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IGNORED

Verbringen von entschärfter Munition


philipp1987

Empfohlene Beiträge

grundsätzlich sind alle Hülsen und Geschosse von der privaten Ausfuhr ausgenommen, soll heißen nicht erlaubt

selbst .44-40 Hülsen oder .45LC

so die offizielle Auskunft des Handelsministerium der USA vor 5 Jahren und daran dürfte sich nichts geändert haben

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Ich wollte mir beim letzten US-Aufenthalt auch bei Sportsman‘s Warehouse Einiges an bei uns nicht so einfach erhältlichen oder sehr teuren Komponenten (Hülsen, Geschosse - normales Zeugs, kein Hartkern oder so) mitbringen und hab schon bei der Einreise am Flughafen mit der TSA gesprochen, ob das okay ist. Nach dem (sehr freundlichen und korrekten!) Gespräch hab ich davon Abstand genommen. Ohne Exporterlaubnis gibt das mächtig Ärger - so deren Aussage.

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2 hours ago, JuergenG said:

Dann lass Dich mal damit als Nicht-Lizenzinhaber in Massachusetts damit erwischen!

 

Dekopatrone scheint nicht unter eine vernünftige Lesart des Gesetzes zu fallen, der auf den Verwendungszweck des Abfeuerns aus einem 50er Gewehr abstellt. Die 50er werden ja auch gerne zu Flaschenöffnern oder Kugelschreibern verarbeitet.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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10 hours ago, JuergenG said:

Hülsen, Zündhütchen und Geschosse gelten in der Socialist People's Republic of Ma$$hole als Munition.

 

Rechtsrat für Massachusetts werde ich noch weniger geben als irgendeinen anderen. Die sind kaputt. Aber mindestens scheinen alle Anbieter von .50 cal. Dekoartikeln, die ich angeschaut habe, problemlos dahin zu liefern, und Massachusetts scheint auch der Ansicht zu sein, dass das Munitionsverbot bei Durchreise unter FOPA nicht greift, solange die Munition in einem geschlossenen Behältnis ist. Passieren kann alles, aber das sie sich einen Reisenden als erstes Opfer einer Rechtstheorie aussuchen würden, die behaupten müsste, Dekoartikel mit Munitionskomponenten seien weiterhin als Munitionskomponenten zweckgewidmet und gleichzeitig seien sie aber keine Munition unter FOPA, scheint dann doch ziemlich unwahrscheinlich. Abgesehen davon: Wenn einer .50 schießen gehen will, was macht der dann ausgerechnet in diesem gottverlassenen Bundesstaat?

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vor 2 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Abgesehen davon: Wenn einer .50 schießen gehen will, was macht der dann ausgerechnet in diesem gottverlassenen Bundesstaat?

Da muss er auf dem Weg von NH nach Hause eben durch zum Logan Airport.

Ich würde mich dort wegen solchem Kram, der hier problemlos und frei zu haben ist, eben nicht mit den Staties anlegen. Dort landest Du am Ende zwangsläufig, wenn das bei der Sicherheitskontrolle der TSA auffällst.

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Am 7.7.2024 um 11:57 schrieb maedergolla:

Weiterhin prüfen ob die Patrone evtl. Militärmunition ist. Auch abgefeuert könnte die dann unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.

Eher unwahrscheinlich, da nach diesem Gesetz "die Patrone im Ziel eine Zerstörung verursachen können muss". Trotzdem würde ich das wegen Deklaration, Zoll, Flugbestimmungen etc. lieber bleiben lassen.

 

Grüßle aus dem Süden SBine

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