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IGNORED

Lange Wartezeiten beim WBK Antrag


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Geschrieben
Am 15.7.2025 um 09:36 schrieb Hypnodoc:

10. Woche nach Erwerbsmeldung. Schweigen im Walde. Insgesamt mit den 21 Wochen der Dauer der Voreinträge jetzt 31 Wochen - in Summe fast 8 Monate. Da kann ich bei dem Termin zum Volleintrag gleich wieder meine neuen Bedürfnisse abgeben. Spart einen Weg zum Amt!

 

"IRONIE OFF"

Und Du hast was dagegen unternommen ?

Weil, wenn nichts ( wie leider die meisten Menschen bei solcherlei Dingen ) hätte die Behörde genau welchen Grund das anders zu machen ?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MB69:

Und Du hast was dagegen unternommen ?


Was denn? Untätigkeitsklage, so dass darr Verwaltungsakt komplett bis zur Klageentscheidung ruht? 😝 Nein Danke! 

Geschrieben

Erwerb auf JJS. Anschreiben an mich mit WBK ziemlich genau 4 Wochen. Postlaufzeit dann noch weitere drei Wochen. 1 Woche in der Behörde, die verschicken immer nur freitags und zwei Wochen Deutsche Post.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb witog:

Sehe ich auch so aber meine Behörde nicht.

Würde ich mal fragen, wie du deinem Bedürfnis (regelmäßiges Training) nachkommen sollst, wenn sie dir den Transport deiner Waffen ohne WBK verwehren. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb witog:

Sehe ich auch so aber meine Behörde nicht.


Das wiederum ist so eine Aussage, die ich dann mit Recht schriftlich als rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern würde. 
 

Du glaubst doch nicht, dass ich meine Benelli 10 Wochen im Schrank hab stehen gelassen. Erwerbsmeldung (zwei Tage nach dem Erwerb ans Amt gemeldet) ausgedruckt, zur grünen WBK gepackt und ab an den Stand. 
 

Munition am Stand erworben, verbraucht und glücklich wieder heim gefahren. 
 

So, und was spricht jetzt gegen meine Zuverlässigkeit? 
 

Richtig! Nix! Warum? Weil ich allen Pflichten nachgekommen bin!

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Hypnodoc:
vor 7 Stunden schrieb witog:

Sehe ich auch so aber meine Behörde nicht.


Das wiederum ist so eine Aussage, die ich dann mit Recht schriftlich als rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern würde. 


Der dann nachher auch wieder drei Monate braucht und möglicherweise durch einen Formkniff auf diesen einen Vorgang beschränkt ist.

Davon unabhängig aber stimme ich dir GRUNDSÄTZLICH hierbei zu:

vor 5 Stunden schrieb Hypnodoc:

Du glaubst doch nicht, dass ich meine Benelli 10 Wochen im Schrank hab stehen gelassen. Erwerbsmeldung (zwei Tage nach dem Erwerb ans Amt gemeldet) ausgedruckt, zur grünen WBK gepackt und ab an den Stand. 
 

Munition am Stand erworben, verbraucht und glücklich wieder heim gefahren. 
 

So, und was spricht jetzt gegen meine Zuverlässigkeit? 
 

Richtig! Nix! Warum? Weil ich allen Pflichten nachgekommen bin!

Deckt sich mit den Aussagen meiner WB: Da die WBK bei „Ihnen“ liegt, ist ein Nichtmitführen kein schuldhaftes Versäumnis meinerseits, sondern einfach die logische Folge des Ablaufs.

Da aber z. B. bei Personen mit nur einer WBK oder einem ÜK in den Fällen, wo eine Bearbeitung länger dauern würde, dadurch kein Training – was nicht nur für die Erweiterung und den Erhalt der Fertigkeiten und damit der Zielsetzung des Sports wesentlich ist, sondern ganz konkret auch zum Bedürfniserhalt zwingend sein kann – möglich wäre, ist nicht anzunehmen, dass es tatsächlich gewollt ist, dass alle auf der WBK eingetragenen Waffen so lange nicht das Haus verlassen dürfen. Zumal ja bei Leihe etc. auch keine Original-WBK mitgeführt wird.
Ratsam ist aber eine Kopie der WBK und sofern vorhanden mindestens ein weiteres originales Waffenrechtliches Dokument mitzuführen. Falls gerade im Moment der Kontrolle keine Abfrage möglich (Funkloch, Computerprobleme etc) bzw. um sich damit bereits vor der Abfrage den PVB glaubhaft als zumindest generell zum Waffenbesitz berechtigte Person zu legitimieren.
  
