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IGNORED

Lange Wartezeiten beim WBK Antrag


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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Tsherno:

"Bei JEDER waffenrechtlichen Änderung werden alle Stellen erneut abgefragt, egal wie lange die letzte her ist (hier NRW, Rhein-Kreis Neuss).


Das wäre mir gänzlich neu! In der Regeln 6 Monate nach der letzten Datenabfrage (Regelüberprüfung oder durch Erwerb) findet KEINE erneute Datenabfrage statt. 

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Giraffe:

 

Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage soll das erlaubt sein? 

Wenn der Voreintrag vorhanden ist und der Waffenerwerb ordnungsgemäß beim Amt innerhalb der Frist gemeldet wurde, dann kannst Du mit dem Nachweis dass Du gemeldet hast natürlich zum Stand damit. Im Schrank darf sie auch stehen, da kann ich sie auch mit zum Stand nehmen. Nur halt noch kein Munitionserwerb möglich. 
 

Warum? Wie machst Du das? 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Hypnodoc:


Das wäre mir gänzlich neu! In der Regeln 6 Monate nach der letzten Datenabfrage (Regelüberprüfung oder durch Erwerb) findet KEINE erneute Datenabfrage statt. 

 

Das macht jede Behörde offenbar unterschiedlich.

Der Hintergrund ist vermutlich, dass Du besonders gefährlich wirst, wenn Du einen neuen Antrag stellst. Wenn Du keinen stellst, reicht ja die Regelabfrage von drei Jahren.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Hypnodoc:

Wenn der Voreintrag vorhanden ist und der Waffenerwerb ordnungsgemäß beim Amt innerhalb der Frist gemeldet wurde, dann kannst Du mit dem Nachweis dass Du gemeldet hast natürlich zum Stand damit. Im Schrank darf sie auch stehen, da kann ich sie auch mit zum Stand nehmen. Nur halt noch kein Munitionserwerb möglich. 
 

Warum? Wie machst Du das? 

 

Der Hintergrund ist, dass laut Gesetz die WBK beim Führen (Transport) mitgeführt werden muss. Faktisch funktioniert das so aber nicht, wenn die Behörde auf schriftlicher Kommunikation besteht und das Ding über viele Monate einbehält. Daher wurde mir hier ausdrücklich erlaubt, mit einer Kopie herumzufahren. Die theoretische Ordnungswidrigkeit ist erstens fraglich (Behörde hat mir das erlaubt, die Rechtsgrundlage dafür ist mir egal) und zweitens kann sie für die Bewertung meiner Zuverlässigkeit durch meine Behörde gar keine Rolle spielen, denn sie war es ja, die mich mit Kopie losgeschickt hat. Und drittens ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Kontrolle zu kommen und mit diesem Hintergrund Ärger zu bekommen, nahezu Null. Was aber ganz sicher ist: Ohne die Schießtermine kann ich mein Bedürfnis nicht nachweisen, das ich für den weiteren Besitz meiner Waffen benötige. Und in dieser Zwangslage mache ich eben das, was die Behörde mir sagt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb msk:

 

... wenn die Behörde auf schriftlicher Kommunikation besteht und das Ding über viele Monate einbehält. 


Nix wird einbehalten! Ich gebe meine WBK zum Termin aus der Hand und dann steck ich die WBK wieder ein!

 

Ich hab ja auch Wettkämpfe im Ausland. Allerdings in dem Fall natürlich nicht mit der neuen Waffe. 

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Hypnodoc:


Nix wird einbehalten! Ich gebe meine WBK zum Termin aus der Hand und dann steck ich die WBK wieder ein!

 

Ich hab ja auch Wettkämpfe im Ausland. Allerdings in dem Fall natürlich nicht mit der neuen Waffe. 

 

Hier läuft grundsätzlich alles nur schriftlich per Post. Termine nur in Ausnahmefällen und nach Vereinbarung und auch dann wird da während des Termins nichts bearbeitet.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 30.11.2024 um 14:07 schrieb WreckingBall:

Ist bei mir aber ähnlich.

Die WBK war bei mir nach einer Woche im Briefkasten.

Die Eintragung der Waffe am selben Tag an dem ich sie erhalten habe, keine 5 Minuten.

 

Neuer Voreintrag in der Grünen am selben Tag, dauerte keine 10 Minuten.

