garten und auf diesem Garten befindet sich auch ein kleines Waldstück welches z.B. auch beim Bauamt als "Wald" eingetragen ist. Der Wald befindet sich in dem umzäunten Grundstück. Dieses Grundstück befindet sich in einem Jagdrevier. 


Das Haus + Garten sind "befriedeter Bezirk" dementsprechend darf ich dort meine Waffe nicht ein- oder anschießen.

Darf ich meine Waffe in dem als Wald deklarierten Teil des Grundstücks ein- oder anschießen? Gerne auch sofern möglich mit rechtlicher Quelle.

Vielen Dank vorweg.


EDIT: Natürlich unter der Voraussetzung, dass man einen Jagdschein besitzt und berechtigt ist in diesem Revier zu jagen.

 

Bearbeitet von tkopa
Geschrieben (bearbeitet)

Man sollte halt auch erwähnen welche Waffen man "einschießen" will.

 

Erlaubnispflichtige wie Ar15, KK z.b auf keinen Fall.

Ein privates eingezäuntes Grundstück ist kein Jagdgebiet.

 

Luftgewehr, Softair (Freie Waffen) überhaupt kein Problem.

 

In der Sachkunde gepennt?

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb tkopa:

 

Man hat ein Grundstück welches komplett umzäunt ist. Auf diesem Grundstück steht ein Haus inkl. Garten und auf diesem Garten befindet sich auch ein kleines Waldstück welches z.B. auch beim Bauamt als "Wald" eingetragen ist. Der Wald befindet sich in dem umzäunten Grundstück. Dieses Grundstück befindet sich in einem Jagdrevier.

....

Darf ich meine Waffe in dem als Wald deklarierten Teil des Grundstücks ein- oder anschießen? Gerne auch sofern möglich mit rechtlicher Quelle.


 

 

Ich habe den Eindruck, du träumst von Hickock.45's "backyard"...

 

Naja, träumen   darf man ja. Die Realität in D ist eine ziemlich andere. 

Geschrieben (bearbeitet)

Sollte eigentlich jedem hier klar sein.

 

  • Ein Grundstück mit einer Befriedung ist ein befriedetes Grundstück, auch wenn Bäume darauf stehen. Ein Wald ist rechtlich in Deutschland ein Gebiet, das den Waldgesetzen des Bundes und der Länder unterliegt und Waldfunktionen erfüllt. Ein Wald ist nicht automatisch ein Jagdrevier. Das richtet sich rechtlich in Deutschland nach den Jagdgesetzen des Bundes und der Länder
  • Das Einschießen von sog. "Freien Waffen" ist auf einem befriedeten Grundstück waffenrechtlich in Deutschland nicht verboten, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen (können). Weitere rechtliche Vorschriften sind zu beachten.
  • Willst Du mehr einschießen, brauchst Du dafür einen Schießstand. Schießstände befinden sich in Deutschland i.d.R. auf befriedeten Grundstücken. Manche dieser Grundstücke sind von Wald umgeben und andere nicht.

 

Dein

Mausebaer

 

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb karlyman:

 

Ich habe den Eindruck, du träumst von Hickock.45's "backyard"...

 

Wenn jemand ein entsprechend geeignetes Grundstück besitzt, dann sollte auch mit einem entsprechenden Minimum an technischen Maßnahmen eine Zulassung als Schießstand möglich sein. Die z.T. aufwendigen baulichen und technischen Maßnahmen bei Schießständen dienen ja nur dazu, das jeweilige Grundstück zur Nutzung als Schießstand rechtlich geeignet zu machen. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

..., dann sollte auch mit einem entsprechenden Minimum an technischen Maßnahmen eine Zulassung als Schießstand möglich sein.

Du kommst bestimmt nicht aus Deutschland!

 

Schau Dir nur mal an, was z.B. auf den bis vor einigen Jahren üblichen Bw-Ständen (A-Stand, 300 m) auf einmal nicht mehr ging ...

Zusätzliche Hochblenden, Kugelfang "modernisieren", ...

So viel nur zu den "technischen Maßnahmen", die allein schon sauteuer sind.

 

Dazu kommen dann noch Umwelt-Gutachten (Schadstoffe, Wassergefährdung, ...), Lärmschutz-Gutachten, Genehmigungen, ...

 

Da dürftest Du ganz schnell deutlich fünfstellig sein.

 

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