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IGNORED

Jagdrechtliches Bedürfnis


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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Christian 555:

Hast Du Langwaffen oder Kurzwaffen? Wieviele, falls ich mal fragen darf?

Habe ich. Genug.

 

vor 10 Minuten schrieb Christian 555:

Wie definierst du sammeln? Woran machst du so etwas fest? Für dich muß es doch irgendwelche Kriterien geben.

Gegenstände erwerben die nicht für einen bestimmten Zweck benötigt werden, sondern einem einfach gefallen, man sie einfach nur haben möchte um sie zu haben, oder das der klar vorrangige Grund für die Anschaffung ist.

 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb ChrissVector:

Habe ich. Genug.

 

Gegenstände erwerben die nicht für einen bestimmten Zweck benötigt werden, sondern einem einfach gefallen, man sie einfach nur haben möchte um sie zu haben, oder das der klar vorrangige Grund für die Anschaffung ist.

 

 

vor 32 Minuten schrieb ChrissVector:

..

Gegenstände erwerben die nicht für einen bestimmten Zweck benötigt werden, sondern einem einfach gefallen, man sie einfach nur haben möchte um sie zu haben, oder das der klar vorrangige Grund für die Anschaffung ist.

 

Einfach haben wollen ist der bestimmende Zweck wofür ich es benötige wenn ich mir etwas kaufe das ich nicht zum Lebensunterhalt/Arbeit brauche.

 

Sport/Hobby und auch Freizeitjagd ist nicht mehr als einfach nur haben wollen. Zum Leben braucht man es nicht.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb ChrissVector:

Habe ich. Genug.

 

Gegenstände erwerben die nicht für einen bestimmten Zweck benötigt werden, sondern einem einfach gefallen, man sie einfach nur haben möchte um sie zu haben, oder das der klar vorrangige Grund für die Anschaffung ist.

 

Warum so reserviert?

Weniger oder mehr wie 10 (insg.)? Jäger würden sich jetzt auch mal gerne ein Bild machen.

Der Schütze links neben dir sag möglicherweise "zu viel", der rechts neben dir "zu wenig". Was stimmt denn jetzt?

Was machst Du wenn in 6 Monaten eine völlig neue Disziplin/Verband für dich in Frage kommt oder 3 Leute meinen dein AR hat zu viele Rails?

 

Bsp.:

Du kaufst verschiedene Handtücher die Dir gefallen und legst sie ins Gäste-WC. Blöderweise kommt dich nie jemand besuchen. Bist Du jetzt wegen wenigen Handtüchern im Gäste-WC ein "Sammler"?

 

Ich habe eine Fangschußwaffe, nur die eine. Ein Freund hat sie mir angeboten als er vor Jahren alles verkauft hat. Sie hat mir gefallen und ich habe sie günstig übernommen und bis heute noch nie einen Fangschuß damit angetragen.

Generell kaufe ich nur Sachen, welche mir auch gefallen und wenn es nur das Preis-/Leistungsverhätnis ist.

 

 

 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Hunter375:

Sport/Hobby und auch Freizeitjagd ist nicht mehr als einfach nur haben wollen.

Und leider leben wir nunmal in einem Land, das die Hürden für bestimmte Gegenstände, so viel Spaß sie auch machen, nunmal etwas höher setzt als nur das...

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Christian 555:

Weniger oder mehr wie 10 (insg.)? Jäger würden sich jetzt auch mal gerne ein Bild machen.

Was spielt es denn für eine Rolle? Wenn es 30 wären müsste ich hier als Sportschütze für jeden Selbstlader einzeln genau dieses Bedürfnis explizit nachgewiesen haben.

 

vor 13 Minuten schrieb Christian 555:

Ich habe eine Fangschußwaffe, nur die eine. Ein Freund hat sie mir angeboten als er vor Jahren alles verkauft hat. Sie hat mir gefallen und ich habe sie günstig übernommen und bis heute noch nie einen Fangschuß damit angetragen.

Und dennoch ist der Besitz einer Fangschusswaffe unabhängig von der tatsächlichen Nutzung allgemein vom Bedürfnis der Jagd umfasst.

Genau das steht bei der X.ten kalibergleichen Selbstladebüchse eben nicht einfach so fest, es wäre am Antragsteller genauer darzulegen und glaubhaft zu machen, wofür genau er eine weitere (!) derartige Waffe benötigt. Genauso wie du erläutern müsstest warum du eine dritte Kurzwaffe benötigst...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Christian 555:

Die Hürde ist das Gesetz, es ist eindeutig definiert.  

Eben. Es ist in § 13 I Nr. 1 WaffG eindeutig definiert, dass Jäger genau die Waffen erwerben dürfen für die sie glaubhaft machen (!), dass sie sie zur Jagdausübung benötigen (!). Genau das "benötigen" zieht die Behörde, wenn es eben nicht entsprechend glaubhaft gemacht wurde, in den beschriebenen Fällen in Zweifel.