 

Ausstellung der gelben WBK ebenfalls am selben Tag, dauerte mit ein bisschen Smalltalk 15 Minuten.

 

Ich bin mit meiner Behörde rund um zufrieden.

 

Könnte 1:1 bei uns sein. Klappt beim Termin mit persönlichem Kontakt 1A und schnell. Ich bin ja immer live dabei bei den Eintragungen.

Das geht wirklich sehr fix und ist in max. 5-10 min erledigt.

Bearbeitet von geissi
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb msk:

... alles nur schriftlich per Post.


Mit welcher rechtlichen Grundlage? Wenn ich mit meinem Sachbearbeiter etwas zu klären habe, dann hole ich mir einem persönlichen Termin. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Hypnodoc:


Mit welcher rechtlichen Grundlage? Wenn ich mit meinem Sachbearbeiter etwas zu klären habe, dann hole ich mir einem persönlichen Termin. 

 

Welche rechtliche Grundlage soll denen ihre Abläufe in der Weise vorschreiben, dass die reguläre Bearbeitung nicht auf dem Postweg erfolgen kann? Ich denke, die sind da recht frei in der Gestaltung ihrer Abläufe. Ich kann das in gewisser Weise auch nachvollziehen, denn persönliche Termine sind zeitlich ineffizient (Zeitbedarf bei Vereinbarung oder Information, Bereitstellung der Unterlagen zum Termin, Gesprächsbedarf des Besuchers etc. pp.) und erfordern zusätzlichen Aufwand. Das kann eine ohnehin völlig überlastete Behörde nicht gebrauchen und Du kannst das eigentlich heutzutage unter "Luxus" verbuchen. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf, dass der SB Dich persönlich empfängt, damit er Dir innerhalb von 10 Minuten die Stempel in Deine WBK drückt. Du kannst froh sein, dass das bei Deiner Behörde so funktioniert, hier geht das eben nicht.

 

Hier gibt es eben die beschriebenen anderen Wege, um damit umzugehen. Prinzipiell kann ich damit leben. Was mich stört, ist noch nicht mal die ewig lange Bearbeitungsdauer an sich, sondern die komplette Intransparenz. Keiner weiß etwas, keiner kann sagen, wie lange es dauern wird. Die schreiben auf ihre Webseite "Es kann länger dauern." was praktisch Null Aussagekraft hat. Und selbst auf Nachfrage ist der SB nicht in der Lage, mir zu sagen, welche Abfragen noch ausstehen, ganz zu schweigen davon, wie lange die noch benötigen.

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb msk:

 

Welche rechtliche Grundlage soll denen ihre Abläufe in der Weise vorschreiben ...

 


Die rechtliche Grundlage für eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter des Landratsamts ergibt sich aus der Notwendigkeit, die persönliche Vorsprache zu organisieren. 
 

Sprich: wenn es dir wichtig ist! 

 

 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Hypnodoc:


Die rechtliche Grundlage für eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter des Landratsamts ergibt sich aus der Notwendigkeit, die persönliche Vorsprache zu organisieren. 
 

Sprich: wenn es dir wichtig ist! 

 

 

 

Verstehe ich nicht. Warum ist die persönliche Vorsprache notwendig? Meine Behörde sagt, sie sei nicht notwendig. Und selbst, wenn ich sie für notwendig erachten würde, bekäme ich vielleicht einen Termin, aber hinsichtlich des Verwaltungsaktes würde während des Termins kaum etwas passieren.

Mach Dir nichts vor, Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf. Du kannst nach drei Monaten Warterei versuchen, mit der Hilfe eines Verwaltungsgerichtes Dein Anliegen zu beschleunigen, aber hinsichtlich der Wirksamkeit oder gar Kontraproduktivität solcher Verfahren habe ich schon weit auseinanderliegende Positionen gelesen. Von "geht dann plötzlich ganz schnell" bis hin zu "dann bleibt alles während des Verfahrens liegen" ist alles dabei. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ist leider alles sehr subjektiv, als ich meinen Verein gewechselt habe vor einem Jahr, wurde mir im Verein mitgeteilt ich könne mich auf etwas gefasst machen mit meinem für mich zuständigen Amt. 

