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IGNORED

Schonung der Laufdichtung


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Geschrieben

Hallo,
ich bin nur Gelegenheitsschütze und besitze seit einer Woche ein altes Luftgewehr von 1967 (Diana 35; Knicklauf) in gutem Zustand. Dieses Gewehr besitzt (erlaubnisfrei) eine starke Feder. Ich hatte Glück und bin froh über den Kauf.
Ich habe es jetzt für eine "Inspektion" zu einem Büchsenmacher gebracht, der feststellte, dass die Kobendichtung noch sehr gut ist. Nachdem er die Laufdichtung ausgetauscht hat, besitzt es jetzt folgende Werte: V = 218 m/s; E = 12,6 J. Damit bin ich sehr zufrieden.
Da ich nur 1- oder 2-mal im Jahr mit dem Gewehr schieße, möchte ich die Feder und die neue Laufdichtung so gut es geht schonen.

Ist es sinnvoll, das Gewehr mit dem Lauf leicht angeknickt (Ladestellung) in den Waffenkoffer (verschlossen) zu legen, damit die Laufdichtung nicht unter Druck steht?
Oder wird dann die Feder schon etwas zusammengedrückt und die Federkraft lässt unnötig nach?

Gruß Jan

 
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb luftjan:

Hallo,
ich bin nur Gelegenheitsschütze und besitze seit einer Woche ein altes Luftgewehr von 1967 (Diana 35; Knicklauf) in gutem Zustand. Dieses Gewehr besitzt (erlaubnisfrei) eine starke Feder. Ich hatte Glück und bin froh über den Kauf.
Ich habe es jetzt für eine "Inspektion" zu einem Büchsenmacher gebracht, der feststellte, dass die Kobendichtung noch sehr gut ist. Nachdem er die Laufdichtung ausgetauscht hat, besitzt es jetzt folgende Werte: V = 218 m/s; E = 12,6 J. Damit bin ich sehr zufrieden.

Ich kenne mich nicht wirklich mit Luftdruckwaffen aus, aber war da nicht was mit max 7,5 Joule und Stempel des "F im Fünfeck" ?

 

Bei deinen angegebenen 12,6 J gehen daher bei mir die Alarmglocken an... Woher beziehst du deine Info, dass die "starke Feder" erlaubnisfrei wäre?

Bearbeitet von UA-TPG1
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Thomas St.:

@UA-TPG1 läuft einem wahrscheinlich selten über den Weg, aber hier ist das Baujahr vor 1970 der ausschlaggebende Fakt.

Siehe Anlage 2 zum WaffG.

Richtig.

Allerdings darf er das Ding nur Besitzen und nicht damit schießen ;)

Wegen dem fehlenden F Zeichen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb rwlturtle:

 

Aha.

Und auf einem KK Stand?

 

Da bin ich mir gerade nicht sicher.

Da gilt es wohl die Regeln des Standbetreibers zu beachten.

 

Zuhause schießen ist mit dieser Waffe allerdings nicht.

Das Waffengesetz wird hierzu auch ausführlich.

 

Dort steht.

Schießen auf dem eigenen befriedetem Grundstück nur mit Waffen mit F im Fünfeck und einer Energie unter 7,5 Joule.

Wenn das Ding mehr hat und kein F ist die Frage damit wohl beantwortet.

 

Falls ich mich irren sollte freue ich mich über eine Aufklärung.

 

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb WreckingBall:

Falls ich mich irren sollte freue ich mich über eine Aufklärung.

Gern: Das F braucht es nicht, es kommt nur auf die
7,5 Joule an. Auch ein Revolver mit Speer-Munition
darf zuhause geschossen werden.

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WOF:

Gern: Das F braucht es nicht, es kommt nur auf die
7,5 Joule an. Auch ein Revolver mit Speer-Munition
darf zuhause geschossen werden.

OK, also darf das Ding zwar auf dem Schießstand geschossen werden, aber nicht Zuhause.

Danke.

War auch für mich mal interessant zu wissen.

Dann war zumindest nicht alles Schwachsinn was ich geschrieben habe 😅😂

Geschrieben

Was macht ihr für einen Aufstand für so ein Ding.
Nimm einen Schlagbuchstaben und hau ein F rein und fertig ist das.

Und lasst dich die Leute im Garten auf eine Zielscheibe damit schießen wen tut es weh.

Man redet immer alles kaputt Jungs müssen ein Luftgewehr besitzen zumindest die auf den Dörfern .

 

WMH 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Thomas St.:

Wenn der Stand nur 7.5J mit F zulässt, dann geht das ...nicht.

 

 

Deshalb schrieb ich KK Stand.

Ein befreundeter Friedhofsjäger schiesst da auch mit seinem 6,35er LG.

Geschrieben (bearbeitet)

Aber das macht er selbstverständlich nur, weil der Stand zusätzlich zur Zulassung für Randfeuerpatronen auch für die Benutzung mit Druckluft-Waffen über 7.5J eine gültige Abnahme durch ein Sachverständigen-Gutachten hat!

Das versteht sich ja von selbst..... :s82:

Oder??

Bearbeitet von Mozart's Ghost
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Varminter:

Typisch Buntland

War letztens wieder mal in Österreich, abends im Wirtshaus über Jagdthemen ins Gespräch über Gott und die Welt gekommen. Denke bei euch ist´s auch aus.

Bearbeitet von Valdez
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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Varminter:

Typisch Buntland. 

 

Mein Beileid.

Keinesfalls. Ist eine vollkommen sinnvolle Regelung,  da unterschiedliche Materialien/Aufbauten zur Gewährleistung der Sicherheit der Schützen vorgegeben sind.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Mozart's Ghost:

Keinesfalls. Ist eine vollkommen sinnvolle Regelung,  da unterschiedliche Materialien/Aufbauten zur Gewährleistung der Sicherheit der Schützen vorgegeben sind.

 

 

Jo mei. Ich besuche ab und zu ein Schiesszentrum.

 

Stand kann Scheiben auf 5, 10, 15, 25m bringen.

 

Ob FFW Grosskaliber oder Halbautomat für Pistolenkaliber oder ein etwas stärkeres LG ist dem Betreiber wurscht.

 

Verstehen kann ich es natürlich, wenn der LG - Kugelfang nur für sportliche 7,5 J Matchbixn vorgesehen ist.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Lusches:

Was macht ihr für einen Aufstand für so ein Ding.
Nimm einen Schlagbuchstaben und hau ein F rein und fertig ist das.

...

WMH 

 

Respekt! Erstaunlich viel Meinung für so wenig Ahnung! 

Verstoß gegen das WaffG ist ja auch kein Ding, gell? Besonders als Waffenesitzer im bDaZ.

 

WMD

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