Ob sie das allgemein oder im Einzelfall darf, und wie hoch die Hürden für die Prüfung und den Nachweis gem. § 13 II WaffG liegen ist die eigentlich entscheidende Frage.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb ChrissVector:

Was spielt es denn für eine Rolle? Wenn es 30 wären müsste ich hier als Sportschütze für jeden Selbstlader einzeln genau dieses Bedürfnis explizit nachgewiesen haben.

 

Und dennoch ist der Besitz einer Fangschusswaffe unabhängig von der tatsächlichen Nutzung allgemein vom Bedürfnis der Jagd umfasst.

Genau das steht bei der X.ten kalibergleichen Selbstladebüchse eben nicht einfach so fest, es wäre am Antragsteller genauer darzulegen und glaubhaft zu machen, wofür genau er eine weitere (!) derartige Waffe benötigt. Genauso wie du erläutern müsstest warum du eine dritte Kurzwaffe benötigst...

Warum begrenzt du das Problem bitteschön immer auf die Selbstlader? Das scheint irgendwie dein wunder Punkt zu sein.

Diese EL, ML, SL-Unterteilung gibt es so nicht. So etwas kommt nur bei sportlichen Disziplinen vor.

Wenn ich auf Wild ansitze ist es meine Sache wie es im Detail aussieht (System, Kaliber, ZF, Absehen, SD, Hersteller, Zeit).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Christian 555:

Warum begrenzt du das Problem bitteschön immer auf die Selbstlader?

Weil das Problem wahrscheinlich am ehesten bei Selbstladern auftritt. Die Gründe dafür kannst du dir selbst ausdenken...

vor 4 Minuten schrieb Christian 555:

Diese EL, ML, SL-Unterteilung gibt es so nicht.

Natürlich gibt es diese, nicht zuletzt rechtlich. Dass sie für Jäger keine nennenswerte Rolle spielt ändert nichts an ihrer Existenz.

vor 4 Minuten schrieb Christian 555:

Wenn ich auf Wild ansitze ist es meine Sache wie es im Detail aussieht (System, Kaliber, ZF, Absehen, SD, Hersteller, Zeit).

Klar, aber warum du neben einer 16" Schmeisser jetzt noch eine 16" Oberland Arms im selben Kaliber benötigst (!) um die Jagd auszuüben musst eben du im Zweifel der Behörde darlegen! Weil du genau nur die Waffen erwerben und besitzen darfst die du benötigst (!), nicht die, die deiner Laune am jeweilgen Tag halt am besten entsprechen würden...

Bearbeitet von ChrissVector
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Christian 555:
vor 11 Minuten schrieb ChrissVector:

Warum begrenzt du das Problem bitteschön immer auf die Selbstlader?

WO Mantra: Willst du HAs mach den Jagschein.

Daneben gibts inzwischen Jäger die ausschliesslich HAs besitzen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb ChrissVector:

Klar, aber warum du neben einer 16" Schmeisser jetzt noch eine 16" Oberland Arms ....

Was für ein "Wunschvergleich".

Naja, vielleicht suchst du am Bull Barrel des frühen, schweren OA das fehlende Gewinde für den SD, das Schmeisser hat vielleicht schon die verstellbare Gasabnahme für den SD-Betrieb, das OA leider noch nicht. Vielleicht sind beide Waffen auch an unterschiedlichen Orten und mit unterschiedlichen Optiken und unterschiedlichen Schäften und unterschiedlichen Abzügen ausgerüstet (denk jetzt mal bitte an unterschidliche Disziplinen). Vielleicht bekommst du auch eine davon mit bleifreier Munition nicht richtig zum laufen (Landesjagdgesetze beachten!). Vielleicht hat die ältere noch einen SC und du möchtest gerade diese nicht mit dem Europäischen Feuerwaffenpass zu Jagdzwecken quer durch Europa befördern. Vielleicht dient auch eines davon zur reinen Teilnahme an DJV-Disziplinen und ist dafür optimiert.

 

Bei BDF-Flinten im Kal. 12 (z.B.) sehen Laien auf den ersten Blick auch nur sehr selten Unterschiede.

Warum hast du den jetzt schon wieder die Selbstlader angesprochen und nicht mal die Repetierer oder BDF?

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb heinzaushh:

WO Mantra: Willst du HAs mach den Jagschein.

Daneben gibts inzwischen Jäger die ausschliesslich HAs besitzen.

Hält sich bei meinen wenigen Jagdwaffen grob die Waage.

HAs hatte ich schon lange vor dem JJ.

Technik entwickelt sich eben immer weiter.

Soll jeder selbst entscheiden können, meine Repetierer behalte ich trotzdem.

Die Jagdmöglichkeit (im Detail) entscheidet schon eher was ich aus dem Schrank nehme.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb ChrissVector:

Eben. Es ist in § 13 I Nr. 1 WaffG eindeutig definiert, dass Jäger genau die Waffen erwerben dürfen für die sie glaubhaft machen (!), dass sie sie zur Jagdausübung benötigen (!). 

