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IGNORED

Frage zum Bedürfniserhalt


WreckingBall

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Servus zusammen,

 

Ich hoffe ich kann hier beschreiben was ich wissen möchte.

 

Mir geht es um den Bedürfnisserhalt wenn man bereits Waffen besitzt.

 

Im Waffengesetz steht diesbezüglich ja

- Entweder alle 3 Monate 

- 6 mal im Jahr (also alle 2 Monate) 

Mit jeder Waffengattung 

 

Wie verhält es sich denn wenn man öfter als alle 3 Monate geht?

 

Was wenn man zwar alle 3 Monate nachweisen kann, aber zwischenzeitlich noch einen oder zwei Einträge einer Waffengattung mehr im Schießbuch hat? 

Rutscht man dann automatisch in Konstellation alle 2 Monate?

Und was wenn man dann die 6 Termine im Jahr z.b mit der Langwaffe nicht schafft?

 

Kennt sich hier einer aus?

Viele Grüße 

Bearbeitet von WreckingBall
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Du kannst auch HUNDERT mal gehen, das ist wurst.

 

Du MUSST MINDESTENS  1x im Quartal (also 3 Monate) ODER wenn du mal 4 Monate auf Urlaub bist halt MINDESTENS  6x im Jahr.

 

Grundsätzlich selbe Logik wie 12/18

Bearbeitet von CZM52
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vor 1 Minute schrieb CZM52:

Du kannst auch HUNDERT mal gehen, das ist wurst.

 

Du MUSST 1x im Quartal (also 3 Monate) ODER wenn du mal 4 Monate auf Urlaub bist halt 6x im Jahr.

 

Grundsätzlich selbe Logik wie 12/18

Beantwortet leider meine Frage nicht.

Wir nehmen jetzt mal an ich kann für jede Waffengattung die drei Monate nachweisen, habe dann aber z.b bei der Langwaffe zwei zusätzliche Trainings im Schießbuch stehen.

Rutsche ich dann in die 2 Monatsregelung oder gilt dann hier weiterhin die drei Monatsregelung?

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Ah ok.

Ich glaube ich habe es verstanden.

So lange mindestens alle drei Monate ein Nachweis da ist, ist es egal wie oft man geht.

Nur wenn mal eine Lücke im Schießbuch (länger als drei Monate dabei wäre) (Krankheit oder ähnliches) rutscht man in die zwei Monatsregelung und muss dann eben 6 mal im Jahr gehen.

 

Danke an alle 👍

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10 minutes ago, PetMan said:

Steht im Gesetz nicht " Quartal " und nicht 3 Monate? Bei der Quartalsregelung würde dein Beispiel reichen.

Nee, aus WaffG 14 (4):

Quote

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1.
    mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2.
    mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

 

Bearbeitet von s_f
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vor 17 Minuten schrieb JPLafitte:

Nicht jeder versteht "Quartal" und hält es nur für eine Bezeichnung für einen Zeitraum von 3 Monaten.

 

Naja, dann erklär mal 🤔

 

Das erste Quartal geht vom 1.1- 31.3

Das zweite vom 1.4 - 30.6

Usw usw.

 

Sind ergo jeweils drei Monate 🤔 aber gut, im Waffengesetz steht das ja nirgends

Bearbeitet von WreckingBall
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Die üblichen unscharfen Formulierungen im WaffG die wörtlich genommen keinen Sinn machen.

 

Ich persönlich lege diese "einmal alle drei Monate" Regel als "einmal im Quartal" aus, und zwar alle volle(!) Quartale der letzten 24 Monate vor Überprüfungsstichtag (der ja auch nicht genau spezifiziert ist, und für das ich einfach das Datum des Anschreibens der Behörde annehme). So habe ich das gegenüber meinem Verein übersichtlich in einer Tabelle nachgewiesen, die daraufhin das (ohne die konkreten Anzahlen oder gar Daten!) der Behörde bescheinigt haben. Damit war die Behörde zufrieden.

 

Wie das später mal die Verbände sobald diese für die Bescheinigungen zuständig sind auslegen wird nochmal spannend.

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Noch einmal was ganz anderes, denn ich bin hier jetzt dezent überfordert.

 

Im Waffengesetz steht ja

Überprüfung des Bedürfnis alle 5 Jahre durch den Verband.

