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IGNORED

20/30er Magazine für G3-Klon (Legalbesitz) Sachstand: Verwendung auf dem Stand? Aufbewahrung?


Will Kane

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe mir vor vielen Jahren G3 Magazine im Army-Shop gekauft (20er und 30er), damals in den 90ern, als es die für 10 DM gab.
Hatte die lange Jahre im Waffenschrank und bekam dann vor einigen Jahren mit, dass diese jetzt bald unter eine Verbotsverfügung fallen, wenn man sie nicht "anmeldet" (Legaler Altbesitz).

Das habe ich dann bei meiner Waffenbehörde getan. Alles gut, tat ich, Bescheinigung habe ich darüber erhalten. TD.

 

So, jetzt plane ich den Kauf eines G3-Klon.

 


Frage, bitte:
a.)
Darf ich diese Magazine (und nicht die üblichen 10er Schuss Magazine) dann auf dem Stand verwenden?

Sind zugelassene "kleine IPSC" und "Jagdstände". Wenige bis keine anderen Schützen, natürlich alles sicher, Standaufsichts-Berechtigung habe ich selber.

 

b.)
Klar, für die Jagd sind diese nicht zugelassen.
(Magazinbegrenzung auf 2, die besorge ich mir dann)

Wie sieht es mit dem Jagdschutz oder der Nachsuche aus?

 

c.)
Ich bewahre diese Magazine zur Zeit im Safe auf.
Andere Magazine und auch Munition könnte man ja auch in einem Stahl-Schrank mit Schwenkriegel aufbewahren. (Ich mache das nicht)
Wie sieht es theoretisch bei diesen "verbotenen Magazinen mit Ausnahmegenehmigung" aus?

 


Für eine detaillierte (am besten mit Verweisen und Belegen) Auskunft bedanke ich mich jetzt schon vielmals.

 

Gr.
The K.
 

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vor 7 Minuten schrieb Olt d.R.:

Es gab sogar 75 Schuß Magazine, die zwar nicht fürs G 3 gedacht waren, aber paßten.

Habe ich hier:

 

schon mal gepostet.

ja, Magazine vom Darstellungsgerät. Aber halt kein G3 Magazin

 

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Du darfst die Magazine verwenden wenn du diese als echten "Altbestand" erworben hast oder eine entsprechende Bescheinigung darüber hast.

 

Das sind zumindest die Informationen die ich von meiner Waffenbehörde erhalten habe.

Bei solchen Fragen bei denen man allerdings eine wirklich Rechtssicherheit möchte empfiehlt es sich immer den zuständigen SB zu kontaktieren.

Bearbeitet von WreckingBall
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Zumindest bei Altbestand erster Klasse darf man sie meines Wissens verwenden. Sportlich aber nur begrenzt auf zehn Schuss. 

 

Ich nutze meine normal großen Magazine derzeit aber auch nicht. Keine Lust auf Diskussionen am Stand.

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Ich habe auch die 20er G3 und 30er AR Magazine. Als echter Altbesitz angemeldet. Die setzte ich auch ein, letztens noch bei der BDS Bezirksmeisterschaft Langwaffe in Bochum. Der Standaufsicht vorab die Anmeldebestätigung der Behörde gezeigt, er hat eben noch geprüft ob auch wirklich nur zehn Murmeln rein gehen. Dann Feuer frei. Sind gerade bei 100m Fertigkeit mit dem G3 deutlich angenehmer als die kurzen 10er. 😎

Bearbeitet von DX85
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vor 13 Stunden schrieb Will Kane:

.....

 

b.)
Klar, für die Jagd sind diese nicht zugelassen.
(Magazinbegrenzung auf 2, die besorge ich mir dann)

Wie sieht es mit dem Jagdschutz oder der Nachsuche aus?

....

 

Gr.
The K.
 

 

Ähm .... das Magazin muss schon seit Jahren nicht mehr auf 2 Schuss begrenzt sein. Du darfst zur Jagd nur nicht mehr als 3 Schuss in der Waffe geladen haben.

 

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Am 6.7.2024 um 18:05 schrieb DX85:

Ich habe auch die 20er G3 und 30er AR Magazine. Als echter Altbesitz angemeldet. Die setzte ich auch ein, letztens noch bei der BDS Bezirksmeisterschaft Langwaffe in Bochum. Der Standaufsicht vorab die Anmeldebestätigung der Behörde gezeigt, er hat eben noch geprüft ob auch wirklich nur zehn Murmeln rein gehen. Dann Feuer frei. Sind gerade bei 100m Fertigkeit mit dem G3 deutlich angenehmer als die kurzen 10er. 😎

Habe zwar auch Altbestand 30er AR15 und nutze die auch, aber die Länge ist nun wirklich kein Thema. Alle neu gekauften sind 30er Länge u. 10 Patronen fassend. Macht doch jeder bekannte Hersteller inzwischen, wer da noch kurze 10er kauft, der pinkelt auch in Waschbecken

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