So – in etwa – die telefonische Auskunft, die ich mir dann noch durch einen kleinen Dreizeiler per Mail (nur dass ich transportieren darf, auch wenn die WBK auf dem Amt ist) habe bestätigen lassen.

Nur nutzt das leider alles nichts wenn die eigene WB der anderen das dann anders sieht:

vor 7 Stunden schrieb witog:
Am 25.7.2025 um 19:46 schrieb Slickride:

Wieso kannst du nicht zum Stand? Der Anzeigepflicht bist du nachgekommen

Sehe ich auch so aber meine Behörde nicht.

Denn diese Behörde ist es ja schließlich, die nachher über den Fall entscheidet und sagt: Verstoß – ja oder nein.

Und wenn sie „ja“ sagt, dann hat man den Ärger erst mal am Hals und muss dagegen vorgehen, wenn man nicht riskieren will, bei der zweiten Kleinigkeit alles abgeben zu müssen.
Wenn man dann noch bedenkt, dass zu diesem eh schon großen Ärger noch die Tatsache hinzukommt, dass WITOG vom Kreis Viersen schreibt – welcher im Zuständigkeitsbereich des VG Düsseldorf liegt, welches dann entscheidet –,
dann kann ich gut verstehen, dass man da lieber vorsichtig ist.

Aber ich bin ja mal gespannt, habe gerade selbst einen KW-Voreintrag am laufen.
Bearbeitungszeiten sollen im Moment ab Eingang des Antrags etwa zwei bis drei Wochen sein.
Ich werde es erleben...

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb witog:

Sehe ich auch so aber meine Behörde nicht.

 

Was sagt sie denn dann auf die Nachfrage, wie Du Deine Termine für den Bedürfniserhalt zusammenbekommen sollst? Im Zweifelsfall sprechen die Dir das Bedürfnis dann auch ab, obwohl die WBK bei denen lag. Jedenfalls liegt das nahe, wenn sie so reagieren.

 

Achja, ich warte schon wieder etwas mehr als 5 Wochen auf den Volleintrag in meine grüne WBK.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb msk:

Was sagt sie denn dann auf die Nachfrage, wie Du Deine Termine für den Bedürfniserhalt zusammenbekommen sollst?

Ich habe ja mehrere WBKs und kann also trainieren.

Desweiteren kann ich mit einer Kopie der gelben WBK, auf der noch andere Waffen eingetragen sind, mit den eingetragenen schießen gehen

aber nicht mit der neuen Waffe die halt noch nicht eingetragen ist. (Wortlaut SB).

Geschrieben (bearbeitet)

Das ergibt rein rechtlich gar keinen Sinn.

Entweder der SB sieht ein Problem beim Transport der Waffen mit WBK-Kopie oder nicht. Das gilt dann aber für alle. Abgesehen davon hättest Du die Waffe ja so noch nicht mal nach Hause transportieren dürfen.

Bearbeitet von msk
Geschrieben
Am 27.7.2025 um 16:56 schrieb witog:

Desweiteren kann ich mit einer Kopie der gelben WBK, auf der noch andere Waffen eingetragen sind, mit den eingetragenen schießen gehen

aber nicht mit der neuen Waffe die halt noch nicht eingetragen ist. (Wortlaut SB).


Da würde ich mal freundlich beim SB nachfragen auf welcher rechtlichen Grundlage diese völlig sinnbefreite Aussage basiert.

Geschrieben
Am 25.7.2025 um 21:02 schrieb Muckmeister:

Liebe Schießende,
 

hier ein Beispiel von heute, Freitag, 25.7.25.

1. habe meine Waffe heute Vormittag abgeholt.

2. Während mein Lieblingsbüchsenmacher die aus seinem Tresor geholt hat, habe ich meinen SB bei der Behörde angerufen

3. Habe ihn gefragt, ob ich kommenden Dienstag, 29.7., vorbei kommen kann, wegen Eintragen (auf gelb).

4. Er fragt: ob Dienstag, 1000 Uhr passt.

5. Ich sage, das passt perfekt.

 

Dienstag, 29.7. deshalb, weil ich Montag, 28.7., beim Zahnarzt bin und danach Müßiggang brauche. Sonst wäre auch Montag gegangen.