Alle 3 Jahre durch die Behörde, ob man Mist gebaut hat (hat ja nichts mit dem Bedürfnis zu tun)

Vor Prüfung sind innerhalb 24 Monate eben oben genannte Termine nachzuweisen.

 

Das heißt doch, dass man die ersten drei Jahre komplette Narrenfreiheit hat, oder habe ich hier einen Denkfehler drin?

 

Wir nehmen mal hypothetisch an, dass gerade in der Anfangszeit (erstes Jahr) mal bei einer Waffengattung ein Termin verpasst wurde und anstatt 6 Terminen "nur" 5 innerhalb von 12 Monaten geschossen wurden.

 

Das sollte doch, sofern man dann danach regelmäßig geht nicht zum Problem werden, oder? 

Denn die Prüfung findet ja erst nach 5 Jahren statt.

 

Prüfen die Verbände zum Jahresende oder ab Daum Austellung des Bedürfnisses?

 

Bearbeitet von WreckingBall
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vor 14 Minuten schrieb WreckingBall:

Alle 3 Jahre durch die Behörde, ob man Mist gebaut hat (hat ja nichts mit dem Bedürfnis zu tun)

Jepp, da geht es um die Zuverlässigkeit.

 

vor 15 Minuten schrieb WreckingBall:

Das heißt doch, dass man die ersten drei Jahre komplette Narrenfreiheit hat, oder habe ich hier einen Denkfehler drin?

Nach 5 jahren wird das 5. und 4. jahr abgefragt, nach 10 Jahren das 10. und 9. Jahr. Danach reicht für Waffen im Grundkontingent die Mitgliedsbescheinigung des Vereins aus.

Die jahre 1,2,3 und 6,7 und 8 Werden nicht abgefragt. Deswegen sollte man auch dem Amt keine kopien der Schiessbücher überlassen. Wenn in den ungeprüften jahren kaum termine drin stehen könnten die auf dumme Gedanken kommen. So ein Fall wurde hier schon behandelt.

vor 18 Minuten schrieb WreckingBall:

Prüfen die Verbände zum Jahresende oder ab Daum Austellung des Bedürfnisses?

 

Wie die Verbände prüfen werden wir sehen WENN die verbände prüfen. 

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22 minutes ago, WreckingBall said:

Das sollte doch, sofern man dann danach regelmäßig geht nicht zum Problem werden, oder? 

Denn die Prüfung findet ja erst nach 5 Jahren statt.

 

Die Regelprüfung findet alle 5 Jahre statt, ja. Aber ich würde mich nicht darauf verlassen... anlassbezogen dürfte die Behörde jederzeit prüfen können. Was dabei rauskommt (ob sie dabei die gleichen Maßstäbe wie für die Regelprüfung anlegen darf - was wahrscheinlich ist IMHO) steht natürlich in den Sternen.

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@WreckingBall Verlass dich mal nicht darauf, dass die Behörde das auch pünktlich macht.

 

Teilweise kommt sie nach 8 Jahren erstmals dazu.

(edit: mit einem Voreintrag mit 12/18 nach 3 Jahren)

 

Im Verein hörte ich auch schon, dass gerne kurz vor 10 Jahren überprüft wird, weil nach 10 Jahren reiche ja die bloße Mitgliedschaft.

Bearbeitet von s_f
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vor 33 Minuten schrieb PetMan:

Wo ist " hier " und was wollen die pro Ü- Waffe sehen ?

BW,  sicher Ostalbkreis, Rems Murr und die ganzen dazugehörigen Stadte mit eigener Behörde

 

Wettkampfnachweise PRO Waffe

Bearbeitet von CZM52
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vor 8 Minuten schrieb Direwolf:

Im LV Bayern

... ist halt nicht BaWü.

 

Hier gilt Wettkampfnachweis pro Waffe. Und wenn du das schon schlimm findest, dann halte dich gut fest: Repetierflinten zählen in BaWü per Definition immer zum Überkontingent, auch wenns die einzige Waffe im Besitz ist.

Der Innenminister, auf dessen Mist das gewachsen ist, ist übrigens von der CDU.

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vor 26 Minuten schrieb Direwolf:

 

Wie soll das gehen? Wo wird denn rechtlich belastbar vermerkt, mit welcher Waffe ich einen Wettbewerb geschossen habe? Im LV Bayern bekommt man maximal ein Paperl auf die Kanone und gut.

DU musst deine Unterlagen halt entsprechend führen 🤷🏻‍♂️

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