 

Als dann der erste Antrag kam musste ich ewig warten weil die Sachbearbeiterin bei der ersten Anfrage nach 4 Wochen Zuviel zu tun habe. Weitere 4 Wochen später hieß es dann, dass die Stelle aktuell nicht besetzt sei, 4 Wochen später der nächste Anruf ging ein super freundlicher Mitarbeiter ans Telefon der sich entschuldigt hat für die lange Wartezeit und sich mir als der neue Sachbearbeiter vorgestellt hat. 
In ebendiesem Gespräch hat er sich noch zusätzlich entschuldigt dass er anfangs nicht der schnellste sein wird da er neu ist usw. 

Da dachte ich mir nur "Oh mein Gott, vom Regen in die Traufe" - am ende hat sich sein "ich bin neu und nicht so schnell" rausgestellt als: Wenn ich es abhole dauert es 24 Stunden, wenn ich es mir schicken lasse 24 Std + Postweg. 

 

Ende vom Lied ist ich habe in den letzten 12 Monaten 6 Anträge gestellt, der erste hat dann eben 3-4 Monate gedauert. Für alle weiteren 5 habe ich zusammen vermutlich keine Woche insgesamt gewartet. 

 

Es Zeigt mir einfach, die Leute haben kein Bock, wenn da ein netter SB sitzt der seinen Job macht ist alles ratz fatz erledigt wenn da einer sitzt der meint er kann hier den großen Machtmissbrauch raushängen lassen geht eben nix. 

Nur der Feuerwaffenpass hat 2 Wochen gedauert weil er meinte dafür müsse er eine neue Sicherheitsüberprüfung machen. 

Bearbeitet von Nebu88
Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Hypnodoc:

Nix wird einbehalten! Ich gebe meine WBK zum Termin aus der Hand und dann steck ich die WBK wieder ein!

Schön, das das bei dir klappt, bei meiner Behörde haut das nicht hin.

Ich könnte einen Termin ausmachen, um den Antrag abzugeben (zusammen mit der WBK) und einen neuen Termin, um die WBK wieder abzuholen. Auf den Eintrag warten ist nicht möglich (dauert auch recht lange). Die Abwicklung auf dem Postweg dauert genauso lange.

Geschrieben
Am 16.4.2025 um 16:02 schrieb Hypnodoc:


Das wäre mir gänzlich neu! In der Regeln 6 Monate nach der letzten Datenabfrage (Regelüberprüfung oder durch Erwerb) findet KEINE erneute Datenabfrage statt. 

Ich zitiere hier mal meinen SB: Das ist schlichtweg ein Mythos. Solche Regelungen gibt es nicht. 

 

 

Am 16.4.2025 um 15:20 schrieb Giraffe:

 

Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage soll das erlaubt sein? https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__38.html

Mein SB hat mir schriftlich das OK gegeben, dass ich auch ohne die originale WBK die Waffe zum Schießstand mitnehmen darf. Bei Bedarf können die Kollegen vor Ort ja prüfen, ob eine waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden ist oder nicht. 

Ich meine, das ergibt auch Sinn. Wozu gibt es sonst die NWR-ID? Ich habe immer eine frische Kopie der WBK dabei, sollte sie mal auf dem Amt liegen.

 

Thema Wartezeiten und zu all jenen, die nicht monatelang auf ihre WBK warten: Bei uns ist es so, dass die Kreispolizei diese Anträge bearbeitet und das in einer Großstadt. Man erklärte mir das so, dass die Mitarbeiter, die sowas bearbeiten, ja nicht nur sowas machen, sondern reguläre Polizisten sind, die auch Polizeiarbeit tätigen, also zu Gerichten gehen, Berichte schreiben, auf Streife sind, Berichte schreiben und weitere Fälle auf den Tischen haben. Die können sich nicht nur um WBKs kümmern. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tsherno:

Ich zitiere hier mal meinen SB: Das ist schlichtweg ein Mythos. Solche Regelungen gibt es nicht. 

 

Er meinte vermutlich behördeninterne Regelungen. Die handhaben das unterschiedlich. Die 6 Monate sind wohl am meisten verbreitet, es gibt aber auch welche, die bei jedem Vorgang eine neue Abfrage starten. Und diese Abfragen scheinen das größte Problem bei den ganzen langen Wartezeiten zu sein.