 

Von Erwerb bis Eintragen 2 Arbeitstage. Besser geht es nicht.

 

Nächster Erwerb ist im Dezember. Ohne Zahnarzt wird der Erwerb und das Eintragen am gleichen Tag sein, da bin ich mir sicher.

 

Ich finde meine Behörde superklasse. 🥰


Update: ich war heute bei meiner Behörde zum Eintragen. Der komplette Vorgang hat exakt 7 Minuten gedauert. 
Ich finde meine Behörde superklasse. 🥰

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb msk:

Entweder der SB sieht ein Problem beim Transport der Waffen mit WBK-Kopie oder nicht. Das gilt dann aber für alle.

Die SB sieht kein Problem beim Transport mit der kopierten WBK und den darauf eingetragenen Waffen.

Auf der Kopie der WBK ist aber die neue Waffe noch nicht eingetragen !

Meine letzte Eintragung / Überprüfung war vor ca. 8 Monaten. Also laufen jetzt wieder alle Überprüfungen neu.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 57 Minuten schrieb witog:

Meine letzte Eintragung / Überprüfung war vor ca. 8 Monaten. Also laufen jetzt wieder alle Überprüfungen neu.

Bei Erwerb einer Waffe auf Gelb trägt deine Behörde nicht ein weil sie erst noch die komplette Überprüfung durchlaufen lässt ? Und musst du die Überprüfung auch noch extra bezahlen ??? Wieso muss eigentlich die WBK auf dem Amt rumliegen bis es denen mal gefällt die Waffe endlich einzutragen ?

 

Einer meiner Neuschützen war heute mit den Bedürnisbescheinigungen für seine Erst-WBK`s bei uns in der Kreisstadt auf der Waffenbehörde. Die Überprüfungen wurden vor 2 Monaten angestossen und sind schon lange durch. Da von den beiden SB eine Urlaub hat bekam er seine WBK`s nicht sofort ausgestellt. Aber morgen, zwischen 11 und 12 Uhr kann er sie abholen gehen. Der bereits bei Frankonia gekaufte , und natürlich dort belassene, S&W 686 ist dann schon fertig eingetragen und wird ne stunde nach dem Erhalt der WBK`s abgeholt. 

So kanns auch gehen. Bei dem was ich ansonsten hier von vielen Lese  sollte ich unsere Waffenebhörde in mein Abendgebet mit einschliessen.................

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb witog:

Auf der Kopie der WBK ist aber die neue Waffe noch nicht eingetragen !


Ich nehme an es geht immer noch um die gelbe WBK?
 

Übergabe der Waffe: Du kannst die Waffe unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrags physisch an dich nehmen, da die gelbe WBK den Erwerb direkt erlaubt, ohne dass eine vorherige behördliche Genehmigung erforderlich ist. Wichtig: Der Verkäufer muss die Übergabe innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Waffenbehörde melden (§ 34 Abs. 3 WaffG), und du musst die Waffe ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zur Eintragung vorlegen.

 

Du kannst die neue Waffe nutzen, damit zum Schießstand fahren, dort damit Spaß haben (sorry: trainieren) und Dir dann daheim beim Putzen die Finger wund schrubben bevor sie wieder im Schrank landet.

 

Ich frage mich echt, ob manche SB nicht besser bei der Kfz-Zulassungsstelle Aufkleber von den alten Nummerschildern kratzen sollten.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb witog:

Die SB sieht kein Problem beim Transport mit der kopierten WBK und den darauf eingetragenen Waffen.

Auf der Kopie der WBK ist aber die neue Waffe noch nicht eingetragen !

 

Und wie kommt dann die Waffe vom Händler in Deinen Tresor? Darüber sollte Deine SB nochmal nachdenken. Vielleicht auch mal ganz generell über die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der gelben WBK. Da scheinen doch einige Defizite zu bestehen.

Geschrieben

Oh man! Die SB's versuchen es immer wieder...

Im WaffG §38 Abs.2 ist das doch eindeutig geregelt: 

 

"In den Fällen des § 13 Absatz 3 sowie im Fall des Führens einer Waffe, die auf Grund einer unbefristeten Erlaubnis gemäß § 14 Absatz 6 erworben wurde, genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Absatz 3 Nummer 1."