 

Nö. So allgemein ist das nicht richtig. Das müssen nur Jäger machen, die nicht Inhaber eine Jahres-Jagdscheins sind.

 

Inhaber eines Jahresjagdscheins müssen für Langwaffen explizit kein Bedürfnis nachweisen.

 

Dass manche Behörden trotzdem um die Ecke kommen und damit durchkommen, könnte man höchsten teleologisch und mit "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" begründen.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb heinzaushh:

Ich denke nicht das du als Querschnitt der Jäger anzusehen bist- "ich" ist bei diesen Diskussionen sicherlich nicht die Grundlage.

 

 

Vielleicht nicht, implementiert aber auch nicht automatisch ein Verzicht auf geltendes Recht.

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb heinzaushh:

Woraus leitest du dies ab?

 

Aus dem Gesetz, Paragraph 13 Absatz (2):

 

(2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.

 

 

 

Absatz 1 Nr. 1:

glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und

 

Paragraph 4 Abs  1 Nr.4:

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

Nr.4: ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8)

 

 

Jahresjagdscheininhaber müssen also weder irgendetwas glaubhaft machen noch ein Bedürfnis nachweisen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Christian 555:

Warum hast du den jetzt schon wieder die Selbstlader angesprochen und nicht mal die Repetierer oder BDF?

Weil es hier ursprünglich genau darum ging. Bei kalibergleichen Repetierern oder BDF wird sich ab einer gewissen Zahl die selbe Frage stellen.

vor 1 Stunde schrieb Christian 555:

Naja, vielleicht suchst du am Bull Barrel des frühen, schweren OA das fehlende Gewinde für den SD, das Schmeisser hat vielleicht schon die verstellbare Gasabnahme für den SD-Betrieb, das OA leider noch nicht. Vielleicht sind beide Waffen auch an unterschiedlichen Orten und mit unterschiedlichen Optiken und unterschiedlichen Schäften und unterschiedlichen Abzügen ausgerüstet (denk jetzt mal bitte an unterschidliche Disziplinen). Vielleicht bekommst du auch eine davon mit bleifreier Munition nicht richtig zum laufen (Landesjagdgesetze beachten!). Vielleicht hat die ältere noch einen SC und du möchtest gerade diese nicht mit dem Europäischen Feuerwaffenpass zu Jagdzwecken quer durch Europa befördern. Vielleicht dient auch eines davon zur reinen Teilnahme an DJV-Disziplinen und ist dafür optimiert.

Dann kann man das der Behörde auf Nachfrage erklären.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Raiden:

Jahresjagdscheininhaber müssen also weder irgendetwas glaubhaft machen noch ein Bedürfnis nachweisen.

Und genau das wird im Zweifel (wahrscheinlich zeitnah) ein Gericht klären müssen.

Und ich persönlich wäre nicht überrascht, wenn die Interpretation von "keine Prüfung der Voraussetzungen" nicht als "überhaupt keine Prüfung der Voraussetzungen", sondern als "keine zwingende/regelmäßige/anlasslose Prüfung der Voraussetzungen" ausgelegt wird. Eben weil der Sinn des WaffG ist, die Verbreitung und Zahl von erlaubnispflichtigen Waffen auf ein angemessenes Minimum zu begrenzen.

Aber lassen wir uns überraschen...

Geschrieben
Am 5.4.2025 um 16:56 schrieb Zakharias:

Dabei fällt mir auf: Hier stolpern jetzt ziemlich viele Rehe auf der Straße rum. Davon vor ein paar Tagen 2x im Abstand von 300m. Auf einer Strecke, wo es schon mal innerhalb von 500m in 18 Monaten definitiv 4+ Wildunfälle gab. Was ist da los? Keinen Jagdschein mehr oder Wilderer die in Straßennähe anfüttern?

Ist die Zeit, wo Böcke Reviere suchen bzw verteidigen. Da werden unterlegene Kandidaten verstärkt durch die Gegend gejagt und eben auch auf die Straße. Ist in der Tat eine Zeit verstärkter Wildunfälle.

Ach ja, es ist auch Schonzeit, um auf deinen letzten Satz einzugehen.

Am 5.4.2025 um 16:56 schrieb Zakharias:

Ist es den Zielen (Fellträgern auf der anderen Seite des Laufes) denn nicht egal, wie bzw. mit welchem Kaliber sie erlegt werden?

Auch da gibt es Vorschriften.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb ChrissVector:

Und genau das wird im Zweifel (wahrscheinlich zeitnah) ein Gericht klären müssen.

Den momentan "kritischen" Behörden reichen die ergangenen Urteile zur Begründung.

 

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb heinzaushh:

Den momentan "kritischen" Behörden reichen die ergangenen Urteile zur Begründung.

Diese Thematik würde ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgreifen. :cool32:

Bearbeitet von Christian 555

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