 

Ich halte das angesichts der gesetzlichen Regelung, sowieso mindestens aller 3 Jahre zu prüfen und angesichts der Nachmeldepflicht der abgefragten Behörden für völlig unsinnigen und unnötigen Aufwand, der nur eine Art Pseudo-Absicherung der Verantwortlichen darstellt. Es gibt keinerlei Grund zur Annahme, dass das Stellen irgendeinen Antrages eine Änderung der Zuverlässigkeit bewirkt (oder aus einer Änderung herrührt) und alle Antragssteller im Besitz von Waffen haben diese auch während der Bearbeitungszeit des Antrages weiter im Besitz.

Selbst wenn man einen Antrag zum Anlass nimmt, eine neue Zuverlässigkeitsabfrage zu starten (was unsinnig genug ist), könnte man den Voreintrag direkt erstellen, weil die Zuverlässigkeitsabfrage rein gar nichts am bereits vorhandenen Waffenbesitz (und damit der "Gefährlichkeit") des Antragsstellers ändert.

 

Geschrieben

Eines sollte bei solchen „ mein SB“  Aussagen klar sein

 

über 500 Waffenbehörden mit wenn’s doof läuft über 500 unterschiedlichen Aussagen 

 

also egal was der SB von XYZ sagt, relevant ( ob richtig ist ein anderes Thema) ist erstmal was und wie es die eigene Behörde sieht 

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb msk:

 

Er meinte vermutlich behördeninterne Regelungen. Die handhaben das unterschiedlich. Die 6 Monate sind wohl am meisten verbreitet, es gibt aber auch welche, die bei jedem Vorgang eine neue Abfrage starten. Und diese Abfragen scheinen das größte Problem bei den ganzen langen Wartezeiten zu sein.

Ich schätze auch, dass es sich eher um etwas Lokales handelt. Man liest ja hier im Forum auch, dass man einiges mittels persönlichen Termin machen lassen kann. 

 

vor 9 Stunden schrieb msk:

 

Ich halte das angesichts der gesetzlichen Regelung, sowieso mindestens aller 3 Jahre zu prüfen und angesichts der Nachmeldepflicht der abgefragten Behörden für völlig unsinnigen und unnötigen Aufwand, der nur eine Art Pseudo-Absicherung der Verantwortlichen darstellt. 

Da bin ich bei dir. Keiner der Behörden bzw. Mitarbeiter will sich angreifbar machen, wenn er eine Aussage tätigt. Also macht man lieber zu viel als zu wenig. 

 

Geschrieben

Bei meiner Waffenbehörde (NRW, Kreispolizeibehörde) liegt mein Antrag seit Mitte Januar.

Auf Rückfrage nach zwei Monaten ist die Sicherheitsüberprüfung seit dem 31.01.2025 durch, seitdem ist genau nichts passiert denn "so schnell sind wir halt nicht". Das Ding müsste also eigentlich nur noch in den Drucker und mit Rechnung in die Post. 

Heute ist der 24.04.2025 und diesen Vorgang haben sie bis heute nicht geschafft.

Nach drei Monaten benötigt das hiesige Amt nach Aussage der SB eine neue Abfrage, das ist in genau einer Woche und wird sie Wartezeit wieder verlängern, ein Riesenspaß.

Geschrieben

Hi, 

 

Landkreis Bad Kissingen ging es genau eine Woche bis ich meine WBK abholen konnte.

Antrag online eingereicht einen Tag später wurde ich aufgefordert Bilder vom Waffenschrank zu schicken. 6 Tage später war alles erledigt.

Allerdings hab ich den kleinen Waffenschein, aber schon knapp 2 Jahre.

Geschrieben (bearbeitet)

Aktueller Fall bei "unserer" Behörde, die Publikumsverkehr nur in Ausnahmefällen zulässt: 10 Wochen für den Eintrag eines KK-Repetierers auf eine vorhandene Gelbe WBK!

Wenn ich für einen (aus meiner Sicht) solch verhältnismäßig einfachen Vorgang länger als 3 Tage brauche, tritt mir mein Chef in den verlängerten Rücken - zurecht.

Die sind im gleichen Gebäude, wie die Kfz-Zulassungsbehörde und Führerscheinstelle, bei der es Termine in 3 Wochen+ gibt. 

Bearbeitet von JuergenG
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