 

Im Klartext: Ihr erwerbt eine Waffe rechtmäßig auf gelb, zeigt den Erwerb innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde an und lasst euch eine Bestätigung der Meldung geben.

Dann könnt ihr zusammen mit der gelben WBK, der Bestätigung der Anzeige des Erwerbs und dem Waffenbegleitschein (ggf noch ein Ausdruck des §38 WaffG) nicht nur zum Schießen fahren, ihr könnt sogar Munition dafür kaufen.

 

Und noch was: Eine WBK ist ein Ausweisdokument, dass als Nachweis über den erlaubten Besitz einer Waffe dient. Diese WBK gehört nicht in einer Behörde zwischengelagert. Die bleibt da, wo auch die Waffen sind! Auch das steht im §38. Eine Kopie einer WBK ist kein Ausweisdokument! 

Was würde denn passieren, wenn auf einmal die Polizei vor der Tür steht und die Durchführung des Waffengesetzes nach §36 machen möchte? Wie willst du nachweisen, dass du die Waffen besitzen darfst?

 

Lasst euch bitte nicht verunsichern und blättert noch mal das WaffG durch. Da muss man heute komplett fit drin sein.

 

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb JumboHH:

Wie willst du nachweisen, dass du die Waffen besitzen darfst?


Ich gebe Dir zu 100% Recht, aber hat die Exekutive nicht 24/7 Zugang zum NWR und kann das blitzschnell abfragen (je nach Funkloch)?

Geschrieben

Ich möchte kurz über meine positive Erfahrung mit der Waffenbehörde berichten. Ich habe am 04.07.2025 meinen Antrag auf Erteilung einer Sportschützen WBK an die Waffenbehörde per Post abgeschickt. Eingang des Antrags muss bei der Behörde der 07.07. gewesen sein. Gestern, 29.07.2025, war die gelbe WBK samt Kostenbescheid in der Post. Eine Bearbeitungszeit von rund drei Wochen dürfte für eine deutsche Behörde eine absolute Spitzenzeit sein. Ich bin happy und spreche Lob und Anerkennung für meine Waffenbehörde aus.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Hypnodoc:

.................. und du musst die Waffe ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zur Eintragung vorlegen.................

 

 

Wo genau wird dann was in die WAFFE eingetragen ?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb CZM52:

Wo genau wird dann was in die WAFFE eingetragen ?


Wortklauberei - und Du weißt es ganz genau wie ich das gemeint habe. Und wenn Du es wirklich nicht verstehst - frag Deinen SB! Unnötiger Kommentar! 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Hypnodoc:


Wortklauberei - und Du weißt es ganz genau wie ich das gemeint habe. Und wenn Du es wirklich nicht verstehst - frag Deinen SB! Unnötiger Kommentar! 

 

 

Wenn du sagen wolltest, " musst die WBK innerhalb 14 Tagen zur Eintragung vorlegen"...ist halt auch falsch.--frag dein SB! Falscher Kommentar!

 

 

Geschrieben

Mein Gott, Du musst den Erwerb der Waffe auf gelbe WBK binnen 14 Tagen dem Amt melden:

- Nummer der betreffenden WBK

- NWR-Nummern (Waffe, Verkäufer, Käufer)

Anschrift/Adresse des Verkäufers

- wenn möglich Rechnung oder Kaufvertrag mit Datum des Verkaufs und Datum der Überlassung.

 

Wann dann sich das Amt begnügt, das in Deine WBK einzutragen, das kann Dir vollkommen egal sein. 

 

Wenn ich jetzt was vergessen habe, dann steinige mich. 

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Hypnodoc:

Mein Gott, Du musst den Erwerb der Waffe auf gelbe WBK binnen 14 Tagen dem Amt melden:

- Nummer der betreffenden WBK

- NWR-Nummern (Waffe, Verkäufer, Käufer)

Anschrift/Adresse des Verkäufers

- wenn möglich Rechnung oder Kaufvertrag mit Datum des Verkaufs und Datum der Überlassung.

 

Wann dann sich das Amt begnügt, das in Deine WBK einzutragen, das kann Dir vollkommen egal sein. 

 

Genau die Daten, die der Händler für Dich dann eh schon ins NWR eingegeben hat und die die Behörde daher schon lange hat. Ist eigentlich nur gut für einen kurzen Schwatz mit dem SB am Telefon, wenn man irgendwo einen Zahlendreher eingebaut hat.

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